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IGNORED

Landratsamt"schlägt zu"


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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Cannon Balls:

Eine verheulte Witwe, die unter Druck gesetzt wird... passiert durch Schockanrufe täglich in Deutschland. Wäre in der Tat eine Möglichkeit.

Oder die Witwe die schnellstens den gefährlichen Schießkram aus dem Haus haben wollte und später erst erfahren hat welche Millionenwerte sie hat verschrotten lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Leider kann ich nicht viel mehr berichten, da meine Schwägerin keinerlei Interesse an Jagen und Waffen hat.

  • Landkreis ist Reutlingen und damit ist auch das Amt klar (ist auch für mich zuständig).
  • Landratsamt kam innerhalb einer Woche nach dem Unglück und hat durch die Familie auch problemlos Zugang zum Waffenschrank erhalten.  Die Familie hat mit Waffen etc. ebenfalls nichts am Hut.
  • Da es niemand mit Kenntnis der Nummernkombination gab, wurde jmd. gerufen, der den Waffenschrank gewaltsam geöffnet hat. Einverständnis der Familie war da.
  • Das Amt nimmt die Waffen mit und die Familie hat ein Problem weniger, muss aber für die Kosten aufkommen.

 

Aus unserer Diskussion, den Infos und auch den Spekulationen nehme ich folgendes mit:

  • Es gibt anscheinend keine konkreten Vorschriften für einen solchen Fall. Das Amt hat Freiheiten bei der Vorgehensweise und beim Timing und ggf. hängt es von der Arbeitslast ab, wann die sich melden.
  • Wenn der Zugang freiwillig erteilt wird, sind Durchsuchungsbeschluss und Gefahr im Verzug nicht nötig.
  • Die Kosten für den gewaltsamen Waffenschrankzugang bleiben bei den Hinterbliebenen (warum sollte das Amt zahlen?).

Für mich heisst das, dass ich den Zweitschlüssel jetzt bei jemandem verwahren lasse (ggf. Verein). Und ich werde mich mal beraten lassen, was ich testamentarisch regeln muss, damit ein geregelter Verkauf stattfinden kann.

 

Schönen Abend

ACR

Bearbeitet von ACR
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Bei vielen Geschichten, die man so hört, haben das die Kinder nicht gemacht. Die Sätze "Nein danke, das möchte ich nicht. Gehen Sie bitte weg." können Leben retten.

Ein einfaches "Nein" ist von Kindern gegenüber Erwachsenen am effektivsten. Ob der Erwachsene, der nach dem Weg fragt dann nach dem zweiten Nachfragen, ein "deppertes Kind" denkt / sagt / etc. ist egal, aber ein "Nein" passt in so einem Fall immer. Kein Erwachsener nötigt ein Kind "sinnvoll" zu antworten und Du hast auf jeden Fall recht, Kinder werden nicht "weggeschleppt" sondern fast immer "weggeredet" mit "Ich habe Hundewelpen im Auto" oder ähnlichem.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb HBM:

Du hast auf jeden Fall recht, Kinder werden nicht "weggeschleppt" sondern fast immer "weggeredet" mit "Ich habe Hundewelpen im Auto" oder ähnlichem.

Vor allen Dingen, wenn an Mamas Auto hinten dran steht: Kevin an Bord. Da kann der Kleine dann wie ein Bekannter angesprochen werden. 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb ACR:

Leider kann ich nicht viel mehr berichten, da meine Schwägerin keinerlei Interesse an Jagen und Waffen hat.

  • Landkreis ist Reutlingen und damit ist auch das Amt klar (ist auch für mich zuständig).
  • Landratsamt kam innerhalb einer Woche nach dem Unglück und hat durch die Familie auch problemlos Zugang zum Waffenschrank erhalten.  Die Familie hat mit Waffen etc. ebenfalls nichts am Hut.
  • Da es niemand mit Kenntnis der Nummernkombination gab, wurde jmd. gerufen, der den Waffenschrank gewaltsam geöffnet hat. Einverständnis der Familie war da.
  • Das Amt nimmt die Waffen mit und die Familie hat ein Problem weniger, muss aber für die Kosten aufkommen.

