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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb LordKitchener:

Verstehe ich das richtig und diese Regelung gilt für nur Revolver/Pistolen sowie Halbautomaten/Flinten aber nicht für WBK Gelb Repetierer?

Richtig, das gilt NUR ab der 3. mehrschüssigen Kurzwaffe und/oder der 4. halbautomatischen Langwaffe. Die Pumpe ist auch nicht betroffen, §14 Abs. 5 WaffG

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb switty:

Das sehe ich nicht so.

Soweit stimme ich dir zu. In der Theorie.

 

Praxis: der DSB hat es lange so gehalten und seit einger Zeit nicht mehr. In einem weiteren Verband hatte ich sehr lange Gespräche in der Angelegenheit. Ich muss mich da wie oben äußern: meinen Infos nach ist die VM raus. Einen Schriftsatz dazu gibt es nicht.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen (NRW) sind "Landesverbandswettkämpfe" nötig.

 

Ich belasse das mit den Zeilen zur VM jetzt diplomatisch hier ...

Wer sie noch angerechnet bekommt, kann sich freuen. 🙂

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb MAHRS:

Ich belasse das mit den Zeilen zur VM jetzt diplomatisch hier ...

Wer sie noch angerechnet bekommt, kann sich freuen.

 

Beim BBS ist es so, dass für die Bedürfnisbescheinigung offizielle Wettkämpfe nachgewiesen werden muss und je mehr Waffen, desto wertiger müssen diese Meisterschaften sein, d.h. Verein/Bezirk reicht dann irgendwann nicht mehr und es muss die LM/DM sein. Allerdings ist das Wort "offiziell" wichtig: meines Wissens muss der Verein für eine offizielle Meisterschaft einen Schießleiter im Verein haben. Ohne dem werden die Meisterschaften m.W. nicht anerkannt.

 

Zitat

Schießsportwettkämpfe im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG sind alle nach den jeweiligen Verbandsre-geln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Ein Leistungsvergleich ist nicht möglich, wenn z.B. pro Disziplin nur ein Teilnehmer in der Ergebnisliste aufgeführt ist.
Ab Beantragung der 5. Kurz- bzw. 5. Selbstladelangwaffe sind Nachweise über die regelmäßige Teilnahme an Meisterschaften des BDS beizulegen.
Sind bereits mehr Kurz- bzw. Selbstladelangwaffen vorhanden, so ist für die Befürwortung von wei-teren Waffen die regelmäßige Teilnahme an bayerischen bzw. deutschen Meisterschaften Pflicht!

 

https://www.bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/Richtlinie_Beduerfnisbescheinigung.pdf

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

Dann machst halt nen Pokalschießen. Selber Aufwand.

Nicht ganz ... aber ähnlich. Also geschenkt ...

Aber! Dafür muss der zuständige "Verband" Regeln bzw. Vorgaben aufstellen. Und das hat er ... trotz der erwähnten langen Gespräche ... bis heute nicht.

 

Fällt hoffentlich in das weiter oben erwähnte "... da sind wir dran ..."

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb PetMan:

Aber so wie das hier grade anläuft müssen wir bis ins Grab Wettkämpfe schiessen......  

 

Und es stellt sich dann auch die Frage (bei der hier diskutierten Extrem-Auslegung bezogen auf einzelne Waffen, obwohl so nicht im Gesetz formuliert):

Steht für alle betroffenen Schützen überhaupt ausreichend "Wettkampf-Volumen" zur Verfügung?

 

Also, ich kenne z.B. einige BDMP-Disziplinen/Landesmeisterschaften, die immer ziemlich schnell "ausgebucht" sind. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb MAHRS:

Ab deiner dritten Kurzwaffe sind die alle Überkontingent. Denn die hast ja zweifelsfrei als Überkontingent angeschafft.

