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IGNORED

Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?


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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb sonnyboy:

@steven genauso ist das. Und wenn Du während der Kontrolle ein menschliches Bedürfnis habe solltest, (kann ja sein, dass man in die Befreiungshalle muss)

dann bitte die Kontrollpersonen Dein (Haus) für ein paar Minuten zu verlassen!

Danach kann das Prozedere weitergehen..... bis Du eben wieder einmal musst.....

Hmmmmmm, bin ich der Einzige, der über dieses Statement etwas verwundert ist? 

 

Vielleicht liege ich aber auch völlig falsch... Manweissesnedd... 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb steven:

Also darf weder der zeuge noch der Kontrolleur ohne mich im Waffenraum sein?!

 

Immerhin unterschreibt man ja im Abschlußprotokoll, das nichts entwendet wurde.

Also sind die Schätze gut bewacht...

 

Korrekterweise verschließe ich den Schrank (Waffenraum) wieder komplett gefüllt, wenn ich mich entleeren gehe; was denn sonst !

Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten schrieb Josef Maier:

also Deine Frau und Du werden der Reihe nach abgefertigt was wegen Zeugenstatus als auch wegen Übersichtlichkeit imho sinnvoll ist.

Ich würde ihm tunlichst zu einem anderen Zeugen als seine Frau raten. Wird er auch nicht machen. Aber apropos Frau: Meine Frau hat das gleiche Hausrecht wie ich in unserer Wohnung. Was ist wenn ich die Kontrolletis reinlassen " will ", meine Frau aber von ihrem Hausrecht gebrauch macht und sagte" du kommst hier nicht rein "? ICH verweigere mich ja nicht, aber ich hab nur 50% des Hausrechtes. Und meine frau will wirklich nicht das die Dame vom Amt in unserem Schlafzimmer meine Waffen kontrolliert. Wo kann man mir dann einen Vorwurf machen ? Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............

 

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Janzfan:

Immerhin unterschreibt man ja im Abschlußprotokoll, das nichts entwendet wurde.

Mein Ironiesensor ist vielleicht kaputt? Bei mir stand das nicht drin. Ansonsten muß das ja nur der/die Kontrolletti(s) unterschreiben, falls er das nicht möchte wäre das auch mal interessant.

vor 17 Minuten schrieb PetMan:

Ich würde ihm tunlichst zu einem anderen Zeugen als seine Frau raten. 

Selbstverständlich ZUSÄTZLICH wenn sie eh im Haus ist bzw. bei gemeinsamer Aufbewahrung, das ist trivial.

 

vor 19 Minuten schrieb PetMan:

Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............

Warum nicht und warum ist das für Dich selbstverständlich, ..."sicher"... ?

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb PetMan:

ICH verweigere mich ja nicht, aber ich hab nur 50% des Hausrechtes. Und meine frau will wirklich nicht das die Dame vom Amt in unserem Schlafzimmer meine Waffen kontrolliert. Wo kann man mir dann einen Vorwurf machen ? Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............

 

Man macht Dir keinen Vorwurf..

Man kann nur Deine Aufbewahrung nicht kontrollieren..

Mit den üblichen Folgen..

 

Long

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PetMan:

 Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............

 

 

Doch, das wurde geklärt.

 

Wenn Du die Kontrolleure aus diesem Grund nicht reinlässt, sind die Waffen weg.

Geschrieben
2 minutes ago, Mick Jaeger said:

Hab da was im Kopf dass die Ehefrau nicht als unabhängiger Zeuge angegeben werden kann? 

 

Sicher. Man hat bezüglich des Gatten zwar ein Aussageverweigerungsrecht, aber als Zeuge muss man schon gehört werden. Es ist natürlich die Unterstellung einer Schutz- oder Gefälligkeitsaussage da einfacher, als bei jemandem, mit dem man weniger persönlich verbandelt ist. Andererseits kann man sich auch schlecht für jeden Vorgang drei erfahrene Buchhalter, mit denen man sonst keine persönliche oder geschäftliche Verbindung hat, als Zeugen bestellen.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Janzfan:

Interessant ist auch sich bewusst zu machen, das auch ein Berechtigter (LWB mit WBK für erlaubispflichtige Waffen) keinen Zugriff auf fremde Waffen haben darf.

