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Mindestalter für Erwerb von Großkaliber und Halbautomaten


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Geschrieben

Hallo,

iIch suche jetzt schon eine ganze Weile, nach einer Übersicht von Altersangaben, zum Kauf von Großkaliber und

Halbautomatischen Waffen.

Ich werde da leider nirgens so richtig fündig. Auch auf der Seite des Bundesministeriums, im Waffengesetzt konnte ich nichts finden.

Gibt es vielleicht ein Buch, über das Waffengesetzt, das man auch versteht?

Spätestens nach zwei Seiten von diesen § bin ich wieder so weit wie am Anfang.

Danke

Roman

 

 

Geschrieben

Es geht mir hauptsächlich um Sportschützen.

25 Jahre für Großkaliber ist auch noch klar.

Allerdings zählt das Alter von 25 Jahre nur für die Erstwaffe???

Wer also bereits ein KK auf der Gelben WBK hat, darf dieser dann ab 21 Jahren ein Großkaliber kaufen?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb roman-1:

Wer also bereits ein KK auf der Gelben WBK hat, darf dieser dann ab 21 Jahren ein Großkaliber kaufen?

Man muss den §6 WaffG in der Tat zwei Mal lesen, um das zu verstehen: der Hinweis "Satz 1 gilt nicht für [...] [KK-Waffen]"  bezieht sich gleichermaßen auf die erteilte Erlaubnis, das bedeutet, selbst, wenn sich eine KK-Waffe bereits im Besitz befindet gilt die gem. §6, Satz 1 nicht als Ersterwerb. Damit bleibt die erste GK-Waffe die "erste zu erteilende Erlaubnis".

Geschrieben

Am sinnfreiesten ist die Tatsache, dass ein Jagdscheininhaber mit 18 Jahren zwar Kurz- und Langwaffen erwerben darf, auf eine sportliche WBK dies jedoch erst ab 25 Jahren bzw. nur mit Idio... MPU ab 21. Ebenso der Pulvererwerb.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb TwoSix:

Am sinnfreiesten ist die Tatsache, dass ein Jagdscheininhaber mit 18 Jahren zwar Kurz- und Langwaffen erwerben darf, auf eine sportliche WBK dies jedoch erst ab 25 Jahren bzw. nur mit Idio... MPU ab 21. Ebenso der Pulvererwerb.

Beim Pulver da gilt die 21.

 

Jäger dürfen auch schon eher und ohne MPU GK Waffen erwerben.

 

Waffvwv zu §6.4:

...

Auf einen Jäger, für den § 6 Absatz 3 gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 nicht gilt, ist § 6 Absatz 3 auch dann nicht anzuwenden, wenn er eine entsprechende Schusswaffe in anderer Eigenschaft (z.B. als Sportschütze) erwerben will, da die persönliche Eignung einer Person insoweit nur einheitlich beurteilt werden kann....

Bearbeitet von MrCoopa
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb TwoSix:

Am sinnfreiesten ist die Tatsache, dass...

...oder dass man mit 18 Vorstand eines Schützenvereins werden und für den Verein GK-Waffen kaufen darf, selber aber erst sieben (drei) Jahre später..

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Stefan Klein:

Vor 25 Jahren ging Pulver mit Ausnahmegenehmigung schon mit 17 Jahren. Selbst erlebt.

 

Gruß

 

Stefan


Meine erste Kurzwaffe mit 18 Jahren war eine S&W No. 29 in .44 Magnum.

 

Bis heute hab ich noch keinen damit umgebracht. …. 🙄

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte allerdings riesigen Ärger im Verein, weil normal die Mindestanforderung bestand, die erste Kw müsse eine 22 LFB sein.

 

Die hatte ich schon längere Zeit im Vereinstresor liegen … 

 

Immerhin bin ich dann bei der Vereinmeisterschaft auf den vorderen Plätzen gelandet und dann war Schluss!

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Ich hatte allerdings riesigen Ärger im Verein, weil normal die Mindestanforderung bestand, die erste Kw müsse eine 22 LFB sein.

 

...

Bei mir musste die erste Waffe auf eigene WBK eine Dienstpistole und/oder GK-Mehrlade-LW sein. Alles andere hätte sofortigen Unwillen beim Vorstand und Schießsportbeauftragten verursacht. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb TwoSix:

@MrCoopa: Es geht um den SPORTLICHEN Erwerb neben einem vorhandenen Jagdschein, nicht den rein jagdlichen! 

Pulver geht auch ab 18, da jagdliches Bedürfnis. Jedoch nur mit Ausnahmegenehmigung, die eben nicht so einfach erteilt wird.

 

Um nichts anderes geht es in §6.4. Wenn ein Jagdschein schon vorhanden ist, dürfen GK Waffen auch auf das sportliche Bedürfnis ohne Gutachten erworben werden. 

Der jagdliche Erwerb ist eh klar, da gibt es so einen Schwachsinn wie Gutachten sowieso nicht.

Kannste mit 18 direkt das sportlich ausgeschlossene AR15 mit 10" in 300 AAC BLK kaufen, sogar 15 an einem Tag wenn du willst. 

Deshalb verlangt man für den sportlichen Erwerb als Jäger auch kein Gutachten mehr, da dieser sowieso alles erwerben kann was das dt WaffG her gibt. 

 

Edit: ALLES GROßSCHREIBEN MACHT ES AUCH NICHT RICHTIGER, LIEBER NOCHMAL NACHLESEN.

Bearbeitet von MrCoopa

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