Zum Inhalt springen
IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb sonnyboy:

Die neueren Modelle ab 2018 JA.

 

O.k. , wusste ich nicht.

Dann fallen die ja automatisch raus...

 

Spinnen wir das Ganze aber weiter, angenommen, dieser Blödsinn würde Gesetz und wir haben eine SRS-Waffe aus den 80er Jahren, wer sagt denn, dass deren Besitzer 

die nicht erst vor drei Tagen erworben hat ?

PTB-Zulassung laut Stempel z.B. 1985, und dann...? 🤣

 

Ich sehe es schon, der Wert für uralten Zinkgussschrott wird ins Unermessliche steigen...

Hätt ich doch mal meine damals lieber behalten... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nicht das ich @Raiden anzecken will. aber irgndwas ist da noch Fischy.

Es tauchte vor einer Weile schon so ein "Entwurf" auf. Nun soll auf einmal eine Sachkunde für SRS vorgelegt werden. Davon war bisher keine Rede... außer hier im Forum.... und Plötzlich taucht das das im Entwurf auf.  Antifa-Thorben liest hier halt mit.

 

 

 

 

Und dann finden sich solche Schmankerl hier drin, es wahr wohl kriegswaffenähnlicher Schusswaffen, aber dafür hats beim Stümper nicht gereicht:

 

"Vorgabe 1: Zulassung kriegsähnlicher Waffen; § 2 Absatz 6 i. V. m. § 58 Absatz 24 WaffG"

 

Es heisst waffenrechtliche Erlaubnis, nicht Waffenerlaubnis , himmelhergottnochmal, das haben wir doch 10 mal geübt, Antifa-Thorben!

 

Vorgabe 2: Persönliches Erscheinen für die Waffenerlaubnis auf Anordnung; § 4 Absatz 5 WaffG  

 

 

Und weiter geht es: in einem echten Entwurf würde nicht so ein Geschwurbel wie "Begehren" stehen. Sondern: "die erstmalig eine Erlaubnis nach diesem Gesetz beantragen". 

 

 

Zitat

Antragstellende, die entweder erstmalig Zugang zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen und
Munition begehren
oder bereits Inhaberinnen oder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis
sind und eine weitere Erlaubnis begehren, können zukünftig angewiesen werden, persönlich
zu erscheinen.

 

 

 

Das WaffG spricht an 19 Stellen von "Inhaber einer Erlaubnis" und genau 0 mal von "Erlaubnis besitzen" Denn eine Erlaubnis kann man nicht besitzen, sondern nur innehaben. Aber solche verwaltungsrechtlichen und Sprachlichen Feinheiten  kannte Antifa-Thorben nicht, während er in seiner Berlinen-Bezirks-Siff-Wohnung zwischen alten Bierflaschen und Dönermüll diese Zeilen schrieb:

 

 

 

Zitat

 

Für Personen, welche bereits eine Erlaubnis besitzen, soll weiterhin
nur in begründeten Einzelfällen ein persönliches Erscheinen angeordnet werden können.

Nach Auskunft einer Waffenbehörde wird bereits jetzt immer das persönliche Erscheinen
angeordnet, um z. B. die physische Verfassung überprüfen zu können. Daher wird nicht
von neuen Fällen und einer damit verbundenen Veränderung des Erfüllungsaufwandes
ausgegangen.

 

 

 

Dann kommt es richtig dümmlich Ja klar. Das BMI schaut nicht ins NWR sondern fragt eine Waffenbehörde eines Bezirks(gibt es nur in Berlin....) Sag ich ja, Antifa-Thorben in der Bezirk-Siff-Wohnung.
 

Zitat

Nach Auskunft einer Waffenbehörde sind etwa 75 % der Antragstellenden 25 Jahre alt oder
älter. Eine Hochrechnung auf Basis der Daten zum Bezirk dieser Waffenbehörde ergab,
dass es jährlich schätzungsweise 67 000 erstmalige Erteilungen gibt, wovon etwa 50 000
Fälle (67 000 * 0,75) vom Wegfall der Altersbeschränkung betroffen wären.
Laut einer Waffenbehörde und weiterer Recherchen ist für die Antragstellenden von einem
Zeitaufwand von 5 Stunden (Besprechung, Befragung und Ausfüllen von Frageböge bei
einer Ärztin oder einem Arzt) und Kosten von etwa 200 Euro (einschließlich der Anfahrtskosten
zum Arzt) für das ärztliche Gutachtungsverfahren auszugehen.

 

Gutachtungsverfahren... es heisst "ärztliches Gutachten". Da wollte Antifa-Thorben  so intellektuell klingen,  wie er  glaubt zu sein, es aber nicht ist.

