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IGNORED

Antrag kleiner Waffenschein Hausbesuch


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Geschrieben

Hallo @bernd68 und @all,

 

"bevor ich mich uffreche tu, is mer's egal!"

(pfälzer Einstellung, eher ein Wunsch....)

 

Ein Hausbesuch wegen des kleinen Waffenscheines ist fragwürdig, ohne Zweifel.

 

Da kommen von zwei Seiten Emotionen hoch:

Du fühlst Dich irgendwie "angegangen" - sie muss einen unangenehmen Auftrag erledigen.

 

Hier macht der Ton die Musik - von beiden Seiten.

Wir wissen ja nicht, WIE Du Dich beschwert hast.

Wir wissen nicht, WIE die Dienststelle Deine Beschwerde weitergegeben hat.

Wir wissen nicht, Wie Deine Mine aussah, als ihr aufeinander getroffen seid.

Wir wissen nicht, wie Dein Ton war.....

 

Also viele Unabwägbarkeiten........Mimik, Gestik und Sprachhaltung fehlen.

 

Ich würde sagen - "cheyze gelaufen" von beiden Seiten!

 

Interessant wäre, die Darstellung der Polizistin zu hören......:rolleyes:

 

 

Gruß Habakuk

 

 

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Andreas181:

Die Ablehnung zieht auch einen Eintrag im Bundeszentralregister nach sich. Und zwar für 10 Jahre. Das wäre es mir schon wert dagegen vorzugehen, wenn unberechtigt.

Dort kommen nur rechtskräftige Verurteilungen rein und keine Verwaltungsakte.

Geschrieben

Auch ein Punkt, ja.

Sonst wird ein endloses Theater um "Kontaktvermeidung" wg. Pandemieschutz gemacht, aber hier geht's nicht ohne Hausbesuch...

 

In Ba.-Wü. und Bayern z.B. wäre so ein Vorgehen übrigens generell ungewöhnlich. Dort ist ja auch nicht der Polizeivollzugsdienst mit dem Vollzug des WaffG befasst, sondern alle Antrags-/Genehmigungs- etc. Angelegenheiten werden von der Verwaltungsbehörde ausgeführt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Habakuk:

Wir wissen nicht, Wie Deine Mine aussah, als ihr aufeinander getroffen seid.

Beide werden doch wohl fein Maske getragen haben...

 

vor 50 Minuten schrieb karlyman:

Sonst wird ein endloses Theater um "Kontaktvermeidung" wg. Pandemieschutz gemacht, aber hier geht's nicht ohne Hausbesuch...

Ist doch klar, eine Schreckschusswaffe hat natürlich viel mehr Relevanz als ein tödliches Virus.

Von Amts wegen.

 

Viel Grün heute.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Solange die Corona Verordnungen noch laufen betritt niemand mein Haus/Wohnung!

In meinem Dunstkreis kamen aktuell auch wieder Schreiben der Behörde zu aktuell laufenden Aufbewahrungskontrollen bli bla blub, man kennt die Schreiben ja. Ich war auch erstaunt über dir Tatsache , dass man während Corona länger dauernde Indoor Kontrollen machen möchte. Das dauer ja dann schon einen Moment.

 

Vll. dann einfach an der Tür sagen man hat vermutlich Corona und will jetzt gerade zum Arzt. Sorry grün war aus, ich empfinde es als sehr dreistes Verhalten in der vierten Welle.

 

Hier wurde mehrfach um Fairness gegenüber PVB*innen gemahnt. Ich habe leider auch die Erfahrung gemacht das weibliche PVBinnen ihr Fehlverhalten (oder das auch ihrer Behörde) mit unfairen Mitteln kaschieren  wollen. Ich hatte da damals keine Lust drauf, aber bei mit hätte es direkt für zwei Fachaufsichtsbeschwerden gereicht. PVBs( ohne *in) können auch mal verlieren.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Solange die Corona Verordnungen noch laufen betritt niemand mein Haus/Wohnung!

 

Klar. Notarzt bleibt vor der Tür stehen .

 Feuerwehr darf nicht löschen .

Polizei den Einbr3cher nicht verhaften . 

Der Bestatter darf die Tote Oma nicht abholen . 

