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Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?


GunCollector85

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Du mußt Dir ganz grundsätzlich bewußt sein, daß - z. T. völlig unabhängig von waffenrechtlichen Fragen - andere Spielregeln gelten, sofern Du gewerblich unterwegs bist.

 

Und die meisten Aktivitäten ziehen zwangsläufig irgendwelche Pflichten nach sich.

Sobald beispielsweise Kaufverträge per elektronische Kommunikation abgeschlossen werden, bedeutet das zwingend (abgesehen von gewissen Ausnahmen) Widerrufsrecht. Dazu gehört dann z. B. eine korrekte Widerrufsbelehrung, war bei den letzten Änderungen gar nicht so einfach, die aus den diversen Textbausteinen richtig zusammenzusetzen.

 

vor 38 Minuten schrieb GunCollector85:

keine Munition, kein Textil, kein Zubehör (mit Batterien etc.)

 

Wenn Du wirklich ernsthaft Waffen anbieten willst, werden potentielle Kunden auch die Munition dazu erwarten.

Und willst Du Kunden eine Büchse oder eine OR-KW anbieten und die für Optik (mit Batterie) und Montage zur Konkurrenz schicken?

 

Ob Du letztlich eine Gewerbemülltonne nutzen mußt, wird auf die Argumentation gegenüber der örtlichen Abfallwirtschaft ankommen.

Sobald Du versendest, kommt halt das Verpackungsregister und ein Entsorgungsvertrag dazu, das ist unabhängig von einer eventuellen Gewerbemülltonne.

 

vor 38 Minuten schrieb GunCollector85:

oder ist die NRW Meldung, wenn man es direkt auf deren Seite macht, grundsätzlich kostenfrei?

Wie sieht es mit dem Waffenbuch aus, kann das auch was einfaches, analoges sein, oder eine eine Datei auf dem PC, oder muss man diese teuren Software all inkl. Lösungen im Abo nutzen?

 

Hier kannst Du Dir einen ersten Eindruck verschaffen:

 

https://nwr-meldeportal.de/

 

Auch da nicht vergessen - vollkommen unabhängig von irgendwelchen waffenrechtlichen Meldungen, wird eine zumindest minimale Buchführung benötigt.

Sicherlich kann man die mit Textverarbeitung und Tabellenkalkulation erledigen.

Die Steuererklärung muß man als Gewerbetreibender zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung tätigen.

 

Es gibt aber zum Thema Gewerbegründung etliche Informationsangebote im Netz, von der IHK usw.

Bearbeitet von Elo
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vor einer Stunde schrieb GunCollector85:

Ich habe kürzlich 2 Kleingewerbetreibende gefragt (nichts mit Waffen), die kannten diese Regelung nicht mal.

Ich habe dir das ja zu Anfang schonmal geschrieben. 

Es gibt in diesem Land drölfhundert Vorschriften und Regeln. Wenn die beiden beispielsweise auf Kunsthandwerkermärkten selbstgetöpfertes verkaufen, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung relativ gering. 

Sobald du einen Onlineshop betreibst ist die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung sehr sehr hoch. 

Und da musst du dann eben schon schauen, dass du die wichtigsten Sachen korrekt erfüllst, weil es eben sonst sehr teuer wird. 

(Beispiel: als junger Kerl vor vielen Jahren habe ich auch angefangen mittelalterliches Rüstzeug online zu verkaufen. Recht schnell kamen dann Trinkhörner/Methörner dazu. Hab ich bis 9, teilweise zehn Liter Inhalt verkauft. Da gab es dann ein oder zwei Kunden, die haben das nur gekauft um mal ein paar Fotos mit zu machen und wieder auf meine Kosten zurück geschickt. Ich hab dann in die Widerrufsbelehrung rein geschrieben, daß ich aus hygienischen Gründen keine benutzten Hörner zurück nehme. (die kann man ja auch nicht in die Spülmaschine stecken). 

Keine drei Wochen später hatte ich schon eine Abmahnung dbzgl im Briefkasten....) 

