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IGNORED

Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken...


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Geschrieben
9 hours ago, DaTaXi said:

Es ging gut aus (also Geld ist geflossen, statt Führerschein weg), aber es kann ganz schnell gehen mit dem "falschen Verhalten".

 

Gegen eine Modernisierung und Entschlackung wäre sicher nichts einzuwenden. Der Maßstab, eine "angemessene Zeit" zu warten, was soll der schon bedeuten? Wenn Du Dich neben mein Auto stellst und da Däumchen drehst, dann kannst Du oft eine ganze Weile drehen, vielleicht viele Tage.

 

Es könnte da im Zeitalter von allgegenwärtigen Mobiltelephonen schon sinnvoller sein, wenn bei Bagatellschäden z.B. eine Meldung an ein elektronisches Portal samt Photos zulässig wäre statt herumzustehen. Da ist im Gegensatz zu einem Zettel unter dem Scheibenwischer der Eingang der Meldung beweisbar, sie wird nicht vom Wind mitgenommen, und moderne Mobiltelephone machen detailliertere Bilder als vor nicht langer Zeit Journalistenkameras. Man könnte sogar den Leuten anbieten, sich benachrichtigen zu lassen, wenn eine Meldung bezüglich des eigenen Fahrzeugs eingeht.

 

Weniger sinnvoll scheint mir, es als bloßes Ordnungsunrecht abzutun, wenn jemand bei einem Unfall mit Sachschaden sich einfach aus dem Staub macht, also gerade nicht versucht, die Sache zu melden und zu dokumentieren. Das scheint mir von der Intention her im Grunde das gleiche zu sein wie Betrug oder Sachbeschädigung.

Geschrieben (bearbeitet)

Im Grunde ist die Unfallflucht ja nix Anderes, als das Nichteinstehen (nicht wollen oder als Kurzschlussreaktion) für eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung im Straßenverkehr...es geht ja nicht um Personenschäden bei der angedachten Änderung. Dass das Flüchten an sich als natürliches Verhalten angesehen wird, sieht man an unserem Strafrecht. Die Flucht bzw. deren Versuch (sogar aus dem Knast) ist an sich straffrei.

 

Wenn ich aus Versehen eine Sache beschädige und dann abhaue, ist das außerhalb des Verkehrsgeschehens nicht mal eine OWi...Warum dann gleich eine Straftat mit wahrscheinlichem Führerscheinentzug (über 1400,- Schaden, also ein gerissener und lackierter Stoßfänger reicht...) und 30 Tagessätzen Regelstrafe, nur weil des Deutschen liebstes Spielzeug betroffen ist (der Versuch der Unfallflucht ist übrigens derzeit auch straffrei)?

 

Nur mal so zum Vergleich...dass das Abhauen nach einem Unfall eine charakterlose Sauerei ist und jährlich zunimmt, steht auf einem anderen Blatt.

 

 

Bearbeitet von schopy
Geschrieben

Die praktische Lösung sieht dann so aus: Oh, Unfall mit Fahrerflucht? Dann habe ich hier einen Zettel für die Versicherung, sagt der Polizist. Warum zum Geier sollte für eine Owi, die dem Staat nichts einbringt (Bussgeld x Erfolgswahrscheinlichkeit des Eintreibens), irgendein Polizist einen Finger krumm machen?

Weiterer Zerfall der öffentlichen Ordnung wird die Folge sein. Nichts anderes. Die Rücksichtlosigkeit und die Balkanisierung des öffentlichen Raumes werden garantiert zunehmen. Gut gemacht!

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb schopy:

Wenn ich aus Versehen eine Sache beschädige und dann abhaue, ist das außerhalb des Verkehrsgeschehens nicht mal eine OWi...Warum dann gleich eine Straftat mit wahrscheinlichem Führerscheinentzug (über 1400,- Schaden, also ein gerissener und lackierter Stoßfänger reicht...) und 30 Tagessätzen Regelstrafe, nur weil des Deutschen liebstes Spielzeug betroffen ist (der Versuch der Unfallflucht ist übrigens derzeit auch straffrei)?

