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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Bei dem Fall des hier verlinkten Videos des enteigneten Waffensammler ist es besonders schlimm:

 

1. Er wurde durch vorzeitige Vernichtung seines Eigentums auch seiner Beweismittel beraubt.

 

Denn: der Staat verlangt ja zwangsweise die fortlaufende Nummerierung jedes einzelnen Waffenteils!

 

Da hier bei der Beschlagnahmung nur noch " Strichlisten" geführt und keine nummierten wesentliche Bestandteile aufgelistet wurden ,  wird ihm der Beweis seiner Unschuld faktisch unmöglich gemacht.

 

Das kennt man nur aus der DDR und anderen Unrechtregimen.

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Das Eigentum an den Waffen wird, beim Widerruf der Erlaubnis, genauso wenig beeinträchtigt wie beim Widerruf der Fahrerlaubnis.

Beim Widerruf der Erlaubnis hat man im allgemeinen einen Zeitraum in dem man die Waffen jemand anderem überlassen kann. Auch mit dem neuen Sicherheitspaket können die Waffen zwar sofort eingezogen werden aber da war doch etwas mit einer zeitlichen Begrenzung.

Dem ist nicht so.

 

Denn auch die faktisch "nicht mehr zum marktüblichen Verkaufspreis" abgegebene Waffe ist eine Enteignung!

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Geschrieben

Ja, dieser Fall ist natürlich eine ganz andere Geschichte und zum Glück nicht die Regel!

Auch der Fall Stevens ist, soweit von Ihm berichtet, auch eher ein ideologischer Kampf und weniger von Recht und Gesetz gedeckt.

Beides sind Beispiele die man nicht als "allgemeingültig" ansehen sollte. 

Es gibt aber auch ähnliche Fälle im Bereich mit Fahrzeugen und letzten Endes ist die rechtliche Lage in beiden Bereichen gar nicht so unterschiedlich (auch wenn man als Fahrzeugbesitzer natürlich deutlich weniger Probleme hat einen "berechtigten" zu finden der das Fahrzeug irgendwo einlagern kann wenn man selber die Erlaubnis abgeben mußte)

Geschrieben
Gerade eben schrieb JDHarris:

Denn auch die faktisch "nicht mehr zum marktüblichen Verkaufspreis" abgegebene Waffe ist eine Enteignung!

Das ist der Fall wenn z.B. eine Waffe verboten wird und darum nicht wirklich verkäuflich ist.

Es ging um den Fall das jemand seine persönliche Erlaubnis verliert, in diesem Fall würde ich einen Händler anrufen der die Waffen einlagert und diese dann zu marküblichen Preisen verkaufen

Geschrieben

was bleibt denn von dem "marktüblichen Preis" über, wenn es ein Händler für mich verkaufen muss?

erzielter endpreis - händleraufwand - lagergebühren - ...

da kannst du zum schluss froh sein, wenn 1/4 bei dir ankommt!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Das ist der Fall wenn z.B. eine Waffe verboten wird und darum nicht wirklich verkäuflich ist.

Es ging um den Fall das jemand seine persönliche Erlaubnis verliert, in diesem Fall würde ich einen Händler anrufen der die Waffen einlagert und diese dann zu marküblichen Preisen verkaufen

Das sind ja jetzt zwei völlig gegensätzliche Tatbestände.

 

Dem Waffenbesitzer oben werden grundlegende verfahrensrechtliche Rechte vorenthalten...er darf nichtmal mehr seine Unschuld beweisen, da alle Beweismittel vernichtet worden sind.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Ich meine:

 

Wenn dieser Staat schon darauf besteht, dass jedes einzelne Waffenteil genauestens zu nummerieren und zu dokumentieren ist.

 

Dann darf er dies erstrecht nicht in Strafverfahren unterschlagen!

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Das ist es bei Politikern praktisch immer.

 

Einiges schadet uns, einiges nützt uns.

Wir haben nur das Problem, das die breite Masse das nicht erkennt.

 

Wir können hier noch so viele "schlaue Erkenntnisse" haben.