 

 

Sorry Antifa-Thorben, eine Erlaubnis gibt es nicht in Verbindung mit "Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2 und 2.1 haben" Dummes Zeug. Und in einem Entwurf würde nicht von "die Sachkundeprüfung" nachholen, dann könnte man ja auch durchfallen und hat sie dennoch sie aber nachgeholt geschwurbelt, sondern etwas wie  "den Nachweis der Sachkunde gegenüber der Zuständigen Behörde zu erbringen"

 

Zitat

Personen, die bereits eine Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-
und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch
Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), in Verbindung mit
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2 und 2.1 haben, sind verpflichtet, die
Sachkundeprüfung für das Führen bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten
Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] nachzuholen
und dies der für sie zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.

 

Füsse hoch, Klippschülerformulierung incomming: "jedermann"... mann, mann Antifa-Thorben, ein bisschen Mühe hättest du dir aber auch geben können. Wir haben es doch 10x durchgekaut,   in §58 wird formuliert  " Hat jemand am TT.MM.JJJ ein nach   XYZ besessen, " hergottnochmal

 

Zitat

26) Bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsunddreißigsten
auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ist jedermann, in dessen Besitz
sich eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe oder eine Armbrust befindet,

verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen
Kleinen Waffenschein zu beantragen. Dies gilt nicht für Personen, die eine Schreckschuss-,
Reizstoff- oder Signalwaffe bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben.

 

Das Folgende würde ebenfalls  nie im  Entwurf stehen, wusste Antifa-Thorben aber auch nicht. Da steht ein Standardtext ala "Erlaubnis beantragen, oder überlassen an" 
Nicht ein schnippisches "Unbenommen". Wie sollte es auch "benommen" sein das zu tun. Mensch Antifa-Thorben...

 

Zitat

 

Unbenommen(rechtschreibfehler im "Original") bleibt Personen, die im Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen sind,
die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten Tages des
sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] einem Berechtigten,
der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

 

 

 

Jetzt kommt kompletter Blödsinn: Eine "Sachkunde" müsste wenn dann für den Erhalt KWS nachgewiesen werden, wobei hier natürlich verfassungsrechtliche Bedenken dazu führen würden, das alte Erlaubnisse einfach weitergelten.
Reine Besitzer einer Armbrust jedoch müssten diesen KWS überhaupt erst einmal beantragen und dann von vorneherein die Sachkunde nachweisen. Da ist Antifa-Thorben richtig über seine Füsse gestolpert. 

 

Zitat

Die Verpflichtung zum Nachholen der Sachkundeprüfung gilt auch für Personen, die im Besitz
einer Armbrust sind. Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 gelten entsprechend.

 

 

Oh Antifa-Thorben, hättest du vor dem Schwurbeln doch begriffen das "Verbringen" nichts, aber auch gar nichts mit dem inländischen Transport der Waffe zur Abgabe zu tun hat. 

 

Zitat

(25) Wer eine am [Einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] unerlaubt
besessene Waffe bis [Einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes plus 18 Monate]
unbrauchbar macht, einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde oder einer
Polizeidienststelle überlässt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten
Besitzes, unerlaubten Führens oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht,
wenn

 

 

 

 

Und nun das grande Finale:

 

Zitat

(24) Hat jemand am [Einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes] eine Feuerwaffe
nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 besessen, die er vor diesem Tag
erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht
wirksam, wenn er diese Waffe so verändert, dass sie nicht mehr ihrer äußeren Form
nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorruft,
die Kriegswaffe
im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, sie unbrauchbar
macht, einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle
überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz
5 findet entsprechend Anwendung.

 

Antifa-Thorben hat im Drogenrausch vergessen, nach dem er mit seiner Neonfärbung  auf WO den Frack vollbekommen hat,  und danach vermutlich das Titelbild dieses Video gesehen hat,  dass er weiter oben im Dokument beim Erfüllungsaufwand ausgiebig über die  Gelbfärbung fabuliert hat. In den Altbesitzregelungen  hat er das dann aber nicht mehr reingeschrieben, liest doch eh keiner bis dahin. In der Altbesitzregel ist dann die Formulierung, die hier auf WO als die richtige dargestellt wurde, übernommen worden.

Was Antifa-Thorben aber auch da  nicht begriffen hat: Eine Waffe, deren Anschein verändert worden wäre, wär per se nicht mehr Verboten, weswegen ein Verbot gar nicht wirksam werden könnte und man auch keine Freistellung vom Verbot normen müsste.  Diese Formulierung hat er im Suff bei den Magazinen geklaut, die ja verbotene Gegenstände bleiben, aber das Verbot gegenüber Altbesitzern nicht wirksam wird, hat er nur nicht begriffen.

 

 

 

 

Urteil: Fake as Fuck. Wichtigtuer, Troll oder linker Sumpf, um den Bemühungen hier den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ich vermute linker sumpf. Warum? --> Verwendung des Wortes "Antragstellende". Das hat Antifa-Thorben verraten. Im WaffG steht insgesamt 26 mal Antragsteller, weil der GG stets das generische Maskulinum verwendet. Da hat die Gender-Psychose halt Tribut beim Faken gefordert.

