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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Bei dem Fall des hier verlinkten Videos des enteigneten Waffensammler ist es besonders schlimm:

 

1. Er wurde durch vorzeitige Vernichtung seines Eigentums auch seiner Beweismittel beraubt.

 

Denn: der Staat verlangt ja zwangsweise die fortlaufende Nummerierung jedes einzelnen Waffenteils!

 

Da hier bei der Beschlagnahmung nur noch " Strichlisten" geführt und keine nummierten wesentliche Bestandteile aufgelistet wurden ,  wird ihm der Beweis seiner Unschuld faktisch unmöglich gemacht.

 

Das kennt man nur aus der DDR und anderen Unrechtregimen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Das Eigentum an den Waffen wird, beim Widerruf der Erlaubnis, genauso wenig beeinträchtigt wie beim Widerruf der Fahrerlaubnis.

Beim Widerruf der Erlaubnis hat man im allgemeinen einen Zeitraum in dem man die Waffen jemand anderem überlassen kann. Auch mit dem neuen Sicherheitspaket können die Waffen zwar sofort eingezogen werden aber da war doch etwas mit einer zeitlichen Begrenzung.

Dem ist nicht so.

 

Denn auch die faktisch "nicht mehr zum marktüblichen Verkaufspreis" abgegebene Waffe ist eine Enteignung!

Geschrieben

Ja, dieser Fall ist natürlich eine ganz andere Geschichte und zum Glück nicht die Regel!

Auch der Fall Stevens ist, soweit von Ihm berichtet, auch eher ein ideologischer Kampf und weniger von Recht und Gesetz gedeckt.

Beides sind Beispiele die man nicht als "allgemeingültig" ansehen sollte. 

Es gibt aber auch ähnliche Fälle im Bereich mit Fahrzeugen und letzten Endes ist die rechtliche Lage in beiden Bereichen gar nicht so unterschiedlich (auch wenn man als Fahrzeugbesitzer natürlich deutlich weniger Probleme hat einen "berechtigten" zu finden der das Fahrzeug irgendwo einlagern kann wenn man selber die Erlaubnis abgeben mußte)

Geschrieben
Gerade eben schrieb JDHarris:

Denn auch die faktisch "nicht mehr zum marktüblichen Verkaufspreis" abgegebene Waffe ist eine Enteignung!

Das ist der Fall wenn z.B. eine Waffe verboten wird und darum nicht wirklich verkäuflich ist.

Es ging um den Fall das jemand seine persönliche Erlaubnis verliert, in diesem Fall würde ich einen Händler anrufen der die Waffen einlagert und diese dann zu marküblichen Preisen verkaufen

Geschrieben

was bleibt denn von dem "marktüblichen Preis" über, wenn es ein Händler für mich verkaufen muss?

erzielter endpreis - händleraufwand - lagergebühren - ...

da kannst du zum schluss froh sein, wenn 1/4 bei dir ankommt!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Das ist der Fall wenn z.B. eine Waffe verboten wird und darum nicht wirklich verkäuflich ist.

Es ging um den Fall das jemand seine persönliche Erlaubnis verliert, in diesem Fall würde ich einen Händler anrufen der die Waffen einlagert und diese dann zu marküblichen Preisen verkaufen

Das sind ja jetzt zwei völlig gegensätzliche Tatbestände.

 

Dem Waffenbesitzer oben werden grundlegende verfahrensrechtliche Rechte vorenthalten...er darf nichtmal mehr seine Unschuld beweisen, da alle Beweismittel vernichtet worden sind.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Ich meine:

 

Wenn dieser Staat schon darauf besteht, dass jedes einzelne Waffenteil genauestens zu nummerieren und zu dokumentieren ist.

 

Dann darf er dies erstrecht nicht in Strafverfahren unterschlagen!

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Das ist es bei Politikern praktisch immer.

 

Einiges schadet uns, einiges nützt uns.

Wir haben nur das Problem, das die breite Masse das nicht erkennt.

 

Wir können hier noch so viele "schlaue Erkenntnisse" haben.

 

Die Masse wird sich immer nach relativ einfachen Regeln orientieren.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb HangMan69:

was bleibt denn von dem "marktüblichen Preis" über, wenn es ein Händler für mich verkaufen muss?

erzielter endpreis - händleraufwand - lagergebühren - ...

da kannst du zum schluss froh sein, wenn 1/4 bei dir ankommt!

Wer sagt denn das es der Händler verkaufen muss?

Das kann ich doch trotzdem selber verkaufen, entweder über schwarzes Brett im Verein oder eine der vielen Onlineplattformen. Der Händler muss die dann nur einlagern für die Zeit und danach entweder jemanden aushändigen oder verschicken. Wenn das 3/4 des erzielten Kaufpreises der Waffe ausmacht ist die Waffe entweder nix Wert oder der Händler verlangt viel zu viel Geld! Ich würde hier davon ausgehen das ich, in solch einem Fall, keinen dreistelligen Betrag an meinen Händler überweisen müsste und auch wenn der Händler die für mich bei z.B. eGun oder der VDB Verkaufsplattform anbietet würde er keine >50% Provision für die Einlagerung und Verkaufsabwicklung berechnen das am Ende nur 1/4 des Marktwerts übrig bleibt.

Geschrieben (bearbeitet)

In Deutschland sind private Waffenverkäufe seit langer Zeit nichts mehr wert!

 

Wenn selbst die Händler auf ihrer Neuware sitzen bleiben, wie Hühner auf ihrem Ei...was soll da noch bei rumkommen?

 

Mein Händler hier macht mittlerweile 98% seiner Umsätze mit Schokoriegeln, ( noch) freie Waffen oder anderem Zeug, was er gerade noch lukrativ verkauft. Die paar legalen Waffen, die er an bekannte Schützen oder Jäger verkauft, liegen in einem 4x4 qm Raum, wohin nur noch eine Handvoll bekannte Kunden Einlass haben.

 

Dieser Staat ist waffenrechtlich im Prinzip fertig mit seinen Bürgern.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

Da geht es aber nicht um Eigentum.

 

Fahrerlaubnisse werden entzogen, um Strassen, die in Bundeseigentum bzw dem Geltungsbereich der StVO sind, nicht mehr benutzen zu dürfen.

 

Waffen werden Dir aus Deiner Wohnung geholt.

 

 

 

Stimmt so nicht.

 

Auch Fahrzeuge können bei Straftaten (z.B. illegale Autorennen etc.) eingezogen werden und in Staatseigentum übergehen, welches dann je nach Entscheidung vernichtet oder versteigert werden kann.

 

Geschrieben

Ich zitier hier mal einen Bekannten von einem SEK:

 

" Ich schinde mich hier ab 4 Uhr Morgens täglich ab, um meine Trainingseinheiten zu absolvieren.

 

Mein Tagesablauf besteht dann hauptsächlich darin: einem Rentner die Luftpistole abzunehmen, ein Clanmitglied zum 250. Mal an die Schutzpolizei zu übergeben, einen Islamisten zum 20. Mal eine Belehrung über den Rechtsstaat zu erteilen, einen verunglückten Hamster aus einem U Bahnschacht befreien...etc

Für die echten Verbrecher ist die Politik zu feige!

 

Das war's.

 

 

 

 

 

 

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