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IGNORED

Kauf von Griffschalen führt zu Hausdurchsuchung


heletz

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Ein interessanter Fall aus Sachsen: Ein nicht nur historisch interessierter Bürger bestellt offenbar im Auslande – jedenfalls ist der Zoll involviert – Griffschalen mit Symbolen einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, die dem 86 a StGB unterfallen.

 

Was nicht verboten ist.

 

Die Sachen kommen zum Zoll, der öffnet das Paket oder läßt den Empfänger öffnen, was aber egal ist, und reagiert etwas übereifrig: Man informiert die Polizei.

 

Die rückt mit DB zur HD an und findet: „archäologische“ Funde (verstößt evtl gegen das sächs. Gesetz, Stichwort: Schatzregal) und (!) nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen (ganz schlecht!).

 

Der Zoll hat hier sich etwas überreagiert, trotzdem kann die Untere Waffenbehörde die Erlaubnis für die legalen Waffen jetzt widerrufen, da ja „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er werde mit Waffen und/oder Munition nicht ordnungsgemäß umgehen“ (wir erinnern uns: Waffen und Mun gehören in Schränke und zwar nicht in irgendwelche, sondern in ganz bestimmte ...)

 

Zitat

 

31-JÄHRIGER HAT NAZI-GEGENSTÄNDE GESAMMELT: POLIZEI STÜRMT WOHNUNG IN SACHSEN!

 

Reinsdorf - Großer Polizeieinsatz am Mittwoch im sächsischen Reinsdorf (Landkreis Zwickau)! Mit einem Großaufgebot stürmte die Polizei die Wohnung eines mutmaßlichen Hobby-Archäologen (31), der etliche historische Waffen aus dem Dritten Reich gesammelt und bei sich gelagert hatte.

 

Aufmerksam wurde die Polizei auf den 31-Jährigen, weil vier Griffschalen für eine Pistole, welche mit Hakenkreuz und Reichsadler versehen waren, an den Reinsdorfer adressiert waren. Der Zoll zog die Griffschalen aus dem Verkehr und informierte die Zwickauer Beamten.

 

Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten etwa 200 Waffen und Waffenteile, die möglicherweise gegen das Waffengesetz verstoßen könnten. Außerdem wurden legale Waffen gefunden, die allerdings nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurden. Besitzen durfte der 31-Jährige die Waffen allerdings - er hatte eine Waffenbesitzkarte.

 

[…]

 

Fakt ist aber: "Eine schriftliche Genehmigung zur Entfernung von Kulturgütern, wozu auch einzelne Fundstücke gehören, konnte er nicht vorzeigen", so die Polizei.

 

[...]

Die Polizei überprüft nun alle sichergestellten Gegenstände und Waffen.

 

 

https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/zwickau/nazi-gegenstaende-mit-metalldetektor-gesucht-polizei-stuermt-wohnung-in-sachsen-2346313

 

Sie schreiben „Waffenbesitzkarte“ – wem ist es aufgefallen?

 

Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren.  :)

Griffschalen und „Devotionalien“ erhält er sicher zurück. Sogar ohne Antrag.


Aber das mit den Legalwaffen war‘s dann erstmal.

 

Die Griffschalen hätte er wohl besser nicht im Auslande bestellen sollen? 🤔

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Das eigentlich "interessante" ist mal wieder, das etwas was nicht illegal ist zu einem DB geführt hat. In den USA würden alle dort dann gefundenen Gegenstände vor Gericht NICHT anerkannt , weil der Grund für einen DB nicht gegeben war. Hier bei uns ist das " kein Problem " ( jedenfalls für die Justiz ) . So ein " Beweisverwertungsverbot " gibt es in Deutschland glaube ich gar nicht, egal wie die "Beweise " erlangt wurden.

Man erinnere sich an die Feuerwahlhebel der Glock auf Egun. Zeigt aber auch wieder, das man manche Sachen einfach nicht machen muss, auch wenn sie per se nicht verboten sind. Jedenfalls im besten Deutschland aller Zeiten.............

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vor 12 Minuten schrieb Andreas181:

Die Einfuhr ist nach 86 (3) StGb verboten. Von daher hat der Zoll richtig gehandelt.

 

Du meinst § 86a (1) Nr. 2 StGB

 

Hast aber trotzdem recht, ist verboten wenn er es eingeführt hat, um es im Inland zu Verbreiten oder Verwenden. Ob es schon ein Verwenden ist, wenn ich es zu Hause in mein Regal stelle weiß ich nicht. Könnte also sein, dass er dafür gar nicht bestraft wird, da ihm womöglich gar nicht nachgewiesen werden kann, dass er dagegen verstoßen wollte/hat.

 

Trotzdem ist der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig, weil er ja wegen des Verdachts einer Straftat ausgestellt wurde. 

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Du meinst § 86a (1) Nr. 2 StGB
 
Hast aber trotzdem recht, ist verboten wenn er es eingeführt hat, um es im Inland zu Verbreiten oder Verwenden. Ob es schon ein Verwenden ist, wenn ich es zu Hause in mein Regal stelle weiß ich nicht. Könnte also sein, dass er dafür gar nicht bestraft wird, da ihm womöglich gar nicht nachgewiesen werden kann, dass er dagegen verstoßen wollte/hat.
 
Trotzdem ist der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig, weil er ja wegen des Verdachts einer Straftat ausgestellt wurde. 
Ja, den meinte ich. Aber ohne a...

