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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

Jeder Wiederlader kann mit seinem 27er Schein übrigens auch ganzjährig Feuerwerk einkaufen!

Hmm..ich hab bei mir nur ...Erwerb... von NC-Pulver... und ...Jagdschwarzpulver... stehen - nichts von Feuerwerk.

Wo kann ich denn da die gesetzliche Grundlage nachlesen?

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vor 1 Stunde schrieb Elo:

 

Hab mir den Link mal durchgelesen - verstehe ich das richtig, daß die Erlaubnis für F3 im Grunde relativ einfach zu erhalten ist, die konforme Durchführung eines solchen Feuerwerks aber recht aufwendig ist?

Geht ja mit dem kleinen, privaten Lager los (wie korreliert das mit Wiederladen/SP/Böllerschießen?), über Anzeige, geeigneter Abbrandplatz mit den notwendigen Abständen bis zur eigentlichen Durchführung?

Der ausreichend große Abbrandplatz im Eigentum oder mit Genehmigung des Grundstückeigentümers erscheint mir im städtischen Bereich nicht so einfach.

Ja, das ist korrekt. Aufbewahrung macht theoretisch rechtlich keinen Unterschied zu F2, aber bei privat vom Lidl gekauft fragt halt keiner nach. Bzw ist F2 nur 1.4 während F3 1.3 ist... 

Und ja, bei Aufbewahrung nach LR410, auf die sich die meisten Wiederlader vermutlich beziehen fallen die Mengen mit rein. 

 

Wenn du F3 abbrennen willst, macht das (vom Schutzabstand abgesehen) keinen Unterschied zum Großfeuerwerk F4. Du musst es bei der selben Stelle anzeigen (in Bayern GAA), du musst absperren, du brauchst mind. 1 Hilfsperson, Löschmittel usw... 

Wobei ich glaube, dass sich an Silvester viele nicht daran halten. Aber auch an Silvester ist es ein Verstoß gegen das SprengG, wenn man ohne Anzeige abbrennt. Können "wir" uns eigentlich nicht erlauben. Das geht auf die Zuverlässigkeit... 

Man kann aber unabhängig davon, sich mit einem 27er Schein ganzjährig auch nur F2 holen und abbrennen. Und da ist der Schein für F3 die einfachste Form, da ohne Fachkunde... 

 

vor einer Stunde schrieb matokla:

Hmm..ich hab bei mir nur ...Erwerb... von NC-Pulver... und ...Jagdschwarzpulver.

Ja, weil du dafür die Fachkunde hast und dieses Zeug ausschließlich mit Fachkunde erworben werden darf. 

 

F2 benötigt aber keine Fachkunde und keine Genehmigung zum Erwerb. 

Das überlassen an Verbraucher (sprich private Kunden und ohne Fachkunde) ist lediglich zeitlich eingeschränkt. 

Erwerben darf jeder jederzeit. (zum Beispiel ganzjährig in Österreich oder Tschechien... Man sollte dann allerdings sehr genau darauf achten, auch wirklich nur F2 dabei zu haben, wenn man kontrolliert wird) 

 

vor einer Stunde schrieb matokla:

Wo kann ich denn da die gesetzliche Grundlage nachlesen?

Im SprengG... Bzw in der 1. SprengV, § 22.

 

Ich zitiere (Fette Hervorhebungen von mir) :

 

(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder eines entsprechenden Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach § 22 Absatz 1a Satz 1 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb berechtigt sind und mit diesen Gegenständen umgehen dürfen.

 

 

Bearbeitet von Mittelalter
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@Mittelalter Danke!

 

Ich denke, wenn man ein geeignetes, idealerweise eingezäuntes Gelände zur Verfügung hätte, würde das die Sache deutlich vereinfachen.

 

Finde das grundsätzlich ein interessantes Thema, vielleicht könnte ja doch mal drüber nachdenken, z. B. im Unterforum "Böller" einen Unterpunkt für Feuerwerk einzurichten?

 

 

 

 

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vor 9 Stunden schrieb Elo:

www.stuttgarter-zeitung.de, 06.08.2023 - 09:58 Uhr:

 

Immer mehr Menschen dürfen mit Sprengstoff hantieren

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-immer-mehr-menschen-duerfen-mit-sprengstoff-hantieren.9de522c7-8a13-475f-83d2-cefaabfb91db.html

 

 

 

Wieder so eine Aktion...

Die Intention ist, schon die Fomulierung zeigt es, reine Panik- und Stimmungsmache. "Um Himmelswillen, x-tausende dürfen legal Sprengstoff erwerben und damit hantieren".

