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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 16 Minuten schrieb Elo:

FAZ, 19.10.2023:

 

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurter-bahnhofsviertel-soll-durch-waffenverbotszone-sicherer-werden-19253699.html

 

Zitat:


Sicherheit im Bahnhofsviertel : Frankfurter Oberbürgermeister setzt Waffenverbotszone durch

 

...

 

Jetzt wird es interessant für Özgür Mildan Engels ehem. Waffen-Engels. :spiteful:

https://waffen-engels.business.site/

 

Euer

Mausebaer :hi:

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vor 22 Stunden schrieb Elo:

Plenarprotokoll

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Oktober 2023

16008

 

 

Was mir bei euren Politikern immer so bitter aufstößt, ist dass sie überhaupt keine Ahnung haben wen Grundrechte eigentlich vor wem schützen sollen.

 

Zitat

Das Trennungsgebot ist schon angesprochen worden; aber wir sollten uns einmal noch gewahr werden, dass wir in dieser krisenhaften Zeit gefordert sind, alles staatliche Handeln darauf auszurichten, dass wir tatsächlich zu einem wirksamen Grundrechtsschutz in diesem Land kommen. Denn darum geht es, meine Damen und Herren. Es geht nicht darum, die Grundrechte als hinderlich zu begreifen, sondern darum, sie im Kern durchzusetzen. 

 

Grundrechte werden ausschließlich gegenüber dem Staat verteidigt. Grundrechte können auch nur durch den Staat selbst angegriffen werden. Sollte man also staatliches Handeln darauf ausrichten Grundrechte zu schützen, dann würde der Staat noch weniger Eingriffsrechte bekommen, noch weniger Datenbanken anlegen dürfen, noch weniger zwischen den Behörden Daten tauschen dürfen. Im besten Fall gebe es gar keine staatlichen Eingriffsrechte gegenüber unbescholtenen Bürgern mehr.

 

Aber eure Politiker begründen mit dem Schutz der Grundrechte eine Abschaffung dieser. Völliger Wahnsinn. Noch schlimmer wird das natürlich, wenn Verfassungsgerichte dies legitimieren, weil sie bspw. in Coronapandemie Ausnahmesituationen erkennen, Gesunderhaltung (oder was man dafür hielt) zu einem Recht gegenüber jedermann machen, welches der Staat gegenüber seinen Bürgern mit Abschaffung der Grundrechte durchsetzen muss.

 

Egal ob Journalisten, Politiker, selbst die Wikipedia, die allermeisten begreifen nicht einmal den Unterschied, dabei ist dieser so wichtig, dass freiheitliche Staaten nur funktionieren können, wenn dieser Unterschied begriffen und gelebt wird. 

 

Grundrecht: Unveräußerliche Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Bürgern

Recht: Aufgebbarer oder Erwerbbarer Anspruch einer natürlichen oder juristischen Person gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen. 

 

Sowas wie Sicherheit, Gesundheit, und anderer immaterieller Quatsch wie Würde, hat in einer Verfassung sowieso nichts zu suchen, weil es keinen objektive Beschreibung dieser Grundrechte geben kann. Für seine Sicherheit ist man ebenso selbst verantwortlich wie für seine Gesundheit, dass man würdevoll behandelt wird oder sich zeigt obliegt auch einem selbst. 

 

Naja, was erzähl ich das.

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vor 22 Stunden schrieb Homi:

Bei Wikipedia kann sich jeder die Vita des guten Mannes anschauen, dann wird vieles klarer. (Stipendium Friedrich-Ebert-Stiftung, kein Abschluss....)

Er reiht sich in der Ampel in gute Gesellschaft ein.

Das ist ja bei Wikipedia merkwürdig formuliert:

Das Studium beendete er jedoch ohne eine Staatsexamensprüfung, um freiberuflich als Organisationsberater und Personaltrainer tätig zu werden.

Ist es für diese Tätigkeit Voraussetzung keinen Abschluss zu haben?

