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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Das Gesetz soll ja am Tag nach der Verkündung (also sehr sehr bald) inkrafttreten. Das bedeutet: Mindestens für sechs Monate liegen alle Erlaubnisanträge auf Eis, bis die neuen Informationskanäle errichtet sind. Das betrifft auch alle laufenden Anträge.

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Am 9.9.2024 um 17:27 schrieb Elo:

oberpfalzecho.de, 8. September 2024:

 

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/das-wochenende-der-weidener-polizei-kleinvieh-macht-auch-mist

 

Zitat:

 

Das Wochenende der Weidener Polizei: Kleinvieh macht auch Mist

 


"Die neue Verschärfung dient nur dazu, den Beamten an Kriminalitätsschwerpunkten eine neue Handhabe zu geben...
Nur gegen bestimmtes Klientel....der Normalbürger soll nicht kriminalisiert werden und merkt davon auch gar nichts.... niemand hat die Absicht eine...."
 

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Ich bin ja hier geächtet, weil ich Teile der Initiativen der neuen Gesetze nicht so verkehrt finde.

 

Leider ist nun festzustellen, dass dort relevante Dinge wirklich schlecht und unverschämt gehalten werden.

 

1. Eindeutig die Formulierungen zur Sicherstellung. Bin kein Jurist, aber wenn die gestresste Halbtagserna,

    die gerade wegen ihrem in der Kita verunfallten Kind den Tag neu organisieren muss

    ( das ist heute Lebensrealität, unter der Jobs leider teilweise nachlässig, in Behörden wie Wirtschaft,

      ausgeführt werden ) als Sachbearbeiterin ohne  richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung

     veranlassen kann weil sie meint, etwas Relevantes entdeckt zu haben wird mir schlecht.

     …

     In der Tat unfassbar, dass die FDP das mitgeht !!!

 

2. Ich bin ja, im Gegensatz zu den meisten hier der Ansicht, dass Messerverbote an bestimmten Stellen

    nicht so das Problem sind, wenn die Ausnahmen entsprechend definiert sind. Aber definitiv NUR dann,

    wenn auch anlasslos kontrolliert werden kann, denn sonst ist‘s sinnlos und bietet wirklich keinen 

    möglichen Mehrwert an Schutz.

    …

    Jetzt haben sie die entsprechenden Kontrolloptionen zwar anlasslos verankert, aber -

    mit dem Hinweis auf Grundgesetz Art 3 Abs 3 , was das ganze wieder obsolet macht, denn damit sehen

    sich die Beamten zwangsläufig sofort wieder der Rassismuskeule ausgesetzt.

 

3. Das gleiche bei allen Änderungen zum Asylgesetz, Heimaturlauben, Abschiebungen etc.

    …

    Alles mit verweichlichten Relativierungen versehen, so dass sich erkennbar nichts bis sehr wenig ändern wird.


Mir reichen diese 3 Punkte um zu werten, dass trotz auch guter Ansätze Populismus und linke Ideologie gesiegt haben.

Ich hoffe stark, dass es da noch Korrekturen geben wird.

Wird diese heisse Nadel so durchgestochen hat die FDP auch für mich ganz klar fertig.

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vor 4 Stunden schrieb Elo:

20240911044604-d638ce6f-la.jpg

 

 

 

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen.

 

In sämtlichen dieser doch recht zahlreichen öffentlichen Bereiche und Zonen hätte "die zuständige Behörde" damit ein praktisch unbeschränktes Recht, anlasslos jegliche Person zu durchsuchen. Es könnte  ja irgendein bezüglch Mitführens verbotener Gegenstand dabei sein. Das ergibt jederzeit die "Befugnis", jedermann zu durchsuchen, wohl selbst bis hin zur Leibesvisitation.

 

Mit Verlaub, für mich "riecht" das nicht mehr nach der Bundesrepublik Deutschland, in der ich aufgewachsen bin.

Eher nach autoritären Staaten.

Und der öfter zu hörende Punkt, es werde den "Normalo" hier in der Vollzugspraxis kaum treffen, schwächt das Ganze weder ab, noch gilt er im Bedarfsfall irgend etwas. 

 

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vor 1 Stunde schrieb JoergS:

Das Gesetz soll ja am Tag nach der Verkündung (also sehr sehr bald) inkrafttreten. Das bedeutet: Mindestens für sechs Monate liegen alle Erlaubnisanträge auf Eis, bis die neuen Informationskanäle errichtet sind. Das betrifft auch alle laufenden Anträge.


Mit Erlaubnisabträge meinst Du die Beantragung einer neuen WBK oder auch die Erweiterung der Einträge in bestehender WBK?

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vor 49 Minuten schrieb MB69:

1. Eindeutig die Formulierungen zur Sicherstellung. Bin kein Jurist, aber wenn die gestresste Halbtagserna,

    die gerade wegen ihrem in der Kita verunfallten Kind den Tag neu organisieren muss

    ( das ist heute Lebensrealität, unter der Jobs leider teilweise nachlässig, in Behörden wie Wirtschaft,

      ausgeführt werden ) als Sachbearbeiterin ohne  richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung

     veranlassen kann weil sie meint, etwas Relevantes entdeckt zu haben wird mir schlecht.