 

Dass es dabei um Kleinmengen-Regelungen zu sehr speziellen Zwecken geht, mit Erwerbs- und vor allem deutlichen Lagerbeschränkungen... und auch die nur unter engen Sachkunde- und Bedürfnis-Nachweis-Anforderungen... wird nicht vertieft, bzw. kein Wort davon.

 

Das Ganze ist nur ein neuer Ausbund grüner Verboteritis bzw. Vergrämungspolitik. "Psychologisches Gutachten" ist einfach ein Element, dass den Aufwand erhöhen und die Zahl der Erlaubnisinhaber abschmelzen soll.

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In D wird alles in der Richtung (sofern im Legalbereich...) problematisiert.

 

Neuester Fokus liegt, s. auch hier Kontext der Grünen-"Anfrage" zum SprengG, auf dem legalen Besitz durch Extremisten (soll heißen, "Rechtsgerichtete").

 

Wirklichen Erkenntnisgewinn würde es bringen, bei so etwas die deliktische Relevanz des legalen Besitzes von Sprengstoff-Kleinmengen zu erfragen. 

Das wäre dann mehr als bloße Skandalisierung, sondern würde die Frage nach dem wirklichen Risiko stellen.

Aber das "interessiert" natürlich nicht...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

Zumal in manchen Nachbarländern der Erwerb von Pulver frei ist,

Das soll doch hier in Deutschland auch so gehandhabt werden - allerdings nur für helles und nicht für dunkles Pulver. 

Ist das nicht ein bisschen "Nazi" wenn "Schwarz"- verboten aber weißes Pulver erlaubt wird?

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vor 9 Stunden schrieb Mittelalter:

Vielleicht als Ergänzung in diesem Forum:

Dabei handelt es sich natürlich nicht nur um Wiederlader und Böllerschützen.. 

Man kann beispielsweise auch die Genehmigung für Feuerwerk der Kategorie F3 beantragen. Ohne Lehrgang oder besondere Qualifikation. 

Für rund 150 Euro bekommt man dann auch ein 27er Heftchen, kann damit ganzjährig Feuerwerk erwerben und auch relativ einfach abbrennen. Muss man lediglich 14 Tage vorher anmelden. 

Nachdem viele Feuerwerkfans wegen Corona 2x in die Röhre geschaut haben und ihnen das Einkaufen jedesmal kurz vor knapp verboten wurde, hat sich das mit dem "F3 Schein" recht schnell herum gesprochen, bzw werben die Händler auch damit... 

 

Wer sich grob einlesen will:

https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf

 

Edit: Jeder Wiederlader kann mit seinem 27er Schein übrigens auch ganzjährig Feuerwerk einkaufen! 

 

Das ist korrekt. Jedoch stelle ich den Nutzen in Frage. Ich habe den F3 Eintrag bekommen - zu horrenden Gebühren. Den Eintrag gibt es ohne Bedürfnis und Fachkunde. Das gibt es bei F3 nämlich nicht. Da so eine Genehmigung ziemlich exotisch ist, wissen die wenigsten Sachbearbeiter diese Tatsache und wiegeln das erst einmal ab. Ich hatte das Glück, dass ich einen SB kannte, der sich mit diesem Thema mal beschäftigen musste und mein zuständiger SB willens war, diesen anzurufen. Aber es ist klar, dass man diese Möglichkeit, die ja fast schon eine Gesetzeslücke ist, mit hohen Gebühren unterdrücken will.

 

Wie gesagt, meistens kann man das auch kaum nutzen. Das Problem ist zum Einen der Einkauf. Ich müsste mehrere hundert-KM fahren, um F3 Feuerwerk einzukaufen. Zum Abbrand sind die Auflagen hoch. Insgesamt ist es mir der Aufwand von Kosten und Auflagen zu hoch.

 

Ich bin mal gespannt, was die komplette Neuausstellung meines 27'er mit all den Einträgen und Ergänzungen kosten wird, was 2025 anstehen wird.

 

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vor 8 Minuten schrieb Floppyk:

Ich habe den F3 Eintrag bekommen - zu horrenden Gebühren. Den Eintrag gibt es ohne Bedürfnis und Fachkunde. Das gibt es bei F3 nämlich nicht. Da so eine Genehmigung ziemlich exotisch ist, wissen die wenigsten Sachbearbeiter diese Tatsache und wiegeln das erst einmal ab.

Kurz noch ot... 

Wie bereits geschrieben, hier in Unterfranken ca 150 Euro inkl. Arztrechnung usw. 

