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IGNORED

AutoKeyCard, Auto Sears, DIAS in Deutschland


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Geschrieben

Im Augenblick ist bei uns ein Verfahren mit einem ersten Richterspruch beendet worden, in welchem zwei Angeklagten vorgeworfen wird sich zur Distribution von Maschinengewehren verschworen zu haben. Es sind mehrere Jahrzehnte Haft in der ersten Instanz angeordnet worden.

 

Das Verbrechen? Die Herstellung von AutoKeyCards, metallenen Karten, auf denen mit einem Laser die Umrisse eines Lightning Links eingraviert wurden. Dies wurde als Maschinengewehr klassifiziert, welche durch den einen Angeklagten hergestellt und vertrieben, vom anderen beworben worden.

 

Wie ist das eigentlich in Deutschland? Soweit ich weiß ist ein Auto Sear bspw. für eine Glock hier ja nicht illegal. Genau so wenig wie DIAS oder der Lightning Link. Ich würde eigentlich vermuten, dass sowas hier überall angeboten wird, was ja offensichtlich nicht der Fall ist. 

 

Gibt es auch hier Gesetzgebung die ein Bewerben, den Verkauf und die Herstellung derartiger Dinge unter Strafe stellt oder verbietet?

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Geschrieben

Wer brauch den Dreck?

 

und komm mir jetzt nicht mit „zu theoretischen Stufien“

 

die honks haben mit der Grauzone gespielt und sich nun die Finger verbrannt! Gut so

 

auch in DE gab es schon Hausbesuche bei Besitzern der Glock Switch, und auch da, gut so!

 

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb AmericanDad:

Ich würde eigentlich vermuten, dass sowas hier überall angeboten wird, was ja offensichtlich nicht der Fall ist. 

Es herscht Angebot und Nachfrage, was könnte man damit legal in Deutschland machen, auser als Deko?

 

vor 10 Minuten schrieb AmericanDad:

Gibt es auch hier Gesetzgebung die ein Bewerben, den Verkauf und die Herstellung derartiger Dinge unter Strafe stellt oder verbietet?

Auf jeden Fall könnte ein Kauf zu morgentlichem Besuch führen.

Geschrieben

Diese Karten zeigen nur den Umriss, es sind noch nicht einmal Teile zum ausbrechen.

 

In Deutschland sind das einfach nur Karten.

 

In den USA eigentlich auch. Ein Spezialist hat 40 Minuten gebraucht und ein elektrisches Werkzeug, um daraus das Teil zu fertigen.

 

Das Problem in diesem Fall ist, dass hier ganz Objektiv nicht das Teil vertrieben wurde, sondern nur der Bauplan. Die Definition eines machine gun nach ATF ist damit eigentlich klar nicht erfüllt.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

Wer brauch den Dreck?

 

Wahrscheinlich die deutscheste aller Reaktion auf meine Eingangsfrage. Fragen sich die meisten auch wenn es um deine Legalwaffen geht. Die Antwort ist die gleiche.

 

vor 1 Minute schrieb CZM52:

auch in DE gab es schon Hausbesuche bei Besitzern der Glock Switch, und auch da, gut so!

 

Darauf bezog sich meine Frage. Auf welcher rechtlichen Grundlage gab es diese Besuche? 

 

vor 4 Minuten schrieb Andor:

Es herscht Angebot und Nachfrage, was könnte man damit legal in Deutschland machen, auser als Deko?

 

Bei uns waren die Karten allein wegen dem damit verbundenen Statement sehr beliebt. 

 

vor 4 Minuten schrieb Andor:

Auf jeden Fall könnte ein Kauf zu morgentlichem Besuch führen.

 

Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

 

vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

In den USA eigentlich auch. Ein Spezialist hat 40 Minuten gebraucht und ein elektrisches Werkzeug, um daraus das Teil zu fertigen.

 

Selbst das hat nur in einem von 4 Fällen funktioniert und selbst bei diesem Fall hatte die Waffe Hammer Follow, funktionierte also nicht vollautomatisch. Das ganze Verfahren ist ein Skandal. 

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Ronon79:

Auf der gleichen Grundlage wie bei euch der Richterspruch: How dare you!

