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IGNORED

Landratsamt verlangt Schießnachweise


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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb karlyman:

Grund oder ein Motiv, den Wettkampf dann ausgerechnet mit einer "fremden" Waffe zu schießen?

Naja, es gibt Kandidaten die Kaufen was aus Plastik weil es nicht viel kostet, oder bauen nen Rotpunkt drauf, und dann kann man halt an Wettkämpfen und Meisterschaften nicht mehr teilnehmen wenn man nur DSB Mitglied ist, oder hat Angst sich mit ungeeignetem Gerät zu blamieren.... 

Diejenigen haben aber meist kein Überkontingent 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

 

 

Gegenfrage: Warum soll man Art, Kaliber oder Disziplin ins Schießbuch schreiben. Es genügt doch, das einer behauptet, es sei eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen...

 

Und wiederum eine Gegenfrage:

Warum soll man überhaupt immer mehr, und immer umfangreichere Details ins Schießbuch schreiben... Letztlich ist doch ohnehin nicht verifizierbar, was da steht...

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht das ich dich jetzt damit meine, aber das ist in etwa das, was jeder Betrüger sich selber sagt. Kommt eh nicht raus. Bis es dann eben rauskommt.

Im Falle des Falles werden Leute vom StA vernommen denen relativ schnell klar wird, das sie mit einer Falschaussage ihre eigene Zuverlässigkeit riskieren, während sie nicht wissen, was der StA schon weis. Also besser die Wahrheit.

 

 

vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Warum soll man überhaupt immer mehr, und immer umfangreichere Details ins Schießbuch schreiben... Letztlich ist doch ohnehin nicht verifizierbar, was da steht...

 

Weil der Gesetzgeber es nun in §14 Abs 4 und 5 verlangt? 

 

Das ist der ganze Irrsinn der Diskussion hier: Es steht im Gesetz. Und das verwenden der eigenen Waffe dokumentiert man nun mal mit der Waffennummer und nicht mit Leumundszeugen.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Das Verwenden einer ganz spezifischen Waffe mit Dokumentation via Waffen-Nr. - hat noch vor wenigen Jahren keine S.. , auch nicht in einer Behörde, interessiert. Das geht weiter und weiter. 

Zugespitzt:

Im nächsten Jahrzehnt  akzeptieren wir dann freudig die Verifizierung und Dokumentation des jeweiligen Schützen mittels biometrischen Merkmalen, denn da könnte ja schließlich jeder daherkommen und behaupten, er sei er...

 

Mir kommt das allmählich wie ein Irrwitz vor, wo in erster Linie zur Bedürfniserfüllung abgeleistet und dokumentiert wird. 

Wenn du darin das Stellen der Systemfrage siehst, nun, dann ist das so.

Geschrieben

Sorry, da gehe ich nicht mit.

 

Der GG hat vor zwei Jahren Behörden&Gerichte auf dem Gesetzgebungswege mit der  Blutgrätsche gestoppt.

 

4 mal im Jahr mit 1-2 Waffen schiessen gehen, bei KW/LW an einem Termin beides absolvierbar und ihre Waffennummer notieren.  Und das ist jetzt Ultrabürokratisch.

Dir ist klar, das der GG stattdessen auch hätte sagen können, "och 12/18 pro Jahr mit jeder Waffe, Seriennummer schön dokumentieren, ist genau das gewollte"  

 

 

Wie wäre es wenn du statt Disziplin nur die Waffennummer bzw Indexnummer einträgst? Dann hast du weniger Schreibarbeit als vor 2020. 

 

Und bei manchen hier hat man die Vermutung, das sie nur deswegen so aufgescheucht sind, weil sie überhaupt mal wieder auf den Schießstand müssen, und die Zeit zum kraftmeiern auf WO fehlt...

 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

Sorry, da gehe ich nicht mit.

 

Der GG hat vor zwei Jahren Behörden&Gerichte auf dem Gesetzgebungswege mit der  Blutgrätsche gestoppt.

 

4 mal im Jahr mit 1-2 Waffen schiessen gehen, bei KW/LW an einem Termin beides absolvierbar und ihre Waffennummer notieren.  Und das ist jetzt Ultrabürokratisch.

