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IGNORED

Kopfschuss gegen Straftäter im Rahmen der Nothilfe


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

vor 33 Minuten schrieb Josef Maier:


Dieser Herr war der aus Frankfurt, ich meinte aber den aus Zülpich.

(Wobei das ähnlich zu sein scheint.)

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Wenn ich jetzt schreibe was ich denke, ist das ein rassistisches Hassverbrechen. Deshalb schreibe ich, dass man sich doch besser benehmen sollte und die Regeln unseres Landes mehr beachten sollte.

 

Nur weil es traurig ist, ist es nicht auch ein großer Schaden. Die Menschheit kommt auch so durch. Sollte der Tote gedealt haben, könnte man dem Bruder durchaus die Behandlungskosten für die durch seinen Bruder Geschädigten in Rechnung stellen. Der Ruf nach Hinterbliebenengeld sollte durchaus in diesem Sinn beantwortet werden und sauber verrechnet werden. Das ggf. fällige Schmerzensgeld für die Traumatisierung des Polizisten inklusive.

Bearbeitet von Muck
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vor 13 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wobei genau diese Art der Sprachregelung schon etwas Grausiges hat. Es ist eine Sache zu sagen, dann man in den entsprechenden Polizeigesetzen vorsieht, dass Polizisten eben auch tödliche Gewalt anwenden dürfen, wo der Normalbürger das als Notwehr oder -hilfe dürfte, und das speziell regelt weil staatliches Handeln sich nicht auf Notwehr als Rechtsdurchbruch berufen kann. 

 

Viele Polizisten berufen sich ja ebenfalls auf die "private" Notwehr/Nothilfe. 

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Irgendwie sind die Polizisten auch arme Schweine....ich möchte deren Job nicht machen.

Gehen sie im Einsatz zu locker um schreit jeder sie wären zu lasch, setzen sie sich etwas mehr ein, mault auch jeder.

Geschweige denn der fehlende Rückhalt aus der Politik.........

Ich habe Respekt vor deren Arbeit

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4 hours ago, coach1964 said:

Irgendwie sind die Polizisten auch arme Schweine....ich möchte deren Job nicht machen.

Gehen sie im Einsatz zu locker um schreit jeder sie wären zu lasch, setzen sie sich etwas mehr ein, mault auch jeder.

 

Das liegt in der Natur des Jobs. Eigentlich müsste man gleichzeitig Juraprofessor für alle Rechtsgebiete sein, Kommandosoldat, Seelsorger, Notarzt, Kfz-Sachverständiger, und noch vieles mehr, und dazu noch die Weisheit haben, zu wissen, welche dieser Rollen man gerade einnehmen soll. Logischerweise wird niemand, der auch nur zwei dieser Rollen gut kann, zu diesen Bezügen lange knechten. Die Überforderung ist daher Teil des Berufsbilds. Sollte man einerseits berücksichtigen, wenn man sich -- vielleicht durchaus im Recht -- schlecht behandelt fühlt, ist aber andererseits auch Teil der Entscheidung für diesen Beruf.

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Das ist bereits im Kern angelegt. Bei dieser Bezahlung und den entsprechenden Nebenbedingungen wird dieser Job kaum Menschen anziehen, die erstens über eine entsprechende emotionale und fachliche Intelligenz verfügen, und die zweitens stark und unabhängig genug sind sich gegen durchgeknallte Befehle von oben zu stellen.

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Das liegt in der Natur des Jobs. Eigentlich müsste man gleichzeitig Juraprofessor für alle Rechtsgebiete sein, Kommandosoldat, Seelsorger, Notarzt, Kfz-Sachverständiger, und noch vieles mehr, und dazu noch die Weisheit haben...

Problematisch sind vor allem Diejenigen, welche

von sich glauben das zu erfüllen. 

Bearbeitet von WOF
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vor 16 Minuten schrieb drummer:

Das ist bereits im Kern angelegt. Bei dieser Bezahlung und den entsprechenden Nebenbedingungen wird dieser Job kaum Menschen anziehen, die erstens über eine entsprechende emotionale und fachliche Intelligenz verfügen, und die zweitens stark und unabhängig genug sind sich gegen durchgeknallte Befehle von oben zu stellen.