 

Dazu mal zwei Fälle aus meinem Leben:

 

1. als Betroffener.

Ich, armer Bettelstudent, alter Corolla, parke mit drei Kumpels am Bahnhof, um Nr4 abzuholen.

Vor mir parkt jemand rückwärts ein, kracht mir ins Auto und haut ab.

Doof1: Wir saßen drin und hatten die Nummer.

Doof2: Trotz Regens kam ein Anwohner raus und sagte: Ich habe es gesehen, hier meine Karte.

Doof3: Der Anwohner war PK.

 

Später dann der Prozess:

Die Unfallflüchtige hatte alle Karten gespielt, Frau, Migrationshintergrund, wir rechtsradikal etc..

 

Dir Richterin (mit auswärtigem Nachnamen) salbte die dann so richtig ein, aus dem 1 Monat Fahrverbot wurden 6! , MPU wurde angeordnet.

 

2. als Zeuge.

Martina und ich parkten in Aachen auf dem Bendplatz, um den Lindt Werksverkauf zu überfallen, da sehen wir, wie vor uns (es goss wie aus Eimern, Aachener Wetter eben), ein 5er BMW einen alten Renault rammte und floh.

Wir riefen dann die Rennleitung an und meldeten den Unfall, mussten dann aber fast zwei Stunden auf die PB warten, weil in der City ein Grosseinsatz lief.

Zum Verfahren wurden wir als Zeugen geladen, aber nicht gehört, unsere schriftlichen Aussagen hatten dem Vorsitzenden gereicht, auch dieser Unfallflüchtige bekam richtig die "Packung".

 

Mein Fazit: die Justiz weiss, dass selten jemand erwischt wird, aber wenn, dann werden die auch eingeseift.

 

Und womit?

Mit Recht!

 

 

Geschrieben

Mein ehemaliger Nachbar ist schwerst behindert, das Auto die einzige physikalische Verbindung nach außen gewesen. Also wirklich drauf angewiesen.

 

Er fuhr durch die Stadt und wollte abbiegen, blöderweise ist abbiegen und Busspur eines. Dort touchierte er den Ellenbogen der Geschädigten die nicht aufpasste. Er hat angehalten kann aber ja nicht aussteigen. Somit wartet er ein paar Minuten, niemand regt sich, die „Geschädigte“ kam auch nicht zu ihm.

 

Dann der große Fehler: er wollte keine Polizei holen weil die vermeintliche Verursacherin wohl dumm war und er ihr  Ärger ersparen wollte…

 

Keine 2 Stunden später steht die Polizei in seiner Wohnung und kassiert den Lappen ein. 
 

Das Ganze geht nun fast ein Jahr, nach 6 Monaten bekam er ohne Urteil seinen Führerschein wieder. Das die Geschädigte gelogen hat und falsche Angaben beim Arzt machte interessiert auch nicht.

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Mein ehemaliger Nachbar ist schwerst behindert, das Auto die einzige physikalische Verbindung nach außen gewesen. Also wirklich drauf angewiesen.

 

Er fuhr durch die Stadt und wollte abbiegen, blöderweise ist abbiegen und Busspur eines. Dort touchierte er den Ellenbogen der Geschädigten die nicht aufpasste. Er hat angehalten kann aber ja nicht aussteigen. Somit wartet er ein paar Minuten, niemand regt sich, die „Geschädigte“ kam auch nicht zu ihm.

 

Dann der große Fehler: er wollte keine Polizei holen weil die vermeintliche Verursacherin wohl dumm war und er ihr  Ärger ersparen wollte…

 

Keine 2 Stunden später steht die Polizei in seiner Wohnung und kassiert den Lappen ein. 
 

Das Ganze geht nun fast ein Jahr, nach 6 Monaten bekam er ohne Urteil seinen Führerschein wieder. Das die Geschädigte gelogen hat und falsche Angaben beim Arzt machte interessiert auch nicht.

 

 

 

Bemerkenswert, wie dein ehemaliger Nachbar allein von dem Unfall auf den geistigen Zustand der Geschädigten schliessen kann, obwohl er kein einziges Wort mit ihr gesprochen hat.

