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IGNORED

Erste Kontrolle vor Ort .


raze4711

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

jepp..................du darfst aber auch mit ALLEN Waffen über Grundkontingent deine Wettkämpfe schiessen..................und das solange du sie besitzt.................die Erleichterung nach 10 jahren nach dem ersten Erwerb zählen ja wohl für Überkontingentwaffen nicht, wie man die letzte Zeit immer wieder liest.....................

In allen Bundesländern?

Oder nur in Baden-Württemberg?

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Am 28.3.2023 um 11:59 schrieb beretta92:

Das stimmt so nicht, mir wurde die ErbebWBK auch erst ausgestellt als der andere Erbe (nicht WBK Inhaber) verzichtet hat.

Das macht es nicht richtiger. Sofern im nachhinein innerhalb der Monatsfrist des § 20 WaffG ein weiterer Erbe ins Spiel kommen sollte, wäre dieser halt bei Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen als Mitinhaber der bereits ausgestellten WBK einzutragen. Die gleichzeitige Eintragung einer Waffe als aktiv bzw. mit dem NWR-Status "im Besitz" in unterschiedliche WBK ist ja nicht möglich.

 

Es macht also schlichtweg keinen Sinn, hinsichtlich der Besitzregelung auf mögliche weitere Antragsteller zu warten. Wie sollte denn sonst anders verfahren werden, wenn BEIDE eine WBK haben möchten ?

 

Gruß und frohe Ostern

SBine

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Am 1.4.2023 um 00:43 schrieb PetMan:

3 meiner überkontingentwaffen schiesse ich im April auf der LM BDS direkt nacheinander auf dem gleichen Stand.Erst die Walther PP, dann den 1911er und am ende den 686. Brauche nur auf einen Termin fahren, muss nicht mal die Bahn wechseln oder abbauen und neu aufbauen. Hab da schon leute 6 oder 7 Waffen so nacheinander schiessen sehen. Wusste früher nur nie warum............heute weiß ich es.

Sind die auch alle über ein BDS-Bedürfnis erworben worden, oder ist es egal,  in welchem Verband die Überkontingentwaffen beantragt wurden?

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vor 10 Stunden schrieb P 8X:

Sind die auch alle über ein BDS-Bedürfnis erworben worden, oder ist es egal,  in welchem Verband die Überkontingentwaffen beantragt wurden?

Ich habe im Gesetz noch keine Stelle gefunden die sagt, ich muss die Wettkämpfe in dem Verband schiessen wo ich sie beantragt habe. Aber ich kann dich beruhigen, meine ÜK Waffen wurden alle beim BDS beantragt und bewilligt. Lustigerweise überwiegend mit Wettkämpfen, die ich im DSB geschossen habe...........................BDS gibt es hier nicht viele Wettkämpfe übers Jahr und mit den KW schaffe ich es nicht mehr auf die DM................das alter und die augen fordern ihren Tribut...............

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Soooooo. 

Kontrolle heute Morgen war wie erwartet total Entspannt .

8 Uhr Termin .

Die Beiden waren um 7.55 Uhr da .

Erst die Waffen vom Vater abgeglichen . 

Dann meine Schränke angeschaut . WBK's abgeglichen .

Schließlich die Seriennummern der Waffen überprüft. 

Zusammen die Waffen ans Auto getragen . Fertig. 

 

Wie immer ...... stressfrei 

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vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

ben die die Waffen etwa unverschlossen transportiert? 

Wahrscheinlich ja.

 

Als Waffenbehörde sind sie aber vom gesamten Waffengesetz ausgenommen. Sie können es also nicht brechen, weil es für sie schlicht nicht existiert.

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