 

Aus unserer Diskussion, den Infos und auch den Spekulationen nehme ich folgendes mit:

  • Es gibt anscheinend keine konkreten Vorschriften für einen solchen Fall. Das Amt hat Freiheiten bei der Vorgehensweise und beim Timing und ggf. hängt es von der Arbeitslast ab, wann die sich melden.
  • Wenn der Zugang freiwillig erteilt wird, sind Durchsuchungsbeschluss und Gefahr im Verzug nicht nötig.
  • Die Kosten für den gewaltsamen Waffenschrankzugang bleiben bei den Hinterbliebenen (warum sollte das Amt zahlen?).

Für mich heisst das, dass ich den Zweitschlüssel jetzt bei jemandem verwahren lasse (ggf. Verein). Und ich werde mich mal beraten lassen, was ich testamentarisch regeln muss, damit ein geregelter Verkauf stattfinden kann.

 

Schönen Abend

ACR

Da bleibt ja nicht mehr viel von der ersten Story über…… was ne Überraschung 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb CZM52:

Da bleibt ja nicht mehr viel von der ersten Story über…… was ne Überraschung 

Da bleibt alles von der ersten Story! Siehe:

folgender Fall: nach dem Unfalltod eines Jägers (Bekannter eines Bekannten, Baden-Württemberg) stand 2 Tage später das Landratsamt vor der Tür und wollt an den Waffentresor. Da keiner die Nummernkombi kannte, wurde aufgebrochen und die Waffen "sichergestellt".

Die entstandenen Kosten muss die Familie zahlen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Sondern fast immer "weggeredet" mit "Ich habe Hundewelpen im Auto" oder ähnlichem.

 

Also bei einer Bekannten (die mit einem Buch darüber zur Zeit als gerade America Online usw. groß war) war es so, dass ein Erwachsener sich einfach mit ihr unterhalten und mit ihr verabredet hat. Im Grunde war da nicht mal eine Lüge wie mit den Welpen dabei. Es ist dann auch beim Treffen nichts passiert. Eingefahren ist der Typ dann trotzdem, da haben wohl die Unterhaltungsprotokolle gereicht.

 

Insofern kann man Deine Aussage wohl auch noch steigern. Kinder werden nicht nur äußerst selten mit Gewalt weggeschleppt, sondern normal auch nicht mit Süßigkeiten, Welpen, oder sonst was gelockt, sondern eigentlich so, wie man auch Erwachsene ziemlich plump anflirten könnte, wenn man nichts Charmanteres drauf hat. Das dürfte sowohl bei den häufigeren Täterkreisen in der Familie und im sozialen Umfeld wie auch bei den selteneren von Fremden gelten.

 

Da hängt dann das Ergebnis wirklich einfach an einem gewissen Selbstbewusstsein und der Fähigkeit "nein" zu sagen.

 

Bei Sachen wie Besuchen übergeschnappter Behördenvertreter, Staubsaugervertretern, usw. natürlich auch, oder auch wenn z.B. die Cops fragen, ob die mal das Auto durchsuchen dürften.

 

Man braucht da auch gar nicht auf Konflikt gebürstet zu antworten, was schon wieder ein Zeichen von Unsicherheit sein könnte, sondern einfach mit "Nein, danke" und wenn das nicht wirkt "Gehen sie bitte fort" oder, z.B. bei der Polizei, "Darf ich gehen?".

 

Wäre eigentlich eine Fähigkeit, die nützlicher und wichtiger zu vermitteln wäre, als die binomischen Formeln.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ACR:

Und ich werde mich mal beraten lassen, was ich testamentarisch regeln muss, damit ein geregelter Verkauf stattfinden kann.

Ein handschriftliches Vermächtnis, was mit den Waffen passieren soll, dürfte da reichen. Ggf. kannst Du beim Notar Deiner Wahl den Zweitschlüssel bzw. die Kombination treuhänderisch verwahren lassen, welcher dann im Erbfall herausgegeben wird. Oder du meldest ein Bankschließfach an, in dem Du Schlüssel bzw. Kombination hinterlegst.