Ich habe hier schon mehreren beim Antrag geholfen. Kein Problem und der Sachbearbeiter beim Gewerbeaufsichtsamt ist sehr hilfsbereit und gibt sogar seine Handynummer raus, falls er bei einem Außentermin ist. .. 

 

vor 12 Minuten schrieb Floppyk:

Das Problem ist zum Einen der Einkauf. Ich müsste mehrere hundert-KM fahren, um F3 Feuerwerk einzukaufen

Naja... Es gibt schon einige Feuerwerksläden mit Abholoption... Versand für 1.3G ist tatsächlich relativ teuer und kostet meist 100-140 Euro. 

Wer in Bayern, bawü, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wohnt, kann die Röder Feuerwerks sammeltouren für 49 Euro nutzen... Da kann man echt nichts sagen... 

Und mit F3 bekommt man halt echt schon tolles Feuerwerk. Wer drauf steht, für den lohnt es sich definitiv... 

Wer bloß einmal im Jahr an Silvester für 50 Euro zündelt, für den wäre es tatsächlich völlig überzogen... 

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vor 13 Stunden schrieb Mittelalter:

Edit: Jeder Wiederlader kann mit seinem 27er Schein übrigens auch ganzjährig Feuerwerk einkaufen!

Ich habe mich gerade gerade bei einem Feuerwerkshop erkundigt: https://www.pyrotechnix.de/

Nach deren Aussage ist das nicht möglich, nur wenn explizit auch Feuerwerk in der $27-Pappe eingetragen ist.

Die haben das mit letztes Jahr mit dem Amt abgeklärt, nachdem die Frage bei denen auch aufgekommen ist.

Also nix Feuerwerk mit Wiederlade- oder Schwarzpulvererlaubnis.

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@Michael Grote - ich weiß nicht, wer letztlich der richtige Ansprechpartner wäre.

 

Wir haben hier ein paar Beiträge über Pyrotechnik philosophiert.

Ist sicherlich kein Kernthema, aber trotzdem interessant und es gibt ja die Möglichkeit, die Erlaubnis nach §27 entsprechend zu erweitern.

@Mittelalter hat dazu - nicht zum ersten Mal - einige interessante Infos.

 

Könnte man dafür vielleicht einen eigenen Bereich vorsehen?

Ggf. nur als Unterforum im Bereich "Böller"?

 

Dann würde man nicht OT in diversen Themen diskutieren und es wäre bei Bedarf schnell zu finden.

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vor 7 Stunden schrieb Floppyk:

Ich habe den F3 Eintrag bekommen - zu horrenden Gebühren. Den Eintrag gibt es ohne Bedürfnis und Fachkunde. Das gibt es bei F3 nämlich nicht.

Ich hatte das auch mal angefragt, ist aber an der Aufbewahrung gescheitert. Ich hätte entweder nur zum sofortigen Verbrauch erwerben dürfen oder hätte die Aufbewahrungsmenge zum Wiederladen reduzieren müssen.

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vor 17 Stunden schrieb Elo:

 

Ich bitte um Verständnis, wenn ich diesen Faden mal für eine Nachfrage nutze.

Gibt ja leider hier keinen Themenbereich für Feuerwerk (abgesehen von den gelegentlichen "Sprengverein"-Beiträgen).

 

Hab mir den Link mal durchgelesen - verstehe ich das richtig, daß die Erlaubnis für F3 im Grunde relativ einfach zu erhalten ist, die konforme Durchführung eines solchen Feuerwerks aber recht aufwendig ist?

Geht ja mit dem kleinen, privaten Lager los (wie korreliert das mit Wiederladen/SP/Böllerschießen?), über Anzeige, geeigneter Abbrandplatz mit den notwendigen Abständen bis zur eigentlichen Durchführung?

Der ausreichend große Abbrandplatz im Eigentum oder mit Genehmigung des Grundstückeigentümers erscheint mir im städtischen Bereich nicht so einfach.

 

Nö, F3 ist ja gerade Consumerfeuerwerk, d.h. keine Verladeartikel für die es besonderer Fachkunde bedürfte.

Abgesehen davon haben viele einen F3/F2 Schein und kaufen eher  F2 auch mal unterjährig. Ich habe mir F4(FK-Salut)/F3/F2 eintragen lassen.

 

Ist wieder so ein typisch Grünes Ding: Die Leute holen sich eine Erlaubnis, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, worüber unsere Europäischen Nachbarn in Punkto Waffen und Feuerwerk wahlweise ohnehin lachen oder den Kopf schütteln. Erlaubnisschein für ne Zink 905? In Österreich? LOL.

