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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb heinzaushh:

Jeder ist sich selbst der nächste.

Man muss es auch mal andersrum sehen- zum Stimmenfang ist der LWB ein williges Opfer, wird gern bedient, eine Rolle in irgendeiner Form spielen die paar LWB Hanseln eh nicht- auch wenn man hinterher nicht mehr viel von dem was man gesagt hat wissen möchte passiert genau nichts.

War schon vor dreissig Jahren so und wird sich auch morgen nicht ändern.

 

Absolut.

 

Und wenn dann wieder hier im Forum oft und gerne vom merkbefreiten bürgerlichen waffenbesitzlosen Stimmvieh geschwafelt wird und der LWB gerne als mündiger aufgeklärter Bürger mit Vorzeigefunktion dargestellt wird, sollten Deine obigen Worte zeitnah zitiert werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann wäre es sehr günstig, wenn jeder Waffen- und Messerbesitzer sich das zumindest bei der Stimmabgabe merkt und somit seine Stimme nicht in zukünftige Übergriffe und Schikanen gegen ihn und seine Interessen steckt - also nicht Linke, Grüne, SPD, FDP oder CDU wählt!

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

(Bayern)

 

landkreis-miltenberg.de, 18.11.2024 14:04:

 

https://www.landkreis-miltenberg.de/news/änderung-des-waffengesetzes-neue-abfragen-zügig-abgearbeitet.html

 

Zitat:

 

Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die durch die Änderung des Waffengesetzes notwendig gewordene Abfrage bei Bundespolizei und Zollkriminalamt von diesen Behörden zügig beantwortet wurde und es deshalb zu keinen Verzögerungen in der Bearbeitung bei der Waffenbehörde kam.

...

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Geschrieben

derwesten.de, 18.11.2024 - 15:19 Uhr:

 

https://www.derwesten.de/staedte/essen/weihnachtsmarkt-essen-messer-verbot-id301223736.html

 

Zitat:

 

Weihnachtsmarkt Essen: Wirbel um Messer-Stände – ist das überhaupt erlaubt?

...

Der Anblick zentimeterlanger Klingen bei den Ständen „Messer scharf“ und „Stahlwaren aus Solingen“ auf dem Weihnachtsmarkt Essen sorgt dieser Tage für verwunderte Blicke. Viele Besucher fragen sich, ob der Verkauf von Messern nach der Verschärfung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer im öffentlichen Raum überhaupt erlaubt ist.

...

Doch es gibt auch Ausnahmen. So ist „das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen“ weiterhin erlaubt. Auch wenn die Polizei bei möglichen anlasslosen Kontrollen ein Messer entdeckt, droht mit dem Verweis auf den gerade erfolgten Kauf keine Strafe, stellt ein Sprecher der Polizei Essen auf Nachfrage von DER WESTEN klar. Denn das Befördern eines Messers von A nach B dann erlaubt, wenn es „nicht zugriffsbereit“ ist.

...

„Essen Marketing“ sah vor dem Weihnachtsmarkt Essen zunächst keinen Grund, den beiden langjährigen Standbetreibern eine Absage zu erteilen. Schließlich sei der Essener Weihnachtsmarkt mitten in der Innenstadt. „Rundherum sind Geschäfte, wo sich jeder ein Messer kaufen kann“, erklärte eine Sprecherin des Veranstalters im Gespräch mit DER WESTEN. Doch nach mehreren Nachfragen, ob „das eigentlich so richtig ist“, hat der Veranstalter am Montag die Reißleine gezogen.

...

Geschrieben
Zitat

Sollte der Verkauf von Messern tatsächlich nicht erlaubt sein, stehe der Veranstalter vor einem rechtlichen Problem. Denn die Verträge mit dem Betreiber sind schon seit langem unterzeichnet – und zwar für die gesamte Dauer des Essener Weihnachtsmarkts. Sollte die Bude geschlossen bleiben müssen, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für den entgangenen Gewinn?

Ist ja auch ein ganz neues Problem: Gleiche Geschichte kurz nach Solingen schon aus dem grün - schwarzen BW gehört. Die jahrzehntelangen Aussteller abkassiert, anreisen und aufbauen lassen und dann plötzlich ein Faß aufmachen. Einen Teil der Zeit durften sie dann verkaufen, aber mit riesigem Verpackungsaufwand. Ob man sich wirtschaftlich einigen konnte oder sich die Aussteller das nicht leisten können/wollen weiß ich leider nicht. Die paar Markthändler, die ich kenne, sind eher Lebenskünstler.

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Geschrieben

Zumindest beim Verkauf längerer Küchenmesser gibt es das Thema mit Marktstand oder Innenstadt-Messerläden allerdings schon seit 01.04 2008...

Führverbot, Notwendigkeit des verpackten/nicht zugriffsbereiten Transport 

Jetzt umfasst es da eben auch jedes noch so kleine Obstmesserchen, oder lächerlich kleine Klappmesserlein.