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vor 2 Stunden schrieb Sal-Peter:

Offensichtlich nicht, denn sonst würden man nicht gestohlene Daten ankaufen, um Steuersünder zu bestrafen. 

Hier geht man ja einen Schritt weiter und kauft Zeugen aus der Schweiz. Nicht dass die was über Steuerverbrecher ausplaudern... Hoffentlich passiert ihm nichts. 

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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

So ein " Beweisverwertungsverbot " gibt es in Deutschland glaube ich gar nicht, egal wie die "Beweise " erlangt wurden.

Was wenn der einfache Bürger illegal eine dashcam laufen lässt oder anderweitig illegal aufnimmt/filmt?

Die Anwältin hier schreibt, dass man sowas eigentlich nur bei schwerer Kriminalität vor Gericht akzeptiert...

https://www.anwalt.de/rechtstipps/heimliche-aufzeichnungen-als-beweismittel-in-einem-strafverfahren_166147.html

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Ja, die Sache mit dem Zoll.

 

Ist mir vor 15Jahre einmal passiert . Abzug für eine Ruger (voll legal). In US bestellt. Dann die Kontrolle beim Zoll. Alles gut gelaufen. Aber was für ein Aufwand.

Bestelle nix mehr im Ausland.

 

Und das mit dem  "historischen" Gedönse, ganz schlecht.

Bearbeitet von G17X
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vor 13 Minuten schrieb G17X:

Bestelle nix mehr im Ausland.

So geht erfolgreiche Förderung des leistungsfähigen einheimischen Handels! 

Wegen eines Abzugszüngels für eine 1911 hatte ich auch schon ewige Diskussionen mit den Helden. Ist halt schöner als sich um Kriminalität zu bemühen, es gibt ja keinerlei Drogenschmuggel, Menschenhandel, Zigarettenschmuggel oder womöglich mal auf Messen die Markenpiraterie reduzieren?

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vor 4 Stunden schrieb PetMan:

So ein " Beweisverwertungsverbot " gibt es in Deutschland glaube ich gar nicht, egal wie die "Beweise " erlangt wurden.

Doch!

Ich erinnere an einen Fall kurz nach der Wende wo in Berlin nach einem Mordfall die Einreisekarten am Grenzübergang ausgewertet und der Täter ermittelt wurde.

Krieg den Fall gerade nicht komplett zusammen.

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Bei Münzen und Briefmarken handelt es sich um zeitgenössische Orginale. Zudem unterstellt man Münzen- und Briefmarkensammlern eine "seriöse" Sammelei, dies ist z. B. meist bei Orden, Militaria und Co nicht so. So ein Zeug sammeln nur Nazis und ewig gestrige.

Vermutlich wird es sich bei den Griffschalen nicht um zeitgenössische Orginale handeln, ein Punkt der in vergleichbaren Verfahren um Militaria/Orden immer wieder aufgegriffen und bewertet wird.

Bearbeitet von chapmen
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vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Vermutlich wird es sich bei den Griffschalen nicht um zeitgenössische Orginale handeln, ein Punkt der in vergleichbaren Verfahren um Militaria/Orden immer wieder aufgegriffen und bewertet wird.

 

Die sog. Sozialadäquanzklausel ist beim §§ 86 und 86a hier maßgeblich. 

Ein Verbot besteht nicht bei einer Verwendung u.a. Für die Wissenschaft, zur Lehre und Forschung. Eine ernsthafte Sammeltätigkeit fällt unter die Sozialadäquanzklausel.

Was "ernsthaft" bedeutet muss nachgewiesen werden. 

Ein umfangreicher Katalog der eigenen Sammlung, Kaufnachweise von Fachliteratur (welche teilweise sehr teuer ist) usw. ist hier hilfreich. 

 

Bei der Einfuhr von Kopien wird es in der Regel aber problematisch. Hier wird die Wissenschaftlichkeit dann meist nicht anerkannt und eher Verbreitung und Propaganda angenommen. 

Bearbeitet von Max Musculo
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Wer sich mit Hakenkreuzen verzierte Griffschalen bestellt der braucht sich in der heutigen Zeit auch nicht zu wundern. Und das sls Legalwaffenbesitzer.

 

Ich kenne viele die alles mögliche bestellen (Magazine usw.) und noch nie solche Probleme hatten. Aber das Forum bündelt nun mal die seltenen Vorkommnisse. Niemand schreibt hier :"Habe heute neue Visierung und Feder für k98 bestellt und alles gut gegangen".

 

Ähnlich wie mit dem rattenkopf im Hamburger.

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vor 1 Stunde schrieb cavalier:

Wer sich mit Hakenkreuzen verzierte Griffschalen bestellt der braucht sich in der heutigen Zeit auch nicht zu wundern. Und das sls Legalwaffenbesitzer.

In Rahmen einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung würden diese z. B. an einer PPK "Politischer Leiter" zu finden sein.

Und dies auch bei "Legalwaffenbesitzern".

Dahingestellt sei jetzt mal die Frage ob zeitgenössisches Orginal oder Repro.

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vor 42 Minuten schrieb cavalier:

Aber ich würde sowas in der heutigen Zeit nicht bestellen. Die denken halt gleich an hanau, breivik usw.

Kann ich verstehen und nachvollziehen.

Mir ging es lediglich darum das es durchaus einen ernsthaften Hintergrund haben kann "Griffschalen mit Hakenkreuz" zu besitzen.

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