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IGNORED

Dritte Kurzwaffe - Bedürfnis Erwerb und Besitz


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Geschrieben

Servus zusammen, 

 

ich habe ein kleines Problem:

Am vergangenen Wochenende hab ich eine Strikerfire Pistole geschossen und mich ein bisschen in sie verguckt. 

Da es mir in letzter Zeit das dynamische Schießen ebenfalls etwas angetan hat, bietet es sich an beides miteinander zu verbinden. 

 

Bis jetzt besitze ich eine ZPW Raptor und eine Shadow 2 OR welche auf SAO umgebaut wurde. Beide sind also nicht für IPSC Production geeignet. Gut, dass diverse Hersteller von Strikerfire Pistolen der Welt glaubhaft gemacht haben, dass ihre Waffen nicht SA sind bzw. sie auf der Production Liste stehen. 

 

Da ich zumindest mit der Raptor bereits Wettkämpfe geschossen habe, es mit der Shadow vorhabe und keine vorhandene Waffe zur angedachten Disziplin passt, sollte das Bedürfnis zum Erwerb doch kein Problem sein?! 

 

Beim zukünftigen Besitz bin ich mir nicht sicher. Regelmäßiges Training ist nicht das Thema. Ich laufe zwei Minuten zum Stand und kann quasi 7 Tage die Woche schießen gehen. 

 

Muss mit der Waffe über Kontingent regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen werden oder spielt es keine Rolle mit welcher Kurzwaffe ich Wettkämpfe bestreite? 

 

Ich wollte zeitnah nach Erwerb mal einen Kurs für dynamisches Schießen besuchen und dieses Jahr, nach Möglichkeit, meinen SuRT machen. 

Ob ich aber zeitlich wirklich oft IPSC Matches bestreiten kann, weiß ich noch nicht. 

 

Ist das ein Problem? 

Geschrieben

"(5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.

von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.

zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Max Musculo:

 

 

Ich wollte zeitnah nach Erwerb mal einen Kurs für dynamisches Schießen besuchen und dieses Jahr, nach Möglichkeit, meinen SuRT machen. 

Ob ich aber zeitlich wirklich oft IPSC Matches bestreiten kann, weiß ich noch nicht. 

 

Ist das ein Problem? 

 

Nach meinen letzten Infos (hab den SuRT auch noch nicht) muss man in den nächsten 2 Jahren Matches bestreiten um den SuRT zu behalten. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Max Musculo:

Muss mit der Waffe über Kontingent regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen werden oder spielt es keine Rolle mit welcher Kurzwaffe ich Wettkämpfe bestreite? 

 

Ich wollte zeitnah nach Erwerb mal einen Kurs für dynamisches Schießen besuchen und dieses Jahr, nach Möglichkeit, meinen SuRT machen. 

Ob ich aber zeitlich wirklich oft IPSC Matches bestreiten kann, weiß ich noch nicht. 

 

Ist das ein Problem? 

Das Thema findet sich unter 

und dort ziemlich ausführlich bereits diskutiert.

 

Zusätzlich musst Du bzgl. des Erwerbs wie @Qnkel ja bereits angemerkt hat mit den aktuell vorhanden Waffen an Wettkämpfen teilnehmen. Da reichen aber, zumindest für die dritte Kurzwaffe auch Vereinsmeisterschaften. Und wenn Dich IPSC interessiert bzw. Du den SURT (den brauchst Du auch vor der Beantragung) behalten möchtest - wovon ich ausgehe - dann brauchst Du eh Wettkämpfe. Was dann irgendwann später ein dann zuständiger Gesetzgeber von Dir / uns fordert kann Dir aber niemand sagen. Aktuell hab Spaß mit Deinen Waffen und wenn Du "viele" Kurzwaffen haben möchtest, dann kommst Du in Deutschland an Wettkämpfen nicht vorbei. Aus eigener Erfahrung kann ich aber nur sagen, dass ich zwar Wettkämpfe "schießen müsste" aber bei weitem nicht so viele wie ich aus Spaß jedes Jahr schieße. 😉 

Geschrieben

Wie Handgunner schon sagte, ERST den SURT ablegen und danach Beantragen,.......

