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EU Feuerwaffenrichtlinie - Tschechien: Schusswaffenbesitz in Verfassung aufgenommen


bigtao-7

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Zitat

Verfassungsänderung gebilligt Tschechen haben das Recht auf Waffenbesitz

...Tschechien nimmt das Recht auf Schusswaffenbesitz in seine Verfassung auf. Nach dem Abgeordnetenhaus billigte nun auch der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, mit deutlicher Mehrheit die Änderung. In der Grundrechtecharta des EU-Mitgliedstaats wird es damit künftig heißen: "Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen, ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert."...

https://www.n-tv.de/politik/Tschechen-haben-das-Recht-auf-Waffenbesitz-article22696136.html

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So schnell, wie's reingeschrieben wurde kann's auch wieder gestrichen werden oder man definiert eben "ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert" um.

 

Was ist denn bei uns passiert, als man wegen der unangemeldeten Waffenaufbewahrungskontrollen "Insofern muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zurückstehen." gesagt hat?

Wir haben uns ob der Einschränkung unseres Grundrechtes aufgeregt, die wenigsten sind deswegen aktiv geworden und so geht es weiter ...

 

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Grundrechte sind Rechte, die ohne Vorbehalt durch den Staat einem jeden Grundrechtsinhaber garantiert werden. 

 

Während der Regierungsmaßnahmen der letzten 18 Monate ist dem ein oder anderen Deutschen sicher aufgefallen, dass eine Menge Dinge die er mal für Grundrechte hielt tatsächlich keine Grundrechte, ja nicht einmal Rechte sind, auf die er sich berufen kann. 

 

Sondern Privilegien, die der Staat ihm willkürlich zu- und aberkennt. 

 

LWB kennen diese Situation schlicht schon ein wenig länger. 

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Ein guter Tag  - WUNDERBAR.

 

Immer schön wenn in Europa ein Staat den Anfang macht. BRAVO.

 

Tschechien , das TEXAS der EU.

Bearbeitet von Kanne81
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Der wichtige Punkt ist doch, dass ein EU-Staat diesen Schritt gegangen ist und dabei vor allem den EU-Bestrebungen in Richtung Einschränkung (bei denen m.W. Berlin im Hintergrund ganz gewaltig die Fäden zieht) den Mittelfinger zeigt.

Ich sehe das in erster Linie als wichtigen symbolischen Akt, der in gewisser Weise auch wieder den fortschreitenden Zerfall des jetzigen EU-Konstruktes aufzeigt.
Und die EU, so wie sie jetzt ist, kann keiner wollen dem was an Freiheit und Selbstbestimmung liegt.

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vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Tja das haben wir auch in der Verfassung so wie auch das recht auf Waffentragen. Dann gibt es das Kleingeschriebene in der Auslegung, und schon sieht alles anders aus.

In der Schweiz? Ich konnte auch die Schnelle nur Art. 107 finden, der eher das Gegenteil, nämlich die Bundeskompetenz für Regelungen, festlegt. Gibt's da noch etwas?

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Na ja, eigentlich steht da :"Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen..."

 

NICHT, dass man die Dinger auch ohne Weiteres besitzen darf. Das dichtet sich NTV möglicherweise dazu, um die Schlagzeile besser verkaufen zu können.

 

Und wer meint, das Nutzungsrecht in besonderen Fällen rechtfertigt auch das Besitzrecht, der möge z.B. mal ins deutsche Betäubungsmittelrecht schauen. Wer es noch nicht weiß: Drogen zu konsumieren ist nicht verboten - welche zu besitzen, zu erwerben, abzugeben, schon...

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