DAS die Leute das dann machen ist dann "problematisch", was nichts anderes ist als grüne Wichtigtuer-Blähsprache.

 

 

Sofort auf Social-Media nachhaken:

- WARUM ist es problematisch, wenn gesetzestreue Bürger eine Erlaubnis einholen, die nach der EU-Richtlinie eigentlich gar nicht geben sollte?

- Welches konkrete Problem geht von der genannten Zahl an Erlaubnisinhabern aus?

- Welche Anzahl an Erlaubnisinhabern wäre denn nun unproblematisch?

- WARUM ist es im Ausland nicht problematisch?

 

 

 

 

 

 

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Der Mann entzieht sich ja stark dem Social-Media aber auf Abgeordnetenwatch ist er zu finden:

 

 

Ich  habe ihm folgende Frage gestellt, das könntet Ihr auch tun:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/oliver-hildenbrand

 

Zitat

Belege für Ihre Behauptungen zum Sprengstoffrecht

 

 

Auf ihrer Homepage behaupten Sie, die Zahl von rund 15000 Erlaubnisinhabern nach §27 SprengG in Baden-Württemberg sei problematisch.

 

- Warum ist die Zahl von 15000 Erlaubnisinhabern problematisch?

 

- Welches konkrete und anhand von offiziellen Zahlen belegbare (!) Problem geht von der genannten Zahl an  Erlaubnisinhabern aus? 

 

- Wo sind die Pressemeldungen, Ermittlungsverfahren, Urteile etc als Belege hierzu?

 

- Welche Zahl von Erlaubnisinhabern  wäre nicht problematisch?

 

- Sie fordern, ohne bisher die Probleme der Erlaubnispraxis des §27 SprengG abseits Ihres für die öffentliche Sicherheit unmaßgeblichen persönlichen Befindens benannt und belegt zu haben,
pauschal ein psychologisches Gutachten für die Erlaubniserteilung/Verlängerung.
 

Dabei haben Sie  selbst Psychologie studiert. Ist diese Forderung nicht reine Lobbypolitik zu Gunsten psychologischer Gutachter?
Pro Erlaubnisinhaber alle 5 Jahre ca. 150€  pro Gutachten:  2.25Mio an potentielle Wähler zu verteilen 

 

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vor 9 Stunden schrieb Elo:

Könnte man dafür vielleicht einen eigenen Bereich vorsehen?

Ggf. nur als Unterforum im Bereich "Böller"?

 

vor 5 Stunden schrieb Michael Grote:

Das ist Sache der zuständigen Moderatoren.

 

Nach dem Teamverzeichnis sind für Böller @A.P. und @H.M. (letzter Besuch 17. November 2017) zuständig.

 

@A.P. Kannst Du Dir das bitte mal anschauen. Was meinst Du dazu?

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Am 24.7.2023 um 12:17 schrieb Nilsemann2016:

 

 

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GDP-Landesvorsitzender Jens Mohrherr legt nach - nach den Spielzeugwaffen sind nun KWS das Thema:

 

Frankfurter Neue Presse, 05.08.2023, 15:06 Uhr:

 

Besorgniserregender Anstieg: Kleiner Waffenschein boomt in Hessen

 

https://www.fnp.de/hessen/hessen-der-kleine-waffenschein-boomt-92443771.html

 

Zitat:

...

Auf einen besorgniserregenden Anstieg bei den registrierten „Kleinen Waffenscheinen“ weist die Gewerkschaft der Polizei (GDP) Hessen hin. Und stärkt jenen den Rücken, die eine Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel fordern ...

...

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vor 6 Minuten schrieb Elo:

 

Auf einen besorgniserregenden Anstieg bei den registrierten „Kleinen Waffenscheinen“ weist die Gewerkschaft der Polizei (GDP) Hessen hin. Und stärkt jenen den Rücken, die eine Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel fordern ...

...

 

Ein Satz, der grammatikalisch so richtig, wie inhaltlich absurd ist

 

Zitat

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

1.  Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,

 

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Bekommt Frankfurt eine Messerverbotszone?

 

FAZ.net, aktualisiert am 01.08.2023:

 

Frankfurter Bahnhofsviertel : Ordnungsdezernentin wirbt für Waffenverbot

 

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurter-bahnhofsviertel-ordnungsdezernentin-wirbt-fuer-waffenverbot-19074319.html

 

Zitat:

 

Mit einem Appell „über Parteigrenzen hinweg“ sucht Annette Rinn (FDP) Zustimmung für eine Waffenverbotszone. Die eigene Koalition folgt ihr nur zum Teil.

...

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