 

Du kannst den SURT aber mit jeder Kurzwaffe ablegen die in eine Division passt,.......

ich habe z.B. auch mit meiner alten Beretta den SURT gemacht (die war wg. Umbauten auch eher Standard als Production) und DANACH eine CZ S2 auf das Bedürfnis IPSC Production erworben,........

Geschrieben

Ich danke euch. 

WaffG §14 ist natürlich bekannt aber wie so manch ellenlanger Thread dazu zeigt, ist nicht immer alles so eindeutig. 

 

SuRT vor Bedürfnis war mir tatsächlich nicht klar, erscheint aber sinnvoll. 

 

Also dann ist der Fahrplan auch klar. 

Ich werde versuchen demnächst mal den Kurs zu machen, Anschluss finden, Leute kennenlernen und beim LV nachschauen wie es mit dem SuRT aussieht. 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Max Musculo:

Ich werde versuchen demnächst mal den Kurs zu machen, Anschluss finden, Leute kennenlernen und beim LV nachschauen wie es mit dem SuRT aussieht. 

Und "nach dem SuRT" ist "vor dem Wettkampf" sonst ist der SuRT auch wieder weg. 😉 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb stephan-k:

Passt denn die Shadow2 mit den Original Magazinböden in den Standartkasten?

Nein, mit den langen nicht. Für IPSC braucht es aber eh ein paar Zusatzmagazine und mit den aftermarket Teilen passt es auch.

 

 

Bearbeitet von scotty600
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Max Musculo:

Ich werde versuchen demnächst mal den Kurs zu machen, Anschluss finden, Leute kennenlernen und beim LV nachschauen wie es mit dem SuRT aussieht. 

Das bedeutet dann, das auf Deinem Stand welcher zwei Minuten weg ist und wo Du 7 Tage die Woche schiessen kannst, kein IPSC trainiert wird. Wenn Du IPSC willst, solltest Du Dich auch einer IPSC Gruppe anschliessen. Ist denn Dein jetziger Verein auch ein BDS Verein?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb HBM:

Zusätzlich musst Du bzgl. des Erwerbs wie @Qnkel ja bereits angemerkt hat mit den aktuell vorhanden Waffen an Wettkämpfen teilnehmen. Da reichen aber, zumindest für die dritte Kurzwaffe auch Vereinsmeisterschaften.

Soweit mir bekannt ist, reichen die Vereinsmeisterschaften nicht dafür. Das war mal. Jedenfalls im RSB/ DSB.

Inzwischen werden nur Wettkämpfe oberhalb der VM anerkannt, also Ligawettkämpfe, KM und BM. Und LM natürlich.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb P 8X:

Soweit mir bekannt ist, reichen die Vereinsmeisterschaften nicht dafür. Das war mal. Jedenfalls im RSB/ DSB.

 

vor 3 Stunden schrieb Qnkel:

Die WaffVwV sagt nur VM. 

Die VM hat mir in 2020  schon ausgereicht für die 4. KW . Mehr Wettkämpfe gab es hier in dem Jahr nicht. Allerdings fragt der BDS LV 9 die letzten 2 Jahre ab und da hatte ich VM, KM, LM und RK .Ob NUR VM ausreicht hatte ich noch nicht . Normalerweise habe ich jedes Jahr genug Wettkämpfe um meinen Bestand Rechtfertigen zu können. Auch mit allen Waffen. Alleine in den RK kann ich 3 meiner KW einsetzen, was ich übers Jahr auch mache. Und die 18 Termine in den letzten 12  Monaten hab ich über Corona auch jedes Jahr gehabt .Da musste ich nicht mal die Schliesszeiten rausrechnen . Wenn man genug schiesst hat man imho wenig Probleme eine weitere Waffe zu begründen. Zur Not muss man mit dem Befürworter beim verband reden und was dazu schreiben. Hat man gar nix vorzuweisen gibts halt nix.Leider ist das in Deutschland so. Manche Verbände gehen da aber auch über die gesetzlichen Forderungen hinaus. Deswegen geht der Trend auch zum 2. oder 3. Verband...............