Dir ist klar, das der GG stattdessen auch hätte sagen können, "och 12/18 pro Jahr mit jeder Waffe, Seriennummer schön dokumentieren, ist genau das gewollte"  

 

 

Wie wäre es wenn du statt Disziplin nur die Waffennummer bzw Indexnummer einträgst? Dann hast du weniger Schreibarbeit als vor 2020. 

 

Und bei manchen hier hat man die Vermutung, das sie nur deswegen so aufgescheucht sind, weil sie überhaupt mal wieder auf den Schießstand müssen, und die Zeit zum kraftmeiern auf WO fehlt...

 

 

Ich will weder einen empathischen Staat, noch einen harten Staat, noch einen fürsorglichen Staat.

Ich will ein Staat der mich in Ruhe lässt, mir nicht die Hälfte von meinem Einkommen nimmt und mir nicht im Weg steht.

 

Das ist doch wohl nicht zu viel verlangt

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Geschrieben (bearbeitet)

Und das willst du erreichen, in dem du bezüglich §14 Abs 3 (Threadstarter) oder §14 Abs 4/5 (die üblichen Verdächtigen, welche den Thread mal wieder entgleisen lassen haben) die beleidigte Leberwurst spielst? Klingt nach einem ganz toll durchdachten Plan..:bump:

Abgesehen davon, das ein Staat nicht empathisch sein kann. Er ist nämlich kein Wesen. Und warum ein "empathischer" Staat keine Nachweise für Behauptungen verlangen sollte, ist jetzt auch nicht klar.

 

 

Man schüttelt hier nur noch den Kopf. Jemand fragt nach einem Detail in einem Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis, und statt dem Mann zu helfen und zu sagen, "Verbandsbescheinigung reicht, vermutlich nur Artefakt am Formular"  gehts hier mal wieder über Trotzreaktionen bezüglich gar nicht in Rede stehender Nachweise (§14 Abs 4.. der Themenersteller hat nach dem Erwerb(Abs 3) gefragt, Hergottnochmal) ums Staatswesen als solches. Hattet ihre dereinst öfters mit dem Korrekturzeichen "Th" zu kämpfen, als ihr die Schulbank noch gedrückt habt?  Würde mich nicht wundern.

 

Oder es ist so eine art Therapie, hier jeden Thread auf "ich will aber kein Schießbuch"-Gemotze führen zu reduzieren?

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb fw114:

Ich will weder einen empathischen Staat, noch einen harten Staat, noch einen fürsorglichen Staat.

Ich will ein Staat der mich in Ruhe lässt, mir nicht die Hälfte von meinem Einkommen nimmt und mir nicht im Weg steht.

 

Das ist doch wohl nicht zu viel verlangt

Bedenke, Du lebst im besten Buntland aller Zeiten. Wenn Du hier verlangst was Du willst, dann lebst Du in einem anderem Universum,

denn hier wirst Du das N I E bekommen.

Geschrieben
Am 28.10.2022 um 14:15 schrieb Oldmiller:

Es sollte aber nicht unser Aufgabe als Bürger sein, die Sachbearbeiter wieder auf den Pfad er Gesetzestreue zu geleiten.

 

Irrtum, es ist gerade zu des Bürgers Pflicht, Behörden und noch viel mehr die Politik auf den Pfad der Gesetzestreue zu bringen. Leider scheitert er wegen Dummheit wiederholt und kläglich und bleibt dann nur der Untertan der nicht erkennen kann es bedeutet Citoye zu sein.

Geschrieben

@Kanne81

Gesetz der Fall ich sage es dir, was dann. Rennst du zum VGH und der hebt sein Urteil auf?

 

https://openjur.de/u/2347384.html

 

Zitat

Die vom Kläger vorgelegten Bescheinigungen des BDMP, die Urkunden und Ergebnislisten sowie der Auszug aus dem Schießbuch des Klägers sind im vorliegenden Einzelfall nicht geeignet, das Fortbestehen der Bedürfnisvoraussetzungen nach § 14 Abs. 3 WaffG a.F. glaubhaft zu machen. Keiner dieser Unterlagen ist hinreichend zu entnehmen, dass die jeweiligen Waffen zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt werden oder sie zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind. .......

