Zum Inhalt springen
IGNORED

Aufbewahren von Kurzwaffen B Tressor


1913

Empfohlene Beiträge

hallo an die die es genau wissen.

ich habe seit langem 7 KW in einem B Tressor und dieses war bei der letzten Kontrolle als vorbildlich bescheinigt worden.

Der Tressor ist mit drei Chemie Schwehrlastdübeln von Hilti an der Wand befestigt. Nach meinem Kenntnisstand darf ich dadurch bis zu Zehn Kurzwaffen verwahren.

Hat sich daran etwas geändert? ich habe gerade keine Übersicht der Vorschrift zur Hand.

Die Behörde zu der ich wechseln mußte wegen Umzug hat einen neuen Mitarbeiter der eine Kontrolle angekündigt hat ist NOCH anderer Meinung.

Was ist der des Stand?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb Qnkel:

Geht nicht nach Meinung sondern nach §36 und der ist eindeutig. 

Eindeutig ist auch der Absatz 6

(6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb sonnyboy:

Was hat denn der Kasten für ein Gewicht?

Hallo sonnyboy

 

es ist ein B-Behältnis und das ist angedübelt. Abreisgewicht über 200 KG also bis zu 10 Kurzwaffen.

 

Steven

 

P.S. ich plädiere dafür, den SB wegen Dummheit im Dienst zu entlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb steven:

Hallo sonnyboy

 

es ist ein B-Behältnis und das ist angedübelt. Abreisgewicht über 200 KG also bis zu 10 Kurzwaffen.

 

Steven

 

P.S. ich plädiere dafür, den SB wegen Dummheit im Dienst zu entlassen.

Irrtum, Behältnisgewicht unter 200 KG nur 5 Kurzwaffen!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb steven:

Hallo sonnyboy

 

ich schrieb: "Abreisgewicht über 200KG also bis zu 10 Kurzwaffen."

Wo siehst du da den Irrtum? 

Oder bist du der betreffende Sachbearbeiter?

 

Steven

Nein, ich bin weder "DER" Sachbearbeiter noch sonst ein Sachbearbeiter. Ich bin Sportschütze wie @1913 und hatte auch schon das Vergnügen mich mit der Behörde über den § 36 WaffG zu streiten. Ich hatte mir dann einen 2. "Würfel" zugelegt und damit das Problem gelöst. (Bayern)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb sonnyboy:

Ich hatte mir dann einen 2. "Würfel" zugelegt und damit das Problem gelöst.

 

und dich gesetzenwidrig der "ordnungsmacht" gebeugt die gar kein recht dazu hatte!!!

 

Fakt ist:

unter 200kg = bis 5 kw,

über 200kg ODER "Abreisgewicht über 200KG" = bis 10 kw!!!

 

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb HangMan69:

 

und dich gesetzenwidrig der "ordnungsmacht" gebeugt die gar kein recht dazu hatte!!!

 

Fakt ist:

unter 200kg = bis 5 kw,

über 200kg ODER "Abreisgewicht über 200KG" = bis 10 kw!!!

 

Das ist jetzt 20 Jahre her. Ich habe meine Ruhe und die "Astlöcher" ihren Willen.

Mittlerweile musste ich natürlich "aufrüsten" und meine 18 KW sind nebst Mun in einem dem Gesetz entsprechenden Behältnis aufbewahrt

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Tatonka:

Jetzt braucht's nur noch eine "Festlegung" was als Kurzwaffen gezählt wird. Soll ja Behörden geben, die jeden WBK-Eintrag, also Wechsysteme, Wechseltrommeln mitzählen. 

 

Die kann man dann auf Paragraph 13 (3) AWaffV hinweisen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Thema ist hier doch schon drölf mal durchgekaut worden. Und immer noch gibt es welche, die es nicht verstanden haben. 
 

Gewicht über 200kg oder Verankerung die 200kg schafft und du bist sauber.

 

@1913 Dübel hin oder her - was hast du für ein Mauerwerk? Wenn die 3 Dübel die halbe Mauer bei 100kg rausreißen, hat der SB wohl recht. 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.