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IGNORED

Cineshot Munition am Schießstand vergessen


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Josef Maier:

Unabhängig von der Tatsache "nur ein weiterer Troll/Sockenpuppe/Relotius" ist es eine interessante Frage, bei welchem Müll auf der Straße oder sonst wo man sich als Mister Wichtig exponieren sollte und zum Fürsten geht. 

Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.....

Ein junger Fähnrich kam mal nach dem Schießen freudestrahlend und meinte er hätte auf der StoSchA zwei Patronen gefunden. Nach mehreren 4 fach Formularen wusste er dann auch warum die da lagen....

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Doggenrotti:

Viel drängender als "was macht man wenn" ist doch die Frage, warum geht man überhaupt von Stand wenn man noch nicht alles verschossen hat... 🤔

Das passiert bei mir öfter. Nach 40 Schuß mit meinem 629 fange ich an zu mucken, danach wäre alles nur noch Munitionsverschwendung. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb steven:

Hallo grizzly45

 

der Chefredakteur aus Oldenburg versucht, sich hier wieder einzubringen.

 

Steven

 

Ich frage für einen Freund ohne Internet:

 

Ahhh @heikob 

 

Meinst du wirklich seine Hoheit @heikob lässt sich hier blicken?

 

Oder Er hat einen seiner Praktikanten Relotiviert?

 

 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Mittelalter:

Ich würde ja gerne mal ein paar Schachteln 308... 

Ein paar 168gr Hornady Match oder 223 mit Sierra Match King find ich leider auch nie. 

Höchstens liegt hier mal ne Dose 4,5mm Match rum. 

 

Geschrieben

Wir hatten mal ( als eingemieteter Verein) an unserem Übungstag einen Koffer mit zwei USPs im Stand gefunden. 

Stellte sich heraus, das es die Vereinswaffen des Vermieter-Vereins waren... Praktisch das grad die Neuverhandlung des Mietvertrags anstand und man für Diskretion sehr dankbar war 😁

Geschrieben
Am 1.1.2023 um 13:01 schrieb Thomas St.:

§37b WaffG ist da ziemlich eindeutig:

Zitat

(3) Sind einer Person Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.

Jetzt würde mich doch mal interessieren.

 

Gab es den Fall mal und was ist dem Waffeninhaber dann passiert, wenn es ein Verlust und kein Raub oder Diebstahl war? Zuverlässigkeit weg?

 

Gab ja schon Leute, die ihre Zuverlässigkeit verloren haben, weil sie die Munition in ihrem Auto verloren haben.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Rohrzange:

Gab ja schon Leute, die ihre Zuverlässigkeit verloren haben, weil sie die Munition in ihrem Auto verloren haben.

Dort haben sie die Munition ja nicht "verloren", sondern nur unsachgemäß aufbewahrt.

 

Wenn ich als WBK-Inhaber Waffen und Munition tatsächlich als auf dem Stand oder sonst wo verloren/vergessen melde, setze ich ein Fuffi, dass kein Gericht - sollte die Behörde den Widerruf der WBK wegen Unzuverlässigkeit anordnen - diese Anordnung aufheben wird.

Was anderes wäre es argumentativ noch, wenn die Waffe/Munition tatsächlich gestohlen wird. Aber auch da gibt's ja entsprechende Urteile mit Waffen im Auto und entsprechendem Aufkleber darauf => bei Diebstahl WBK weg.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb P22:

...verloren/vergessen melde...

 

...Waffe/Munition tatsächlich gestohlen wird...

 

Bist halt auf dem Weg vom/zum Stand überfallen worden. :dirol:

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Rohrzange:

(3) Sind einer Person Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.

Ja, ich habe mal eine WBK verlustig gemeldet. Und habe anstandslos eine Ersatz WBK bekommen. Ich vermute mal, dass die alte WBK hinter den Panzerschrank gerutscht ist. Da komme ich auch nicht mehr ran. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb P22:

Dort haben sie die Munition ja nicht "verloren", sondern nur unsachgemäß aufbewahrt.

Das sehe ich nicht so.

 

Denn natürlich haben sie die Munition dort verloren.

Zu einem unsachgemäßen Aufbewahren gehört nämlich Vorsatz, das muss man wissentlich wollen oder fahrlässig in Kauf nehmen, wozu wieder Wissen gehört. Wenn man aber über die Munition im Auto gar nicht Bescheid weiß, weil sie aus der Tasche gefallen ist, dann ist das ein Verlust und keine willentliche Aufbewahrung.

 

Es reicht dafür bereits eine einzige Patrone, die aus der Tasche kullert.

