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IGNORED

Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?


Schwarzwälder

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In die Grüne WBK werden ja gerne behördlicherseits Einträge vorgenommen.

Die werden dann mit Dienstsiegel, Datum und Unterschriftskürzel bekräftigt.

Was ist dabei als Mindestmaß der Form halber erforderlich - und was geht nicht mehr?

 

Hintergrund: In meine WBK von 2016 wurde 2017 auch meine Frau als Berechtigte eingetragen - für die lfd. Nummern 1 und 2.

2019 habe ich ein kaliberkleineres Wechselsystem (zu lfd. Nr. 1 - dieses ist unter lfd. Nr. 7 in derselben WBK eingetragen) angeschafft,

für das wir 2020 beantragt hatten, dass meine Frau auch als Berechtigte eingetragen wird.

Der neue Behördenmitarbeiter wollte aber über 3 Jahre lang nicht, trotz BKA-Bescheid für das Wechselsystem.

Als der BDS-Landesverband dann bescheinigte, dass das Wechselsystem gem. BDS-Sportordnung zugelassen ist,

gab es dann endlich den Stempel.

 

Allerdings überschrieb der neue Mitarbeiter dabei die alte Berechtigung "für folgende Waffen Nr. 1 und 2 der WBK" derart, dass er aus der alten 1 eine 2 machte, aus der 2 eine 7 und vor die ursprüngliche 1 eine neue 1 einflickte,

sodass die Berechtigung " für folgende Waffen Nr. 1, 2 und 7 der WBK" lautete.

Das Ganze erhielt dann noch den Dienststempel, aber keine Unterschriftskürzel und kein neues Datum.

Ist diese Vorgehensweise so noch rechtskonform (also: Hauptsache Dienstsiegel), oder MUSS ein Unterschriftskürzel und ein Datum dazu her?

Dürfen Zahlen überschrieben werden in der WBK oder muss nicht ggf. durchgestrichen, abgestempelt und dann neu geschrieben werden?

Ein Gebührenbescheid kam bislang nicht, nun haben wir einen solchen erbeten - oder sind solche kleinen Ergänzungen inzwischen tatsächlich kostenlos?

Kann ich mir nicht vorstellen - was ist die übliche Gebühr für die Eintragung einer zusätzlichen Berechtigung für eine 2. Person in der WBK?

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Dürfen Zahlen überschrieben werden in der WBK oder muss nicht ggf. durchgestrichen, abgestempelt und dann neu geschrieben werden?

Ich hab Änderungen mit Tippex in der WBK und noch nie drüber nachgedacht.

 

vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ein Gebührenbescheid kam bislang nicht, nun haben wir einen solchen erbeten - oder sind solche kleinen Ergänzungen inzwischen tatsächlich kostenlos?

Die blieben in der Tat bei mir für "Nachträge/Änderungen" auch schon aus. Ich wurde dann nicht wie auch immer auf dem Amt vorstellig, sondern hab mich einfach bei der Sachbearbeiterin bedankt.

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vor 49 Minuten schrieb MAHRS:

Ich hab Änderungen mit Tippex in der WBK und noch nie drüber nachgedacht.

 

 

Ditto.

Tippex- oder andere Korrektur, kleines Dienstsiegel drüber zum Beleg der amtl. Legitimierung.

Keine Gebühr... warum auch? Das waren Korrekturen, die nicht ich verursacht habe, sondern das Amt.

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Tippex auf Urkunden geht gar nicht. Nur eine saubere Streichung und Korrektur - beides sollte lesbar sein. Und dann mindestens ein Dienstsiegel. 

 

Ich hab so was bei einer Flinte, ich muss man schauen wie das aussieht. Da haben sie mir eine andere S/N im Laden mitgegeben als auf die Rechnung geschrieben... 

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Bei mir haben sie, bei einer Vorderschaftrepetierbüchse .223 Rem., die seit Jahren als Kat. C "Repetierbüchse" in der WBK stand, auch mal nachträglich das Wörtchen "Vorderschaft-..." ergänzt.

 

Die Gründe kenne ich nicht (wobei ich das Gefühl nicht loswerde, dass die das als irgendwie "schärfere Variante einer Repetierbüchse" ansehen, warum auch immer...)

Hat jemand, evtl. auch mit Unterheblern, ähnliche Erfahrungen mit einer solchen Ergänzungs-Eintragung?

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Hm, Tippex ist natürlich eine noch erstaunlichere Variante.

Aber ich kenne es wirklich in > 20 Jahren WBK-Besitz nur so, dass immer Dienststempel+Unterschriftskürzel+Datum dazu angebracht wurden, und diesmal eben nur Dienstsiegel.

Blöd ist halt, dass der unterste Stempel das Datum von 2017 trägt und das Wechselsystem, um das es geht (Nr. 7) überhaupt erst 2019 eingetragen wurde...

Eintrag-Waffenbehörde-neu2023.jpg

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Ja.