 

Die Masse wird sich immer nach relativ einfachen Regeln orientieren.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb HangMan69:

was bleibt denn von dem "marktüblichen Preis" über, wenn es ein Händler für mich verkaufen muss?

erzielter endpreis - händleraufwand - lagergebühren - ...

da kannst du zum schluss froh sein, wenn 1/4 bei dir ankommt!

Wer sagt denn das es der Händler verkaufen muss?

Das kann ich doch trotzdem selber verkaufen, entweder über schwarzes Brett im Verein oder eine der vielen Onlineplattformen. Der Händler muss die dann nur einlagern für die Zeit und danach entweder jemanden aushändigen oder verschicken. Wenn das 3/4 des erzielten Kaufpreises der Waffe ausmacht ist die Waffe entweder nix Wert oder der Händler verlangt viel zu viel Geld! Ich würde hier davon ausgehen das ich, in solch einem Fall, keinen dreistelligen Betrag an meinen Händler überweisen müsste und auch wenn der Händler die für mich bei z.B. eGun oder der VDB Verkaufsplattform anbietet würde er keine >50% Provision für die Einlagerung und Verkaufsabwicklung berechnen das am Ende nur 1/4 des Marktwerts übrig bleibt.

Geschrieben (bearbeitet)

In Deutschland sind private Waffenverkäufe seit langer Zeit nichts mehr wert!

 

Wenn selbst die Händler auf ihrer Neuware sitzen bleiben, wie Hühner auf ihrem Ei...was soll da noch bei rumkommen?

 

Mein Händler hier macht mittlerweile 98% seiner Umsätze mit Schokoriegeln, ( noch) freie Waffen oder anderem Zeug, was er gerade noch lukrativ verkauft. Die paar legalen Waffen, die er an bekannte Schützen oder Jäger verkauft, liegen in einem 4x4 qm Raum, wohin nur noch eine Handvoll bekannte Kunden Einlass haben.

 

Dieser Staat ist waffenrechtlich im Prinzip fertig mit seinen Bürgern.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

Da geht es aber nicht um Eigentum.

 

Fahrerlaubnisse werden entzogen, um Strassen, die in Bundeseigentum bzw dem Geltungsbereich der StVO sind, nicht mehr benutzen zu dürfen.

 

Waffen werden Dir aus Deiner Wohnung geholt.

 

 

 

Stimmt so nicht.

 

Auch Fahrzeuge können bei Straftaten (z.B. illegale Autorennen etc.) eingezogen werden und in Staatseigentum übergehen, welches dann je nach Entscheidung vernichtet oder versteigert werden kann.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich zitier hier mal einen Bekannten von einem SEK:

 

" Ich schinde mich hier ab 4 Uhr Morgens täglich ab, um meine Trainingseinheiten zu absolvieren.

 

Mein Tagesablauf besteht dann hauptsächlich darin: einem Rentner die Luftpistole abzunehmen, ein Clanmitglied zum 250. Mal an die Schutzpolizei zu übergeben, einen Islamisten zum 20. Mal eine Belehrung über den Rechtsstaat zu erteilen, einen verunglückten Hamster aus einem U Bahnschacht befreien...etc

Für die echten Verbrecher ist die Politik zu feige!"

 

Das war's.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von JDHarris
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Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb JDHarris:

Mein Händler hier macht mittlerweile 98% seiner Umsätze mit Schokoriegeln, ( noch) freie Waffen oder anderem Zeug, was er gerade noch lukrativ verkauft. Die paar legalen Waffen, die er an bekannte Schützen oder Jäger verkauft, liegen in einem 4x4 qm Raum, wohin nur noch eine Handvoll bekannte Kunden Einlass haben.

 

Ja da muß man sich als Händler auch nach der Kundennachfrage orientieren und notfalls auch das langjährige Sortiment daran anpassen.

 

Das ist aber in allen Branchen so.

 

Schau Dir mal an, wieviele PC-Händler es vor 25 Jahren an jeder Straßenecke gab und wie das heutzutage aussieht.

 

Das Waffengeschäft ist definitiv tot. Da geht nix mehr.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JDHarris:

...