Um nachvollziehen zu können, ob jede der über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen auf den grünen Waffenbesitzkarten zu den in § 14 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 WaffG a.F. genannten Zwecken erforderlich ist, hätte es jedoch detaillierterer Angaben dazu bedurft, welche Waffe für welche Schießdisziplin erforderlich ist und weshalb keine andere Waffe aus dem Kontingent des Klägers diese Anforderungen erfüllt. Dem ist der Kläger jedoch trotz entsprechender Aufforderung durch das Landratsamt nicht nachgekommen. Weder aus den vorgelegten Urkunden und Ergebnislisten noch aus den Bescheinigungen des BDMP ist zu erkennen, welche Waffe des Klägers für die jeweilige Disziplin verwendet wurde. Aus den Bescheinigungen des BDMP geht zwar ausreichend deutlich hervor, dass der Kläger weiterhin aktiver Sportschütze ist, sich in vielerlei Hinsicht schießsportlich engagiert und regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt, bei denen eine Vielzahl von Waffen zum Einsatz kommt. Ob dabei aber wirklich alle der über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen verwendet werden oder sonst erforderlich sind, ist nicht hinreichend nachvollziehbar dargetan. Gerade mit Blick auf den auch für einen Sportschützen sehr großen Waffenbestand des Klägers sind die von ihm vorgelegten Unterlagen, insbesondere die Bescheinigungen des BDMP, nicht aussagekräftig genug.
 

Die Bescheinigung vom 18.01.2010 verweist darauf, dass der Kläger glaubhaft erläutert und anhand seiner Schießbuchaufzeichnungen dargelegt habe, dass er mit allen von ihm besessenen Waffen tatsächlich schieße. Er habe in den letzten Jahren an über 90 Meisterschaften und Wettkämpfen in einer Vielzahl von Disziplinen teilgenommen und hierfür eine Vielzahl von Waffen eingesetzt. Das Verwaltungsgericht hat hierzu zu Recht ausgeführt, dass diese Angaben zu pauschal sind, um ein fortbestehendes Bedürfnis für jede einzelne Waffe des Klägers, die über das Grundkontingent hinausgeht, glaubhaft zu machen. Insbesondere ergeben die vom Kläger auch dem Landratsamt vorgelegten Schießbuchaufzeichnungen gerade nicht, dass in den letzten Jahren tatsächlich jede der zahlreichen Waffen des Klägers eingesetzt wurde. Angesichts der vom Landratsamt geäußerten Zweifel wären der Kläger und der Verband gehalten gewesen, die Behauptung, alle Waffen kämen bei den Wettkämpfen zum Einsatz, durch entsprechende Angabe der Disziplinen zu untermauern. Wenn der Verband die Verwendung sämtlicher Waffen tatsächlich überprüft hat, wäre es ein Leichtes gewesen, diese Angaben nachzuliefern. Die Argumentation des Klägers, die Verbände seien nicht in der Lage, derartig detaillierte Überprüfungen bei jedem Sportschützen vorzunehmen, hilft nicht weiter und lässt eher darauf schließen, dass eine Bedürfnisprüfung hinsichtlich jeder einzelnen Waffe tatsächlich nicht stattgefunden hat. Die Bescheinigung ist daher nicht geeignet, das Fortbestehen des Bedürfnisses glaubhaft zu machen.

Der Aufforderung des Landratsamts, eine detailliertere Bescheinigung des Verbandes vorzulegen oder gegebenenfalls auch selbst darzulegen, welche Waffe für welche Schießdisziplin und für welchen Wettkampf verwendet wird, ist der Kläger nicht nachgekommen.

 

 

Kleine Erinnerung: Das war bevor der GG explizit "mit einer eigenen" Waffe in §14 Abs. 4 ins Gesetzt geschrieben hat, ergo,  das, was der VGH geurteilt hat, gesetzlich festgezurrt hat.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb ASE:

Aus den Bescheinigungen des BDMP geht zwar ausreichend deutlich hervor, dass der Kläger weiterhin aktiver Sportschütze ist, sich in vielerlei Hinsicht schießsportlich engagiert und regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt, bei denen eine Vielzahl von Waffen zum Einsatz kommt.