 

 

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vor 16 Minuten schrieb Weinberger:

Das ist ja bei Wikipedia merkwürdig formuliert:

Das Studium beendete er jedoch ohne eine Staatsexamensprüfung, um freiberuflich als Organisationsberater und Personaltrainer tätig zu werden.

Ist es für diese Tätigkeit Voraussetzung keinen Abschluss zu haben?

 

 

Tatsächlich kann jeder das eine oder das andere machen. Früher hat eine Promotion nicht geschadet; auch das ist nicht mehr so. Der Erfolg am Markt entscheidet  letzten Endes. Wenn er längere Zeit als Freiberufler tätig war, ist auch das ein Erfolg, der wertzuschätzen ist, auch wenn ich seine Äußerungen zum Waffengesetz extrem unsachlich finde.

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vor 2 Stunden schrieb ACR:

Tatsächlich kann jeder das eine oder das andere machen. Früher hat eine Promotion nicht geschadet; auch das ist nicht mehr so. Der Erfolg am Markt entscheidet  letzten Endes. Wenn er längere Zeit als Freiberufler tätig war, ist auch das ein Erfolg, der wertzuschätzen ist, auch wenn ich seine Äußerungen zum Waffengesetz extrem unsachlich finde.

Nun ja, mich interessierte mehr die Startphase. Welche Kompetenz zur Organisations- und Personalberatung erwirbt man denn in einem  (Jura)Studium?

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Alle, die mit Hartmann in Kontakt treten wollten, hat er inzwischen blockiert.

 

Wahnsinn, was für ein Verständnis von "Volksvertreter" dieser Typ hat. Am besten finde ich, wie er Einnahmen generiert:

 

Seminartraining für den Parteivorstand der SPD
22.10.-31.12.2013: 5.013 Euro
1.01.-31.12.2014: 15.778 Euro

 

Kreißsaal. Plenarsaal.Wahnsinn.

Und mit Friedrich-Ebert-Stiftungsknete gefördert. Also vom Steuerzahler.

 

Sahra vielleicht? Zwinker. Zwinker.

 

 

Bearbeitet von CvonderSee
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tagesschau.de, Stand: 25.10.2023 12:58 Uhr:

 

Umstrittener Gesetzentwurf

Bundesregierung billigt Abschiebepaket

 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylrecht-kabinett-100.html

 

Zitat:

...

Auch in den Fraktionen der SPD und Grünen gibt es vereinzelt Kritik an der Gesetzesverschärfung. Die Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sieht "unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte auf Freiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen". Diese Eingriffe stießen auf einhellige Ablehnung bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. "Entsprechend werden wir die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken in den parlamentarischen Beratungen thematisieren", so Polat.

...

 

Hmm ... Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen ... woran erinnert das??

 

Vielleicht § 36 (3) WaffG?

 

Zitat:

...

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

...

 

Deutscher Bundestag, Drucksache 16/13423, 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

 

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12597 –
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

 

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12663 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

 

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke,
Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12395 –
Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts

 

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck
(Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12477 –
Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch

 

Zitat:

(aus S. 71)

...

Durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satz 2 wird der Be-
hörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die
sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss-
waffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu
können. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige
Aufbewahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig
beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen
Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können.
Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden
erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe mög-
lich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht wer-
den, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (aller-
dings nicht zur Unzeit, vgl. hierzu auch die Regelung für
Maßnahmen nach § 758a der Zivilprozessordnung zur
Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden
muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmiss-
brauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewah-
rung jederzeit im Bewusstsein ist. Wer als Waffenbesitzer bei
einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Auf-
bewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss
wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Woh-
nung (Artikel 13 Absatz 1 GG) zwar nicht mit einer Durch-
suchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine
nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungs-
pflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich
gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß
§ 5 Absatz 2 Nummer 5 WaffG regelmäßig als unzuverlässig
und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den mög-
lichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis nach
§ 45 Absatz 2 WaffG.

...