Wenn selbst die Händler auf ihrer Neuware sitzen bleiben, wie Hühner auf ihrem Ei...was soll da noch bei rumkommen?

...

Dieser Staat ist waffenrechtlich im Prinzip fertig mit seinen Bürgern.

Naja, die Zeiten ändern sich halt auch im Waffengeschäft. Der Markt ist gesätigt und die Preise sind wie bei allem in einen Bereich gekletert den viele nicht mehr bezahlen können/wollen. Der Online-Handel wird auch vielen Läden den Hahn zu drehen.

 

Und natürlich ist der Staat wie immer an allem Schuld.. wer auch sonst?  Das deutsche WaffG ist mit Sicherheit nicht das beste auf der Welt und Verbesserungsbedürftig.  Aber wenn man will bekommt man mit einem vertretbarem Aufwand so gut wie alles legal in Deutschland, also hören wir doch mal auf mit dem ewigen rum heulen und jammern. Besser wird es nicht weil das Volk kein Interesse daran hat und die Politik alles andere als Pro-Waffen ist.  Da bleibt nur eines.. die vorhandenen Möglichkeiten nutzen und genießen.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Markt ist mit Sicherheit nicht gesättigt.

 

Man braucht sich dazu nur mal die Verkäufe von Jörg Sprave anzusehen - alles, was noch frei verkäuflich ist und irgendwie wirksam, wird ihm geradezu aus der Hand gerissen!

 

Eine derartige Nachfrage kann er als Einzel Verkäufer garnicht mehr bedienen. Er müsste längst eine Industrie beschäftigen- was ihm aber in Deutschland wegen irrationaler Gesetze verwehrt bleibt.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb cz75sp:

Sicherheitsrisiko:

Ab der 11. Langwaffe wird der Jäger gefährlich!

 

Ganze 0,5 Prozent aller Jäger im Ländle besitzen mehr als 10 Langwaffen. Das ist natürlich eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Umso froher bin ich, dass die GrünInnen endlich aktiv werden.

 

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gruene-fordern-waffen-obergrenze-234-jaeger-in-baden-wuerttemberg-besitzen-mehr-als-zehn-langwaffen.620203f8-8017-4285-87f6-4058f3446f72.html

Ich kan  mir diese geringe Anzahl an Jägern gar nicht vorstellen. Gerade als Pächter und/oder ambitioniertem Jäger mit DJV-Schießen.

 

Noch mehr verblüfft mich in dem Artikel, dass es nur 62 Jäger!!! mit drei Kurzwaffen (im jagdlichen Bedürfnis) in BW geben soll? Also kaum DJV-Schützen, kaum Fallenjagdkurzwaffen (gerade die war doch nach dem alten Landesjagdgesetz bis 2008/2011? Formsache) und was ist mit den Jägern die nach der Einführung der 200 Joule Grenze in den 80er und 90 er Jahren eine zusätzliche  Kurzwaffe etwa in 9mm Luger erwerben durften.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin mit der Beantragung der 3.KW sauber abgeblitzt, trotz Fallenjagdlehrgang und Vorlage Gerichtsentscheid in vergleichbarem Fall pro 3.KW.

Ist halt das beste Ländle aller Zeiten.

Bearbeitet von Homi
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

Ja da muß man sich als Händler auch nach der Kundennachfrage orientieren und notfalls auch das langjährige Sortiment daran anpassen.

Jeder große deutsche und österreichische Waffenhersteller hat mindestens eine Episode mit Nähmaschinen (afaik HK), Kleinwagen (Mauser) und Fahrrädern (Steyr) erfolgreich überlebt. Ob in einem allfälligen offensichtlich gewünschten Kalifat die Nachfrage durch solvente und erwerbsberechtigte Kunden sich ändern könnte?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb kulli:

Ich kan  mir diese geringe Anzahl an Jägern gar nicht vorstellen. Gerade als Pächter und/oder ambitioniertem Jäger mit DJV-Schießen.

 

Noch mehr verblüfft mich in dem Artikel, dass es nur 62 Jäger!!! mit drei Kurzwaffen (im jagdlichen Bedürfnis) in BW geben soll? 

 

 

Ich habe da auch meine Zweifel. 

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