 

Coronaverordnung sei dank. 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb kulli:

Ich habe leider auch die Erfahrung gemacht das weibliche PVBinnen Staatsdiener ihr Fehlverhalten (oder das auch ihrer Behörde) mit unfairen Mitteln kaschieren  wollen

Ich hab mal etwas korrigiert. Eine Beschwerde meinerseits über so eine Person brachte nur die Mitteilung der Beschwerdestelle: "Wir haben bei der Person nachgefragt und uns wurde bestätigt das kein Grund zur

Beschwerde vorliegen würde"

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb raze4711:

Klar. Notarzt bleibt vor der Tür stehen .......usw

Ich sehe da schon unterschiede. Manche Sachen müssen sein, andere nicht. Heute Nachmittag gibts einen Hausbesuch vom Hausarzt für die pflegebedürftigen Schwiegereltern. Natürlich darf der rein. Auch die Sozialstation darf jeden Tag rein. Der Bote der Apotheke z.b. aber gibt an der Tür ab. ICH lasse auch nur jemand  rein wenn es unbedingt sein muss. Ein Hausbesuch wegen einem KWS gehört da sicher nicht dazu. Zumal ICH ja auch wegen Corona nicht aufs Amt darf und alles schriftlich machen muss. Und die Begründen das mit der " Fürsorgepflicht des Arbeitgebers " .....................unnötige Besuche auf dem Amt, und das sind bis auf Waffen abgeben alle Besuche, sind unerwünscht....................

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb JPLafitte:

Eine Beschwerde meinerseits über so eine Person brachte nur die Mitteilung der Beschwerdestelle: "Wir haben bei der Person nachgefragt und uns wurde bestätigt das kein Grund zur

Beschwerde vorliegen würde"

So ähnlich wurde mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde von mir auch abgewehrt. Komischerweise bekam ich wegen der Fachaufsichtsbeschwerde in gleicher Sache vom Ministerium recht............

Geschrieben

Was mir noch eingefallen ist: bei solchen "Terminen" im Eigenheim wäre es bestimmt nicht schlecht einen Dritten als Zeuge beizuziehen.

 

Zur Kontrolle durch weibliche Polizisten: villeicht ist das jetzt eine neue Taktik um Incels aufzudecken :)

Diese Gruppierung ist ja seit einiger Zeit ein neuer Lieblingsfeind der Medien geworden.

Potentiell verdächtig ist jeder männliche homo sapiens.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb raze4711:

 

Klar. Notarzt bleibt vor der Tür stehen .

 Feuerwehr darf nicht löschen .

Polizei den Einbr3cher nicht verhaften . 

Der Bestatter darf die Tote Oma nicht abholen .

 

Der hier dkskutierte Fall einer Vor-Ort-Kontrolle hat mit diesen Beispielen (meist akute Notlagen) nichts zu tun, bzw. spielt nicht in derselben Liga.

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Der hier dkskutierte Fall einer Vor-Ort-Kontrolle hat mit diesen Beispielen (meist akute Notlagen) nichts zu tun, bzw. spielt nicht in derselben Liga.

 

Da hast Du natürlich recht, keine Kontrolle kein Schein, dass wird aber hier dann natürlich zu einem Fall für das Verfassungsgericht.

 

 

Geschrieben

Bis zum Verfassungsgericht ist's verfahrensrechtlich ein weiter Weg... und das für einen KWS...

 

Im Übrigen ist natürlich tatsächlich die Frage zu stellen, warum eine Antragsbearbeitung (bzw. -entscheidung) nur nach Vor-Ort-Kontrolle möglich sein soll.

Ich kenne hier (ist aber Ba.-Wü., nicht NRW) niemanden, der nach Stellen eines solchen Antrages einen (als zwingend bezeichneten) "Hausbesuch" erhielt.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb PetMan:

Ich sehe da schon unterschiede. Manche Sachen müssen sein, andere nicht. Heute Nachmittag gibts einen Hausbesuch vom Hausarzt für die pflegebedürftigen Schwiegereltern. Natürlich darf der rein. Auch die Sozialstation darf jeden Tag rein. Der Bote der Apotheke z.b. aber gibt an der Tür ab. ICH lasse auch nur jemand  rein wenn es unbedingt sein muss. Ein Hausbesuch wegen einem KWS gehört da sicher nicht dazu. Zumal ICH ja auch wegen Corona nicht aufs Amt darf und alles schriftlich machen muss. Und die Begründen das mit der " Fürsorgepflicht des Arbeitgebers " .....................unnötige Besuche auf dem Amt, und das sind bis auf Waffen abgeben alle Besuche, sind unerwünscht....................