 

Was ist dabei rausgekommen? Oder hat sich da niemand gegen gewehrt? 

Mich interessiert tatsächlich wie Verkäufer (und Käufer?) damit umgegangen sind, dass da bei ihnen einfach eingeritten wird, wenn das nicht illegal ist. Gibt es bei euch so etwas wie ein Intent to Manufacture, also ein Vorhaben etwas einzubauen, was dann strafbewehrt ist?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb CZM52:

dann mal klar gefragt, wozu kauft man das? Klar, das Statement…..

 

Man konnte die Karte für nichts benutzen. Es waren die Umrisse einen Lightning Links lasergraviert, nichts zum ausbrechen und einfachen einsetzen. Selbst das ausfräsen und einsetzen funktioniert nicht, weil die Dimensionen nicht stimmen. Es ist so als ob du dir ein Bild davon aus dem Internet lädst und allein für den Besitz dieser Bilder strafrechtlich belangt wirst. Deshalb ist der Fall für viele auch ein First Amendment Case, weil die Karte nichts anderes als Informationen darstellt. Diese, noch dazu fehlerhafte, Anleitung zur Grundlage für eine Verschwörungsverurteilung mit mehren Jahrzehnten Strafe zu machen, ist absurd.

 

Mich interessiert das generell in Ländern, in denen derartige Dinge legal sind. Wie geht der Staat dort damit um? In Deutschland sind ja grundsätzlich eine Menge mehr Teile verboten bzw. nicht zulassungsfähig, so dass selbst mit einem Lightning Link kein Vollautomat produziert werden könnte. Daher sollte das hier eigentlich niemanden interessieren, aus irgendeinem Grund scheint es aber hier auch bereits Hausdurchsuchungen gegeben zu haben. Mich interessiert nun wie man so etwas in Deutschland begründet hat und was dabei rauskam. Wurde tatsächlich Anklage erhoben? Hat sich auch hier ein Richter gefunden, der da jemanden verurteilt hat? Gibt es Urteile zum einsehen?

 

Und ja, ich gehöre zu den Leuten die der Meinung sind, dass du jederzeit Vollautomaten kaufen können solltest. Wieso auch nicht, du machst ja schon mit deinen Semiautomaten nichts falsch, du wirst nicht plötzlich zum Irren nur weil dein AR eine dritte Stellung an der Sicherung hat.

Bearbeitet von AmericanDad
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb AmericanDad:

 

Man konnte die Karte für nichts benutzen. Es waren die Umrisse einen Lightning Links lasergraviert, nichts zum ausbrechen und einfachen einsetzen. Selbst das ausfräsen und einsetzen funktioniert nicht, weil die Dimensionen nicht stimmen.

 

Dann ist die Frage aber tatsächlich nicht so verkehrt, wozu eine solche Karte dienen soll.  

Accessoire für Waffenmechanik-Fans?

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

Accessoire für Waffenmechanik-Fans?

 

Ich kann nicht nachvollziehen wozu vegane Fleischersatzprodukte gut sein sollen, oder wozu manch einer unbedingt eine pinke Handtasche braucht. Ist mir schnurz, er soll es haben. 

 

Die Karte benötigt keine Funktion, Menschen kaufen mitunter Schrott, weil er ein Bedürfnis befriedigt. Wer die kauft um edgy zu sein, tut das eben weil er edgy ist. Er muss das nicht rechtfertigen. 

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Geschrieben

US of A......wo man alles darf, wie der geneigte LWB immer wieder feststellt.....

Zeigt mal wieder nur eins - das auch auf der anderen Seite des Teichs nicht alles so toll ist wie gerne dargestellt.

Ich halte es da mit Sky Dumont, recht hat er.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb karlyman:

Nach der "Logik", die hier angewandt wurde, müsste also auch jemand verurteilt werden, der T-Shirts mit M16- oder Bren LMG Aufdruck herstellt und verkauft...?