 

Das ist schon klar. Mir geht es um die Frage, ob die Behörde die Überkontingentswaffen selbst nach Erwerbsdatum definiert oder ob ich sagen kann: "Mit diesen drei Waffen schieße ich regelmäßig Wettbewerbe und kann das auch nachweisen und die anderen zwei sind Grundkontingent".

 

Machen wir es konkret: Ich bin seit 1985 Sportschütze und LWB. Momentan habe ich 5 Kurzwaffen im Bestand, mit dreien davon schieße ich regelmäßig Wettbewerbe im BdMP. Die anderen beiden nutze ich auschließlich in meinem BSSB-Verein, in dem ich ebenfalls Mitglied bin. Die drei für Wettkämpfe genutzten sind aber nicht alle die zuletzt erworbenen, zwei davon hatte ich schon deutlich früher im Bestand. Wenn die Behörde also Überkontingentswaffen rein nach dem Erwerb definiert, könnte ich für eine dieser "Überkontingentswaffen nach Datum des Erwerbs" keine Wettkämpfe nachweisen.

 

Ich habe mir aber einen Workaround überlegt: Sollte sich die Behörde stur stellen, müsste ich zwei meiner "Wettkampfwaffen" halt an einen befreundeten Büchsenmacher überlassen, der sie in sein Buch nimmt. Dann hole ich mir zwei Bedürfnisbescheinigungen, die ich sofort bekommen würde (Wettkämpfe habe ich ja mehr als genug), lasse mir zwei Voreinträge geben und nehme meine beiden Waffen vom BM wieder zurück. Dann stimmt es mit der Reihenfolge des Erwerbs der Überkontingentswaffen und die beiden im Grundkontingent fallen unter die >10-Jahres-Regel, für die die Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft ausreicht.

 

Natürlich wäre das sachlich betrachtet völlig hirnverbrannt, würde für mich nur Aufwand und Kosten bedeuten. Aber das wäre es mir im Ernstfall wert. Abgeben werde ich die Kanonen ganz sicher nicht!

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb switty:

Richtig, das gilt NUR ab der 3. mehrschüssigen Kurzwaffe und/oder der 4. halbautomatischen Langwaffe. Die Pumpe ist auch nicht betroffen, §14 Abs. 5 WaffG

 

Ich mache immer mit allen KWs (grün) und LWs (HAs + Flinten) bei Wettkämpfen mit - schon seit vielen Jahren. Andernfalls hätte ich schon damals nie so viele KWs, HAs/Flinten befürwortet bzw. genehmigt bekommen. 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb TwoSix:

Habe ich (LK Tübingen) auch in ähnlicher Form erhalten. Sie verlangen einen Nachweis von meinem Verband. Da dieser (BDS) so etwas aber nicht ausstellen kann (wie soll der Verband die Verwendung meiner einzelnen Waffen bei Wettkämpfen erfassen?), habe ich einen

ist dieses oder ein ähnliches Schreiben noch in anderen umliegenden Landkreisen von Stuttgart aufgetaucht?

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb webnotar:

Der BDS kann die ihm angehörenden (!man beachte den untechnischen Begriff „angehören“ im Wortlaut eines formellen Gesetzes!) „örtlichen“ Vereine nicht im Sinne dieser Norm verpflichten und auch weder kontrollieren noch Weisungen erteilen, da diese „schießsportlichen Vereine“ dem BDS nicht beigetreten und deshalb auch nicht aufgrund eines Mitgliedschaftsrechtsverhältnisses satzungsunterworfen sind. Die Bezeichnung als „mittelbares Mitglied“ ändert daran nichts.

 

Obacht mit der juristischen Haarspalterei.

 

Entweder man gehört gem. §14 Abs 2 als Verein einem Verband an. dann können die Mitglieder des Vereins Bedürfnisbescheinigungen vom Verband erhalten und der Verband hat das Recht und die Pflicht die Kontrolle nach §15 Abs 1 Nr 7b durchzuführen und der Verein die Pflicht an dieser kontrolle mitzuwirken.