 

Zitat:

(aus S. 72/73)

...

2. Die Koalitionsfraktionen erklären, mit den vorgesehe-
nen Änderungen sei es gelungen, einen deutlichen
Sicherheitsgewinn zu erreichen, ohne gleichzeitig Jäger
und Schützen einem Generalverdacht auszusetzen. Nach
dem Amoklauf von Winnenden sei es vor allem erfor-
derlich gewesen, die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich
der Aufbewahrungspflichten für Waffen und Munition
zu verbessern. Durch die eingeführte Gestattungspflicht
sei nunmehr der Weg offen, bei Zutrittsverweigerungen
auch waffenrechtliche Widerrufsverfahren einzuleiten.

...

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beklagt,
dass es bislang nicht gelungen sei, die Zahl großkalibri-
ger Waffen in Privathaushalten zu verringern. Diese sei
nach dem Amoklauf von Erfurt vielmehr sogar noch
angestiegen. Die Sachverständige Prof. Dr. Bannenberg
habe in der Anhörung klar gemacht, dass – wie auch alle
Studien zeigten – ohne die leichte Verfügbarkeit von
großkalibrigen Waffen viele potenzielle Täter letztlich
von der Tatausführung Abstand nähmen. Mit den vorge-
schlagenen minimalistischen Änderungen drückten sich
die Koalitionsfraktionen vor der notwendigen gesell-
schaftspolitischen Debatte. Man müsse sich fragen, ob
das von den großkalibrigen Waffen ausgehende enorme
Risiko der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung
– den Kindern, den Eltern und Lehrern – zugemutet wer-
den könne, nur damit eine kleine Minderheit der Schüt-
zen eine Risikosportart ausüben könne, aufgrund von de-
ren Gefahren in einem Zehn-Jahres-Abstand ganze
Schulklassen ausgelöscht würden. Die Fraktion fordere
daher, die Verwendung großkalibriger Schusswaffen in
Sportvereinen zu verbieten, ebenso wie das IPSC-Schie-
ßen. Die Forderungen der Fraktion der FDP entsprächen
den Forderungen der Waffenverbände und könnten da-
her nicht mitgetragen werden.

...

Bearbeitet von Elo
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Quote

Die Sachverständige Prof. Dr. Bannenberg
habe in der Anhörung klar gemacht, dass – wie auch alle
Studien zeigten – ohne die leichte Verfügbarkeit von
großkalibrigen Waffen viele potenzielle Täter letztlich
von der Tatausführung Abstand nähmen. Mit den vorge-
schlagenen minimalistischen Änderungen drückten sich
die Koalitionsfraktionen vor der notwendigen gesell-
schaftspolitischen Debatte. Man müsse sich fragen, ob
das von den großkalibrigen Waffen ausgehende enorme
Risiko der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung
– den Kindern, den Eltern und Lehrern – zugemutet wer-
den könne, nur damit eine kleine Minderheit der Schüt-
zen eine Risikosportart ausüben könne, aufgrund von de-
ren Gefahren in einem Zehn-Jahres-Abstand ganze
Schulklassen ausgelöscht würden.

 

 

Hm....

 

a) https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/bannenberg/team/prof_leitung

 

b) Ich sag da nur das: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711

 

 

Tja....und c) werd ich da das Gefühl nicht los, dass da wieder mal "ich such mir meine Sachverständigen so aus, dass auch das rauskommt was rauskommen soll" gespielt wurde....

 

bj68

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1 hour ago, BJ68 said:

Tja....und c) werd ich da das Gefühl nicht los, dass da wieder mal "ich such mir meine Sachverständigen so aus, dass auch das rauskommt was rauskommen soll" gespielt wurde....