 

Ansonsten würde ich seine Aussage "er wollte keine Polizei holen weil die vermeintliche Verursacherin wohl dumm war und er ihr Ärger ersparen wollte…" sehr wohlwollend nicht mal ansatzweise als besonderes Zeichen von grundlegender Intelligenz seinerseits bewerten.

 

Aber vermutlich gabs einfach keine dümmere Begründung, mit der er sein selten dämliches Verhalten auch nur ansatzweise erklären konnte.

Geschrieben

Die Zahl der Unfallflüchtigen wird mit Sicherheit zunehmen. Meine Erfahrung: Jeder Unfallgegner lügt. Nach zwei Unfällen derart habe ich mittlerweile eine Dashcam, um wenigstens die Chance zu erhöhen, die Darstellung zu untermauern.

Davon abgesehen passiert hier im Ort praktisch monatlich eine Fahrerflucht, von der man hört. Aktuell wird wieder nach einem BMW gefahndet, der nachts einen Fußgänger überfahren und getötet hat. Man könnte nur noch kotzen...

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb rwlturtle:

Dazu mal zwei Fälle aus meinem Leben:

1: Ich komme vom Kinderarzt und sehe rote Scherben hinten unter dem Auto. Bei mir waren die Lampen am Auto (alter Frontera mit AHK) aber noch drin. Ich war erst einmal etwas ratlos. Dann kam jemand "von gegenüber" und hat mir gesagt, er hätte gesehen, dass mir jemand ans Auto gefahren sei. Er wäre dann ausgestiegen, hätte geschaut, etwas unters Auto gekickt und wäre weggefahren. Nummernschild war leider nicht zu lesen. Er hat mir aber Name und Telefonnummer gegeben. Ich habe das dann (gegen etwas Widerstand) telefonisch angezeigt. Mein Einwand, der Gegner könne ja sonst mich anzeigen, hat den PB überzeugt. 

2: Da hab ich zugeschaut. Vor einem Ikea ist eine ...mmmhh... südländisch aussehende Frau mit der fetten M-Klasse an eine Familienkutsche gefahren und nach nachsehen abgehauen. Den Leuten, die ein paar Minuten später kamen, habe ich die Autonummer und meinen Namen und Telefonnummer gegeben. Die Polizei hat mich kurz telefonisch befragt. Weiter habe ich nichts mehr gehört. 

Geschrieben

Solche Erlebnisse hatte wohl jeder schon mal, bei mir waren es auch 2 mal. Beide male konnte mich die hinzugezogene Polizei raus hauen. Beide male ein typischer Scammer Unfall. Einmal rief mich der PB sogar aus Bad Reichenhall an um  mir mitzuteilen, daß er es nun leider an die Staatsanwaltschaft abgeben müsse weil der Unfallgegner nach 4 Wochen ein ärztliche "Gefälligkeits" Gutachten eingereicht hätte. Er bliebe aber bei seiner Aussage und tatsächlich, es kam danach nichts mehr. Außer Theater mit meiner Versicherung, der ich das narürlich Pflichtgemäß gemeldet hatte und die mich grundlos und entgegen dem polizeilichen Protokoll hochstufte. Uns so mußte ich dann doch einen RA einschalten. Die Versicherung zuckte zurück, stellte meinen alten Schadenfreiheitsrabatt wieder her und ich trennte mich von ihr.  

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb schopy:

Warum dann gleich eine Straftat mit wahrscheinlichem Führerscheinentzug (über 1400,- Schaden, also ein gerissener und lackierter Stoßfänger reicht...) und 30 Tagessätzen Regelstrafe, nur weil des Deutschen liebstes Spielzeug betroffen ist

 

Weil anderenfalls die Entscheidung für einen alkoholisierten Fahrer leicht gemacht wird und er ziemlich sicher billig davon kommt. Klar, auch jetzt ist es für einen Betrunkenen vorteilhaft bei Unfall abzuhauen, den Alkoholeinfluss wird man sehr wahrscheinlich nicht mehr nachweisen können. Allerdings sorgt der Straftatbestand dafür, dass es doch was auf die Nuss gibt und hält evtl. auch den einen oder anderen von der Unfallflucht ab.

