Zum Inhalt springen
IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Schaumstoffpfeilpistole (jedenfalls in Amerika hauptsächlich unter dem Markennamen Nerf bekannt)

 

Das hatten wir auch vor wenigen Tagen:

 

Am 4.10.2024 um 19:53 schrieb Elo:

ad-hoc-news.de, 04.10.2024 - 09:38:17:

 

https://www.ad-hoc-news.de/polizeimeldungen/bpol-nrw-passanten-mit-nerf-gun-beschossen-bundespolizei-stellt/65874929

 

Zitat:

 

BPOL NRW: Passanten mit Nerf-Gun beschossen - Bundespolizei stellt 42-Jährigen mit Messern und Axtstielen. Dortmund - Werl - Bundespolizisten beobachteten am gestrigen Morgen (3. Oktober) einen Mann am Hauptbahnhof Dortmund, der mit einer Spielzeugpistole auf Reisende schoss. Während der strafprozessualen Maßnahmen offenbarte sich, dass er eine weitere Spielzeugwaffe, mehrere Griffe einer Axt sowie zwei Messer mit sich führte.

...

 

bild-2305125_800_400.jpg

(Linkquelle: ad-hoc-news.de)

Geschrieben
Am 4.10.2024 um 21:28 schrieb Proud NRA Member:

Wenn man das also z.B. zu einem Ladendiebstahl mitbringt, dann muss man sich wohl schon vorhalten lassen, entweder eine Eskalation im Falle des Erwischtwerdens geplant zu haben, oder sie zumindest als Möglichkeit in Kauf genommen zu haben.

 

Oder einfach noch in der Tasche gehabt. Pfefferspray ist in Deutschland ohnehin nur als Tierabwehrspray legal, was natürlich im Notwehrfall wieder hinfällig ist, weil da alles erlaubt ist. Aber wenn der Polizist fragt, wozu man das bei hat, dann müssen Tiere als Grund herhalten.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Hypnodoc:

Statt Pfefferspray - Tierabwehrspray. Ist auch Pfefferspray - fällt tatsächlich NICHT unter das Waffengesetz. Vorausgesetzt, es trägt die Aufschrift: „Zur Tierabwehr“. Ähnliche Begriffe sind auch zulässig. Problem gelöst! 

 

Nein, denn ein gefährlicher Gegenstand bleibt es. Baseballschläger fällt auch nicht unter das WaffG und ein Pfefferspray, dass nicht zur Tierabwehr dient und entsprechend gekennzeichnet ist, darf auch nicht geführt werden.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

als ich mit dem Motorrad die LP 53 (James Bond Pistole) vom Büchser geholt habe und so ganz nebenbei auch noch 50 Schachteln 

dazugehörige (ok wird vom Verein genutzt) Munition kaufte.

 

Auf einem größeren Bertiebsfest vor einigen Jahren lagen überall auf den Tischen kleine Wasserpistolen, natürlich mit Schnaps gefüllt. Könnte inzwischen ja schon als Giftspritze gewertet werden.

Allerdings waren die Dinger eher zur Eigenanwendung bzw im gegenseitigen Einvernehmen gedacht.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb sealord37:

 

Nein, denn ein gefährlicher Gegenstand bleibt es. Baseballschläger fällt auch nicht unter das WaffG und ein Pfefferspray, dass nicht zur Tierabwehr dient und entsprechend gekennzeichnet ist, darf auch nicht geführt werden.


Ist so nach gängiger Rechtssprechung nicht ganz richtig!! 

Zum Thema Tierabwehrspray:

https://www.it-recht-kanzlei.de/Pfefferspray-Waffe.html#abschnitt_6Z
 

Zum Thema Baseballschläger:

https://auto-ratgeber24.com/baseballschlaeger-im-auto-verboten-oder-erlaubt-tz24/

 

Geschrieben

Wo siehst du den Widerspruch? Reizstoffgeräte sind grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um geprüfte mit Kennzeichnung. Die enthalten in der Regel CS, mir ist jedenfalls keins mit Capsaicin bekannt.

Wenn die Teile als Tierabwehrspray konzipiert sind, sind sie keine Waffe und können von jedem geführt werden. Klingt bisschen absurd, weil sich an dem Zeug ja nix ändert, wenn da nen Aufkleber "Zur Tierabwehr" drauf ist, aber wer regt sich noch über Absurditäten im WaffG auf.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb fuzzy.77:

...Luftdruckwaffe.

Wenn unter 7,5 Joule,

entsprechend markiert (F im Fünfeck) und

im verschlossenen Behältnis
...

Nicht schußbereit,

nicht zugriffsbereit. ...

Meiner Meinung nach reicht das allein nicht für die Erlaubnisfreiheit des Führens.

 

Eine solche Waffe einfach so dabei zu haben ist sicher erlaubnispflichtig.

 

Die Beförderung muss von einem Ort zu einem Anderen erfolgen.
 

Wer die Waffe im Kofferraum vergisst oder sie aus Gewohnheit immer dabei hat braucht dafür einen Waffenschein.

Unabhängig davon, ob Erwerb und Besitz der Waffe erlaubnisfrei sind oder nicht.

 

Bei der Auslegung des WaffG bleibt dabei nur der Satzteil "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck ..." unbeachtet.

 

Nachzulesen im WaffG, in der Rechtsprechung und in den dazugehörigen Kommentaren.