 

vor 10 Stunden schrieb P22:

Wenn ich als WBK-Inhaber Waffen und Munition tatsächlich als auf dem Stand oder sonst wo verloren/vergessen melde, setze ich ein Fuffi, dass kein Gericht - sollte die Behörde den Widerruf der WBK wegen Unzuverlässigkeit anordnen - diese Anordnung aufheben wird.

Davon würde ich auch ausgehen. Und darin sehe ich ein Problem, wenn es tatsächlich dann so wäre, denn die Ehrlichkeit würde so dann nicht als Zuverlässigkeitsbeweis bewertet werden.

 

vor 10 Stunden schrieb P22:

Aber auch da gibt's ja entsprechende Urteile mit Waffen im Auto und entsprechendem Aufkleber darauf.

Was stand auf dem Aufkleber?

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rohrzange:

Das sehe ich nicht so.

Ok, nehme ich so hin.

Zivilrechtlich gilt die Munition aber noch nicht als verloren, sofern sie sich im eigenen Gewahrsamsbereich befindet. Es wird ein genereller Besitzwillen der im Eigentum stehenden Gegenstände im eigenen Gewahrsamsbereich vermutet.

 

 

vor 1 Stunde schrieb Rohrzange:

Zu einem unsachgemäßen Aufbewahren gehört nämlich Vorsatz

Nein, ich kann auch fahrlässig unsachgemäß aufbewahren, indem ich mich über die jeweils aktuell geltenden Vorschriften nicht informiere und der 98er daher beispielsweise noch im abgeschlossenen Schlafzimmerschrank steht.

 

vor 1 Stunde schrieb Rohrzange:

 Wenn man aber über die Munition im Auto gar nicht Bescheid weiß, weil sie aus der Tasche gefallen ist, dann ist das ein Verlust und keine willentliche Aufbewahrung.

Es reicht dafür bereits eine einzige Patrone, die aus der Tasche kullert.

 

Eine findige Behörde wird früher ansetzen und sagen, der durchschnittliche WBK-Inahber hat sich so zu organisieren, dass ein unbeabsichtigtes "verlieren" der Munition ausgeschlossen ist, beispielsweise durch Nutzung von verschließbaren Munitionsboxen usw.

 

Selbst wenn man es als verlieren einstufen würde, könnte man daraus eine Tatsache ableiten, welche die Annahme rechtfertigt, dass.....

 

vor 1 Stunde schrieb Rohrzange:

Was stand auf dem Aufkleber?

Ich finde das Urteil auf die schnelle nicht mehr. Ein WBK-Inhaber als Hotelgast hatte nach meiner Erinnerung eine Waffe im Auto einer Hotelgarage verschlossen aufbewahrt und ein Aufkleber am Auto ließ Rückschlüsse hierauf zu (Aufkleber Sportschützenverein oder Jagdschutz meiner Erinnerung nach). Behörde und VG hielten ihn für unzuverlässig.

 

Siehe hierzu auch diese Beitrag und insbesondere die Ausführungen im letzten Absatz:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kurioser-waffen-diebstahl-stuttgarter-sportschuetze-missachtet-vorschrift.f48ca16a-720b-4bb6-be92-1fb510e3ab43.html

 

 

Geschrieben
1 hour ago, P22 said:

Ich finde das Urteil auf die schnelle nicht mehr. Ein WBK-Inhaber als Hotelgast hatte nach meiner Erinnerung eine Waffe im Auto einer Hotelgarage verschlossen aufbewahrt und ein Aufkleber am Auto ließ Rückschlüsse hierauf zu (Aufkleber Sportschützenverein oder Jagdschutz meiner Erinnerung nach). Behörde und VG hielten ihn für unzuverlässig.

 

Siehe hierzu auch diese Beitrag und insbesondere die Ausführungen im letzten Absatz:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kurioser-waffen-diebstahl-stuttgarter-sportschuetze-missachtet-vorschrift.f48ca16a-720b-4bb6-be92-1fb510e3ab43.html

 

 

 

Ja und im Forst soll ich den drinnen haben, damit die Leute beim Auto nicht blöde fragen... und jetzt?

Geschrieben

Ich wüsste nicht warum nicht….wenn ich das auf nem Schießstand mache er die Munition besitzen darf….

ich habe noch nirgendwo gelesen dass man hierfür einen wiederladeschein braucht

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb coach1964:

Ich wüsste nicht warum nicht….wenn ich das auf nem Schießstand mache er die Munition besitzen darf….

ich habe noch nirgendwo gelesen dass man hierfür einen wiederladeschein braucht

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