 

Ah, dafür reicht es also. 

 

 

 

vor 23 Minuten schrieb ASE:

und lässt eher darauf schließen, dass eine Bedürfnisprüfung hinsichtlich jeder einzelnen Waffe tatsächlich nicht stattgefunden hat.

 

Gehe ich mit. Für jede Waffe MUSS detailliert nachgewiesen werden wieso diese erforderlich ist und wieso keine andere bereits Vorhandene dafür genutzt wird.

--> machen etliche LV bereits und ganz konsequent so. 

Habe 10 KW , jede -besonders die Kalibergleichen- sind sehr genau zu begründen ... 

Also mein Verband (und ich) machen das seit Urzeiten so.

 

Das läuft aber nicht über Seriennummer Doku bei Wettkämpfen oder Trainings!

 

 

 

vor 23 Minuten schrieb ASE:

Gesetz der Fall ich sage es dir, was dann.

Komm spring über deinen Schatten...

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb drummer:

interpretiert

Ja. Aber für mich schlüssig. Ich kann die "Interpretation" also logisch nachvollziehen... 

Und wer zu anderen Ergebnissen kommt... Bitte... Bisher hat aber noch keiner mehr gebracht, außer: kann nicht sein... War nie so gewollt... Wurde anders versprochen. 

Wenn einer meiner zwei Verbände schriftlich eine andere Auslegung kommunizieren würde, dann hätte man auch Diskussionsstoff. Aber da herrscht bisher ja Schweigen im Walde. Also kann sich jeder überlegen, ob er es doof findet und deshalb nicht mitmacht, oder ob er der durchaus plausiblen "Interpretation" folgt... 

 

Geschrieben (bearbeitet)
8 minutes ago, Mittelalter said:

Wenn einer meiner zwei Verbände schriftlich eine andere Auslegung kommunizieren würde, dann hätte man auch Diskussionsstoff.

 

Warum auch immer, aber die Verbände machen in Deutschland nur widerspruchslos, was ihnen von den Behörden und Gerichten aufgetragen wird bzw. setzen auch mal noch einen zu Lasten ihrer Mitglieder drauf.

 

8 minutes ago, Mittelalter said:

Also kann sich jeder überlegen, ob er es doof findet und deshalb nicht mitmacht, oder ob er der durchaus plausiblen "Interpretation" folgt...

 

Ich halte die Interpretation nicht für plausibel, da es selbst für deutsche Verhältnisse mehr als schwachsinnig ist, für den Besitz höhere Massstäbe anzulegen, als für den Erwerb. Ich bin aber flexibel und habe daher an sportlichen Waffen nur das Grundkontingent - wie auch alle anderen Familienmitglieder mit WBK. Nachdem sich die Entwicklung ja deutlich abgezeichnet hat, haben wir jetzt eben etwas mehr Sportschützen mit WBK (und Grundkontingent) in der Familie. Ein Teil davon ist eben etwas aktiver als der andere Teil. Nennt sich geliefert wie bestellt!

 

Bearbeitet von drummer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb drummer:

 

Warum auch immer, aber die Verbände machen in Deutschland nur widerspruchslos, was ihnen von den Behörden und Gerichten aufgetragen wird bzw. setzen auch mal noch einen zu Lasten ihrer Mitglieder drauf.

 

Einfach nur: Bulllshit. Gebrabbel. Dummes Zeug.

 

vor 33 Minuten schrieb drummer:

Ich halte die Interpretation nicht für plausibel, da es selbst für deutsche Verhältnisse mehr als schwachsinnig ist, für den Besitz höhere Massstäbe anzulegen, als für den Erwerb.

 

Die alter Leier, das Schwachsinnskarusell. Nur weil ein gewisser Verband die ÜK-Bescheinigungen rausgehauen hat, als gäbe es keinen Morgen VGH  soll das nun  gleichzusetzen sein mit "so hat es der Gesetzgeber gewollt".  Ganz nach dem Motto: Wenn ich 10x ohne Konsequenzen bei Rot über die Ampel gefahren bin kann es gar nicht Gesetz sein, das man dafür ein Fahrverbot bekommt.