 

Auf den Gelben wurde sich auch gerne ausgetobt - nicht nur mit den Formularen, die von alt-gelb für neu-gelb umgetextet wurden. Bereits vor dem NWR nutzten einige Waffenrechtsbehörden schon IT. Nur eben halt auch wieder mit sehr begrenzten Zeichensätzen. Da bei einem der betroffenen Klassiker den Monsin-Nagants einfach keine kyrillischen Buchstaben ins Feld für die Seriennummer hinein zu bekommen waren, steht in dem Feld neben einem Teil der Seriennummer "in WBK handschriftlich ergänzt" und handschriftlich der kyrillische Teil der Seriennummer. Was nicht passte, wurde halt passend gemacht.

 

Eine grüne habe ich mal komplett neu ausgestellt bekommen, weil ein Eintrag so oft korrigiert wurde, dass man nicht mehr wirklich erkennen konnte was aktuell richtig war. War dann halt die Korrektur, der Korrektur, der Korrektur. Korrigiert wurde Patrone, Modell, 2x Serienummer und Überlasser.

 

Euer

Mausebaer

 

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Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es dazu meines Wissens nicht. Klarheit und Rechtmäßigkeit sind halt so ein Teil der Grundprinzipien im Verwaltungsrecht.

 

Meines Erachtens reicht zu handschriftlilchen Änderungen (besser wäre per Schreibmaschine eingetragen) ein Dienstsiegel in der WBK aus. Bei Änderungen auf der Rückseite einer WBK im Auflagenfeld sollte am besten noch ein Änderungsdatum dazu. Wenn dann noch die derzeitig zuständige Sachbearbeitungskraft unterschreibt, weiß jeder gleich wo das herkommt.

 

Wie oben schon dargelegt sollen bloße allgemeine Wiederholungen aus den Gesetzen und Verordungen (wie oben z.B. der Verweis auf § 36 WaffG) vermieden werden. Nur wenn es auf den Einzelfall bezogenen Regelungsbedarf gibt (z.B. erforderliche Beschränkung, Befristung o.ä.) gehört da eine Auflage rein.

 

Die Anzeige eines Wohnsitzwechsels ist absolut sinnfrei, da die Meldeämter bereits gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Waffenbehörden davon zu informieren. Eine selbständige Verpflichtung zur Mitteilung besteht lediglich bei Wegzug ins Ausland (siehe § 37i WaffG).

 

Schon vor über 20 Jahren erlassweise als rechtswidrig eingestuft wurden auf WBK verfügte Austrittsmeldungen aus dem Schützenverein (siehe hierzu aktuelle Meldepflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG).

 

Gruß SBine

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

 

 

Schon vor über 20 Jahren erlassweise als rechtswidrig eingestuft wurden auf WBK verfügte Austrittsmeldungen aus dem Schützenverein (siehe hierzu aktuelle Meldepflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG).

 

 

 

Was aber noch praktiziert wird und außerdem die saubere Variante ist, denn als Vereinsvorstand weis man nicht bei jedem Austritt, ob da noch oder überhaupt jemals eine WBK vorhanden war. Ferner war die Regelung von vorneherein undurchdacht, denn  man hat stillschweigend vorausgesetzt, das zuständige Behörde Verein = zuständige Behörde Mitglied, was einfach nicht stimmt.

 

Mit der 2020er Änderung ohnehin obsolet, da regelmäßig abgefragt wird.

Bearbeitet von ASE
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vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Schon vor über 20 Jahren erlassweise als rechtswidrig eingestuft wurden auf WBK verfügte Austrittsmeldungen aus dem Schützenverein

Und dann haben sie geweint, als ich verlangte, den gemeldeten Austritt aus "dem" also speziellen benannten Verein auf der WBK zu meiner Entlastung auch zu bestätigen. :rotfl2:

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Bei mir stehen in grünen und gelben WBK vor allem Dinge zur Erweiterung des Munitionserwerb drin

Gelb: 

MEB für die lfd. Nr. XX  auf 12/65 und 12/67,5 erweitert 

 

MEB für die lfd. Nr. YY auf. 38 Spezial erweitert 

 

Grün 

MEB zu lfd. Nr. ZZ auf Kaliber. 38 Spezial und. 38 WC erweitert 

 

Einträge zwischen 2003 und 2007, mal Nadeldrucker, mal handschriftlich, Dienstsiegel irgendwie unterschiedlich. 

 

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Am 23.11.2023 um 03:43 schrieb Schwarzwälder:

was ist die übliche Gebühr für die Eintragung einer zusätzlichen Berechtigung für eine 2. Person in der WBK?

 

Hängt vom jeweiligen Gebührenverzeichnis ab.

 

Bei Ansetzung einer Zeitgebühr sollte ein Viertelstundensatz (also so ca. 15-20,- Euro) ausreichen, denn im NWR ist das lediglich eine Verknüpfung mit anschließendem Ausdruck in der WBK und Mini-Standardschreiben.

 

Gruß SBine

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