     …

 

So böse wie es sich anhört - die Realität auf dem Amt spiegelt das ganz schön wieder. Zuzüglich Fluktuation, zuzüglich "Personalgeschiebe" aus anderen Bereichen, ...

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vor 6 Stunden schrieb Elo:

20240911044604-d638ce6f-la.jpg

 

 

https://dejure.org/gesetze/GG/3.html

 

Zitat

1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Bedeutet das jetzt klar und deutlich, dass man aufgrund polizeilicher Erfahrung nicht Achmed, sondern lieber Opa Jokich durchsucht, der spricht ja auch die passende Sprache und macht weniger Zicken? Ich bin fassungslos….

 

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Mit Verlaub, für mich "riecht" das nicht mehr nach der Bundesrepublik Deutschland, in der ich aufgewachsen bin.

Eher nach autoritären Staaten.

Und der öfter zu hörende Punkt, es werde den "Normalo" hier in der Vollzugspraxis kaum treffen, schwächt das Ganze weder ab, noch gilt er im Bedarfsfall irgend etwas. 

 

 

Welche „Waffenrechts-Schutzpartei“ hat bei diesem Schmutz mitgewirkt? Einen weitern Schritt Richtung Polizeistaat gemacht?

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vor 11 Stunden schrieb Andor:

Wie kann man zu dieser Behauptung kommen, wenn Springmesser dadurch praktisch wertlos werden?

 

Es wird halt eine Rechtsunsicherheit eingeführt, die dazu führt, das man besser gar keine Springmesser mehr besitzt. Die Konsequenz ist ja keine Ordnungswidrigkeit, die für WBK Inhaber für sich genommen schon katastrophal sein kann, sonder gleich di Strafbarkeit wegen Besitz eines verbotenen Gegenstandes.  Sowas ist Schlamperei. Entweder man verbietet etwas oder nicht, oder koppelt es an eine Erlaubnis.  Hisotrisch betrachtet allerdings erwartbar. Der Bundesrat wollte Springmesser auch schon 2002 verbieten lassen, musste sich mit der unten stehenden "Verboten, aber"- Regel zufriedengeben, jetzt wird er einen Schritt weiter sein.

 

 

 

alte Fassung:

Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;

 

Fassung wenn geändert:

 

Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist, 

soweit ein berechtigtes Interesse besteht, dass eine einhändige Nutzung erforderlich macht oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;“ 
 

Bearbeitet von ASE
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Auch mein Pfadfinder-Verband macht sich da Gedanken....schätze das dürfte da für alle Verbände gelten die da im rdp (Ring deutscher Pfadfinder*innenverbände) zusammen geschlossen sind, inklusive auch der nicht im Ring organisierten wie Weltenbummler usw. da wie ja im Entwurf betont wird der Scheiß ja für alles gilt was Schneiden kann unabhängig von der Klingenläge und Art d.h. auch für das Bundeswehrbesteck https://www.berg-freunde.ch/origin-outdoors-bundeswehrbesteck-das-original-besteck-set/, das Opinel https://en.wikipedia.org/wiki/Opinel und Taschenmesser gilt, wenn ich den Mist richtig verstehe.

 

Wird bestimmt lustig werden, wenn Du mit einer Horde Wölflinge/Pfadfinder/Ranger & Rover in Kluft mit Rucksack unterwegs bist und da jemand meint eine Kontrolle machen zu müssen....

 

bj68

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3 hours ago, Hypnodoc said:


Mit Erlaubnisabträge meinst Du die Beantragung einer neuen WBK oder auch die Erweiterung der Einträge in bestehender WBK?

Es geht um die Neubeantragungen - weil dann eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen muss. Diese muss nun auch die Informationen dreier neu dazukommender Behörden umfassen. Diese sind aber in keiner Weise darauf vorbereitet. Es fehlt an definierten Prozessen, Software, rechtlichen Prüfungen (Datenschutz etc.). Das wird mächtig dauern, bis diese Dinge aufgebaut worden sind. Bis dahin kann KEINE Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen werden.

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vor 6 Minuten schrieb KarlHans:

Mittelalter -Märkte . Habe erst einen angesprochen ,der meinte sein Schwert sei Stumpf

 

Den Veranstalter, den ich kenne, auf dem werden nur stumpfe "Waffen" verkauft, meistens von polnischen oder tschechischen Schmieden. Anderes ist auch untersagt mitzunehmen. Muss ehrlich sagen, die Stimmung dort ist immer friedlich, entspannt und auch wenn man mit diesen stumpfen Geräten einen den Schädel einschlagen könnte, habe ich noch nie miterlebt, dass dort etwas passiert wäre. Es gibt auch keine Taschenkontrollen, weil die Leute einfach keinen Stress machen, auch wenn sie teils martialisch daherkommen.

 

Es ist eine andere Welt, wenn man sie betritt. Da fühle ich mich sicher, ganz im Gegensatz zum öffentlichen Raum.

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