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IGNORED

Innensenator Mäurer verschärft Waffenrecht in Bremen


fw114

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(Vielleicht möchte der eine oder andere bei der anstehend Wahl daran denken)

 

Per Erlass werden Waffenbesitzer ab jetzt stärker kontrolliert, wenn Zweifel an deren Eignung bestehen. Zudem kann die Behörde nun Waffen leichter vorläufig einziehen.

 

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-waffenbesitz-erlass-maeurer-100.html

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vor 9 Stunden schrieb Thomas St.:

Heißt das Mäurer nimmt sich vor, das Gesetz umzusetzen, was in Hamburg nicht geschehen ist,

oder verordnet er Regeln die nicht im WaffG stehen, und geht damit gegen den Föderalismus vor?

Interessante Frage. Und : Er will die Gesundheitsbehörden einbinden - gibt´s dafür schon eine gesetzliche Grundlage ?

 

Wobei jeder weiss, dass diese Aktion letztendlich nur ein "guck mal, ich habe was gemacht ! " darstellt, denn viel mehr Kontrollen,

als die in Bremen ohnehin schon machen, dürften kaum möglich sein.

Kontrollen, die die gedängelten LWB´s dort mit häufig mindestens einmal jährlich mit über 100,00Euro pro Kontrolle löhnen...

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In Bremen ist die Sache ja klar... Die wollen politisch-ideologisch die "Freiheiten", die mit dem Bundesrecht (WaffG) verbunden sind, ihren einschlägig interessierten Bürgern eigentlich gar nicht zugestehen.

Also piesacken sie die dortigen LWB (und die die es werden wollen), wo immer sie es landesrechtlich können, oder meinen zu können. 

 

(Landesrecht... ist in Zusammenhang mit diesem Fleckchen aus zwei pleitegangenen, mittelgroßen Städten an Weser und Wesermündung ohnehin ein Witz, so wie eben der ganze Stadtstaat...

aber das ist wieder eine andere Diskussion...)

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vor 2 Stunden schrieb MB69:

Und : Er will die Gesundheitsbehörden einbinden - gibt´s dafür schon eine gesetzliche Grundlage ?

Das läuft schon seit Jahren so, auch wenn nicht explizit im § 6 WaffG Persönliche Eignung genannt.

S. Hinweis auf der letzten Seite des Formulars zur Beantragung.

AntragWaffG2003GG.pdf

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vor 14 Stunden schrieb Thomas St.:

Heißt das Mäurer nimmt sich vor, .....

oder verordnet er Regeln die nicht im WaffG stehen, und geht damit gegen den Föderalismus vor?

Wie meinst Du das, bitte?

Das WaffGes ist ja Bundesrecht und der Senator für Inneres nutzt doch den Föderalismus, wenn er eigene Spielregeln für Bremen erstellt ?

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vor 4 Stunden schrieb MB69:

Kontrollen, die die gedängelten LWB´s dort mit häufig mindestens einmal jährlich mit über 100,00Euro pro Kontrolle löhnen...

 

Es sind sogar schlanke 139€ "Waffensteuer".

 

https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/kosten-waffenkontrolle/

 

Zitat

Eine Gebühr von 139,- Euro für eine waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle ist der Höhe nach nicht zu beanstanden
(OVG Bremen, Urteil vom 16. Mai 2017 – 1 LB 234/15 –)

 

Und die unabhängige Justiz findet das auch gut so...

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Vollzug des WaffG als einzige, fortlaufende Vergrämungsstrategie.

 

"Wir schaffen's wegen bundespolitischer Gesetzeslage nicht, ihnen die Waffen ganz abzunehmen, aber wir machen ihnen das Leben so schwer wie möglich". 

Und wenn da auch die Verwaltungsgerichte mitmachen, hast du keine Chance...

 

Der einzige Weg, so etwas zu beenden, ist, die RRG-"Bande" abzuwählen. Was in Bremen aber en hartes Brot ist.

