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AmericanDad

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vor 11 Stunden schrieb Kreppel:

Und wer hätte es gedacht, bei den morgentlichen Besuchen der Glock-Schalter-Besitzer stellte sich heraus, dass nicht nur einer das Ding auch mal eingebaut hatte...


§6 WaffG

 

Echt ?

Bei dem einen Fall von dem ich gehört habe, war das Teil nämlich nicht eingebaut....

Das es gleich mehrere gab wusste ich gar nicht.

 

Bezüglich §6 WaffG:

Warum hat jemand keine persönlich Eignung, wenn er sich ein Waffenteil kauft, das in DE nicht verboten ist?

Das öffnet doch der Wilkür Tür und Tor.

 

Wenn das Teil im eingebauten Zustand vorgefunden wird ist die Sache doch eh klar.

 

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13 hours ago, AmericanDad said:

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Nachtrag: Der angestrebte Patentschutz war vielleicht keine so geniale Idee, weil man dazu ja gerade behaupten muss, dass diese Anordnung einen neuartigen Nutzwert habe, nämlich eine jedenfalls angeblich erleichterte Herstellung des Umbauteils zum Vollautomaten.

 

Sinnvoller wäre vermutlich eher gewesen, da ein Zitat eines der Gründerväter oder aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs zu Redefreiheit draufzudrucken und eben den Standpunkt einzunehmen, dass eine Beschriftung einer Karte in einem Standardformat Rede ist, keine Funktion.

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vor 16 Stunden schrieb AmericanDad:

Es ist so als ob du dir ein Bild davon aus dem Internet lädst und allein für den Besitz dieser Bilder strafrechtlich belangt wirst.

Hört sich an wie Bücherverbrennung.

 

Nein ich habe kein Ar15, XR15, ZR15,.....

und nein an so einem Lightning Gedöns habe ich dreimal kein Interesse.

 

Aber wenn die Gesetze so überdehnt werden, dass reine Abbildungen, oder gar Wissen unter Strafe gestellt werden, dann stimmt mich das sehr nachdenklich.

 

Moment, im Garten in der Nähe der Hundehütte hat es geknallt und gerade ist die Tür ins Haus gefallennnnnnnnn

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vor 5 Stunden schrieb Shadow:

Das öffnet doch der Wilkür Tür und Tor.

"Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ist legalisierte Willkür. Es muss gar nichts vorgefallen sein, es reicht wenn etwas unter bestimmtem Blickwinkel den Anschein erwecken könnte es wäre... eine schwach begründete Vermutung reicht hier völlig aus. 

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vor 44 Minuten schrieb Fyodor:

"Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ist legalisierte Willkür. 

Und an der Auslegnung dessen kann man den Grad der Entdemokratisierung der Gesellschaft ablesen.

Wenn die Herrscherclique, die glaubt ihr stünde alle Macht zu, immer weiter abkapselt und gleichzeitig die eigene Macht durch immer mehr eingebildete Kobolde bedroht sieht, löst der Besitz eines Teiles, das sich jeder aus einem starren Draht zurechtbiegen könnte, Angstparanoia aus, weil man in seiner wahnhaften Wahrnehmung glaubt, der Bürger komme dann als Miliz. Böse Zungen sagen, wer sowas glaubt, hat vermutlich sogar Grund dazu.

Bearbeitet von ASE
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Am 27.4.2023 um 19:39 schrieb AmericanDad:

 

Problem bei uns ist die Macht einer Bundesbehörde randomisiert Dinge zu Maschinengewehren zu erklären, die ganz offensichtlich keine Maschinengewehre sind. Was mich mehr als dieser Machtmissbrauch schockt ist allerdings, dass sich Geschworene und ein Gericht gefunden haben, die diesen offensichtlichen Wahnsinn dann mit einem Urteil versehen. 

 

Klingt so, als ob die Justiz bei euch unterwandert wäre.

 

Kannst Du da nicht mal eure lokale Miliz fragen, ob die das mit den Geschworenen nicht mal kurz und schmerzhaft klären können?

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On 4/27/2023 at 12:27 PM, karlyman said:

Nach der "Logik", die hier angewandt wurde, müsste also auch jemand verurteilt werden, der T-Shirts mit M16- oder Bren LMG Aufdruck herstellt und verkauft...?

 

Das T-Shirt wurde schon bei anderen Sachen, speziell Code um DVDs auslesen zu können, verwendet. Damit dürfte man einigermaßen auf der sicheren Seite sein, denn da erkennt auch der Dümmste, dass es sich um Rede handelt.

 

Im vorliegenden Fall ist die Frage wohl eine nach der Zweckbestimmung. Ist das Ding zum Angucken gemacht oder zum Aussägen und Einbauen? Da könnte es sein, dass sich die Jungs um Kopf und Kragen geredet haben. Der mir ohnehin nicht erfolgversprechend scheinende Versuch einer Patentanmeldung zum Beispiel war wohl eher nicht klug, denn dazu muss man ja gerade behaupten, dass es sich nicht nur um einen Aufdruck zum Angucken (oder auch zum Abpausen auf eigenes Material) handelt, sondern einen Nutzwert, nämlich eine vereinfachte Herstellung des fraglichen Teils. 

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