 

Du wohnst im falschen Kreis . 😉

Ich war vo 4 Woche  bei uns auf der Behörde und habe endlich mal meine Magazine angemeldet 😙

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb karlyman:

 

Der hier dkskutierte Fall einer Vor-Ort-Kontrolle hat mit diesen Beispielen (meist akute Notlagen) nichts zu tun, bzw. spielt nicht in derselben Liga.

 

 

Dann sollte man das auch so schreiben . 

Die Aussage ..... bei mir kommt wegen der Coronaverordnung niemand rein , ist eine Pauschalaussage  . 😉

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

Du wohnst im falschen Kreis . 😉

Du weißt wo ich wohne und welcher "Dame " für mich zuständig ist. Manchmal wünsche ich mir echt eine andere Behörde, andererseits sehe ich was in anderen Kreisen manchmal abgeht . Kann es eh nicht ändern.....

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb PetMan:

Du weißt wo ich wohne und welcher "Dame " für mich zuständig ist. Manchmal wünsche ich mir echt eine andere Behörde, andererseits sehe ich was in anderen Kreisen manchmal abgeht . Kann es eh nicht ändern.....

 

Ich bin gerade am Umziehen. Nach SB . Bin mal gespannt, wie es dort ist . 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 25.8.2021 um 07:52 schrieb raze4711:

Wer Arbeitet macht auch mal einen Fehler. Auch Polizisten sind davon betroffen .Niemand kann alles wissen.

Für den Bürger gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Deshalb darf man gerne strenge Maßstäbe an die Träger der besonderen Mützen stellen.

 

@Bernd68 Die Behörden sind der natürliche Feind des LWB, deshalb verhalte dich dem entsprechend.

Bearbeitet von Sergej
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb raze4711:

 

Ich bin gerade am Umziehen. Nach SB . Bin mal gespannt, ...... . 

Dann kannst du mal berichten ob die dein Bedürfnis neu überprüfen und vor allem was sie dafür sehen wollen. Wird bei Umzügen gerne und häufig gemacht. Deine Waffen auf Jagdschein und geerbte werden da sicher kein Problem sein, aber ich denke du hast auch noch einiges auf dein Sportschützenbedürfnis . Normal sollte bei dir das Schreiben über die Mitgliedschaft im Verein reichen, deine erste EWB ist ja älter als 10 Jahre...................

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb raze4711:

Klar. Notarzt bleibt vor der Tür stehen .

 Feuerwehr darf nicht löschen .

Polizei den Einbr3cher nicht verhaften . 

Der Bestatter darf die Tote Oma nicht abholen .

Unsinn!

Für schwer verständliche "gegen meinen Willen"

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Dann kannst du mal berichten ob die dein Bedürfnis neu überprüfen und vor allem was sie dafür sehen wollen. Wird bei Umzügen gerne und häufig gemacht. Deine Waffen auf Jagdschein und geerbte werden da sicher kein Problem sein, aber ich denke du hast auch noch einiges auf dein Sportschützenbedürfnis . Normal sollte bei dir das Schreiben über die Mitgliedschaft im Verein reichen, deine erste EWB ist ja älter als 10 Jahre...................

 

Bin auch noch immer Mitglied im Schützenverein . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Kann es eh nicht ändern.....

Wahltag ist Zahltag. Wie viele Stimmen braucht man denn, um bei Landratswahlen etwas zu reißen? Das funktioniert bei den Amis bei den Wahlen zum Sheriff (der eine gewisse Verwandtschaft mit dem Landrat hat, jedenfalls mehr als mit einer mit Fransenweste durch die Wüste reitenden Person) bisweilen recht gut. Idealerweise gäbe es zwei ansonsten wählbare und chancenreiche Kandidaten, sagen wir einen von einer bürgerlichen Partei und einen von einer freien Wählervereinigung.

Bearbeitet von Proud NRA Member

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