Zum Inhalt springen
IGNORED

Probleme mit einem Waffenhändler: neu gekauft - gebraucht bekommen.


TDXL

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb s_f:

Hatte nicht nur Frankonia ... mit Hermes als Schwesterunternehmen von denen die Erlaubnis, Waffen und Munition zu versenden?

 

Frankonia und Hermes gehören beide zur Otto Group.

Unabhängig davon bleibt es einem Transportunternehmen unbenommen, für einzelne Kunden oder einen Kundenkreis gesondere Bedingungen zu Anwendung zu bringen.

 

Das alles ist aber für die zivilrechtliche Wertung des Mangels an einem Kaufgegenstand ohne Bedeutung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb s_f:

und Hermes findet es vielleicht auch nicht toll, wenn die AGBs missachtet werden - Waffen und Gefahrgüter werden sowohl in den Privat- wie Firmenkunden-AGBs vom Versand ausgeschlossen)

Sicher? 

Ich hab in den AGBs nur den Ausschluß von Waffen im PrivatpaketService gefunden. 

Hatte ich nämlich irgendwie im Hinterkopf, dass mir mal jemand erzählt hat, daß wäre nun für Firmen möglich... 

 

Ist aber im Prinzip für den aktuellen Fall völlig egal... 

Auch wenn der Händler keinen TÜV auf seinem Motorrad hat oder seine Terrasse ohne Baugenehmigung überdacht hat..

 Das ändert ja nichts am Sachverhalt 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, es haben sich jetzt sehr viele Fragen zusammengesammelt - aber da der Sachverhalt jetzt endgültig geklärt ist, würde ich mit dem unangenehmen Thema abschließen.

Ich kann nur jedem der das liest davon abraten Online Waffen zu kaufen - geht in den Laden und schaut euch alles genau an. 

 

Ich danke für eure Ratschläge!

 

 

 

Bearbeitet von TDXL
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb TDXL:

Ich danke für eure Ratschläge!

Was ein geiles Thema, alle machen sich verrückt, keiner weiss was genaues, jeder spekuliert.

 

Und der Ersteller sagt irgendwann, so Thema geklärt, ihr dürft alle dumm sterben. 
 

Hoffentlich ist das dem ein oder anderen eine Lehre nicht über jeden Stock zu springen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb UA-TPG1:

Um was für eine "Waffe" handelt es sich denn überhaupt genau? Schusswaffe wirds wohl sein, Langwaffe, Kurzwaffe, Kaliber? Oder nur eine Schreckschusswaffe? Sorry das ich frage, aber das "Umarex" liegt mir noch in der Nase...

 

Naja, wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, kann man sich den Hintergrund der Umarex-Kiste selbst zusammenreimen. Ein Händler wird nun mal vom Hersteller/Importeur/Großhändler beliefert. Die hierbei anfallenden Kisten/Verpackungen landen auf einem großen Haufen und werden bei Bedarf vom Händler weiterverwendet, wenn er Sendungen an seine Kunden schickt. Da wo dann Umarex drauf steht, muss kein Umarex drin sein. 😉

 

Nachtrag:

Zudem kommt es nicht selten vor, dass Käufer denken, ihre erworbene Waffe wäre gebraucht und denken nicht an den Beschuss.

Fotos von den Gebrauchsspuren/Beschädigungen wären interessant gewesen.

Bearbeitet von goodoldrebel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

So war es ja auch bei mir.

Genau. Bei Dir.

 

Ich habe selbst im persönlichen Umfeld die Situation gehabt dass es "zurück auf Null" hieß.

 

Schön für Dich wenn Dein SB sinnvoll handelt. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb grizzly45:

Was ein geiles Thema, alle machen sich verrückt, keiner weiss was genaues, jeder spekuliert.

 

Und der Ersteller sagt irgendwann, so Thema geklärt, ihr dürft alle dumm sterben. 
 

Hoffentlich ist das dem ein oder anderen eine Lehre nicht über jeden Stock zu springen.

