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Waffenaufbewahrung


Harry2207

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Eine gemeinsame Aufbewahrung ist zulässig, wenn beide "Einsteller " das gleiche EWB Niveau haben .Bei 2 Jägern sehe ich kein Problem. Die eigenen Waffen müssen auch nicht bei einem selber zu Hause stehen, man muss nur einen dauerhaften Zugang dazu haben. Die Behörde wird deine Aufbewahrung abfragen, teile ihr dann mit wo und bei wem deine Waffe lagert.

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vor 8 Minuten schrieb PetMan:

Eine gemeinsame Aufbewahrung ist zulässig, wenn beide "Einsteller " das gleiche EWB Niveau haben .Bei 2 Jägern sehe ich kein Problem. Die eigenen Waffen müssen auch nicht bei einem selber zu Hause stehen, man muss nur einen dauerhaften Zugang dazu haben. Die Behörde wird deine Aufbewahrung abfragen, teile ihr dann mit wo und bei wem deine Waffe lagert.

Also könnten wir beide Waffen auf die Wbk meines Schwiegervaters setzen? 

Ab Waffen kauf, wird ja vom Geschäft die Behörde informiert,sas ich eine Waffe gekauft habe. 

Wie soll man da vorgehen? 

Bei der Behörde anrufen? 

 

Meine Waffe steht bei meinem Schwiegervater, is aber auf keiner wbk???? 

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Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt? Dann sorry. Nein, DU erwirbst deine eigene Langwaffe auf DEINE EWB (Erwerbsberechtigung ) und lässt sie auf DEINE WBK eintragen. Die AUFBEWAHRUNG DEINER WAFFE kann auch bei deinem Schwiegervater vonstatten gehen, wenn er THEORETISCH  auch  deine erwerben dürfte und du SEINE. Geht darum das beide das gleiche Niveau an EWB haben müssen, wenn beide Zugang haben. Beispiel: Vater und Sohn habe WBK, Papa eine 9mm, Sohn, 18 Jahre , eine KK Pistole. Die KK darf beim Papa im Tresor lagern, aber Junior keinen Zugang haben. Wird Junior so alt das er selber auch eine 9mm haben dürfte kann er einen Schlüssel bekommen, vorher nicht. Dein Schwiegervater und du scheinen mit das gleiche "Niveau " zu haben.

 

vor 44 Minuten schrieb Harry2207:

Kann ich meine Waffe, die auf meinem Namen registriert wird, in dem Waffenschrank meines Schwiegervaters in einem anderen Ort aufbewahren, bis ich mir einen Schrank besorgt habe? 

Oder ganz einfach ausgedrückt : JA

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vor 7 Minuten schrieb PetMan:

Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt? Dann sorry. Nein, DU erwirbst deine eigene Langwaffe auf DEINE EWB (Erwerbsberechtigung ) und lässt sie auf DEINE WBK eintragen. Die AUFBEWAHRUNG DEINER WAFFE kann auch bei deinem Schwiegervater vonstatten gehen, wenn er THEORETISCH  auch  deine erwerben dürfte und du SEINE. Geht darum das beide das gleiche Niveau an EWB haben müssen, wenn beide Zugang haben. Beispiel: Vater und Sohn habe WBK, Papa eine 9mm, Sohn, 18 Jahre , eine KK Pistole. Die KK darf beim Papa im Tresor lagern, aber Junior keinen Zugang haben. Wird Junior so alt das er selber auch eine 9mm haben dürfte kann er einen Schlüssel bekommen, vorher nicht. Dein Schwiegervater und du scheinen mit das gleiche "Niveau " zu haben.

 

Oder ganz einfach ausgedrückt : JA

Das hört sich gut an. 

Also muss ich bei der Behörde meine Wbk beantragen und denen gleichzeitig mitteilen, daß meine Waffe bei meinem Schwiegervater steht? 