Er darf sich also niemals unbeaufsichtigt im Raum mit dem unverschlossenen Waffenschrank befinden.

 

 

Um den Irrwitz auf die Spitze zu treiben... könnte man dem Berechtigten  ja kurzerhand, mit Geltungsdauer z.B. für den aktuellen Tag oder die Woche, eine Überlassungserklärung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG für die erlaubnispflichtigen Waffen (Komplettliste) ausstellen...

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Janzfan:

Interessant ist auch sich bewusst zu machen, das auch ein Berechtigter (LWB mit WBK für erlaubispflichtige Waffen) keinen Zugriff auf fremde Waffen haben darf.

Er darf sich also niemals unbeaufsichtigt im Raum mit dem unverschlossenen Waffenschrank befinden.

Hallo Janzfan

 

über diesen deinen Einwurf denke ich jetzt schon länger nach.

Hast du einen Tipp für mich, aus welchem Gesetzestext ich dies so rauslesen kann?!

Ich befürchte, die Kontrolleure sind etwas gegen meine Person voreingenommen und würden sich freuen, mir die jungfräuliche Rosette zu versilbern. Um den althergebrachten Zustand dieser Körperöffnung zu bewahren und für den dafür vorgesehenen Zweck zu schonen, sollte ich durch fleißiges Training den Eingang fest verschließen. Und daher mich gut vorbereiten. 

Und zu dieser Vorbereitung gehört, dass ich der Waffenbehörde die Regeln, die ich kompromisslos, von Gesetzes wegen, einhalten muss im Vorfeld mitteile, damit die ihren Plan zur Kontrolle mir vorlegen und abstimmen können.

Schweiß spart Blut.

 

Steven

 

P.S. ich liebe Schachtelsätze und Kommatas.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb steven:

Und zu dieser Vorbereitung gehört, dass ich der Waffenbehörde die Regeln, die ich kompromisslos, von Gesetzes wegen, einhalten muss im Vorfeld mitteile, damit die ihren Plan zur Kontrolle mir vorlegen und abstimmen können.

Schweiß spart Blut.

 

 

Durchaus richtig, aber - hört sich alles nach so einem richtig "entspannten" Beisammensein (mit "Ansage") an...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

hört sich alles nach so einem richtig "entspannten" Beisammensein (mit "Ansage") an...

Hallo karlyman

 

vollkommen richtig.

Würde auch lieber darauf verzichten.

Aber, nachdem ich den Leiter der Waffenbehörde (und nicht nur ich) gut kenne, sehe ich Probleme auftauchen. 

Er ist maximal restriktiv eingestellt.

und manchmal handel ich auch nach dem Motto: "Bestrafe einen, erziehe hundert".

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Longhair:

Auf Dein Hausrecht, verzichtest Du doch schon, wenn Du wen hereinlassen musst, den Du normal, nicht in Deiner Wohnung sehen willst.

Nein, sehe ich nicht so.

Den Termin und die Räume die betreten werden dürfen bestimme immer noch ich!

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb uwewittenburg:

Nein, sehe ich nicht so.

Den Termin und die Räume die betreten werden dürfen bestimme immer noch ich!

Du lässt die Leute rein, weil Du es musst und nicht weil Du es willst.

Und Du musst es, weil sonst (nach mehreren vergeblichen Versuchen), Deine WBK, fällig ist.

 

Soviel zu Deinem Hausrecht, das Dir u.a. freistellt, zu entscheiden, ob und wen Du hereinlässt, oder ebend nicht hereinlässt..

 

Long

Geschrieben (bearbeitet)

Zitat

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 13. (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."

Zitat Ende

Wird ja immer wieder gerne dazu gesagt.. Aber es ist eh keine Durchsuchung der Wohnung

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
14 hours ago, PetMan said:

Ich würde ihm tunlichst zu einem anderen Zeugen als seine Frau raten. Wird er auch nicht machen. Aber apropos Frau: Meine Frau hat das gleiche Hausrecht wie ich in unserer Wohnung. Was ist wenn ich die Kontrolletis reinlassen " will ", meine Frau aber von ihrem Hausrecht gebrauch macht und sagte" du kommst hier nicht rein "? ICH verweigere mich ja nicht, aber ich hab nur 50% des Hausrechtes. Und meine frau will wirklich nicht das die Dame vom Amt in unserem Schlafzimmer meine Waffen kontrolliert. Wo kann man mir dann einen Vorwurf machen ? Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............