 

Das ist so üblich. Freilich auch bei anderen, und erst recht bei Dingen, bei denen eine bestimmte Disziplin und "Sachverstand" überhaupt nur schwer fass- und definierbar sind. (Was zeichnet einen "Sachverständigen" aus, der ein "Gutachten" über die Sammelwürdigkeit einer Roten WBK schreibt, und in wiefern ist sein Urteil dem anderer Leute mit Interesse and Waffensammlungen überlegen?) Inwiefern soll denn eine Juristin eigentlich besonderen "Sachverstand" darüber haben, wie oft jemand einen Mord nicht versucht, weil er keine "großkalibrige" Kanone zur Hand hat? Wenn jemand es nicht probiert, dann wird es ja auch nicht bei den Juristen aktenkundig. Wenn es aktenkundig wird, dann wäre Expertise in Statistik immer noch näher dran als Expertise in Jura, wobei wirkliche Expertise in Statistik eher dazu führt, zu sagen, man könne aus der vorliegenden Datenbasis nicht viel zur Ursachen und Wirkungen sagen. "Sachverstand" zeichnet sich also gerade dadurch aus, dass jemand mit voller Überzeugung das Gewünschte sagt, was oftmals einfacher ist, wenn die Ahnung sich in Grenzen hält.

 

Geht aber schlimmer. In Amerika hatten der Staat in Kalifornien einen "Sachverständigen", der anscheinend wirklich als höherer Offizier der amerikanischen Armee im Irak gedient hat, und "wusste", dass das AR-15 speziell dafür konstruiert sei, nicht nur Löcher in Leute zu machen, sondern Köpfe abzusprengen und Körper zu zerreißen, was durch eine besonders fiese und außergewöhnliche Konstruktion erreicht werde, die das Geschoss zu diesem Zweck in Rotation versetzte. Natürlich war der Typ im Grunde eine einzige Lachnummer bezüglich der Schießausbildung höherer Soldaten, und die Vorstellung, dass so einer anhand seiner Vorstellungen junge Männer in den Kampf schicken darf, ist schauerlich, aber er hat seinen Quark vermutlich sogar noch geglaubt.

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Am 23.10.2023 um 19:54 schrieb CvonderSee:

Alle, die mit Hartmann in Kontakt treten wollten, hat er inzwischen blockiert.

 

 

Ach, kritisch fragende Bürger sind ja so etwas von lästig...

Soll er doch am besten gleich alle blockieren.

 

(Und hoffen, dass die sich bis zur nächsten Wahl nicht mehr dran erinnern).

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Der Innenausschußbericht ist ja - wie schon geschrieben - von 2009 und soll nur den Hintergrund der Gesetzesregelung beleuchten.

 

Der Sachverständige taucht dann im Kontext auf.

 

Im Kern ging es mir aber darum, daß es offenbar als unkritisch eingestuft wurde, daß das Waffenrecht einem nennenswerten Anteil der Bevölkerung auferlegt, seine Wohnungen für die Behörde zu öffnen, während nun die Unverletzlichkeit der Wohnung und Privatsphäre der Betroffenen beklagt wird?

Bearbeitet von Elo
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21 hours ago, Proud NRA Member said:

Inwiefern soll denn eine Juristin eigentlich besonderen "Sachverstand" darüber haben, wie oft jemand einen Mord nicht versucht, weil er keine "großkalibrige" Kanone zur Hand hat? Wenn jemand es nicht probiert, dann wird es ja auch nicht bei den Juristen aktenkundig. Wenn es aktenkundig wird, dann wäre Expertise in Statistik immer noch näher dran als Expertise in Jura,....

oder auch Psychologie wäre näher dran.....

Btw. mich würden brennend diese Studien interessieren, die dies festgestellt haben, dass viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen, wenn großkalibrigen Waffen nicht so leicht verfügbar sind. Ich werd da nämlich das Gefühl nicht los, dass Täter im Affekt das nehmen was da gerade zur Hand ist, wobei es völlig egal ist, was das ist, ob Messer, Hammer, Stahlstange oder Schusswaffe und in den anderen Fällen die Verfügbarkeit von Tatmitteln in die Planung mit einfließt, wenn der Täter für sich eine bestimmte Schwelle überschritten hat, was eben nicht von heute auf morgen passiert, siehe Winnenden, Erfurt, wo wenn ich erinnere Unterschriften gefälscht wurden oder die Sache bei den Zeugen Jehovas, sondern länger dauert und vor allem auch zielgerichtet erfolgt und damit die Hürden umgeht und falls das nicht möglich ist auf andere Tatmittel ausweicht. 