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Geschrieben
2 hours ago, karlyman said:

Zumindest beim Verkauf längerer Küchenmesser gibt es das Thema mit Marktstand oder Innenstadt-Messerläden allerdings schon seit 01.04 2008...

Führverbot, Notwendigkeit des verpackten/nicht zugriffsbereiten Transport 

Jetzt umfasst es da eben auch jedes noch so kleine Obstmesserchen, oder lächerlich kleine Klappmesserlein.

Warum bei längeren Küchenmessern und (nur?) beim Marktstand und in der Innenstadt?

 

Der Transport nachhause sollte doch gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung in 2008 definitiv dem sozial anerkannten Zweck unterfallen, auch wenn Gerichte in manchen Bundesländern das wahrscheinlich wieder anders interpretiert hätten. Und der Supermarkt im Gewerbegebiet war bisher nix anderes als der Marktstand für ein Küchenmesser.

 

Billige Küchenmesser sind oft tiefgezogen eingeschweißt, aber bspw. so ein Herder kommt idR in einer aufmachbaren Pappbox.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb a2c:

Warum bei längeren Küchenmessern und (nur?) beim Marktstand und in der Innenstadt?

 

Der Transport nachhause sollte doch gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung in 2008 definitiv dem sozial anerkannten Zweck unterfallen, auch wenn Gerichte in manchen Bundesländern das wahrscheinlich wieder anders interpretiert hätten.

 

 

Soweit mir bekannt, war da auch eine Transportform mit Verpackung, Blister o.ä. gefordert.

Geschrieben
56 minutes ago, karlyman said:

Soweit mir bekannt, war da auch eine Transportform mit Verpackung, Blister o.ä. gefordert.

Und wo "gefordert"? Ein bisschen Tesa reicht ja auch - so wie Waffenhändler das gern sicherheitshalber beim Munitionskauf machen. Aber mit Kassenzettel und OVP nachhause gehen wäre aus meiner Sicht auch ein sozial anerkannter Zweck.

Geschrieben

Frage an die Rechtsexperten aus aktuellem Anlaß: Dürfen überhaupt noch Messer bei öffentlichen Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Stadtmeisterschaft durch den Verein ausgerichtet) ausgegeben werden, für den Verzehr von gespendeter Verpflegung gegen einen Obulus?

Geschrieben

Gastronom oder nicht ist hier die Frage.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

§ 42 Abs. 4a Nr. 9 WaffG

 

 

Gesetze die im Nebelgrau schwimmen, guter Staat, sehr guter Staat. Es ging zwar um Verbrechen mit dem Tatmittel Messer, aber an den einfachen Leuten kann man viel mehr Fälle aufmachen und wird doch kein einziges "Messerverbrechen" verhindern.

Ist es bereits Delegitimation wenn man so etwas als krank bezeichnet, oder noch berechtigte Kritik am Raumschiff Bundestag das über Bürlin schwebt?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Muck:

Gastronom oder nicht ist hier die Frage.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

§ 42 Abs. 4a Nr. 9 WaffG

 

 

Gesetze die im Nebelgrau schwimmen, guter Staat, sehr guter Staat. Es ging zwar um Verbrechen mit dem Tatmittel Messer, aber an den einfachen Leuten kann man viel mehr Fälle aufmachen und wird doch kein einziges "Messerverbrechen" verhindern.

Ist es bereits Delegitimation wenn man so etwas als krank bezeichnet, oder noch berechtigte Kritik am Raumschiff Bundestag das über Bürlin schwebt?

Antwort: kein offizieller / gewerblicher Gastronom! Alles vom Verein organisiert und durchgeführt unter privater Regie!

Geschrieben

Ein Kumpel von mir, ansonsten eher der ruhige Typ, regte sich zuletzt über einen Bericht auf, in dem über Sicherheitskontrollen auf einem Jahrmarkt berichtet wurde und man dort Messer sichergestellt hatte. "Was man mit einem Messer auf einem Markt will....".

 

Ja, das Totschlagargument. Braucht man nicht, wenn andere es selber nicht benötigen. Auf meine Nachfrage, wo da bei einem normalen Taschenmesser genau das Problem sei, kam nur, dass er darüber nicht diskutieren wolle. Genau mein Humor, wenn man keine Argumente hat. Dass er dabei einem gefährlichen LWB mit Messer auf Tasche gegenüber saß..... die Nacht wird nicht ruhig gewesen sein.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb lemmi:

Antwort: kein offizieller / gewerblicher Gastronom! Alles vom Verein organisiert und durchgeführt unter privater Regie!

 

§ 12 GastG ist der Gaststättenbetrieb im vereinfachten Verfahren, z. B. für Vereine die Öffentlichkeitsarbeit betreiben und auf ihrem 50-jährigen Gründungsfest, oder was immer auch, die Leute gegen Geld bewirten. Man betreibt in diesem Augenblick als Verein einen gastronomischen Betrieb und ist dann sicherlich auch Gastronom im Sinne des § 42 WaffG. Mehr kann dir nur die Judikative sagen, wenn die Executive anderer Meinung ist.