 

Grüße

switty

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Cannon Balls:

z.B. Gefahr im Verzug, Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr, Beweisvernichtung ? 

 

Darauf will ich hinaus... Das sind alles strafrechtliche Punkte, also StPO-Grundlage. Polizei, Staatsanwaltschaft, richtliche Anordnung...

 

Hat mit dem Tätigwerden einer Verwaltungsbehörde, wie eben dem hier genannten LRA/Waffenbehörde, nichts zu tun.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb ACR:
  • Landratsamt kam innerhalb einer Woche nach dem Unglück und hat durch die Familie auch problemlos Zugang zum Waffenschrank erhalten.  Die Familie hat mit Waffen etc. ebenfalls nichts am Hut.
  • Da es niemand mit Kenntnis der Nummernkombination gab, wurde jmd. gerufen, der den Waffenschrank gewaltsam geöffnet hat. Einverständnis der Familie war da.

 

 

Einverständnis. Behörde hat sich mit der Familie abgestimmt. In Abstimmung wurde eine öffnende Person/Fachfirma gerufen...

 

Damit hat die Geschichte einen ganz anderen "Dreh", als es mit den ersten Sätzen (Threadstart) erschien. 

"Viel Aufregung um nichts", würde ich sagen.

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb karlyman:

"Viel Aufregung um nichts", würde ich sagen.

 

"Wenn Du meinst..." um Matthias Horner zu zitieren.

 

Was hast Du erwartet? Ein Überraschungsei mit Familiendrama, Behördenwillkür und ausländischen Geheimdienst als Schmankerl? Das ging aus meinem Startpost nicht hervor. Es hat sich auch nichts gedreht, sondern ist auf Nachfrage klarer geworden.

 

Aber die zentralen Fragen sind immer noch offen:

  1. Wie erfährt ein LRA überhaupt vom Tod eines Legalwaffenbesitzers? Die werden ja nicht jeden Tag die Todesanzegen durchforsten und nach einem Match in ihren Unterlagen suchen?
  2. Wieso kommen die schon so kurz nach dem Tod, obwohl noch keine Nachlassregelung bekannt ist? Ist das Rechtens?
  3. Was würde passieren, wenn man ihnen den Zugang verweigert? Ich habe meine Familie instruiert, dass niemand vom LRA ins Haus gelassen wird, wenn ich nicht da bin. Kommt dann Gefahr im Verzug?
  4. Wieso dürfen die den Waffenschrank mit Gewalt öffnen (lassen) und auf welcher Rechtsgrundlage. Spätestens jetzt müsste ja Gefahr im Verzug sein? Meine Vermutung ist aber, dass die einfach mit ihrer Amtlichkeit die Witwe beeindruckt haben, und diese dann allem zugestimmt hat und froh, das Zeug loszuwerden. Traute sich deshalb nicht, NEIN zu sagen (siehe Post von Proud  NRA Member). Darf eine Behörde so vorgehen?
  5. Was passiert mit den Waffen? Nur Verwahrung bis der Nachlass geklärt ist oder schon Verschrottung, wie hier vermutet wurde? Muss die Behörde in so einem Fall "Quittungen" ausstellen, da sie ja jetzt die Waffen besitzt? Es geht ja meist um höhere Werte.

Diese Fragen - und vor allem die Antworten - sind für mich spannend und hier hätte ich schon mehr Infos von den Foristi erwartet, die damit schon zu tun hatten, denn gestorben wird jeden Tag und manchmal ist auch ein Legalwaffenbesitzer dabei.

 

Grüßle

ACR

Bearbeitet von ACR
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb karlyman:

"Viel Aufregung um nichts", würde ich sagen.

Dem stimme ich nicht so ganz zu.

Es wurde vor Testamentseröffnung gehandelt, im Testament könnte ein "Erbe" speziell für die Waffen benannt sein und dieser auch ohne es zu wissen die Kombination für den Schrank kennen.