 

vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Ich habe CFA mit Vorbereitung deutlich unter der Empfehlung jede Prüfung beim ersten Mal gepackt

[....] . Also habe ich wohl ein Händchen für Prüfungsvorbereitung

 

Vor allem bist du Blitzgescheit, was man von der Mehrheit leider nicht behaupten kann.... Du taugst also überhaupt gar nicht als Beispiel für sowas :victory:

 

 

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5 hours ago, Mittelalter said:

Vor allem bist du Blitzgescheit, was man von der Mehrheit leider nicht behaupten kann.... Du taugst also überhaupt gar nicht als Beispiel für sowas :victory:

 

:s75: Mag sein...aber es gibt auch davon nur teilweise abhängig eine erlernbare Fähigkeit, bei Prüfungen zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

 

Eine Technik ist z.B. wenn es Prüfungsfragenkataloge oder Übungsprüfungen in mit eng nachempfundenen Fragen von Drittanbietern gibt, erstmal zu ermitteln, was man eh schon kann und auf welchen Feldern man sich prüfungsspezifisch vorbereiten sollte. Also erst relativ flott z.B. das Lehrbuch durchgehen, dann schauen, was mit dieser Technik sitzt, und dann das Zeug prüfungsspezifisch vorbereiten, das man nicht auf die lockere Art absorbieren kann. In meinem Fall z.B. war Mikroökonomik und Finanzmathematik beim CFA kein Problem, aber ich habe noch nie speziell für eine Pensionskasse oder dergleichen gearbeitet, und einiges an Vorschriften für die kann man sich auch nicht logisch denken, das habe ich dann halt gebüffelt (und hinterher wohl genauso schnell vergessen, wie ich es gelernt habe, aber ich weiß immerhin noch, dass es existiert, sollte es mal relevant werden -- das reicht, um den Justitiar zu fragen, bevor ich etwas Blödes sage oder schreibe).

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Am 28.8.2023 um 12:36 schrieb GunCollector85:

.....ch will das echt nur zum Spaß nebenbei machen und um mir selbst beim Kauf und Nutzung von Waffen mehr Freiräume zu verschaffen... ohne Laden......

 

.....ich meinem Verein ist Jemand, der es seit Jahren genauso macht, auf max. 10.000 Umsatz im Jahr, aber leider leidet er genau unter diesem deutschen Neid......

 

.....welche Art/Umfang von Handel ich anstrebe, das muss ich im weiten Rahmen nur der Behörde mitteilen zwecks Sicherheitskonzept/Erlaubniserteilung, was in meinem Fall auch schon sehr klein ausfällt, denn eine Lagerhaltung, ist abgesehen von ein paar wenigen Waffen für den Eigenbedarf oder spontane, gebrauchte Gelegenheiten, nicht vorgesehen.

Das ist der Grund, warum viele Großhändler / Hersteller solche Kleinsthändler nicht beliefern.

Da werden Waffen über die WHE für private Zwecke gekauft und um einen Handel zu rechtfertigen, werden die Waffen an Kumpels für den HEK abgegeben. 

Mit Neid hat das nichts zu tun, aber wenn dann Neuwaffen im Netz zum HEK beworben werden, Freuen sich die Mitbewerber. 

 

Das Sicherheitskonzept wird bei Gewerblichen individuell von der Behörde, in Absprache mit dem LKA festgelegt. 

Wenn die WHE keine Einschränkungen hat, dann wird das Sicherheitskonzept u.U. auf größere Mengen ausgelegt. 

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Am 1.9.2023 um 22:04 schrieb GunCollector85:

Was mich interessieren würde, Thema NWR Meldungen und Waffenbuch (bitte nur wenn jemand es definitiv weiß, keine Vermutungen)

 

Muss man sich diesen teuren Abos, wie z.B. vom VDB angeboten anschließen, oder ist die NRW Meldung, wenn man es direkt auf deren Seite macht, grundsätzlich kostenfrei?

Wie sieht es mit dem Waffenbuch aus, kann das auch was einfaches, analoges sein, oder eine eine Datei auf dem PC, oder muss man diese teuren Software all inkl. Lösungen im Abo nutzen?