 

Oder man behauptet als BDS-Verein nicht dem BDS anzugehören(:bump:), und verweigert die Mitarbeit  §15 Abs 1 Nr 7b weils mans dann der Behörde mal so richtig gezeigt hat. Dann gibt es aber auch keine Bedürfnisbescheinigungen, denn diese gibt es nur für Vereine, welche dem Verband angehören:

 

Zitat

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.
 

 

Tertium non datur

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Aber so wie das hier grade anläuft müssen wir bis ins Grab Wettkämpfe schiessen.......................................................................  

Na dann freuen wir uns auf die Sportordnung für über 90zig jährige und die Zulassung von Rollatoren auf dem Stand ohne das man bei den Paralympics ist. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Don Flens:

Na dann freuen wir uns auf die Sportordnung für über 90zig jährige und die Zulassung von Rollatoren auf dem Stand ohne das man bei den Paralympics ist. 

Es wird dann nich zwischen Optik/ offene Visierung, sondern zwischen Radpanzerchen und Kettenrolli unterschieden...

Geschrieben

Die Vorgehensweise in Stuttgart scheint der LV8 des BDS in Bayern im vorauseilenden Gehorsam bereits übernommen zu haben. Es sollen mit mindestens der Hälfte aller Kurzwaffen (bei Überkontingent) mindestens 2-3 Wettkämpfe auf DM Niveau pro Jahr nachgewiesen werden. Dies auch mit den einzelnen Waffen und nicht der Waffenart als solche. Ergebnislisten mit Datum, Veranstalter und Division sowie Matchaufkleber (Ipsc) werden als nicht ausreichend zurückgewiesen da die einzelne Waffe nicht benannt ist. Ich dachte immer nur die Grünen und die SPD wollen sowenig Waffen als möglich im Volk aber das der LV8 das auch so sieht ist mir neu. Nach Hinweis auf die eigenen Unterlagen zum Download auf der Webside bezüglich Überkontingent wurde nicht mehr eingegangen da dort was gegenteiliges steht. Ich sage nur schönen Dank für die Unterstützung auf die ich zukünftig verzichten kann.

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Geschrieben (bearbeitet)

@ALM

 

Wir setzen die "Wettkampf mit jeder ÜK-Waffe"-Interpretation voraus, dann gilt:

 

- Einzelne Waffe: Ja das ist korrekt so. Der Verband muss für jede Waffe die Erforderlichkeit belegen, also muss auch klar sein, ob damit geschossen wurde. Eigentlich wäre es am besten, das man bei Matches als Bestätigung für den Schützen jetzt eben einen Bestätigung ausstellt auf der die Waffe  eingetragen ist, welche verwendet wurde. Bürokratie yay.
 

- DM: Das ist über das ziel hinausgeschossen. Der Entwurf der 2009er-Änderung des WaffG legt die Unterste-Übervereinsebene als Maßgeblich fest: Also einen Wettkampf der nicht nur den vereinseigenen Schützen zugänglich ist, aber von jedermann ohne Vorqualifikation erreichbar ist. Die ÜK-Regel soll nicht das Privileg der Leistungschützen sein.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ALM:

Es sollen mit mindestens der Hälfte aller Kurzwaffen (bei Überkontingent) mindestens 2-3 Wettkämpfe auf DM Niveau pro Jahr nachgewiesen werden. Dies auch mit den einzelnen Waffen und nicht der Waffenart als solche. Ergebnislisten mit Datum, Veranstalter und Division sowie Matchaufklber (Ipsc) werden als nicht ausreichend zurückgewiesen da die einzelne Waffe nicht benannt ist

Ich bin im BBS organisiert und das lese ich nicht aus der Befürwortungsrichtlinie heraus. Etwas weiter oben im Faden hatte ich die schon zitiert.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

DM: Das ist über das ziel hinausgeschossen. Der Entwurf der 2009er-Änderung des WaffG legt die Unterste-Übervereinsebene als Maßgeblich fest: Also einen Wettkampf der nicht nur den vereinseigenen Schützen zugänglich ist, aber von jedermann ohne Vorqualifikation erreichbar ist. Die ÜK-Regel soll nicht das Privileg der Leistungschützen sein.