 

Auf den Gedanken, das die Anforderungen für den Besitz keineswegs höher sind, sondern andersherum die Anforderungen für den Erwerb geringer, weil man da mittels Wettkämpfen einen bedürfnismäßigen Vertrauensvorschuss für eine Waffe bekommt, die man noch gar nicht hat. Das ginge nämlich auch anders...

 

 

vor 33 Minuten schrieb drummer:

Ich bin aber flexibel und habe daher an sportlichen Waffen nur das Grundkontingent - wie auch alle anderen Familienmitglieder mit WBK.

 

Ah. Wir wissen also gar nicht  wovon wir reden, was schon beim vorigen Punkt klar war. Aber andere anstiften ihr ÜK zu gefährden. ja ne, is klar.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

Und das willst du erreichen, in dem du bezüglich §14 Abs 3 (Threadstarter) oder §14 Abs 4/5 (die üblichen Verdächtigen, welche den Thread mal wieder entgleisen lassen haben) die beleidigte Leberwurst spielst? Klingt nach einem ganz toll durchdachten Plan..:bump:

Abgesehen davon, das ein Staat nicht empathisch sein kann. Er ist nämlich kein Wesen. Und warum ein "empathischer" Staat keine Nachweise für Behauptungen verlangen sollte, ist jetzt auch nicht klar.

 

 

Man schüttelt hier nur noch den Kopf. Jemand fragt nach einem Detail in einem Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis, und statt dem Mann zu helfen und zu sagen, "Verbandsbescheinigung reicht, vermutlich nur Artefakt am Formular"  gehts hier mal wieder über Trotzreaktionen bezüglich gar nicht in Rede stehender Nachweise (§14 Abs 4.. der Themenersteller hat nach dem Erwerb(Abs 3) gefragt, Hergottnochmal) ums Staatswesen als solches. Hattet ihre dereinst öfters mit dem Korrekturzeichen "Th" zu kämpfen, als ihr die Schulbank noch gedrückt habt?  Würde mich nicht wundern.

 

Oder es ist so eine art Therapie, hier jeden Thread auf "ich will aber kein Schießbuch"-Gemotze führen zu reduzieren?

Ich antworte mal mit 2 Zitaten:

 

Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.

--Gustav Heinemann

 

Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepaßt werden.
Immanuel Kant

 

Oder man kann auch sagen: Es wird Zeit dem Wahnsinn Einhalt zu gebieten.

Je weniger Gegenwind die Politik bekommt, um so mehr werden die Daumenschrauben angezogen.

Das gilt es zu verhindern. Grundsätzliches also.

 

Geschrieben
1 hour ago, ASE said:

Auf den Gedanken, das die Anforderungen für den Besitz keineswegs höher sind, sondern andersherum die Anforderungen für den Erwerb geringer, weil man da mittels Wettkämpfen einen bedürfnismäßigen Vertrauensvorschuss für eine Waffe bekommt, die man noch gar nicht hat. Das ginge nämlich auch anders...

 

Klar. Zum Beispiel 12/18 + Wettkampf mit der Waffe die ich nächstes Jahr kaufen werde. Wenn es dumm läuft produziert der Hersteller die dann auch erst nächstes Jahr.

 

1 hour ago, ASE said:

Ah. Wir wissen also gar nicht  wovon wir reden, was schon beim vorigen Punkt klar war. Aber andere anstiften ihr ÜK zu gefährden. ja ne, is klar.

 

Wir? Ich weiss schon wovon ich rede. Dumm halt für alle die etwas älter sind bzw. der Hoffnung waren (oder immer noch sind) es wird schon nicht so schlimm werden. Oder noch schlimmer, ihr Verband werde ihre Interessen schützen.

Geschrieben

Der GG hat in den letzten Jahren 2 mal auf Urteile reagiert und das Gesetz geändert . Beide Änderungen zu unserem Vorteil im Verhältnis zu den Urteilen. Einmal die HA für die Jäger und nun das wir nicht alles 12/18 mit JEDER Waffe schiessen müssen.

Und ich habe oft den Eindruck, das grade die , die nicht genug im Schiessbuch stehen hätten die schärfsten Gegner eines solchen sind. 

