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IGNORED

EU Feuerwaffenrichtlinie - Tschechien: Schusswaffenbesitz in Verfassung aufgenommen


bigtao-7

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vor 17 Stunden schrieb ASE:

Der Modus-Operandi des Waffenbesitzers und des WOlers im speziellen ist nun mal das Jammern.

Liegt wohl an der jahrelangen Erfahrung, dass der Waffenbesitz immer mehr eingeschränkt wird.

Viele der uns "plötzlich und unerwartet" 2003 (übrigens von einer "links-grün-versifften" Regierung (wie diese Richtung hier gerne tituliert wird) und nicht etwa von den Konservatien und der ach so liberalen FDP) gewährten Dinge werden peu à peu wieder eingeschränkt, manches sogar rückwirkend (vor 2003 brauchte man das Bedürfnis nur zum Erwerb, mittlerweile auch zum Besitz - AUCH für vor 2003 erworbene Waffen).

 

Aber was hast DU denn getan?

"Nicht gejammert" - und sonst?

 

vor 17 Stunden schrieb ASE:

Nun passiert zu Böhmen etwas, was am eigenen Weltbild rüttelt, weil es 180° in die gegengesetzte Richtung geht. Und die Reaktion ist, natürlich ein "pah" und behalten die "bestimmt nicht lange", weil man es nicht ins eigene Weltbild und die eigene Propheterie integrieren kann, das es sehr wohl anders geht.  Alles nur Kompensationsreaktionen auf die Brüskierung der eigenen "Waffenlobby"

Das fabulierst Du Dir irgendwie zusammen!

Nochmal: Es wurde lediglich geschrieben (und mit Beispielen belegt), dass das keine "Garantie auf ewig" ist!

 

vor 17 Stunden schrieb ASE:

Besonders amüsant ist das erkennbare verwechseln von Deutschland und Tschechien.....

WER soll das WO getan haben?

 

Belege doch mal, dass es in Tschechien unmöglich ist einzelne Punkte aus der Verfassung auch wieder zu streichen!

 

vor 17 Stunden schrieb ASE:

Jetzt holst du mal Luft und schaust im Geschichtsbuch nach, seit wann Böhmen kein Teil des teutschen Reiches mehr ist...

Jetzt holst Du mal gaaanz tief Luft und schaust im Geschichtsbuch nach, ...

Welche Rechte den Tschechen, die "zwischen den Kriegen" übrigens die Nr. 5 der Weltwirtschaft waren (IIRC), erst von den Nazis und dann von den Kommunisten so weggenommen wurden.

Wenn Du damit fertig bist nimmst Du Dir mal die Tschechische Verfassung vor und überprüfst wie viele Punkte seit der Trennung von der Slowakei 1993 (die paar Jahre zwischen der Samtenen Revolution und der Teilung der Tschechoslowakei vergessen wir dabei mal) dort geändert wurden.

Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass seitdem die Bürgerrechte immer nur erweitert und NIE (direkt o. "indirekt", durch Erweiterung der Rechte des Staates gegenüber dem Bürger) eingeschränkt wurden, dann leiste ich Dir Abbitte.

 

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vor 17 Stunden schrieb ASE:

Solche töne hörst du bei uns nicht.

Von Zeit zu Zeit "hört" man das schon, nur ist leider "die breite Masse" zu träge entsprechende Konsequenzen zu fordern.

 

vor 17 Stunden schrieb ASE:

Ja und zwar nur  mit Begründung, über die anders als in D vom Verfassungsgericht gewacht wird.

Du scheinst wirklich so ziemlich alles zu verpennen!

Wie viele Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren "kassiert", bzw. in etlichen Punkten eine Nachbesserung gefordert?

 

vor 17 Stunden schrieb ASE:

DU willst es dir einfach schönreden, das in Tschechien ein anderer Wind weht als in Merkelstan und das es Länder gibt, bei denen die Verfassung einen hohen Stellenwert hat.

Dort ist bestimmt alles "Gold, was glänzt".

Wieso bist Du eigentlich noch hier?

Nix wie hin!

Auch wenn Dir "Europa" "ein Dorn im Auge ist",  so hat es immerhin für "Freizügigkeit" gesorgt: JEDER EU-Bürger darf sich frei in der EU bewegen und wohnen und arbeiten "wo es ihm gefällt".

Also nochmal: Was machst Du noch hier? Nix wie hin!

Oder sollte es etwa so sein, dass es auch dort "Schattenseiten" gibt?

 

Leider ist unser Grundgesetz ein "zahnloser Tiger", weshalb der GröVaZ - der Größte Verfassungsbrecher aller Zeiten (mehrfach von BVerfG bestätigt) - sagen konnte, dass es "nicht schlimm sei" die Verfassung zu brechen, das sei ja nicht einmal strafbewehrt.