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Den Umfragen zufolge wird die "RRG-Bande" weitermauscheln können und das Land noch näher an den Abgrund bringen. Mäurer ist bekannt für seine Vergrämungspolitik gegenüber den LWB. Bremen wollte meines Wissens nach früher auch eine Waffensteuer, das ging rechtlich jedoch nicht, so nervt man die LWB mit jährlichen Kontrollen und einer völlig überzogenen Gebühr, die eigentlich aus Steuermitteln beglichen werden müsste. Das OVG hat mit einer dämlichen wenig nachvollziehbaren Begründung leider anders entschieden. Nun wohl Mäurer die Daumenschrauben also weiter anziehen. Und das bei einer Gruppe, die in der Kriminalitätsstatistik quasi keine Rolle spielt. Dafür "dürfen" dann eben Banden, Dealer, Messerstecher, Einbrecher und Co. weiter ihr Ding durchziehen.

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vor 2 Stunden schrieb gipflzipfla:

Das WaffGes ist ja Bundesrecht und der Senator für Inneres nutzt doch den Föderalismus, wenn er eigene Spielregeln für Bremen erstellt ?

Genau. Das WaffG ist Bundesrecht. Da hat ein Bundesland Null Befugnis, eigene Regeln zu erfinden.

Innerhalb der Grenzen des WaffG dieses umzusetzen ist wieder etwas anderes.

Und wenn man es mit ihm gut meint, könnte man sagen dass Herr Mäurer es nun umsetzen möchte, womit er implizieren würde, dass das bisher nicht geschehen ist.

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vor 24 Minuten schrieb Thomas St.:

Da hat ein Bundesland Null Befugnis, eigene Regeln zu erfinden.

 

Wen juckt das heute noch? Die ziehen die Waffen ein, der Betroffene darf dann hübsch klagen. Das dauert. Rücktritte wird es nach einem verlorenen Verfahren nicht geben, ist aus der Mode gekommen.

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vor 36 Minuten schrieb Thomas St.:

Genau. Das WaffG ist Bundesrecht. Da hat ein Bundesland Null Befugnis, eigene Regeln zu erfinden.

Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt wo unsere Lobby gegen diesen ......Innenmensch Klage einreichen müsste beim Verfassungsgericht.

Oder etwa nicht?

Oder unsere Verbände sollten jetzt lauthals aufschreien und sich melden.

Oder etwa nicht??

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Am 11.5.2023 um 11:26 schrieb JuergenG:

Nein, das stammt aus Hessen. Der Passus ist hier schon mindestens 15 Jahre drin.

 

@JuergenG Kannst Du mir bitte - ggf. per PN - etwas Hintergrundinfo zu diesem Formular geben, insbesondere, ob das tatsächlich noch so verwendet wird und von welcher Behörde?

Ich habe das an den VDB weitergeleitet und die würden da gerne nachhaken.

Es könnte auch interessant für die gerade laufende "Fragebogenaktion" (Evaluierung?) sein.

Danke!

Bearbeitet von Elo
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Am 11.5.2023 um 22:30 schrieb Oldmiller:

Was geht der Behörde meine Sehstärke an?
Würde ich einfach streichen.

Die Behörde macht dann was? Kleinbei geben oder die Sache vor Gericht klären? Ich tippe auf Gericht.. und bis dahin wartest du auf deinen Eintrag/Erlaubnis.

 

Und einmal mal abgesehen davon ist die Frage nach der Sehhilfe/Sehstärke nichts neues und bei uns (Bayern) neben den Fragen nach schweren Erkrankungen/Körperlichen Einschränkungen schon immer auf den Formularen.

 

 

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vor 23 Minuten schrieb Hunter375:

Die Behörde macht dann was? Kleinbei geben

 

Also bei der Frage nach Ausblildung, sportl. Erfolgen und ausreichendem Versicherungsschutz bei Verlängerung/ Erstbeantragung  §27, gibt sie jedesmal nach. Weil das KANN der Verein nicht bestätigen!

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vor 3 Stunden schrieb Elo:

 

@JuergenG Kannst Du mir bitte - ggf. per PN - etwas Hintergrundinfo zu diesem Formular geben, insbesondere, ob das tatsächlich noch so verwendet wird und von welcher Behörde?

Wird von der Waffenbehörde im Landkreis Gießen nach wie vor verwendet und hier zum download angeboten. Microsoft Word - AntragWaffG2003GG.doc (lkgi.de)

M.W. wurde/wird dieses Formular in mehreren Landkreisen im Bereich des RP Gießen verwendet.

 

Mittlerweile bietet man auch einen online-Antrag an, der beim "Nutzerkonto des Bundes" nur unter Verwendung des "elekronischen Personalausweises" möglich ist - mach ich nicht.

Antrag zur Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen (ekom21.de)

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