Geschrieben

Es bricht sich doch keiner einen Zacken aus der Krone, wenn er für sich selbst ein entsprechend detailiertes Schießbuch führt. Wem man das zeigt ist ja nochmal eine andere Frage. Ich erfasse da z.B. auch die Schussbelastung von manchen Waffen. Nicht weil ich es muss, sondern damit ich einen Überblick habe, wo ich mit den Läufen stehe.

 

Aber wenn sich bei mir die Behörde querstellen und die Bescheinigungen meines Verbands nicht anerkennen würde, dann würde ich selbstverständlich mein Schießbuch vorlegen. Ich lass mir doch nicht die WBK knipsen, nur wegen meines aufgeblasenen Egos nach dem Motto "ABER ES STEHT NICHT IM GESETZ, DASS ICH IHNEN DAS ZEIGEN MUSS, ALSO TU ICH ES AUCH NICHT!!!". Ich geh mit den Aufzeichnungen nicht hausieren, aber natürlich sind sie dafür da, um im Zweifel die Aktivität belegen zu können. Und wenn das heißt, dass ich da die jeweiligen Waffen eintragen muss, dann mach ich das halt. Sieht außer mir normalerweise eh keiner.

 

Eine pragmatische Lösung ist es, bei jedem Schießtermin KW/LW zu erfassen und bei den Wettkämpfen die verwendete Waffe einzutragen. Seriennummer spare ich mir, ich hab nur jeweils eine Waffe mit dem Namen auf der WBK. Außerdem noch die Anmerkung, dass das Schießen mit einer Leihwaffe extra gekennzeichnet wird und fertig. Damit ist alles abgedeckt, was das Gesetz an Nachweisen vorsieht und ich hab im Fall der Fälle meine Ruhe. Höchstwahrscheinlich reicht sowieso die Bestätigung des Verbands und die Behörde bekommt das Schießbuch nie zu Gesicht.

 

Manchmal habe ich das Gefühl, dass auch einige Waffenbesitzer wie die woken LGBTQwasauchimmer-Jünger ständig gefühlt dauerdiskriminiert werden. Die Hufeisentheorie funktioniert übrigens in beide Richtungen.

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Geschrieben

Ich trage bei mir im Schiessbuch sowieso immer ein ob es eine LW oder KW ist. Wenn ich nun eine kleine Legende mache und "KW 1" anstelle von nur "KW" schreibe macht das nichtmal mehr arbeit, alle eintragungen mit "KW 1" ist einer bestimmten Waffe zugeordnet und falls ich doch mal eine Leihwaffe haben sollte steht dann eben nur "KW" drin.

Brech ich mir nix aus der Krone mit der "mehrarbeit" aber ich habe, neben einer zusätzlichen Tabelle mit den Schussbelastungen, für so gut wie jede eventualität "doofer Nachfragen" vorgesorgt.

Und ansonsten sehe ich das genauso wie @pulvernase: Auch wenn man nun mit DSGVO oder sonstigen Abkürzungen kommt, auch wenn diese Daten eigentlich niemanden was angehen weil es nirgendwo geschrieben geht, bevor ich meinen Schrank leere (und wenn auch nur temporär) gebe ich diese Daten doch lieber an die Behörde oder einen Richter um mir stress zu ersparen! Es mag vielleicht der eine oder andere (berechtigt?) anders sehen, aber Waffenbesitz ist weder in der Gesellschaft noch in der Politik oder Rechtssprechung ein Grundrecht sondern ein Privileg für das man ggf eben auch selber etwas leisten muss

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb ASE:

Oder es ist so eine art Therapie, hier jeden Thread auf "ich will aber kein Schießbuch"-Gemotze führen zu reduzieren?

 

Also, ich für meinen Teil kann mich da ausklinken. Ich führe seit zwei Dekaden (m)ein Schießbuch.

Nur habe ich keinerlei Motivation, die "Dokumentationspflichten" mehr und mehr auszuweiten.

 

Ich führe mein BDMP-Buch (wer den Verband kennt, kennt die enthaltenen Eintragungsmerkmale) weiter wie bislang.

Eine Waffen-Ident.-Nr. braucht da nicht drin zu sein. Sofern "mein" behördlicher Sb diese mal will, wird er es mir sagen.

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