Geschrieben

Die WaffVwV, sagt das es ein nach Verbandsregeln AUSGESCHRIEBENER Wettkampf sein muss. Mag sein das manche LV die Vereinsmeisterschaften anerkennen, wenn eine Urkunde der Platzierung eingereicht wird. Es tut aber auch keinem weh mal an einer Kreis-/Landesmeisterschaft teilzunehmen. 

 

Der jeweilige LV gibt eigentlich immer genaue Angaben in seinen Richtlinien zur Bedürfnissbescheinigung was vorzuzeigen ist. 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb scotty600:

Es tut aber auch keinem weh mal an einer Kreis-/Landesmeisterschaft teilzunehmen. 

Das kommt immer drauf an. Ich fahre nach Philippsburg weniger als eine Stunde. Aber wer von Südost-Zipfel BWs kommt, kann da nicht mal einen Vormittag für zwei Starts zur LM fahren. Und nicht jede Familie ist bereit Urlaub für das Hobby einer Person zu opfern.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Fyodor:

wer von Südost-Zipfel BWs kommt, kann da nicht mal einen Vormittag für zwei Starts zur LM fahren.

Na deswegen gibt es ja im LV7 auch Bezirksmeisterschaften.

 

Wie gesagt, muss mit dem jeweiligen LV abgeklärt werden (bzw. BDS Gruppenleiter im Verein), ob sie VMen anerkennen oder nicht. Problem ist halt das die VM'en meist nicht ausgeschrieben sind und somit nicht öffentlich wie es die WaffVwV gerne hätte. 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Max Musculo:

Muss mit der Waffe über Kontingent regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen werden oder spielt es keine Rolle mit welcher Kurzwaffe ich Wettkämpfe bestreite? 

Es schadet nicht, wenn man regelmäßig mal auf VM teilnimmt, oder auf BM oder freien Landesmeisterschaften, für die man sich vorher nicht qualifiziert haben muss. Bis jetzt jedenfalls muss man nach erfolgter Bewilligung keine Wettkämpfe nachweisen, zumindest in Bayern nicht. Ob das so bleibt, weiß man nicht.

 

Zum SuRT: es ist mir neu, dass man den SuRT vor Antragstellung nachweisen muss. Ich habe den Test erst nach Bewilligung der Waffe gemacht, niemand hat sich dran gestört. 

Dass der SuRT verfallen würde, ist theoretisch auch wahr, wenn du in den ersten zwei Jahren nicht eine gewisse Anzahl von Wettbewerben nachweisen kannst.

In der Realität prüft das kein Mensch nach und kann es auch gar nicht. Wie auch? Du hast ja den Aufkleber in deinem BDS-Heft, nur den musst du bei Wettbewerben vorweisen. Der Verband führt ja auch nicht Buch darüber, wie oft jeder auf Matches ist.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Zum SuRT: es ist mir neu, dass man den SuRT vor Antragstellung nachweisen muss. Ich habe den Test erst nach Bewilligung der Waffe gemacht, niemand hat sich dran gestört. 

 

Okay, ich werd wohl beim LV7 nachfragen. 

Aber da die Thematik "Erwerb" eh erst im Dezember ansteht (2 Waffen für Erwerb im Juni sind schon gesetzt),

kann es durchaus sein, dass ich den SuRT bis dahin schon habe. 

 

Ich werde dann erst mal einen IPSC Einsteigerkurs hier in der Nähe besuchen bzw. mich darum kümmern. 

Das wäre übrigens in Calw beim SNS. 

Dort finden ja auch ab und zu Matches statt. 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb P 8X:

Soweit mir bekannt ist, reichen die Vereinsmeisterschaften nicht dafür. Das war mal. Jedenfalls im RSB/ DSB.

Inzwischen werden nur Wettkämpfe oberhalb der VM anerkannt, also Ligawettkämpfe, KM und BM. Und LM natürlich.

 

vor 6 Stunden schrieb Qnkel:

Quelle?

 

Die WaffVwV sagt nur VM. 