 

bj68

 

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vor 18 Stunden schrieb karlyman:

 

Ach, kritisch fragende Bürger sind ja so etwas von lästig...

Soll er doch am besten gleich alle blockieren.

 

(Und hoffen, dass die sich bis zur nächsten Wahl nicht mehr dran erinnern).

Ach, da bin ich bei der SPD mittlerweile "Zuversichtlich", die ruiniert sich selbst. Ungeschickter kann eine Partei doch gar nicht mehr sein.

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Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU an den deutschen Bundestag über die bisherige Tätigkeit von Nancy Faeser inklusive der Antworten der Bundesregierung. In Frage 21 und deren Antwort ist der aktuelle Stand zur Verschärfung, dass der Gesetzesentwurf "derzeit" weiterhin in der Bundesregierung beraten wird.

 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008965.pdf

Bearbeitet von mrhurra
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Danke! Denn nun wissen wir, dass es offenbar keinen neueren Entwurf nach dem uns bekannten aus Januar diesen Jahres gibt. Dabei hätte ich gedacht und auch erwartet, dass es bereits einen neueren Entwurf gibt, den der FDP etwas entgegenkommt. Dieser würde dann natürlich geheim gehalten, damit nicht wieder in der Öffentlichkeit bekannt und im Vorfeld schon zerrissen wird.

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Die FDP wird absehbar erst wieder bereit sein, bei dem Thema bzw. einem Entwurf in irgendeiner Weise weiterzumachen, wenn ihre Kritikpunkte vom Frühjahr aufgegriffen / berücksichtigt wurden. Ohne entsprechend geänderten Entwurf wird da wohl nichts laufen.

 

Es kann natürlich sein, dass das Faeser'sche Haus (Ministerium) momentan mit gaanz anderen Themen befasst ist...

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vor 37 Minuten schrieb karlyman:

Die FDP wird absehbar erst wieder bereit sein, bei dem Thema bzw. einem Entwurf in irgendeiner Weise weiterzumachen, wenn ihre Kritikpunkte vom Frühjahr aufgegriffen / berücksichtigt wurden. Ohne entsprechend geänderten Entwurf wird da wohl nichts laufen.

 

Es kann natürlich sein, dass das Faeser'sche Haus (Ministerium) momentan mit gaanz anderen Themen befasst ist...

Da bin ich ganz bei dir, denn genau das wollte ich mit meinem obigen Post ausdrücken. Aber auch genau deswegen war ich der Ansicht, dass ein neuer Entwurf erarbeitet wird, weil die erste Version bekanntlich seitens der FDP abgelehnt wurde.

Naja, mal sehen wie lange Scholz die Faeser noch im Amt halten kann und ob dann der Entwurf endgültig in den Rundordner geht.

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Ein paar Kommentare auf augengeradeaus.net unter dem Beitrag "Dokumentation – Pistorius: „Wir müssen kriegstüchtig werden“ (m. Ergänzung)"

Veröffentlicht am 30.10.2023 von T.Wiegold

 

https://augengeradeaus.net/2023/10/dokumentation-pistorius-wir-muessen-kriegstuechtig-werden/

 

Zitat:


Metallkopf sagt:    
31.10.2023 um 9:19 Uhr    

Wie immer liegt der Fokus zu 90% auf der Bundeswehr, ihrem Zustand (materiell, personell, Pedell) viel wichtiger ist aber m.E. das, was zurecht vom Hausherrn als der Dreh- und Angelpunkt für die öffentliche Debatte identifiziert wurde. Und da sticht Pistorius geradezu in ein Wespennest!