 

Hier zum vergleich der Entwurf vom 18.3.2021

 

gesetz-zur-verbesserung-waffenrechtl-personenueberpruefungen.pdf

 

 

 

 

Ich weis das der FDP-Fraktion der ehte Entwurf vorliegt, sie ihn aber nicht veröffentlichen will, obwohl sie über das Vorgehen Faesers empört ist. 

 

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 49 Minuten schrieb Raiden:

 

Ich hab es aus FB und mittelbar aus einer Discord-Gruppe. Wer der eigentliche Versender ist, weiß ich leider nicht.

 

Ja und genau die Qualität hat es auch. Deine Mühen in allen Ehren, aber das ding ist Fake-Entwurf Rev. 2.0 Nimms mit Humor

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb ASE:

Aber solche verwaltungsrechtlichen und Sprachlichen Feinheiten  kannte Antifa-Thorben nicht, während er in seiner Berlinen-Bezirks-Siff-Wohnung zwischen alten Bierflaschen und Dönermüll diese Zeilen schrieb

 

 

Ich bin mir nicht bei allen deinen Aussagen/Beurteilungen so sicher... Aber dafür ein dickes: :appl:

Herrlich.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb sonnyboy:

Versuche mal einen Revolver ERMA ERG66X zu erwerben. Unter 1000€ wirsd Du nix bekommen!

 

Ist das der Nachbau der S&W snubnose in Vollstahl-Bauweise ?

 

Das Teil war aber auch vor fast 40 Jahren schon sündhaft teuer. 

 

Wird sicher seine Gründe haben, warum das Ding heutzutage noch solche Preise erzielt... 😏

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ASE

 

Ich denke, das Dokument ist zwar authentisch, allerdings handwerklich hundsmiserabel vom BMI umgesetzt. Inhaltlich sind mir auch ein paar Dinge aufgefallen: Die Gelbmarkierung wird zwar an verschiedenen Stellen immer wieder erwähnt wird (Z.B. bei der Kostenkalkulation für die Bürger), allerdings findet man bei der §-Einfügungen keine Texterwähnung der Gelbmarkierung (a.k.a. Neon). Und mir wurde das File als Worddokument zugespielt, in den Dokumenteneigenschaften finden sich folgende Menschen:

 

image.png.b6e7f3bd888407fec46def726a545460.png
 

 

 

Dr. Peter Staubach = Referat KM5, BMI

Sebastian Kollberg = Referent von Konstantin Kuhle

 

Die Verteilung dürfte bei der FDP seinen Anfang genommen haben

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Angelo:

Die Liste, der in letzter Zeit diskutierten Gesetzesänderungen, auch unabhängig vom Schießsport sollten eigentlich zu denken geben...

1. Chatkontrolle

2. Beweislastumkehr

3. Demokratiefördergesetz

4. Waffenrecht

 

 

5. NetzDG

 

Auch das NetzDG gehört dazu. Wer sich wundert, warum in der Regel harmlose Kommentare auf Youtube gelöscht werden, der sollte wissen, dass das genau an diesem Gesetz liegt.

Es schreibt vor, dass große soziale Plattformen bestimmte Kommentare löschen müssen, die Plattformen setzen dafür aber Algorithmen ein um das zu automatisieren. Und genau diese Algorithmen sind es, die die Kommentare dann shadowbannen, weil sie die harmlosen Kommentare als solche oft gar nicht erkennen können, da sie auf Triggerwörter reagieren, anstatt auf den tatsächlichen Inhalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb switty:

Ich denke, das Dokument ist zwar authentisch, allerdings handwerklich hundsmiserabel vom BMI umgesetzt.

 

Ich halte es für gar nicht so abwegig das das Teil sogar wirklich echt ist.😄

Immerhin hat die aktuelle Regierung auch ihre Leute in den entsprechenden Abteilungen untergebracht, was grundsätzlich erstmal das Niveau nach unten korrigiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb switty:

 Und mir wurde das File als Worddokument zugespielt, in den Dokumenteneigenschaften finden sich folgende Menschen:

 

Dr. Peter Staubach = Referat KM5, BMI

Sebastian Kollberg = Referent von Konstantin Kuhle

 

 

Herr Kollberg schrieb mir, das die FDP-Fraktion der BMI-Entwurf hat, aber nicht zu verteilen gedenkt. Das oben kann wie das gesamte Dokument gefakt sein, um Zwietracht zu streuen.

 

vor 7 Minuten schrieb switty:

Die Verteilung dürfte bei der FDP seinen Anfang genommen haben

 

 

 

Genau das glaube ich nicht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.