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IGNORED

Was kann man mit alten Dekowaffen heute noch machen?


Gewehrgranate

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Mit der letzten Waffengesetztesänderung sind auch für Dekowaffen einige Änderungen gekommen, dass es nicht einfacher wurde sollte dabei klar sein.

 

Ein paar Dekogewehr habe ich auch noch als Altbestand, da mir der Platz aber langsam ausgeht, überlege ich was ich damit machen kann. Zum Alteisen geben sind sie mir dan natürlich zu schaden.

Hat von euch seit der letzten Gesetztes Änderung schonmal jemand eine Dekowaffe gekauft oder verkauft? 

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Gute Übersicht des VDB.

Bei seltenen Waffen und wenn man gute Beziehungen zu einem Büchsenmacher hat bekommt man dort evtl. noch ein paar Euronen. Denn  im Gegensatz zu Privatpersonen darf ein Büchsenmacher solche Waffen zerlegen und Teile als Ersatzteile verkaufen.

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Am 20.6.2021 um 10:19 schrieb steven:

Hallo

 

ich hatte aus dem Grund hier schon einen Thread eröffnet.

Ich werde eine Salutbüchse (Anschütz) anmelden.

Mit meinem SB hatte ich schon darüber geredet. Er will ein Bedürfnis, oder er lehnt ab. Ich erklärte, dass ich ein wirtschaftliches Bedürfnis angeben werde und im Ablehnungsfall die Gerichte entscheiden lasse. Mal sehen, was kommt.

 

Steven

 

War dann wohl Salut......

Bearbeitet von ALBA
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vor 5 Stunden schrieb Raiden:

Müssen entsprechend Salutwaffen, also in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

Die Dinger heißen Dekowaffen, weil sie zur Dekoration gedacht sind.

Und für diesen Zweck wurden die auch umgebaut und im letzten Viertel des letzten Jahrtaußends in jedem Möbelhaus oder Teppichladen hunderttaußendfach für billig Geld verkauft.

Die hängen seither in unzähligen Wohnzimmern oder Kellerbars an der Wand oder wurden zu Stehlampen und ähnlichem umfunktioniert. :grin:

 

Aufbewahrung im verschlossenem Behältnis. :gaga:

Dieses Land hat fertig! :kotz:

Bearbeitet von thomas.h
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vor 5 Stunden schrieb Raiden:

Altedeko ist sachkunde- und bedürfnisfrei auf WBK erwerbbar.

WBK-Gebühren für eine Haufen Schrott aus Holz und Metall mit zugeschweißten und zig-fach durchbohrten Lauf und zerstörten Verschluß und dann auch noch einschließen?

Was soll das für einen Sinn haben? :confused:

 

Gibt's für Altdeko-Waffenbesitzer mit WBK dann eigentlich auch eine Gesinnungsprüfung mit Verfassungschutzabfrage und unangekündigte, kostenpflichtige Aufbewahrungskontrollen? :ohmy:

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vor 13 Minuten schrieb thomas.h:

 

Gibt's für Altdeko-Waffenbesitzer mit WBK dann eigentlich auch eine Gesinnungsprüfung mit Verfassungschutzabfrage und unangekündigte, kostenpflichtige Aufbewahrungskontrollen? :ohmy:

 

Ja natürlich - warum sonst soll Kernschrott wohl auf die WBK? Es geht hier um Kontrolle und ums finanzielle Abzocken. Wer kein Müsli frisst, soll bluten.

 

Davon mal abgesehen erhöht sich die automatisch die Beifangrate bei nicht ganz rechtlich abgesicherten Hausdurchsuchungen - so findet man leichter und öfter was Illegales und kann so den Rechtsbruch viel besser begründen.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Am 3.11.2023 um 13:40 schrieb PeterS:

Hier mal eine (gute) Info des VDB:

 

https://www.vdb-waffen.de/d/v9t2wss8.pdf

 

kurz gesagt, bei jedem Besitzerwechsel, egal wie, ist der Umbau auf „Neudeko“ notwendig oder das Teil muss auf eine WBK …

Danke, das hat weitergeholfen. 

Auch wenn ich jetzt noch mehr Gewissheit habe, dass mein Wertgegenstände von damals heute nur noch Brennholz und Altmetall wert sind, aber das habe ich ja bereits vermutet. 

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