Auch Kommentare wie der von Markus gestern um 11:57 Uhr zeigen, wo der Hase eigentlich im Argen liegt. Die Bevölkerung will sich offenbar gar nicht mehr gegen Aggression verteidigen können. Ist doch alles superduper, wir leben im Frieden und mit der Gesprächskerze zum Stuhlkreis langweilen wir im Zweifel jeden Feind in Grund und Boden, bzw. zahlen einfach Tribut, so wie früher, damit man uns die Felder nicht abbrennt und den Boden salzt… Kann man natürlich machen, dann wird man aber nirgendwo mehr auch nur ansatzweise ernstgenommen.

Viele Leute wissen anscheinend selbst nach bald 2 Jahren Krieg in der Ukraine noch nicht, was unser Frieden hier wert ist, und wie er vor allem in den Jahrzehnten nach dem Wiederaufbau gesichert werden musste. Und wenn man mal drüber redet, dass Freiheit auch nicht so ganz umsonst ist, wird man gern in eine Ecke mit Oberst Jessup aus „A Few Good Men“ gestellt. Als ob es da nur schwarz und weiß gäbe.

Die gesellschaftliche Debatte geht inzwischen in vielen Bereichen ins Absurde bis Tragikomische. Unsere Innenministerin stellt ernsthaft einen Referentenentwurf für eine Waffenrechtsreform vor, in dem bestimmte Arten von Waffen allein deshalb für illegal erklärt werden, weil sie nach Farbe und Form „irgendwie militärisch“ aussehen und – das ist offizielle Begründung, wenn auch paraphrasiert – bestimmte Gruppen von Leuten wie Reichsbürger oder Rechtsextremisten sowas angeblich cool finden und drauf abfahren. Und diese Art von Unsinn wird als gegeben vorausgesetzt. Weil ja sonst kein „normaler“ Mensch so etwas zu Hause haben wollen könnte, sondern höchstens den Jagdrepetierer oder die Kipplaufflinte mit 5er Schaftholz und gravierten Arabesken auf der Basküle.

Das soll jetzt wirklich keine Einladung sein, über den globalgalaktischen Sinn oder Unsinn von Waffen in Bürgerhand zu diskutieren. Der Geist allerdings, der aus solchen Gesetzentwürfen atmet, ist sicherheitspolitisch durchaus relevant, weil man hier über die gesellschaftliche Bereitschaft innerhalb der Bevölkerung reden muss, sich überhaupt mit Waffen und dem Umgang mit ihnen zu befassen. Und das ist m.E. Voraussetzung, für die Debatte, wie das eigene Gemeinwesen und die verbündeten Staaten und Völker auf rechtmäßige Weise gegen Aggression zu verteidigen sind – und im Zuge dessen vielleicht auch unangenehme Dinge hinzunehmen.

Die in den letzten Jahren speziell gegen uniformierte Menschen in Rettungsdiensten, den Länderpolizeien oder Feuerwehreinsatzkräften zutage getretene Feindseligkeit legt eine zutiefst gestörte Mentalität an den Tag, die meines Erachtens die Fähigkeit unserer Gesellschaft, effiziente Mechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit zu unterhalten und sich letztlich auch gegen innere und äußere Feinde zur Wehr zu setzen, immer mehr erodiert.

Ich will bitte keine militaristische Wehrausbildung an Schulen, wie sie in anderen Ländern, vor allem des ehemaligen Ostblocks, teilweise praktiziert wird. Auch der tägliche Zwei-Minuten-Hass nach Orwellschem Muster, wie man ihn beispielsweise im russischen Staatsfernsehen beobachten kann, ist mir zutiefst fremd.