In der WaffVwV von 2012 (das ist die aktuell gültige) wird für die Verwaltung bindend festgelegt, dass die Vereine als Wettkampfebene ausreicht. Darauf würde ich mich berufen.

 

Zitat

 

Wettkampfebene:

Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde.

 

 

Geschrieben

Himmel Hilf die WaffVwV wieder.

 

Die juckt vor Gericht keinen. Darf sie gar nicht. Und im Entwurf(https://dserver.bundestag.de/btd/16/134/1613423.pdf , Seite 70) steht zur Begründung folgendes: 

 

Zitat

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, werden die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert. So wird § 14 Absatz 3 um eine Formulierung er- gänzt, die eine Überschreitung des Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich  mit anderen zu messen) nachweist.

 

Eine Verwaltungsvorschrift darf sich nur im Rahmen des zugrundeliegenden Gesetzes bewegen und der wird hier überschritten. Und was ist im VGH-Urteil passier? Genau. Die Einlassungen der WaffVwV zur Besitzbedürfnis(= nicht 12/18 Pro Waffe) sind komplett ignoriert worden. 

 

 

Vergiss das WaffVwVding ganz schnell, das ist ein innenministrielles Shitposting. An anderer Stelle wird in dem Pamphlet behauptet, unter Wettkampf sei beim Führen einer Langwaffe ohne Waffenschein auch das Training zu verstehen. Viel Spaß beim Versuch das auszuprobieren. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ALM:

Die Vorgehensweise in Stuttgart scheint der LV8 des BDS in Bayern im vorauseilenden Gehorsam bereits übernommen zu haben. Es sollen mit mindestens der Hälfte aller Kurzwaffen (bei Überkontingent) mindestens 2-3 Wettkämpfe auf DM Niveau pro Jahr nachgewiesen werden. Dies auch mit den einzelnen Waffen und nicht der Waffenart als solche.

 

Gibt es da eine Quelle? Oder hörensagen?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PPC Sniper:

Das ist genau das, was die Obrigkeit mit solchen Auslegungen vom Gesetz erreichen will!

 

vor 8 Stunden schrieb karlyman:

 

Genau das beabsichtigen Vergrämungsstrategien ja... Der Aufwand soll höher und höher gelegt werden.


warum zitiert Ihr mich……

glaubt Ihr ich wüsste das nicht!

 

zwischen den Zeilen könnte mein Beitrag zB. folgendes bedeuten.

 

Ihr führt beide über 20 Jahre und länger ein florierendes Unternehmen. In den letzten Jahren versuchen andere Unternehmer stetig Euer Geschäft ins Abseits zu drängen und kaputt zu machen.

 

Wollt Ihr denn wirklich nicht wissen, wer und ganz genau welche Personen dahinterstecken???

So zusagen, ein persönliches Bild  Eures Widersachers, heißt er Thomas, Peter oder Müller Mayer Schmidt, sind sie Ende 40/50, haben sie einen übergeordneten Status, Doktor, Jurist etc. und von welchen Menschen werden sie spezifisch und detailliert zu Eurem Nachteil gespeist?

 

Das ist nur ein Euch bekanntes Beispiel und kommt Inhaltlich einem Aktion Drehbuch nahe und kommt in jedem Blockbuster vor, in dem sich die Hauptdarsteller genau diese Fragen stellen! Wollt Ihr das nicht wissen? Wollt Ihr nicht ganz genau wissen wer Euch die Steine an den Kopf schmeißt?

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