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IGNORED

Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz


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Geschrieben

Allein an diesem einen Abschnitt kann man doch schon sehen das die ganz komisches Zeug geraucht haben müssen:

Zitat

(26) Bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ist jedermann, in dessen Besitz sich eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe oder eine Armbrust befindet, verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen Kleinen Waffenschein zu beantragen. Dies gilt nicht für Personen, die eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben

Also muss ich dann einen KWS beantragen für eine Armbrust, OK ist zumindest mal kein vollkommen hinverbrannter Blödsinn

Ich persönlich bin 1978 gebohren und damit vor dem 01.01.2000 18 geworden und habe mir im Jahr 1998 eine SRS gekauft (habe ich tatsächlich, war eine Pistole mit glaub 6mm Knall), diese aber nicht richtig funktioniert hat und ich sie deswegen ein Jahr später in den Müll geworfen habe und mir dann (glaub 1999 oder 2000) einen Revolver mit 9mm knall gekauft habe, diesen habe ich dann jahrzehntelang im Keller liegen gehabt und letztes oder vorletztes Jahr auf egun verhöckert. Ich muss mir jetzt also keinen KWS für eine Armbrust holen weil ich vor 01.01.2000 mal irgendwann eine SRS gekauft habe? Nachweisen ist natürlich nicht möglich aber auch irgendwie nicht gefordert. Also kann theoretisch jeder der vor 82 gebohren ist das behaupten. Sind die vollkommen besoffen? Das muss doch einem Kind auffallen...

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BlackFly:

Also muss ich dann einen KWS beantragen für eine Armbrust, OK ist zumindest mal kein vollkommen hinverbrannter Blödsinn

Nein, aber irgendwie überflüssig. Du hast dich doch bislang auch ohne wohl gefühlt, oder? Völlig aufwands- und gebührenfrei. 

 

Und mit der Armbrust auf (fremde) Sachen oder Mitgeschöpfe zu schießen war doch bislang auch schon klar geregelt? 

 

 

Geschrieben

Ich hab ja auch nur geschrieben das es kein Hirnverbrannter Blödsinn ist wie das was ich als nächstes ausgeführt habe. 

Mit keinem Wort habe ich erwähnt das es sinnvoll, notwendig oder in sonst irgendeiner art und weise als positiv zu bewerten ist. Wobei mich persönlich trotzdem wundert das die Armbrüste und ggf auch Bögen nicht ähnlich wie z.B. Luftdruckwaffen behandelt werden und mit einem F im Fünfeck versehen werden müssen (und auch hier will ich das nicht als notwendig, sinnvoll oder in sonst einer Art und Weise als positiv hinstellen, es wundert mich nur)

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

 Wobei mich persönlich trotzdem wundert das die Armbrüste und ggf auch Bögen nicht ähnlich wie z.B. Luftdruckwaffen behandelt werden und mit einem F im Fünfeck versehen werden müssen (und auch hier will ich das nicht als notwendig, sinnvoll oder in sonst einer Art und Weise als positiv hinstellen, es wundert mich nur)

 

Weil ein F Waffen kennzeichnet, die 7.5J nicht überschreiten. Bögen und Armbrüste haben allesamt deutlich mehr Energie.

Geschrieben (bearbeitet)

Und sie funktionieren anders, insbesondere schießen sie keine Projektile durch Läufe.

Auch eine Schleuder/Zwille hat (produziert beim Geschoss) mehr als 7,5 J Energie.

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb 762:

Bitteschön. Das Dreckspamphlet...

 

 

Referentenentwurf.pdf 908.24 kB · 14 Downloads

Habt Ihr das gelesen? Das würde das Schießwesen, so wie wir es kennen, komplett verändern. Ich würde sogar behaupten, daß es in 20 Jahren keinen Schießsport mehr geben wird, mangels Nachwuchsproblem. Von HA mal ganz abgesehen. Ich habe es jetzt nur mal überflogen, aber mir fehlen echt die Worte..... 😞

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Geschrieben

Den KWS gibt's auch nicht mehr einfach so. Die Sachkunde wird vorgeschrieben und alle Inhaber des KWS müssen diese nachholen.