Der Kontrolleur wird einen entsprechende Aktennotiz schreiben, dann wird es an eine höhere Stelle gemeldet. Diese veranlasst den Widerruf deiner Erlaubnis und du kannst dann dagegen klagen. Ausgang je nach Qualität des Menüs.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Würde auch lieber darauf verzichten.

Aber, nachdem ich den Leiter der Waffenbehörde (und nicht nur ich) gut kenne, sehe ich Probleme auftauchen. 

Er ist maximal restriktiv eingestellt.

Nicht ganz ernst gemeint aber doch zum überdenken.

Lass dir von den Kontrolleuren und dem Leiter der Waffenbehörde bestätigen das du für Verstöße gegen das Waffengesetz/Aufbewahrung die durch die Anwesenheit der Kontrolleure entstehen

nicht zur Rechenschaft gezogen wirst. 

Hintergrund: Es gibt Situationen in denen du wenn du alleine in deinen Räumen bist über Freiheiten verfügst die dir nicht mehr zugestanden werden wenn andere Personen anwesend sind.

Du darfst dich deiner Waffen offen erfreuen wenn du alleine bist (wöchentliche Bestandsaufnahme von Verwahrungspflichtigen Teilen incl. Munition zwecks Überprüfung auf Lagerschäden)

und bei einer nicht abgesprochenen Kontrolle übersiehst du eine Mumpel in der Hektik der Verwahrung. 

 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb TTG:

Der Kontrolleur wird einen entsprechende Aktennotiz schreiben, dann wird es an eine höhere Stelle gemeldet. Diese veranlasst den Widerruf deiner Erlaubnis und du kannst dann dagegen klagen.

 

Die Diskussion über die den Zutritt verweigernde "bessere Hälfte", die ja auch die Hälfte des Hausrechts hat, hatten wir schon wiederholt.

Sie ist in der Tat knifflig - und auch für die Behörde rechtlich keineswegs so einfach, wie oben suggeriert wird...

 

Denn die Sache setzt genau an dem "Gelenkscharnier" der rechtlichen Konstuktion des § 36 Abs. 3 WaffG an, die da lautet:

Du bist nicht gezwungen, die Kontrolleure in deine GG-geschützte Wohnung einzulassen... Verweigerst du aber den Einlass, droht dir verwaltungsrechtlich Ungemach, also der Widerruf deiner waffenrechtlichen Erlaubnis.

 

Nun, der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis verweigter in dem Fall ja ausdrücklich nicht den Einlass. Er erklärt, dass aus seiner Sicht die Kontrolle stattfinden könne.

Den Einlass verweigert eine andere Wohnungs-, und Grundrechte-, Inhaberin. Über die (und ihre Rechte) der LWB schon rechtlich nur begrenzt "Verfügungsgewalt" hat.

 

So einfach ist das mit dem "Widerruf der Erlaubnis" folglich nicht.

Geschrieben
2 minutes ago, karlyman said:

So einfach ist das mit dem "Widerruf der Erlaubnis" folglich nicht.

Doch ist es. Wie es am Ende ausgeht, dies wird nach einem guten Essen von einem Richter entschieden. Seit Corona ist klar, dass das GG nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

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Geschrieben

Ach komm.

Unterhalten wir uns über Handeln nach Gesetz, auf gesetzlicher Grundlage, mit Eingriffsgrundlage (= erforderlich für Behördenhandeln) -  oder über blanke Willkür?

 

Man kann ja bei Behörden und Justiz alles Schlechte der Welt vermuten, sollte es aber in seinen Vorurteilen und Vermutungen auch nicht übertreiben...

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Geschrieben
3 minutes ago, karlyman said:

Man kann ja bei Behörden und Justiz alles Schlechte der Welt vermuten, sollte es aber in seinen Vorurteilen und Vermutungen auch nicht übertreiben...

Hätte ich vor Corona auch so gesehen. Nach Corona bin ich der Meinung, dass wir in einer Bananen-Republik leben.

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