Wurde die Familie über die entstehenden Kosten des "Schlüsselnotdienstes" informiert und hat sie diesen zugestimmt? Ich würde unnötig anfallende Kosten s.o. nicht gerne tragen und hat man

der Familie einen Grund für die schnellstmögliche "Sicherstellung zu lasten der Hinterbliebenen" genannt?

Das LRA mag aus seiner Sicht und der einiger hier Anwesenden korrekt gehandelt haben aber das dachten so manche Staatsdiener in vergangenen Zeiten auch.

Geht dieses LRA auch gegen andere Personengruppen so Konsequent vor oder nur gegen "Hilflose".

Geschrieben
Am 31.8.2022 um 23:52 schrieb PetMan:

Froh das sich ein berechtigter kümmert.

So auch hier in NRW. Musste das leider auch schon 3x machen. Eine Behörde wollte das alles innerhalb eines Monats erledigt ist. Den Zahn hab ich denen gezogen. Mache das schließlich nicht beruflich. Bei den anderen egal. Dauert halt solang wie es dauert.

Geschrieben

Sidekick: Macht sich im schlimmsten Fall meine Holde nach meinem Ableben strafbar, wenn sie die Kombination doch kennt und dann dem Amt weitergibt? Sie hatte ja mit dieser Kenntnis die letzten 30 Jahre Zugriff auf meine Waffen. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb ACR:

Leider kann ich nicht viel mehr berichten, da meine Schwägerin keinerlei Interesse an Jagen und Waffen hat.

  • Landkreis ist Reutlingen und damit ist auch das Amt klar (ist auch für mich zuständig).
  • Landratsamt kam innerhalb einer Woche nach dem Unglück und hat durch die Familie auch problemlos Zugang zum Waffenschrank erhalten.  Die Familie hat mit Waffen etc. ebenfalls nichts am Hut.
  • Da es niemand mit Kenntnis der Nummernkombination gab, wurde jmd. gerufen, der den Waffenschrank gewaltsam geöffnet hat. Einverständnis der Familie war da.
  • Das Amt nimmt die Waffen mit und die Familie hat ein Problem weniger, muss aber für die Kosten aufkommen.

ACR

 

Versucht hier jemand, das LRA Reutlingen "anzubatzen" weil er gerne was aus dem Bestand abgegriffen hätte? In deren Zuständigkeit falle ich auch und ich wüsste nicht was es da zu meckern gibt im Verhalten des LRA. 

 

Zitat

Da es niemand mit Kenntnis der Nummernkombination gab, wurde jmd. gerufen, der den Waffenschrank gewaltsam geöffnet hat. Einverständnis der Familie war da.

SO, wie ich schon sagte. Don't feed the Troll.

 

 

Zitat

Das Amt nimmt die Waffen mit und die Familie hat ein Problem weniger, muss aber für die Kosten aufkommen.

 

Man muss die Dienstleistungen bezahlen, die man in Anspruch nimmt? Ein Unrechtsstaat ist das, manch einer Gründet da gleich seinen eigenen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb ACR:

 

 

Was hast Du erwartet? Ein Überraschungsei mit Familiendrama, Behördenwillkür und ausländischen Geheimdienst als Schmankerl? Das ging aus meinem Startpost nicht hervor. Es hat sich auch nichts gedreht, sondern ist auf Nachfrage klarer geworden.

 

Nach den ersten Beiträgen ja.

vor 48 Minuten schrieb ACR:

Aber die zentralen Fragen sind immer noch offen:

  1. Wie erfährt ein LRA überhaupt vom Tod eines Legalwaffenbesitzers? Die werden ja nicht jeden Tag die Todesanzegen durchforsten und nach einem Match in ihren Unterlagen suchen?

Das  soll in den Einwohnerdaten hinterlegt sein, wie weit da Meldepfllichten bestehen wäre zu prüfen, melden sie es nicht ists wieder ein Behördenversagen.

Vielleicht sogar durch die Erben.

  1. Wieso kommen die schon so kurz nach dem Tod, obwohl noch keine Nachlassregelung bekannt ist? Ist das Rechtens?

Tatsächlich ungewöhnlich

 

 Was würde passieren, wenn man ihnen den Zugang verweigert? Ich habe meine Familie instruiert, dass niemand vom LRA ins Haus gelassen wird, wenn ich nicht da bin. Kommt dann Gefahr im Verzug?