 

Problem bei uns ist die Macht einer Bundesbehörde randomisiert Dinge zu Maschinengewehren zu erklären, die ganz offensichtlich keine Maschinengewehre sind. Was mich mehr als dieser Machtmissbrauch schockt ist allerdings, dass sich Geschworene und ein Gericht gefunden haben, die diesen offensichtlichen Wahnsinn dann mit einem Urteil versehen. 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

 

In den USA eigentlich auch. Ein Spezialist hat 40 Minuten gebraucht und ein elektrisches Werkzeug, um daraus das Teil zu fertigen.

 

Goldschmiede-"Laubsäge und ein, zwei ordentliche Feilen. Das elektrische Werkzeug wäre eine Bohrmaschine, um das Sägeblatt einzufädeln. 

 

Bearbeitet von Tatonka
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb AmericanDad:

Auf welcher rechtlichen Grundlage gab es diese Besuche? 

 

"Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie" ... "auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen"

 

vor 1 Stunde schrieb AmericanDad:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

 

§6 WaffG.

 

Und wer hätte es gedacht, bei den morgentlichen Besuchen der Glock-Schalter-Besitzer stellte sich heraus, dass nicht nur einer das Ding auch mal eingebaut hatte...

 

Lag man mit den Annahmen also nicht allzu falsch.

 

 

vor einer Stunde schrieb AmericanDad:

Und ja, ich gehöre zu den Leuten die der Meinung sind, dass du jederzeit Vollautomaten kaufen können solltest.

 

Dann musst Du halt ein anderes Land suchen.

 

Die USA sind's dann schonmal nicht. Zumindest nicht, wenn der Geldbeutel nicht gross genug ist.

 

vor einer Stunde schrieb AmericanDad:

Wer die kauft um edgy zu sein, tut das eben weil er edgy ist. Er muss das nicht rechtfertigen. 

 

Und im Zweifelsfall halt mit den Konsequenzen leben, wenn er auf die falsche Seite der Edge gerät. Oder alle müssen mit den Konsequenzen leben, wenn's dann wieder ein Lex-Beitler oder Lex-Sprave gibt, weil man ja unbedingt edgy sein musste. Jeder wie er mag.

Bearbeitet von Kreppel
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Geschrieben

 

vor 12 Minuten schrieb Kreppel:

Und wer hätte es gedacht, bei den morentlichen Besuchen der Glock-Schalter-Besitzer stellte sich heraus, dass nicht nur einer das Ding auch mal eingebaut hatte...

 

Kann man das irgendwo nachlesen? Wonach muss ich suchen um mehr über diesen Fall rauszufinden?

Geschrieben

Die ATF gerät aber gegenwärtig stark unter Druck, weil sie sich gesetzgeberische Kompetenzen angemaßt hat. In den jüngsten Hearings war der Chef der ATF nicht mehr auf ganz so hohem Ross unterwegs. Auch gut so.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb AmericanDad:

Wonach muss ich suchen um mehr über diesen Fall rauszufinden?

Fälle, es waren einige. Da wirst du mit suchen nicht weit kommen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Fälle, es waren einige. Da wirst du mit suchen nicht weit kommen.

 

Ich finde immer nur Hörensagen, teilweise aus 2008, manchmal noch 2012 und 2013. Nirgends eine Urteilsbegründung, nirgends etwas darüber wie diese Fälle ausgegangen sind. Kann hier jemand weiterhelfen?

Geschrieben
11 hours ago, karlyman said:

Accessoire für Waffenmechanik-Fans?

 

Beweis, dass erster und zweiter Verfassungszusatz nicht trennbar sind. Vorführung des totalitären Geistes der Waffengrapscher. Freilich um den Preis, dass dieser totalitäre Geist sich einen als spezielles Opfer aussuchen kann.

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb AmericanDad:

Nirgends eine Urteilsbegründung, nirgends etwas darüber wie diese Fälle ausgegangen sind. Kann hier jemand weiterhelfen?

Da wirst du schon jemanden mit Zugang zu den Urteils- Datenbanken haben müssen.

Im Grunde ist es die konsequente Fortführung von Aktionen wie der wesentlich früheren aber nicht weniger abstrakten  "Operation Südfrüchte".

 

Allerdings ist mir schleierhaft was es mit Rechtssprechung in US of A zu tun hat.

 

 

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