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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Na toll @switty
 

Dann kann ja jeder gleich alles abgeben. Ergebnislisten sind ja oft öffentlich. Einer der sich durch Sportmordwaffen gefährdet fühlt, ruft alle paar Tage anonym bei der Denunziantenhotline an und erzählt Dünnpfiff…. Manche Behörde kann da richtig aufblühen.

 

🤮
 

Und wer dann noch im ÖD arbeitet kann am nächsten Tag Bürgergelden. Hervorragend! Nicht!

 

Kann man sich echt nicht ausdenken was hier abgeht.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

[...] Ich bin zu doof. [...]

Bist Du nicht.

"Hinweisgebergesetz"

Dich schützt dieses Gesetz.

Immerhin hast Du uns den ersten Hinweis auf die neongrüne Revolution gegeben.

 

Bearbeitet von fa.454
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Zitat

Aus der allwissenden Müllhalde:

Eine Legaldefinition des Begriffs existiert nicht. Als unbestimmter Rechtsbegriff unterliegt er in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle.[1] Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und Kommentar-Literatur verlangt das Tatbestandsmerkmal „tatsächliche Anhaltspunkte“ im Verfassungsschutzrecht mehr als bloße Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können. Andererseits ist eine Gewissheit nicht erforderlich. Es müssen vielmehr konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachen­basis für den Verdacht vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung und unter Berücksichtigung nachrichtendienstlicher Erfahrungen auf das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hindeuten. Zur Annahme eines Verdachts kann ferner die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte führen, auch wenn jeder für sich genommen einen solchen Verdacht noch nicht zu begründen vermag.

(Hervorhebungen von mir)

Ist also etwas dehnbar.

Zwei Denunziationen?

 

Bearbeitet von fa.454
#+* Ruchtschriebeng
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26 minutes ago, switty said:

das bedeutet nach meiner Interpretation, das die Waffenbehörde aktiv wird, wenn man durch Dritte selbst mit Falschinformation denunziert wird (ala "Fussel Dussel ist Reichsbürger, der leugnet immer die BRD" => Behörde kann aktiv werden und die Zuverlässigkeit absprechen). Durch das neue Hinweisgebergesetz bleibt dann auch unklar, wer der Denunziant war, da dieser geetzlich geschützt ist.

 

Und wenn das Ziel der Anschuldigung eine "wichtige" Person ist, dann verläuft die Sache im Sande. Selbst wenn die Anschuldigung korrekt ist!

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Warum nutzen wir denn nicht einfach ein absolutes Totschlagargument gegen jede Waffenrechtsverschärfung ?

 

Alle Waffenbesitzer-/innen outen sich geschlossen als homosexuell und verwahren sich gegen die Verschärfung, da diese eine eindeutige Diskriminierung darstellt ?

 

Sofort hätten wir auch die Grünen auf unserer Seite...🤣

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vor 15 Stunden schrieb HK243:

Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 belegt ist.

 

Wenn mir der Kauderwelsch das Gehirn noch nicht vollständig weich gemacht hat, bleibt ein Gästeschießen o.Ä. auch mit GK-Waffen weiterhin möglich, sofern derjenige nachweisen kann, dass kein Waffenverbot vorliegt. Das sollte nicht nur durch einen KWS nachzuweisen sein, sondern ggf. auch durch ein Schreiben vom Amt. Stellt sich jetzt nur die Frage, wie alt sowas sein darf. Liegt es dann im Ermessen der Aufsicht, nach Nase zu entscheiden, dass das Dingen "tagesaktuell" sein muss?

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vor 2 Stunden schrieb MB69:

Alle Waffenbesitzer-/innen outen sich geschlossen als homosexuell und verwahren sich gegen die Verschärfung, da diese eine eindeutige Diskriminierung darstellt ?

 

Sofort hätten wir auch die Grünen auf unserer Seite...🤣

Na da gefiel mir der frühere Vorschlag weitaus besser bei den Grünen in großen Zahlen Mitglied zu werden um dann erhebliches zahlenmäßiges Stimmrecht wahrzunehmen.

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vor 1 Minute schrieb pulvernase:

Wir empfehlen gerade allen Neumitglieder ohne eigene WBK den KWS zu beantragen.

Falls der in Zukunft für ein geregltes Training notwendig sein sollte, dann haben sie ihn schon. Falls nicht, dann triggern wir damit wenigstens die Grünen und Nancy, die hinter jedem Schatten einen Nazi lauern sieht.

 

Mit Verlaub: ...ach, nee. Sinnlos.

 

 

 

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vor 14 Stunden schrieb switty:

bedeutet nach meiner Interpretation, das die Waffenbehörde aktiv wird, wenn man durch Dritte selbst mit Falschinformation denunziert wird

 

Hmm, vielleicht ist das so gemeint, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" klingt für mich erstmal weniger vage als "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen". Immerhin müssen die Anhaltspunkte ja tatsächlich sein...

Mich würde allerdings auch interessieren welche geistige Blähung die dazu veranlasst hat.

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vor 1 Minute schrieb sealord37:

Hmm, vielleicht ist das so gemeint, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" klingt für mich erstmal weniger vage als "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen". Immerhin müssen die Anhaltspunkte ja tatsächlich sein...

 

So hatte ich das auch interpretiert und das wäre in der Tat fast schon eine Klarstellung und somit winzige Verbesserung des Waffenrechts. Jedenfalls klingt das deutlich konkreter.

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vor 5 Minuten schrieb pulvernase:

Abgesehen davon: In jeden Haushalt gehört ein KWS, weil je mehr waffenrechtliche Erlaubnisse, desto besser.

Erstens wissen wir nicht was kommen wird. Es gibt nicht einmal einen konkreten Entwurf, geschweige denn Beschluss. Zweitens sind mir mehrere Berichte bekannt, wo KWS-Inhabern eine Gebühr für nachträgliche Zuverlässigkeitsprüfungen auferlegt wurde. Genau das ist der Grund, warum ich es nicht für sinnvoll erachte, den KWS einfach auf "Verdacht" ohne konkreten Sinn zu beantragen.

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Eine seperate, nachträgliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für KWS gibt es hier im Kreis nicht, wenn man WBK-Inhaber ist.

Und nachdem die Leute, um die es geht, hier auf die WBK hinarbeiten ist da nichts verloren. Einzig die paar € Verwaltungsgebühr für die Ausstellung, aber das geht in den Kosten für die erste Waffe und das Training unter.

 

Selbst ohne das ganze Theater hier war es vorher schon sinnvoll, sich das Teil ausstellen zu lassen. Erstens zeigt das eventuelle Probleme später bei der WBK auf und zweitens verkürzte es - zumindest bei uns - die Wartezeit auf die erste WBK signifikant, wenn der Antrag auf den KWS richtig getimed wurde. Bei uns führt die Behörde nämlich die Zuverlässigkeitsüberprüfung nur bei Vorliegen eine kompletten Antrags (inkl. Bedürfnisbescheinigung) durch und das kann dann schon mal einige Wochen dauern. Wenn der KWS oder eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung 1-2 Monate vor der WBK beantragt wurden, dann geht das deutlich flotter.

 

Wie immer: Hunderte verschiedene Behörden, hunderte verschiedene Vorgehen. Bei uns im Kreis ist das eine sinnvolle Sache.

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