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IGNORED

Was ist denn da in Polen los?


steven

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Am 14.11.2023 um 08:32 schrieb Mittelalter:

Wäre mal interessant, ob da aus begründeten Verdacht mal eine Aufbewahrungskontrolle durchgeführt wurde... 

Wo sollte der "begründete Verdacht" herkommen wenn die illegale Waffe doch abgegeben wurde, nur legal erworbene Waffen unterliegen den "Aufbewahrungsvorschriften" und müssen deshalb daraufhin kontrolliert werden.

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vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

Die tragen zwar stehen aber nicht dazu.

Doch, doch! Ein früherer Justizminister in BW, FDP, stand zu seinem tragen und zur plinking Kanone erworben auf "just for fun". Allerdings ist mir entgangen, daß er dem Bürger, der sich auch gefährdet fühlen könnte, dieses auch zugestehen wollte. 

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vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Ließ einfach nochmal nach..

Du bitte auch (ich schreib nicht immer in grün wenn es sein muss) da die Behörden ihrer Aufbewahrungskontrollpflicht nur bei ihnen bekannten (legal erworben und eingetragenen Waffen) nachkommen können.

Die illegal im Besitz von Personen befindlichen Waffen sind bei den Behörden nicht gemeldet und sollten daher diesen zwecks Kontrolle der korrekten Aufbewahrung nicht bekannt sein.

Eine Kontrolle bei Personen die keine Waffen haben (Lieschen Müller z.B.) könnte interessant werden wenn diese Personen ihre Rechte kennen. 

 

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Am 13.11.2023 um 17:36 schrieb joker_ch:

Einfach absurd.

Das ist dann wohl so ähnlich wie unser guter alter §37 Abs 1 Buchst. e aus dem WaffG 1974

Klappschäfte

Mündungsfeuerdämpfer

Bajonette

Grosse Magazine > 5/10 Schuss

konnte man kaufen aber haste die an Deinen Halbautomaten montiert, drohten 5 Jahre Knast.

 

In der Praxis gab es beim ersten Mal ein halbes bis 1,5 Jahre auf Bewährung, je nach Laune des Gerichts.

 

In Taufkirchen hatte ich bei einem Freedom Arms Cup einen Schützen an der Hotelbar getroffen, der sich glücklich schätzte, gerade wieder Waffen haben zu dürfen, nach über 5 Jahren der Abstinenz. Ein Ruger Mini mit zu viel Zubehör war daran schuld...

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Am 13.11.2023 um 11:11 schrieb steven:

sicherlich geht es nicht um Sicherheit.

 

Es ging darum, dass irgendwas(TM) verboten werden musste. :hi:

 

Oder anders formuliert: Man wollte sich als Reflexpolitiker mit Handlungsfähigkeiten profilieren.

 

Vorne verbietet man die Dinger, hinten vergibt man ausdrücklich keine Strafen für den Besitz mit der ausdrücklichen Begründung, dass von denen ja keine Gefahr ausginge, selbst im Petitionsausschuss hat der damalige 1:1 Umsetzungsstaatsekretär auf die Frage der Parlamentarier, ob man denn nicht wenigstens die Ausnahmen aus der EU-Richtlinie für die LWB umsetzen könne - nochmal: Es geht um Dinger, von denen ausdrücklich keine Gefahr ausgeht! - als einziges Gegenargument gebracht: "NÖÖÖÖÖÖÖÖHHHHHHHH.... Sehe ich überhaupt nicht ein!!!" - und das von dem Staatssekretär, der ausdrücklich lediglich die 1:1 Umsetzung der Richtline versprochen hat. Und die Paralmentarier, als verantworltiches Gesetzgebungsorgan, haben dann anschließend was gemacht? Richtig: Nix, war ja schließlich nicht einzusehen.

 

Das sind Zustände, die sind so kaputt, da gibt es in der deutschen Sprache (noch) kein Wort für. Kommt aber sich noch. Ist ja mittlerweile Allgemeinzustand in diesem Land. :help:

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Am 13.11.2023 um 10:52 schrieb MAHRS:

 

Ist ja nicht nur Polen. Nahezu alle europäischen Länder haben die Regelung schützenfreundlicher umgesetzt. Österreich zum Beispiel - natürlich mosern dort die Sportschützen auch. Aber die vom dortigen Verband vermittelte Umsetzung ist um Welten besser als hier. Ein Unterschied ist natürlich, dass dort große Magazine - restlos gefüllt - zum täglichen Spaß der Dispziplinen gehört.

...

 

Das Beste in Österreich ist, dass es keine Vereine und keine Verbände, keine Disziplinen und keine Sportordnungen braucht, um eine WBK zu bekommen und zu schießen. Schießen auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt, daher gibt es unzählige private Indoorschießstände (meist unterirdisch). Es gibt keine Regelungen bezüglich Licht, Laser, Nachtsicht, Wärmebild etc. Langwaffenmunition ist frei verkäuflich, genau so wie Repetierer. Pulver war es bis vor kurzem auch, inzwischen muss man die WBK dafür vorlegen (hat sich aber auch noch nicht bis zu jedem Händler rumgesprochen) Klar gibt es auch vereinzelt Dinge, die schlechter sind als in Deutschland, aber da muss man wirklich suchen (.50 BMG und Repetierflintenverbot fallen mir spontan ein).

 

Und dass man große Magazine aus Polen bestellen kann, ist bekannt. Ist glaub ich das einzige Land, wo es geht - Slowenien und Tschechien gehen nicht, obwohl das viele denken.

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Am 15.11.2023 um 16:50 schrieb Mittelalter:

Negativ. 

Ließ einfach nochmal nach... 

Kleiner Tipp: §36 waffg

 

 

 

Okay, da das Strafmaß für §36 dasselbe ist wie für §2 (3) und ein Verstoß gegen §2 (3) mit Sicherheit immer schwerwiegender gewertet wird, wie gegen §36, wird wohl kaum ein Besitzer einer illegalen wegen Verstoßes gegen §36 verurteilt werden.

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