Du hast sicher auch ein Beispiel wo ein Beamter sich gegen einen durchgeknallten Befehl hätte sich stellen können…

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Natürlich. Der ausführende Beamte ist nicht selbst auf die Idee gekommen, schweres Gerät dorthin zu fahren, um damit Gewalt auszuüben.

 

Wie gesagt, die Bedingungen sind nichts für vernünftige Menschen - vor allem nicht für solche, die fragwürdige Befehle nicht ausführen würden.

Bearbeitet von drummer
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Am 10.11.2022 um 17:43 schrieb BlackBull:

Gegenwärtig und rechtswidriger Angriff abwenden... Was soll da nicht gesetzeskonform sein?

Wo habe ich geschrieben, dass es nicht gesetzteskonform wäre?

Der gebrauchte Begriff ist falsch!

Nochmal der wesentliche Hinweis:

"Nothilfe ist, wenn in Afrika die Reissäcke hinten aus der 'Trall' fallen!"

 

Wie war noch mal die Definition von Notwehr?

 

Am 10.11.2022 um 17:43 schrieb BlackBull:

Aber ich lasse mich ja gerne belehren...

Gute Einstellung, aber ...

Soo einfach mache ich es Dir nicht - Du sollst schon selbst d'rauf kommen! 😉

 

(Andere dürfen aber auch.)

 

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Am 10.11.2022 um 19:21 schrieb Proud NRA Member:

Wobei genau diese Art der Sprachregelung schon etwas Grausiges hat.

...

Aber wenn man sich nicht traut, etwas Selbstverständliches zu sagen, und deshalb auf Euphemismen fällt, die irgendwie an "Sonderbehandlung" und so etwas erinnern, das ist ungut.

Das war doch schon immer so!

Hieß doch auch "Endlösung" und nicht "Genozid am jüdischen Volk".

Mit ein bisschen nachgrübeln fallen mir bestimmt noch weitere solcher Beispiele ein.

 

Am 10.11.2022 um 19:21 schrieb Proud NRA Member:

Es ist eine Sache zu sagen, dann man in den entsprechenden Polizeigesetzen vorsieht, dass Polizisten eben auch tödliche Gewalt anwenden dürfen, wo der Normalbürger das als Notwehr oder -hilfe dürfte, und das speziell regelt weil staatliches Handeln sich nicht auf Notwehr als Rechtsdurchbruch berufen kann.

Das ist so falsch!

Es ist seit Jahren (zumindest in DE) höchstrichterlich geklärt, dass das Notwehrrecht nicht eingeschränkt werden kann - nicht für den "Normalbürger", nicht für Polizisten, selbst nicht für Soldaten im (Auslands-) Einsatz.

IIRC bezog sich dieses Urteil aber (primär) auf die "schwerwiegenderen" Fälle, also "Leib und Leben" (= körperliche Unversehrtheit).

 

Das steht im Gegensatz zum "Soldaten sind Mörder!"-Urteil, was ja einerseits eine Beleidigung darstellt, also gegen das Rechtsgut "Ehre" geht, andererseits aber vom "Recht auf Freie Meinungsäußerung" gedeckt ist (so zumindest das entsprechende Urteil).

Wobei hier "Mörder" eben nicht im Sinne des gleichnamigen Straftatbestandes gemeint sein kann, da beim Soldaten wesentliche Tatbestandsmerkmale fehlen.

 

Natürlich können auch Soldaten Mörder sein - nennt sich dann Kriegsverbrechen (und bei denen wissen wir ja, dass es ganz wesentlich darauf ankommt WER sie begeht - da werden schon mal die Mörder geschützt und die Whistleblower verfolgt ...).

 

Es kann eben aus o.g. Gründen auch keine Bambi-, Katzen-, Robben-, ...-Mörder geben.

 

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