 

Zuständig für die Gestattung nach § 12 GastG ist die örtliche Gemeinde. Ob Schwarzgastronomie, ohne Gestattung nach § 12 GastG, den Begriff des Gastronomen erfüllt, kann dir keiner sagen. Also bei der Gemeinde eine Gestattung einholen und mit der Waffenbehörde sprechen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ein Kumpel von mir, ansonsten eher der ruhige Typ, regte sich zuletzt über einen Bericht auf...

Auf meine Nachfrage, wo da bei einem normalen Taschenmesser genau das Problem sei, kam nur, dass er darüber nicht diskutieren wolle. 

 

 

Ganz toll. Erst aus dem Fenster lehnen und Behauptungen/Meinungen in die Welt setzen, dann aber auch die kleinste Diskussion darüber brüsk ablehnen.

 

Solche Leute sind bei mir allerdings auch nur noch "Kumpel", wenn es sich gar nicht vermeiden lässt... 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb BergKrähe:

Wieso darf der Herr bei Minute 2:28 denn laut Polizistin das Cuttermesser führen?!

 

Weil es darum geht über willkürliche Durchsetzung von Regeln ein permanentes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erzeugen, die sich damit nie wieder sicher fühlen kann. 

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Geschrieben

VDB-Nachrichten, 20.11.2024:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20112024_eine_neufassung_des_waffengesetzes_ist_notwendig.html

 

Zitat:

 

Eine Neufassung des Waffengesetzes ist notwendig

 

VDB-Forderungen zur Bundestagswahl 2025

 

Für die anstehende vorgezogene Bundestagswahl 2025 formuliert die Waffenbranche, insbesondere der Handel, klare Forderungen an die Politik, um eine rechtssichere und praxisorientierte Weiterentwicklung des Waffenrechts zu gewährleisten. Unsere Erwartungen an die kommende Regierung umfassen die folgenden Kernpunkte:

 

Evaluierung des Waffengesetzes (WaffG)

Bereits die letzte Regierungskoalition hatte im Koalitionsvertrag eine Evaluierung des Waffengesetzes vereinbart. Diese wurde jedoch nicht vollständig umgesetzt.
Nach den mehrmaligen und teilweise umfassenden Änderungen des Waffengesetzes seit dem Jahr 2003 ist es unerlässlich, die Auswirkungen dieser Novellen objektiv und vollständig auf ihre Wirksamkeit zu analysieren und zu bewerten. Die Praxis zeigt, dass viele Anpassungen zu einer erheblichen Belastung der Behörden, des Handwerks, des Fachhandels sowie aller legalen Waffenbesitzer geführt haben, ohne eine spürbare Verbesserung der Sicherheit zu gewährleisten. Eine evidenzbasierte Evaluierung sollte daher zu den ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung gehören, um die Effizienz und Verhältnismäßigkeit bestehender Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zu einer Anpassung gehört für uns auch, Regelungen zurückzunehmen, die keinen Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung leisten.
 
Neufassung des Waffengesetzes (WaffG)  

Eine umfassende Neufassung des Waffengesetzes ist notwendig, um das Regelwerk klarer und verständlicher zu gestalten – so sieht es nicht nur der VDB, sondern auch der Bundesrat. Die aktuelle Rechtslage ist durch zahlreiche Einzeländerungen und oft unklare Definitionen zu einem intransparenten und schwer verständlichen Gesetzeswerk geworden. Ziel der Neufassung sollte es sein, den Umgang mit Waffen für alle Beteiligten – Behörden, Handwerk, Handel, Sammler und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – eindeutig und handhabbar zu gestalten, ohne das Sicherheitsniveau zu beeinträchtigen.
Der VDB steht für entsprechende Gespräche jederzeit bereit und wird sich mit seiner Expertise in eine Neufassung einbringen, um ein praxistaugliches, freiheitliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht zu erreichen.
 
Schnelle Neufassung der Waffenverwaltungsvorschrift (WaffVwV)  
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) liegt mit Stand 2012 vor. Seitdem ist das Waffengesetz mehrmals novelliert worden, zuletzt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen im Oktober 2024. Die Waffenverwaltungsvorschrift ist damit für Behörden kaum mehr als Entscheidungsgrundlage anzuwenden! Eine zügige Überarbeitung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen klar und einheitlich umgesetzt werden können. Verzögerungen bei der Anpassung der WaffVwV führen weiterhin zu Rechtsunsicherheiten, die alle legalen Waffenbesitzer und vor allem die Waffenbehörden belasten und das Vertrauen in die Verwaltung untergraben. Wir fordern die neue Regierung auf, diesen Prozess, den die Innenministerkonferenz bereits im Juni 2023 gefordert hat, zur Priorität zu machen.

...

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Geschrieben

Bei der Gelegenheit sollte der "fortlaufende-Bedürfnisprüfungs-Wildwuchs", den wenige Bundesländer (insbes. Ba.-Wü.) restriktiv nach eigenem Gusto betreiben, via gesetzlicher oder zumindest VwV-Definition eingedämmt werden.

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