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Leser:

 

Die Beförderung muss von einem Ort zu einem Anderen erfolgen.

 

"Einfach so dabeihaben" geht auch m.E. nicht. 

Allerdings sind die Möglichkeiten bei Druckluftwaffen unter 7,5 J ungleich größer als bei den per se erlaubnispflichtigen Waffen...

 

Denn die rechtlich zulässigen Umgangs-/Verwendungsmöglichkeiten dieser "freien" Waffen sind deutlich mehr.

So könnte das LG / die LP auf dem Transportweg zum Freund, Verwandten etc. sein, um dort ein häusliches Schießen in Hobbyraum, Keller, Garten/Grundstück (unter Erfüllung der gesetzl. Anforderungen) durchzuführen. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Leser:

Die Beförderung muss von einem Ort zu einem Anderen erfolgen.
 

Wer die Waffe im Kofferraum vergisst oder sie aus Gewohnheit immer dabei hat braucht dafür einen Waffenschein.

 

Da gilt wie immer die Weisheit. "Schweigen ist Gold". Dann liegt die Beweislast, dass der Gegenstand nicht einfach nur von einem Ort zum anderen befördert wurde, beim Gegenüber. Wahrscheinlich erkennen die worauf es hinaus läuft und stellen ein.

vor 12 Stunden schrieb Leser:

Bei der Auslegung des WaffG bleibt dabei nur der Satzteil "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck ..." unbeachtet.

 

Bei "freien" Waffen gibt es aber kein Bedürfnis bzw. man kann alles Mögliche als Bedürfnis haben, nur eben nicht sagen, dass man das Teil zur SV o.Ä. dabei hatte.

Geschrieben (bearbeitet)

Ist doch ganz einfach: "Die Luftpuste habe ich dabei, weil wir im Keller meines Bekannten, wo ich auf Besuch war, auf leere Blechdosen geschossen haben. Jetzt nehme ich das Ding wieder mit nach Hause." Mithin nicht zugriffsbereiter, nicht schußbereiter Transport im verschlossenen Behältniss i.O. !? Thema durch.... oder hab ich da einen Denkfehler?

Blöde Antwort wäre natürlich: "Die hab ich dabei um mich zu verteidigen" :tease:

Bearbeitet von fuzzy.77
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fuzzy.77:

Blöde Antwort wäre natürlich: "Die hab ich dabei um mich zu verteidigen" 

Wobei ich mich ja nur damit verteidigen kann wenn ich sie zugriffsbereit bei mir habe, was wohl nicht der Fall sein dürfte wenn sie in einer Tasche/Rucksack transportiert wird.

 

Geschrieben

In Hessen sollen zukünftig Handtaschen ohne Anlass von Tahalons durchsucht werden dürfen.

Link https://www.20min.ch/story/hessen-deutschland-talahon-gewalt-frankfurt-polizeigesetz-taschenkontrollen-103198896#commentSection

Zitat

Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) will es der Polizei nun ermöglichen, diese Taschen kontrollieren zu dürfen. Der Plan ist, das Polizeigesetz zu ändern, damit solche Kontrollen in Waffenverbotszonen ohne Anlass durchgeführt werden können. Die neuen Regelungen sollen ab 2025 in Kraft treten.

 

Geschrieben

Im Gesetz wird keine Ermächtigung enthalten sein, die Taschen von "Talahons" zu durchsuchen...

Da wird absehbar eine Ermächtigung enthalten sein, die Taschen von potenziell allen Passanten zu durchsuchen.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Da wird absehbar eine Ermächtigung enthalten sein, die Taschen von potenziell allen Passanten zu durchsuchen.

 

Und die Beamten, die keine Lust auf Rassismusvorwürfe haben und ihre Statistik erfüllen müssen, werden dann bevorzugt wen kontrollieren? Genau.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 7
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb MAHRS:

 

Quasi die aktuell politisch korrekte Formulierung für Nafri?

Nein, nafri ist ein eigentlich sachliche polizeiliche bezeichnung/Abkürzung 

Talahon ist Jugendkultur in den sozialen medien, hier vor allem tiktok, und eher eine Selbstbezeichnung.

 

Das eine ist eine mehr oder weniger objektive Einteilung und das andere eben eher an subjektiven und selbstgewählten Äußerlichkeiten und verhalten 

 

Wobei natürlich eine Person auch beiden Gruppen angehören kann, aber nicht muss 

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben (bearbeitet)

NAFRI - kommt aus unserem Polizeispeech:

NordAFRIkanischer Intensivtäter

 

TALAHON - stammt vom arabischen Begriff "Ta'al La'hon", was "Komm mal her!" bedeutet. Seinen Ursprung hat der Trend vermutlich bei Hassan aus Hagen. Der kurdisch-syrische Rapper ist Anfang 20, lebt seit zehn Jahren in Deutschland und arbeitet nebenbei im Imbiss seiner Familie. 2022 veröffentlichte er den Song "TA3AL LAHON", im Februar 2024 folgte eine Fortsetzung. Ein Reim des Originals ging dann viral: "Tala' hon, ich geb dir ein Stich, ich bin der Patron."

https://www1.wdr.de/nachrichten/talahon-tiktok-trend-hassan-hagen-100.html

Bearbeitet von Hypnodoc

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.