Es tut mir leid - jedoch habe ich seit Anfang des Threads auf die, für Rechtliche Foren übliche "hypothetischer Fall bei Person A" Aufmachung, geachtet. Wir sind im Unterforum Waffenrecht: Veräußerung direkt nach Erwerb, Versand Munition/Waffe, evtl. Besonderheiten des Fernabsatzgesetzes im Waffensegment, Erfahrungen dazu sind  diskutiert worden. Welche Waffenart, welche Art von Kratzern und Gebrauchsspuren und Name des Händlers sind für rechtliche Fragen nebensächlich und könnten im schlimmsten Fall jemandem Ärger einrbingen, das ist nicht meine Intention. 

 

Meine Intention ist zu sagen - in so einem Fall direkt mit Fotos dokumentieren, Fotos per E-Mail an Freunde verschicken um damit den Fotos eine digitale Zeit-Marke verpassen, Zeugen hinzuziehen, sofort Reklamieren und Entscheiden - Ärger mit Rückversand+WBK-Eintragungen oder rechtliche Auseinandersetzung oder Einigung auf einem deutlichen Nachlass. Oder eben gar nicht Online kaufen - denn per PN haben sich einige User mit ähnlichen Erfahrungen gemeldet.

Mich jetzt zu "beschuldigen" ich würde Details zurückhalten geht eigentlich zu weit, ich hab es ja auch niemandem versprochen. Geht ja vielleicht auch gar nicht um mich.

 

Bearbeitet von TDXL
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 hours ago, Elo said:

...bleibt es einem Transportunternehmen unbenommen, für einzelne Kunden oder einen Kundenkreis gesondere Bedingungen zu Anwendung zu bringen.

 

Das alles ist aber für die zivilrechtliche Wertung des Mangels an einem Kaufgegenstand ohne Bedeutung.

Naja, vielleicht könnte ein Hinweis an den Händler auf ein mögliches Missverhalten (falls es denn im Sinne des WaffG relevant sein sollte) die Verhandlungsposition des Käufers stärken - wenn es natürlich nur eine Schreckschusswaffe war, wär das natürlich wurscht oder zumindest viel entspannter.

2 hours ago, Mittelalter said:

Sicher? 

Ich hab in den AGBs nur den Ausschluß von Waffen im PrivatpaketService gefunden. 

Hatte ich nämlich irgendwie im Hinterkopf, dass mir mal jemand erzählt hat, daß wäre nun für Firmen möglich...

Das hatte ich auch gefunden - und dann nochmal nach einer Geschäftskunden-AGB gesucht und eine entsprechende gefunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb TDXL:

Mich jetzt zu "beschuldigen" ich würde Details zurückhalten geht eigentlich zu weit, ich hab es ja auch niemandem versprochen. Geht ja vielleicht auch gar nicht um mich.

 

Ich habe keine Beschuldigung gelesen. 

Allerdings geben sich hier User Mühe Dir zu helfen, vielleicht hättest Du auch schreiben können geht ja auch vielleicht nicht um mich, oder geht ja auch vielleicht nicht um eine gebrauchte Waffe, oder ....

Auf jeden Fall schwach von Dir.

Für zukünftig noch einen schönen Tag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Stunden schrieb drummer:

 

Kommt auf Dich an. In erster Instanz gibt es normalerweise noch keinen Anwaltszwang. Abgesehen davon sollte das in diesem Fall wirklich jeder Anwalt hinbekommen. Wichtig ist, alles gut zu dokumentieren (Zustand der Waffe, Zeugen, Versuche die Sache gütlich zu regeln).

Das ist so nicht korrekt. In erster Instanz braucht man z.B. einen Anwalt, wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet (Streitwert grösser 5000€). 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

selbst im persönlichen Umfeld

Genau. So war es bei dir und das muss ja nicht richtig sein. Genauso wenig wie bei mir.