 

Bei meiner sehr geringen, zu erwartenden Nutzung, würde ich ungerne 500-800/Jahr für so etwas zahlen wollen.

Das VDB Programm ist freiwillig. Man kann ausschließlich mit dem NWR arbeiten. 

Das ist sehr unübersichtlich,  Benutzer unfreundlich. Ich kenne niemanden der nur mit dem NWR arbeitet 

Es gibt übrigens ein weiteres Programm für den Waffenhandel: HQS. Ich kenne dazu aber keine Details. 

Das NWR ist das Waffenbuch. 

Je nachdem um welche Art der Erlaubnis es sich handelt,  hat das Programm die entsprechende Funktionen. 

Wenn man als Händler versucht eine Waffe im NWR aus Einzelteilen zusammen zu bauen,  wird das nicht funktionieren. 

Der 20er im Monat für das VDB Programm ist mit Abstand der geringste Posten bei den Ausgaben. 

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Schon alleine das NWR wäre ein Grund warum ich mit Waffenhandel nicht noch einmal anfangen würde. Dieses Register ist ein ganz große Fußangel, oder schlicht und einfach Gängelei. Leider in Deutschland unausweichlich.

 

Ich hab meiner Sachbearbeiterin bei meiner Behörde vor drei Jahren vorgeschlagen sie zu heiraten, da ich mehr Zeit am Telefon mit ihr verbracht habe als mit meiner Freundin. 

Bearbeitet von ZPW
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Kann sich ein Kleinstwaffenhandel überhaupt ansatzweise "Rechnen"? Die bereits benannten rechtlichen Fragen seien jetzt mal nebensächlich.

-Aufbewahrungsmöglichkeiten (z.B. 5 Schränke f. 10 Waffen = 50 Lagermöglichkeiten á 1000,-€ = 5T€), zzgl. Munitionsschränke

-steht privater, bezahlter Platz (z.B. im eigenen Haus) ausreichend zur Verfügung oder muss zusätzlicher Platz mit Miete bezahlt werden

-ist genügend eigenes Kapital zum Ankauf von Waffen/Munition/Zubehör usw. vorhanden, welches mit "Null" verzinst werden kann

-gibt es ausreichend Tagesfreizeit, welche für Onlinehandel, ggf. telefonische Beratung usw. eingesetzt werden kann

...

Ich frage nur aus Deiner kleinunternehmerischen Sicht, nicht weil ich das Vorhaben in Frage stelle. :hi:

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vor 11 Minuten schrieb ZPW:

Schon alleine das NWR wäre ein Grund warum ich mit Waffenhandel nicht noch einmal anfangen würde. Dieses Register ist ein ganz große Fußangel, oder schlicht und einfach Gängelei. Leider in Deutschland unausweichlich.

Ich schätze mal, das mit Einführung des NWR etwa 30% der Waffenhändler und Büchsenmacher das Gewerbe aufgegeben haben.

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vor 10 Stunden schrieb Schnuffi:

Ich schätze mal, das mit Einführung des NWR etwa 30% der Waffenhändler und Büchsenmacher das Gewerbe aufgegeben haben.

 

Kommt in etwa hin wenn ich mich hier so umsehe.

 

vor 7 Stunden schrieb EkelAlfred:

Zur großen Freude vieler verbliebener Anbieter ….

 

Die merken das kaum. Gibt in Deutschland genug größere Händler die "Stangenwaffen" unter dem EK des kleinen Händlers verramschen. Der kleine Händler profitiert nur von Preiserhöhungen wenn er eine Waffe schon davor liegen hätte oder durch ein Alleinstellungsmerkmal. Meistens aber den durch den Bekanntenkreis, Verein, etc.

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vor 20 Stunden schrieb Saxcab:

-Aufbewahrungsmöglichkeiten (z.B. 5 Schränke f. 10 Waffen = 50 Lagermöglichkeiten á 1000,-€ = 5T€), zzgl. Munitionsschränke

Wenn man eh einen Waffenraum hat...

Ich liebäugel auch schon eine Weile mit der Idee.

 

Mich schreckt vorallem das allgemeine gewerbliche Drumherum ab. 

Bearbeitet von groucho
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