 

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vor 1 Minute schrieb Harry2207:

Also muss ich bei der Behörde meine Wbk beantragen und denen gleichzeitig mitteilen, daß meine Waffe bei meinem Schwiegervater steht? 

Jepp. Auch mitteilen das dein Schwiegervater selber Jäger ist . Wenn du da anrufst werden die dir sagen was du da als Nachweis bei bringen sollst. Zb die NRW ID von ihm, ein Bild vom Typenschild des Tresors o.ä.

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vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Jepp. Auch mitteilen das dein Schwiegervater selber Jäger ist . Wenn du da anrufst werden die dir sagen was du da als Nachweis bei bringen sollst. Zb die NRW ID von ihm, ein Bild vom Typenschild des Tresors o.ä.

Super. 

Danke. 

Dann we'd ich da Montag mal direkt anrufen

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Achtung, die gemeinsame Aufbewahrung ist nur dann gestattet, wenn ihr eine häusliche Gemeinschaft seid und du eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit (Hausschlüssel) hast.

 

WaffVwV

"36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen)."

 

Ansonsten würd ich es mit Paragraph 12 (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.

als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

b)

vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

 

halten.

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vor 7 Stunden schrieb Harry2207:

Also muss ich bei der Behörde meine Wbk beantragen und denen gleichzeitig mitteilen, daß meine Waffe bei meinem Schwiegervater steht? 

als jäger "beantragst" du KEINE wbk!

wenn du noch keine waffe(n) besitzt, aber einen aktuell gelösten jagdschein hast, dann erwirbst du die waffe (händler/privat) und meldest den erwerb fristgerecht bei deiner behörde an! dabei "erhälst" du dann deine wbk, weil die behörde ja "irgendwo" die waffe eintragen muss! dabei klärst du dann auch gleich dir frage mit der "unterbringung" mit der behörde ab!

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Ein Waffenbesitzkarte ist Ergebnis eines Verwaltungsakt, d.h. erst Antrag, dann bekommt man die WBK bzw. einen rechtskräftigen Bescheid. Der Antrag kann ja auch abgelehnt werden, z.B. wegen fehlender Zuverlässigkeit. Ein vorhandener gültiger Jagdschein beinhaltet insofern keinen zwingenden Automatismus, dass man die erworbene Waffe genehmigt (=eingetragen) bekommt.

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Um das ganze nochmals auf einen klaren Punkt zu bringen:

 

1. Verwahrung im Tresor des berechtigten Schwiegervaters ist dauerhaft möglich, wenn eine häusliche Gemeinschaft mit diesem besteht. Vorübergehend (bis ein eigener Tresor vorhanden ist) auf jeden Fall problemlos zulässig.

 

2. Die Eintragung der Waffen in eine gemeinsame WBK des Schwiegervaters macht nur dann Sinn, wenn auch beide die Waffen nutzen möchten. Andernfalls eigene WBK beantragen.

 

Grüssle SBine

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vor 14 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

1. Verwahrung im Tresor des berechtigten Schwiegervaters ist dauerhaft möglich, wenn eine häusliche Gemeinschaft mit diesem besteht. Vorübergehend (bis ein eigener Tresor vorhanden ist) auf jeden Fall problemlos zulässig.

Das war meine Intention bei meiner Antwort. Ich kenne aber auch 2 Fälle, die sind ohne häusliche Gemeinschaft . Da wurde das Amt angefragt und die haben das akzeptiert. Sehe ich jetzt auch nicht wirklich ein Problem drin. Würde er seinen eigenen Tresor zum Schwiegervater neben dem seinen stellen wäre das ja auch erlaubt. Ich muss ja nicht zu Hause aufbewahren . Macht sogar Sinn wenn der Schwiegervater nah am Revier wohnt und der Jungjäger weiter weg. Oder wenn er nach der Arbeit nicht erst weit nach hause fahren will die Waffe holen.  Vieles kann Sinn machen. Auch wenn das Gesetz da eine kompliziertere Regelung nennt. Aber möglich ist auch viel.

Bearbeitet von PetMan
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