Geschrieben

In Palermo hatte ich mal einen Rempler in einem Kreisverkehr an meinem WoWa. Die Dame im Innenkreis neben mir ( war ein 2 spuriger Kreis, allerdings wurden ortsüblich noch 2 weitere Spuren "besetzt", war also alles sehr eng) Watt nu? Unsere einheimischen Freunde fuhren vor uns und vermittelten. Eins war klar, solange da kein Toter liegt kommt die Polizei erst gar nicht. Also einigten wir uns so. Jeder zog seine Wege und regelte seinen Schaden selber. Alles andere wäre unsinnig gewesen. 

Geschrieben

Ich wollte damit sagen, dass die Unfallflucht eh schon ein Sonderfall ist, der das ansonsten straffreie Abhauen nach einem Mißgeschick sanktioniert. Wenn Du z.B. als Fußgänger besoffen in einen Zaun fällst, ihn für 1000,- beschädigst und dann aus Angst um Schadenregulierung einfach weitertorkelst, ist das strafrechtlich gar nix. Oder der versehentlich geschossene Ball in eine Scheibe...Oder der umgeworfene Ständer mit Gurkengläsern im Kaufland...oderoderoder.

 

Der Ermittlungsauftrag zum Schutz privater Rechte (Personalienermittlung des Verursachers zwecks Schadenersatzansprüchen...) bleibt trotzdem bei der Polizei. Die Sanktionierung macht dann das Ordnungsamt.

 

Ich finde Herabstufung zur OWi in Ordnung; der Satz sollte dann am oberen Ende sein, z.b. analog dem Fahren unter Drogen/Alkohol bis 1,09 inkl. Fahrverbot.

 

Ich habe nicht nur einmal ansonsten komplett unbescholtenen Leuten den Lappen abnehmen MÜSSEN (auch nachträglich zu Hause, inkl. DS-Beschluss), weil die einfach als Kurzschlussreaktion auf einen Stoßstangenkratzer beim EDEKA weitergefahren sind (oder es schlicht nicht mitbekommen haben) und der gegnerische Gutachter dann einen irrwitzigen Schaden bescheinigt hat. Da machste erstmal nix dagegen - der Lappen ist weg und die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

 

Bin gespannt, wie die Sache weitergeht.

 

 

Geschrieben
1 minute ago, schopy said:

Ich wollte damit sagen, dass die Unfallflucht eh schon ein Sonderfall ist, der das ansonsten straffreie Abhauen nach einem Mißgeschick sanktioniert.

 

Der Gesetzgeber scheint da in der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ein besonderes Gefahrenpotential zu sehen, das besondere Anforderungen stellt.

 

Da müsste man eigentlich logischer zuerst das Fahren ohne Fahrerlaubnis entkriminalisieren, jedenfalls wenn die Fahrerlaubnis einfach fehlt und kein aus Gründen ausgesprochenes Fahrverbot besteht. Das ist ja wirklich der Sache nach reines Ordnungsunrecht, hat kein Opfer, und ist soweit moralisch neutral. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb schopy:

Ich habe nicht nur einmal ansonsten komplett unbescholtenen Leuten den Lappen abnehmen MÜSSEN

Das ist ja etwas, was kaum einer auf dem Schirm hat... 

Du kennst natürlich beide Seiten der Medaille... 

 

Gefühlt ist es trotzdem nicht richtig, das ganze herab zu Stufen... 

Und ja, wenn ich zu meinem Auto komme und da hat jemand die Tür reingefahren und ist abgehauen, dann wünsche ich ihm 5 Jahre Kerker bei Wasser und Brot. Ist doch logisch... 

Der betrunkene im Gartenzaun ruft diese Emotionen nicht hervor :grin:

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Ich nehme ihn ja auch nicht in Schutz.

 

Aha. Ok.