 

https://rsb2020.de/fileadmin/Sport/Downloads/Richtlinien_ab_2020.pdf

 

Zitat

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen der den Vereinsmeisterschaften
übergeordneten Wettkämpfen
des Rheinischen/Deutschen Schützenbundes oder an Ligawettkämpfen
mit erlaubnispflichtigen Waffen der beantragten Waffenart teilgenommen hat.

 

Ich denke der Verband traut da nicht seinen Vereinen (mit Recht?). Wenn ich mir anschaue wie hemdsärmelig bisweilen "Vereinsmeisterschaften" geschossen werden... Außerdem muß man ja die Kreismeisterschaften voll bekommen. :)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Max Musculo:

 

Muss mit der Waffe über Kontingent regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen werden oder spielt es keine Rolle mit welcher Kurzwaffe ich Wettkämpfe bestreite? 

 

 

 

 

Sollte keine Rolle spielen.

Die gesteigerte Hürde für den Erwerb ist ja die Teilnahme an einem/an Wettkampf/Wettkämpfen.

Beim BDMP heißt es zum Beispiel:

Für die 3. KW Teilnahme mit einer der vorhandenen KW an einer Landesmeisterschaft oder an zwei "niedrigeren" Wettkämpfen.

 

Der Grund allerdings für die dritte Kurzwaffe ist in der Regel:

Zur Ausübung einer weiteren Disziplin.

Es ist also nirgends gefordert oder festgeschrieben, dass die dritte KW eine Wettkampfwaffe ist oder sein soll.

 

Für das Bedürfnis zum Besitz (siehe Paragraph 14(5) "Erwerb und Besitz" heißt es dort) würde ich also die gleichen Maßstäbe wie zum Erwerb anlegen, ergo Teilnahme mit einer der Waffen an einer Landesmeisterschaft oder zwei anderen Wettkämpfen.

Das Besitzbedürfnis kann ja aus der Logik und Handhabung des WaffG nicht strengere Maßstäbe anlegen als das Bedürfnis zum Erwerb.

 

 

(Die zweite Möglichkeit (für den Wettkampfsport, also Ersatzwaffen, zur Leistungssteigerung etc.) dürfte auf die wenigsten Überkontingentler zutreffen und Bedarf einer ganz anderen und aufwendigeren Begründung).

 

edit: Formatierung spinnt rum...

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Raiden:

(Die zweite Möglichkeit (für den Wettkampfsport, also Ersatzwaffen, zur Leistungssteigerung etc.) dürfte auf die wenigsten Überkontingentler zutreffen und Bedarf einer ganz anderen und aufwendigeren Begründung).

Kollege hat letztens glaub die 12. KW beantragt und bekommen, der musste auch einiges beibringen und auch selber Begründen. Aber er hat die Waffe bekommen. Nur...mit ALLEN Waffen auf ALLEN Hochzeiten tanzen geht einfach nicht. Z.B. RK GK und RK KK und IPSC das schafft wohl keiner der nicht auf einem Stand wohnt.Aber die jeweiligen VM und KM kann man ableisten. BDS gibts bei uns nur die LM, die sollte man bei Bestand über Grundkontingent auch besuchen. Man muss ja nirgends Gewinnen, nur mitschiessen . Und mehr verlangt imho das Gesetz nicht. Bei " Ersatzwaffen " mag das wieder was anderes sein, da wird ein gewisses Niveau erwartet. Aber nicht bei einem "Wald- und Wiesensportschützen ".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Parallax:

https://rsb2020.de/fileadmin/Sport/Downloads/Richtlinien_ab_2020.pdf

 

Ich denke der Verband traut da nicht seinen Vereinen (mit Recht?). Wenn ich mir anschaue wie hemdsärmelig bisweilen "Vereinsmeisterschaften" geschossen werden...

 

Das mag im RSB so sein.

Der RSB und seine Gepflogenheiten sind aber hier unerheblich da von IPSC die Rede war.

 

Zuständiger Verband ist der BDS bzw. seine Landesverbände.

IPSC-Matches sind in der Regel sanktioniert, selbst auf Vereinslevel (Club-Matches - Level 1).

Bearbeitet von weyland

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