Vermutlich nichts, sie würden wohl wieder gehen bzw nicht kommen.

vor 48 Minuten schrieb ACR:
  1. Wieso dürfen die den Waffenschrank mit Gewalt öffnen (lassen) und auf welcher Rechtsgrundlage. Spätestens jetzt müsste ja Gefahr im Verzug sein? Meine Vermutung ist aber, dass die einfach mit ihrer Amtlichkeit die Witwe beeindruckt haben, und diese dann allem zugestimmt hat und froh, das Zeug loszuwerden. Traute sich deshalb nicht, NEIN zu sagen (siehe Post von Proud  NRA Member). Darf eine Behörde so vorgehen?

Es lag wohl die Zustimmung vor.

  1. Was passiert mit den Waffen? Nur Verwahrung bis der Nachlass geklärt ist oder schon Verschrottung, wie hier vermutet wurde? Muss die Behörde in so einem Fall "Quittungen" ausstellen, da sie ja jetzt die Waffen besitzt? Es geht ja meist um höhere Werte

Wie es scheint legt die Witwe ja keinen Wert auf die Waffen, möglich dass sie der Verschrottung zugestimmt hat. 

Irgendwie hat das mit der Darstellung nicht funktioniert ich hoffe dass es doch verständlich rüberkommt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ACR:

Wie erfährt ein LRA überhaupt vom Tod eines Legalwaffenbesitzers?

Ganz simpel vom Einwohnermeldeamt.

Die erfassen ja den Sterbefall und die Eigenschaft Waffenbesitz ist da auch hinterlegt.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb erstezw:

Ganz simpel vom Einwohnermeldeamt.

Die erfassen ja den Sterbefall und die Eigenschaft Waffenbesitz ist da auch hinterlegt.

jo, und in DEM Fall wohl auch von der Polizei........

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

In deren Zuständigkeit falle ich auch und ich wüsste nicht was es da zu meckern gibt im Verhalten des LRA.

Du kannst aber auch nur dein Verhältnis zum LRA beurteilen.

In jedem Amt, Behörde, Verein oder sonstiger Gruppierung ist mindestens ein schwarzes Schaf zu finden und manchmal fällt es sogar auf.

Unterlagen die verloren gingen tauchen nach einem "Vieraugen Gespräch" wieder auf, anonyme Anzeigen die angeblich nicht bearbeitet werden

führen zu Kontrollen auf Privatgelände, Betriebsunterlagen werden angefordert obwohl kein Kontakt mit dem Anforderer besteht.

Solche und ähnliche Fälle sind hoffentlich nicht die Regel aber jeder einzelne ist einer zu viel.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

So auch hier in NRW. Musste das leider auch schon 3x machen. Eine Behörde wollte das alles innerhalb eines Monats erledigt ist. Den Zahn hab ich denen gezogen. Mache das schließlich nicht beruflich. Bei den anderen egal. Dauert halt solang wie es dauert.

Nicht ganz. Wenn eine Behörde restriktiv ist, gibt sie keine Zeit zur Veräußerung, sondern stellt erst einmal kostenpflichtig die Erben WBK aus. Dann bleibt allerdings viel Zeit . . . 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb ASE:

... ich wüsste nicht was es da zu meckern gibt im Verhalten des LRA. 

 

 

Ich habe bisher nur beste Erfahrungen mit Fiedler, Glaunsinger und Co. gemacht. Deshalb ja meine Fragen, die Du nicht als Bashing interpretieren solltest.

Geschrieben
Am 31.8.2022 um 22:12 schrieb Micha176:

Das Amt meldete sich pünktlich zum 5. Todestag bei der Witwe und fragte nach dem Verbleib der Waffen.....

 

Au weia. Normalerweise hätten die schon zeitnah nach dem Sterbefall eine Mitteilung vom Einwohnermeldeamt bekommen müssen, denn seit April 2003 sind alle Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse im Meldesatz gespeichert.

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