 

Dein diesbezüglicher Ursprungsbeitrag klang allerdings eher so, als ob alle anderen (Unfallgeschädigte und Staat) Schuld haben, nur der eigentliche Verursacher (Nachbar) mit seinen darauffolgenden Handlungen nicht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schopy:

Ich habe nicht nur einmal ansonsten komplett unbescholtenen Leuten den Lappen abnehmen MÜSSEN (auch nachträglich zu Hause, inkl. DS-Beschluss), weil die einfach als Kurzschlussreaktion auf einen Stoßstangenkratzer beim EDEKA weitergefahren sind (oder es schlicht nicht mitbekommen haben) und der gegnerische Gutachter dann einen irrwitzigen Schaden bescheinigt hat.

Das ist die Kehrseite, gerade unbemerktes Schrammen eines anderen Fahrzeugs, gerade mit LKW oder Transporter bemerkt man das sicher nicht immer, oder auch eine Falschbehauptung, wenn du das andere Auto in wirklichkeit gar nicht berührt hast.... Da ist es tragisch erstmal den Führerschein abzugeben, besonders wenn man beruflich drauf angewiesen ist. Wegen sowas dann noch ne Hausdurchsuchung (für welchen Erkenntnisgewinn eigentlich?) ist sicher übertrieben. 

Insofern vielleicht doch einen Gedanken wert. 

Geschrieben

Hausdurchsuchung nach Einziehungsgegenständen (=dem Führerschein). Ist bei (zumindest unseren) richterlichen Anordnungen Standard. Du glaubst gar nicht, wie viele verlorengeglaubte Lappen innerhalb 5 Minuten vom Besitzer wiedergefunden werden, wenn man den Beschluss mal in Ruhe mit dem Patienten bis zu dem Passus durchgeht ;).

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb schopy:

Hausdurchsuchung nach Einziehungsgegenständen (=dem Führerschein).

 

Ist sicher ein erfolgversprechendes Mittel, ich glaube aber nicht, dass bei den Ausnahmen von der Unverletzlichkeit der Wohnung ursprünglich solche Banalitäten vorgesehen waren. Meiner Meinung nach wird diese ursprünglich zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung bei schweren Verbrechen vorgesehene Mittel immer häufiger für andere Zwecke missbraucht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Mittelalter:

Das ist ja etwas, was kaum einer auf dem Schirm hat... 

Du kennst natürlich beide Seiten der Medaille... 

 

Gefühlt ist es trotzdem nicht richtig, das ganze herab zu Stufen... 

Und ja, wenn ich zu meinem Auto komme und da hat jemand die Tür reingefahren und ist abgehauen, dann wünsche ich ihm 5 Jahre Kerker bei Wasser und Brot. Ist doch logisch... 

Der betrunkene im Gartenzaun ruft diese Emotionen nicht hervor :grin:

 

Vor allem der Autotäter hat eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung die den Schaden reguliert. Es kostet ihn auch nichts, lediglich die Versicherungsprämie für die Zukunft erhöht sich weil er eben diese Pflichtversicherung einmal in Anspruch genommen hat.

 

Der Betrunkene im Gartenzaun verursacht auch eine Schaden dessen Beseitigung verlangt werden kann. Ein paar abgebrochene Zaunlatten sind aber für die grundsätzliche Betriebsfähigkeit des Zauns nicht entscheidend. Ein paar kaputte Rücklichter schon mit all den dazugehörigen Auswirkungen. Ausfallzeit des möglicherweise notwendigen Kfz incl. sitzenbleiben auf den Kosten. Bei Schäden die über die Bagatelle hinausgehen (Betriebsunfähigkeit des geschädigten Kfz und nicht der kaum sichtbarer Kratzer beim Türöffnen auf einem Supermarktparkplatz, der bei irgendeinem Kundendienst nebenbei repariert werden kann) gäbe es bei mir bei Fahrerflucht immer mindestens ein Jahr Entzug. Die Dokumentation seiner eigenen Schadensverursachung sollte allerdings erheblich erleichtert werden.

 

Herabstufung solcher Taten sind immer ein Zeichen von Shithole. Begonnen hat es mit dem Ladendiebstahl und enden wird es wie in Caracas oder Nairobi.

 

Man kann auch ohne solche Taten durchs Leben gehen.

 

Bearbeitet von Muck

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