Leider kennt das StGB zwar "Straftaten im Amt", aber keine "Straftaten im Politischen Amt".

 

Aber ist das in Tschechien anders?

Wird dort die Missachtung der Verfassung durch Politiker strafrechtlich geahndet?

Wie viel "anders" weht denn dort der Wind?

 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Ja. Ich kenne einen CZ-Waffenbesitzer, der seit Jahren eine dortige Lizenz zum Waffentragen (SV) hat.

Die hat schon einige Anforderungen, aber ist für den Sachkundigen gut erreichbar.

 

In CZ war die Erwerbslizenz bislang meist ein "Zusatzmodul" für Waffenbesitzer, z.B. Sportschützen, die das zur vorhandenen Lizenz (waffenrechtl. Erlaubnis) dazuerwarben.

Kann sein, dass das im Zuge der neuen verfassungsrechtlichen Regelung jetzt noch gelockert (erweitert) wird.

Kannst Du das mal bitte näher erläutern?!

Wie sieht die "Waffensachkundeprüfung" in Tschechien aus für

Sportschützen

Jäger

"Selbstverteidiger"

 

Bzw. was muss der bereits waffenbesitzende Sportschütze/Jäger zusätzlich machen.

Gibt's z.B. die Pflicht eine entsprechende Versicherung abzuschließen, für den Fall, dass man anderen mit der Waffe einen Schaden zugefügt hat?

 

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Am 23.7.2021 um 18:44 schrieb TriPlex:

Interessant auch, dass diese Ergänzung erst 1968 (im Zusammenhang mit der Notstandsverfassung) ins GG aufgenommen wurde.

Ja und wie den damaligen Bundestagsdrucksachen zu entnehmen war, wurde dieser Passus auch unter Berufung auf die US-Verfassung reingeschrieben!

 

Am 27.12.2019 um 20:19 schrieb Schwarzwälder:

Im Übrigen ist bei der Gesetzesinterpretation immer zu berücksichtigen, was dem Wille des Gesetzgebers entsprochen hat.

Insbesondere Bundestagsdrucksachen helfen da weiter.

Und in dem GG-Kommentar von Prof. Dr. Hermann von Mangoldt, Verlag Franz Vahlen (Beck Shop online) zu Art. 20,4 GG steht doch tatsächlich: http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/von-Mangoldt-Artikel-20-82-9783800637324_0305201208360809_lp.pdf (letzte Seite der Leseprobe) 

Zitat

Dabei wollte man an die naturrechtliche Tradition des Widerstandsrechts anknüpfen, namentlich an die entsprechenden Verbürgungen in den revolutionären Verfassungen Nordamerikas und Frankreichs im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts.

Am 27.12.2019 um 20:19 schrieb Schwarzwälder:

Belegt wird dies durch:  "Vgl. den Redebeitrag des FDP-Abgeordneten Bucher, Verhandlungen des Deutschen Bundestages 5/9364, sowie die Stellungnahme des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 5/2873, S. 9." http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/05/028/0502873.pdf

 

Leute, wir haben gerade das 2nd Amendment für deutsche Legalwaffenbesitzer ausgegraben! Sensationell!!:s73: 

 

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Sensationell!

Einen derartigen Hirnfurz :gaga: als "sensationell" zu bezeichnen, halte ich für mehr als gewagt, insbesondere, weil sich aus dem zweiten Verfassungszusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika rein garnichts in Bezug auf das deutsche Widerstandsrecht gem. Art. 20 (4) GG ableiten lässt und schon gleich garnichts hinsichtlich des Rechts auf Waffenbesitz in der Bananenrepublik Deutscheland. :contra:

 

 

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vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

Einen derartigen Hirnfurz :gaga: ... rein garnichts in Bezug auf ... des Rechts auf Waffenbesitz in der Bananenrepublik Deutscheland. :contra:

Rechtshistorisch sind die Zusammenhänge zwischen der Entstehung Art. 20,4 GG und der amerikanischen Verfassung einfach da. Man muss nur lesen können, siehe Bundestagsdrucksache und Kommentar von Prof. Mangoldt.

Da kommst Du auch mittels Beleidigungen "Hirnfurz" in der Sache nicht dran vorbei.

"Sensationell" war jetzt etwas humoristisch durch das smiley dargestellt, aber was dran ist bzw. war da schon.

Jedes Widerstandsrecht braucht allerdings auch Mittel. Diese sind im 2nd amendment verdeutlicht worden, während im Deutschland der 60er Jahre - also der Entstehungszeit des Art. 20,4 GG - diese Mittel in zig millionenfacher Form verfügbar waren: Einfach bestellen bei Neckermann, es herrschten äußerst liberale "Waffengesetze". Vielleicht sah man deshalb auch keinen Anlass, Art. 20,4 GG a la 2nd amendment zu "unterfüttern".

 

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