 

Was passiert, wenn die das nicht tun? Entzug des KWS und Hausdurchsuchung wegen illegalem Püsterbesitz?

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb karlyman:

Und sie funktionieren anders, insbesondere schießen sie keine Projektile durch Läufe.

Auch eine Schleuder/Zwille hat (produziert beim Geschoss) mehr als 7,5 J Energie.

 

 

 

Grundsätzlich würde mich die praktische Seite der Sache mal interessieren. Wird das dann auch so sein: Wesentliche Teile der Armbrust sind.....???

Gerade bei der Armbrust wäre ja die Feder sehr wesentlich und gerade die, ist ja anders als Teiel vonFeuerwaffen, nicht wirklich kompliziert.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Bwahah in dem Entwurf.  unter E. Erfüllungsaufwand beim Bürger 741.580h und einmaliger Aufwand der Änderung beim Bürger 7.4Mio Stunden und das soll dann nur jährlich die Wirtschaft 3.7Mio Euro mehr kostet und einmalig 4.7 Mio..

An einer Stelle kann das nicht stimmen. Der Einmalige wirtschaftliche Verlust von 7.4mio Stunden kann nicht nur 4.7 Mio € sein. Rechnen wir nur mal Arbeitnehmer Brutto Mindestlohn von 12€ ohne den Arbeitgeberanteil, welcher mit berechnet werden müsste.  12€*7.4Mio Stunden wären schon 88Mio €.. also ca. das 18fache als angegeben. Die Verwaltung soll für diese Änderung jährlich 15 Mio € und für die Einführung Einmalig 78 Mio € berappen..  Geht es denen noch gut?

 

Also sollen hier mehrere hunderte Millionen € für eine Nebelkerze ohne substantielle Grundlage verbrannt werden?

 

 

Bearbeitet von Herr_Merlin
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Also sollen hier mehrere hunderte Millionen € für eine Nebelkerze ohne substantielle Grundlage verbrannt werden?

Ja. Immer wieder mit Begeisterung und gerne auch etwas mehr.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Bwahah in dem Entwurf.  unter E. Erfüllungsaufwand beim Bürger 741.580h und einmaliger Aufwand der Änderung beim Bürger 7.4Mio Stunden und das soll dann nur jährlich die Wirtschaft 3.7Mio Euro mehr kostet und einmalig 4.7 Mio..

An einer Stelle kann das nicht stimmen.

 

 

Diese "seriös" klingenden "Berechnungen" kann man, bei nur leicht genauerem Hinsehen, vergessen.

Das hat genausowenig reale Substanz bzw. Seriösität wie der Rest der sogenannten "Begründung".

Ich sage es direkt: Da hat man was reingeschrieben, damit eben etwas drinsteht.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Qnkel:

Was passiert, wenn die das nicht tun? Entzug des KWS und Hausdurchsuchung wegen illegalem Püsterbesitz?

 

Massive Kriminalisierung von Bürgern. Sehr, sehr viele werden es überhaupt nicht mitbekommen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb karlyman:

 

Diese "seriös" klingenden "Berechnungen" kann man, bei nur leicht genauerem Hinsehen, vergessen.

Das hat genausowenig reale Substanz

Gleichartige äusserst wohlwollende (oder bewusst geschönte?) Berechnungen finden sich immer in den Entwürfen, nicht anders wie bei den letzten Verschärfungen.

Damals hab ich schon nicht verstanden warum dies kein Teil der öffentlichen "Diskussion" seitens der "Waffenlobby" war. Der Steuerzahler wird hier mehr wie offensichtlich "verarscht" - ebenso wie die abnickenden Politiker im weiteren Verlauf. Der wirkliche Aufwand ist immens höher, und das mit Ansage.

Geschrieben

Auch spannend, es wird nicht nur das Waffengesetzt geändert, sonder auch das das Jagdgesetzt.