Allerdings ist im Rahmen staatsbürgerlicher Bildung durchaus eine Notwendigkeit gegeben, sich auch mit Themen kritisch auseinanderzusetzen, die von interessierter Seite womöglich als unappetitlich oder in moralischer Hinsicht anrüchig betrachtet werden. Eine kritische Auseinandersetzung in der Breite der Gesellschaft setzt m.E. nämlich voraus, dass die Leute auch die notwendigen Kenntnisse darüber besitzen. Das schließt eine möglichst sachliche und faktenorientierte Berichterstattung durch die Medien (gegenüber dem allzu häufig praktizierten Meinungs- und Empörungssensationalismus) mit ein.

Dazu gehört auch, dass man bestimmte Tatsachen offen und unbefangen zur Kenntnis nehmen muss. Die veränderte sicherheitspolitische Situation in Europa gehört zu diesen Tatsachen schlicht dazu.

 


Johannes Ram sagt:    
31.10.2023 um 14:49 Uhr    

@ Metallkopf

„Unsere Innenministerin stellt ernsthaft einen Referentenentwurf für eine Waffenrechtsreform vor, in dem bestimmte Arten von Waffen allein deshalb für illegal erklärt werden, weil sie nach Farbe und Form „irgendwie militärisch“ aussehen und – das ist offizielle Begründung, wenn auch paraphrasiert – bestimmte Gruppen von Leuten wie Reichsbürger oder Rechtsextremisten sowas angeblich cool finden und drauf abfahren…“

1. Privater Waffenbesitz hat in Deutschland nichts, aber auch gar nichts mit Verteidigung zu tun. Der Umgang mit privaten Waffen betraf auch in der Vergangenheit immer nur eine absolute Minderheit, nämlich Sportschützen und Jäger. Und das, mit Ausnahme der letzten Jahre, auch nie mit Sturmgewehrderivaten die auch in leicht abgewandelter Form bei der BW zu finden waren.

2. Verzeihung, das Ganze ist auch kein verrückte Idee der jetzigen Bundesinnenministerin oder Ausdruck eines woken Zeitgeistes, sondern es wird lediglich altes Recht wiederhergestellt, da der Ähnlichkeitsparagraf ironischerweise bei einer Waffenrechts“verschärfung“ nach Amokläufen irgendwie abgeschafft wurde. Ergebnis ist, dass sich nun jeder Jagdscheinbesitzer oder entsprechender „Sportschütze“ mit halbautomatischen Infanteriegewehren austatten kann, die mit Ausnahme der Vollautomatik defacto z.T. mit den Handwaffen der Bw übereinstimmen. Wofür jemand eine MR223/HK416 o.ä. mit Schalldämpfer in Privatbesitz braucht bleibt mir schleierhaft. Des Weiteren sollte besonders Personen mit militärischen Hintergrund klar sein, dass die Vollautomatik bei einem Sturmgewehr fast nie benötigt wird und von daher kaum das ausschließliche Kriterium zur Einstufung zur Kriegswaffe o.ä. sein darf.

3. Die Ähnlichkeit wird auf Grund der jetzigen Gesetzeslücke WIEDER (!) herangezogen, da die Argumentation der üblichen Verdächtigen ist, dass ein Sturmgewehr ohne Vollautomatik kein Sturmgewehr und damit keine Kriegswaffe sei. Dass ein Selbstladegewehr mit Magazinzuführung, Pistolengriff, Picatinnyschienen, kurzem Lauf, etc. eben keine normale Sport- odet Jagdwaffe ist dürfte eigentlich jedem Deppen klar sein, Das hier auch damit argumentiert ist, dass der Umgang mit solchen Waffen auf den Kriegsdienst vorbereitet unterstreicht wohl auch nocheinmal ungewollt die dringlich der Wiederherstellung alten Waffenrechts.

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Am 27.10.2023 um 06:59 schrieb BJ68:

 

Btw. mich würden brennend diese Studien interessieren, die dies festgestellt haben, dass viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen, wenn großkalibrigen Waffen nicht so leicht verfügbar sind.

Da frag doch mal unsere "ich erklär die Welt US of A citizens" - US of A wäre (oder ist) doch ein Traum für Psychologen mit täglich neuen Fallbeispielen.......

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