Allerdings war es so bei mir und nicht nur von meiner Behörde beschlossen, sondern von denen mit dem BVA abgestimmt. 

Du hast es im übrigen nicht selbst erlebt sondern in deinem Umfeld. Also wirst du garantiert nicht alle Details genau kennen.

Bearbeitet von callahan44er
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb walhalla1:

Damit könnte man bei dem Händler eventuell auch argumentieren..

Ich habs ja oben schonmal angedeutet....
Was soll dieser Hinweis denn bringen? Wird die Knarre dadurch ungebraucht?
Glaubst du, Hermes schickt dem Händler einen bösen Brief und er bekommt dann von seiner Mama Hausarrest?

 

Mal ganz davon abgesehen, dass ich davon ausgehe, dass wir den Opener in diesem Forum nicht mehr lesen werden. Zumindest nicht unter diesem Nick...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Mittelalter:

Ich habs ja oben schonmal angedeutet....
Was soll dieser Hinweis denn bringen? Wird die Knarre dadurch ungebraucht?
Glaubst du, Hermes schickt dem Händler einen bösen Brief und er bekommt dann von seiner Mama Hausarrest?

 

Der Hinweis eines Hinweises macht nur gegenüber der zuständigen Behörde des Händler Sinn. So von wegen wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass.... Munition entgegen vertraglicher Bestimmungen regelmäßig als Händler versendet wird.

#denuniziant

 

vor 16 Minuten schrieb Mittelalter:

 

Mal ganz davon abgesehen, dass ich davon ausgehe, dass wir den Opener in diesem Forum nicht mehr lesen werden. Zumindest nicht unter diesem Nick...

Dem schließe ich mich an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb TDXL:

Welche Waffenart, welche Art von Kratzern und Gebrauchsspuren ... sind für rechtliche Fragen nebensächlich

Ach?

Mal angenommen, daß Teil wäre eine LW in z.B. .223 Rem und hätte schon deutliche Krokodilhaut im Übergangsbereich, dann kann die Neuwaffeneigenschaft ziemlich sicher ausgeschlossen werden. Als nebensächlich würde ich das nicht bezeichnen...

Bearbeitet von Andrè1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Mittelalter:

Ich habs ja oben schonmal angedeutet....
Was soll dieser Hinweis denn bringen? Wird die Knarre dadurch ungebraucht?
Glaubst du, Hermes schickt dem Händler einen bösen Brief und er bekommt dann von seiner Mama Hausarrest?

 

Mal ganz davon abgesehen, dass ich davon ausgehe, dass wir den Opener in diesem Forum nicht mehr lesen werden. Zumindest nicht unter diesem Nick...

Wird sich zeigen, man hat viele Möglichkeiten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin!

Im Fernabsatz hat der Verbraucher bei Unzufriedenheit ein scharfes Schwert im Arsenal:
Das unbedingte Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Keine Begründung erforderlich, nur die Wiederrufserklärung an den Verkäufer.

Die 14-Tages Frist verlängert sich um den Zeitrahmen, innerhhalb dessen der Verkäufer den Verbraucher nicht über sein Widerrufrecht wirksam belehrt hat. Maximal aber um 1 Jahr.

 

Insofern verstehe ich überhaupt nicht, warum der Käufer hier den Vertrag nicht einfach widerrufen hat und gut ist.

 

 

Nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt nur noch die 2-Jährige Gewährleistungsfrist (der Verkäufer kann diese durch Erklärung beim Verkauf auf 1 Jahr mindern), innerhalb der man Nachbesserung /Ersatzlieferung verlangen kann. Bei Fehlschlagen kann die Wandlung des Kaufvertrages verlangt werden.

https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

 

Zu Schmauchspuren:
ALLE frisch von Wischo gelieferten S&W Revolver mit belgischem Beschuss, die ich bei meinem BüMa in meinen Griffeln hatte, waren nach dem Beschuss nicht geölt und geputzt worden. Die waren schlicht dreckig und rochen auch so...

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.