So wird aus z.B. (https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/BJNR007800952.html#BJNR007800952BJNG000400325 )

Quote

Verboten ist 

Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild;
5.
a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

nun:

Quote

Verboten ist Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild;künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;das Verbot, künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten
des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen, umfasst
nicht die Verwendung künstlicher Lichtquellen, von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder
Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder von Nachtzielgeräten, die
einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen
bestimmt sind, bei der Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten
von unionsweiter Bedeutung, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU)
2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016,
S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 (ABl. L 199 vom
26.7.2019, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind;

 

Interessant.

Geschrieben

Hat jemand eine Ahnung, was damit gemeint ist? Das wird ja wohl nicht die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG sein.

 

"(27) Personen, die bereits eine Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reiz-
stoff-und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch
Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), in Verbindung mit
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2 und 2.1 haben, sind verpflichtet, die
Sachkundeprüfung für das Führen bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten
Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] nach-
zuholen"

 

(Hervorhebung durch mich)

Geschrieben (bearbeitet)

Halt lese ich das richtig?

Halbautomaten nur böse, wenn es auch einen FA gibt, welcher so aussieht?

 

Also Jäger dürfen nun auch Ziele beleuchten und Invasive Arten bei Nacht bejagen?

Also das nun bald vollständig erlaubt(inkl. Zielbeleuchtung) für Jäger:

38217a90c5d946d5b2884b815932afdc.jpg

 

Aber das bald böse für jedermann, da HA der wie FA aussieht?

AR15_AimpointCompM4.jpg

 

Allerdings das hier, HA der wie ein militärischer HA aussieht, weiterhin erlaubt, da es keine FA in dem Aussehen gibt?

fab-defense-svd-dragunov-sniper-picatinn 

 

 

 

 

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben

Siehst du nicht die unterschiede? 

Die beiden erlaubten Waffen haben eine Schulterstütze aus Holz oder Gummi, die sind kuschelig weich wenn man zum zielen anbackt. Der böse Halbautomat hingegeben ist aus kaltem fiesen Plastik, fies und Böse.

 

 

Geschrieben
59 minutes ago, RainerE said:

Hat jemand eine Ahnung, was damit gemeint ist? Das wird ja wohl nicht die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG sein.

 

"(27) Personen, die bereits eine Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reiz-
stoff-und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch
Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), in Verbindung mit
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2 und 2.1 haben, sind verpflichtet, die
Sachkundeprüfung für das Führen bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten
Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] nach-
zuholen"

 

(Hervorhebung durch mich)

 

Siehe Seite 12 im Entwurf:

Quote

Artikel 4
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die
zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. September 2020 (BGBl. I S. 1977) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a)In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b)Folgende Nummer 4 wird angefügt:
„ 4.
über die sichere Handhabung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaf-
fen einschließlich ausreichender Fertigkeiten zum Verschießen der Kartu-
schen- bzw. pyrotechnischen Munition.“

 

Aktuelle Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__1.html

 

Könnte wohl auch dazu führen, dass bisherige Urkunden über die Sachkunde nichts mehr wert sind, sofern man noch keine WBK beantragt hat.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Halt lese ich das richtig?

Halbautomaten nur böse, wenn es auch einen FA gibt, welcher so aussieht?

 

Also Jäger dürfen nun auch Ziele beleuchten und Invasive Arten bei Nacht bejagen?

Also das nun bald vollständig erlaubt(inkl. Zielbeleuchtung) für Jäger:

38217a90c5d946d5b2884b815932afdc.jpg

 

Aber das bald böse für jedermann, da HA der wie FA aussieht?

AR15_AimpointCompM4.jpg

 

Allerdings das hier, HA der wie ein militärischer HA aussieht, weiterhin erlaubt, da es keine FA in dem Aussehen gibt?

fab-defense-svd-dragunov-sniper-picatinn 

 

 

 

 

 

Meinst du Foll Automaten?

Frage nur um sicher zu gehen, aber ja, so verstehe ich es auch. Kannste keinem erklären. 

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