Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Colt S.:

 

was soll das Gericht eigentlich machen wenn die Behörde ein falsches Spiel betreibt und der Anwalt aus welchen Gründen auch immer hier nicht gegensteuert?

Gruß Colt

 

 

Hallo Colt,

 

gab es den vor Gericht nicht so etwas wie eine Anhörung wo Du Deine Sicht erläutern konntest?

 

MfG, Shadow

 

Geschrieben

Hallo Shadow,

Anhörung? Was ist das?

Bei beiden Verhandlungen hat man weder meine Aktenordner mit Urkunden noch mein Schießbuch, welche ich demonstrativ auf den Tisch gestellt habe beachtet!

Noch gab es für mich die Möglichkeit meine Sicht der Dinge vor Gericht darzulegen, da wären meinerseits sehr viele Ungereimtheiten der Behörde zur Sprache gekommen, das wäre sicherlich für die Behörde sehr peinlich geworden!

Es war eigentlich so als war ich persönlich gar nicht anwesend!

Bei der letzten Verhandlung war es dem Gericht wichtiger mit dem Anwalt zusammen den Streitwert in die Höhe zu puschen, da hier die Beklagte (Landratsamt) nicht mal was äußern musste war mir die Lage dann bekannt!

Der Anwalt hat es nicht mal für notwendig erachtet das Gericht(VGH Mannheim) die Frage bezüglich Berufung zustellen!

Gruß Colt S.

Zitat

 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Slaytanic:

Also Stände offen, aber keine Teilnahme da nicht geimpft?

Die Situation ist ja recht neu, konkrete Infos kenne ich nicht. Glaube aber, dass der "ungeimpfte" Schütze das Problem hat. Schau unter dem Link hier, da gibt der LV4 "... sieben Monate Training möglich ..." an. Als 2G Opfer würde ich auf 18 Termine/Jahr umstellen ...

https://www.bdslv4.de/archiv/2021/2021-12-01_Ausnahmeregelung_Training.pdf

Geschrieben
Am 12.12.2021 um 14:58 schrieb Colt S.:

Bei der letzten Verhandlung war es dem Gericht wichtiger mit dem Anwalt zusammen den Streitwert in die Höhe zu puschen,

Schade das du vermutlich andere ins offene Messer laufen lässt in dem du den Namen des nach deiner Aussage "Fachanwalts" geheim hälst.

Geschrieben

Hallo

vor einer Stunde schrieb chapmen:

Schade das du vermutlich andere ins offene Messer laufen lässt in dem du den Namen des nach deiner Aussage "Fachanwalts" geheim hälst.

Ich muss hier leider den Namen momentan verschweigen obwohl ich dem "Fachanwalt" gerne etwas zurückgeben möchte!

Ich möchte von diesem nicht haftbar gemacht werden wegen einer eventuellen Geschäftsschädigung was mit seiner Namensnennung in diesem Forum durchaus möglich wäre!

Er wurde außerdem von mir aufgefordert, er möge sich hier in diesem Forum äußern, was er aber tunlichst vermeidet, mitlesen tut er 100%ig!

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Colt S.:

Ich muss hier leider den Namen momentan verschweigen obwohl ich dem "Fachanwalt" gerne etwas zurückgeben möchte!

Was spricht denn gegen eine PN?

Wer ernsthaft Interesse zeigt, den kannst Du eine solche Nachricht zukommen lassen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Colt S.:

Ich muss hier leider den Namen momentan verschweigen obwohl ich dem "Fachanwalt" gerne etwas zurückgeben möchte!

Ich möchte von diesem nicht haftbar gemacht werden wegen einer eventuellen Geschäftsschädigung was mit seiner Namensnennung in diesem Forum durchaus möglich wäre!

Dann wirst du bis zu deinem Lebensabend schweigen müssen....

Ich verstehs nicht, denn ich gehe davon aus das das was du hier schreibst der Wahrheit entspricht.

Eine sachliche Kritik wird wohl kaum eine Geschäfts- oder Rufschädigung sein. Betonung liegt auf sachlich....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo

Ich muss hier leider den Namen momentan verschweigen obwohl ich dem "Fachanwalt" gerne etwas zurückgeben möchte!

Ich möchte von diesem nicht haftbar gemacht werden wegen einer eventuellen Geschäftsschädigung was mit seiner Namensnennung in diesem Forum durchaus möglich wäre!

Er wurde außerdem von mir aufgefordert, er möge sich hier in diesem Forum äußern, was er aber tunlichst vermeidet, mitlesen tut er 100%ig!

Gruß Colt S.

 

Schreib doch einfach, welchen Anwalt Du guten Gewissens weiterempfehlen könntest, weil er Dir sehr interessante Erfahrungen bzgl. unterschiedlicher Rechtsauffassungen verschafft hat.

 

Nichts anderes ist es ja letzten Endes.

 

Bearbeitet von highlower
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

habe heute nach dem negativen Ausgang der Fachaufsichtsbeschwerde meine Waffen welche gerne der Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim aus meinem Besitz entfernt haben möchte meinem Büchsenmacher zur Aufbewahrung übergeben.

Mein "lieber netter Anwalt" hat mir den Widerruf des LRA Heidenheim von 2011 vorenthalten, diesen habe ich im Dezember 2021 erst erhalten.

Bei näherem Durchlesen dieses habe ich unter anderem folgendes gefunden, der Widerruf durch das LRA Heidenheim basiert auf den Amoklauf von Lörrach, wer sich noch erinnern kann, hier war eine Anwältin unterwegs welche noch im Besitz einer Sportpistole, Kal. . 22 war, dieses ohne ein Bedürfnis hierzu zu haben da diese seit mehreren Jahren in keinem Verein mehr war.

Interessanter Weise möchte der Referatsleiter E. vom Landratsamt Heidenheim sein Tun und Handeln auf dieses beziehen, Winneden konnten er aufgrund der Unterbringungen meiner Waffen nicht in Anwendung bringen.

Nächster Knackpunkt, ich war bis 2018 beruflich Waffenträger, sprich Inhaber eines Waffenscheins, hätte also ohnehin Amok laufen können da ich ja im Dienst stets eine geladene Waffe in der Öffentlichkeit führen durfte, ist also ein reines Alibi um seinen Widerruf von 2011 überhaupt zu begründen.

Außerdem mal ehrlich betrachtet, welcher Amokläufer geht mit einem einschüssigen Vorderladergewehr, einem einschüssigen Match-KK oder gar einem Vorderladerrevolver los um sein Treiben durchzuziehen?

Anscheinend ist es bei dem Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim der Fall.

Mangelendes Fachwissen kann ich dem Referatsleiter E. vom Landratsamt Heidenheim ins besondere attestieren.

Er hat in seinem Widerruf von 2011 nachweislich einen Repetierer als Selbstladelangwaffe in den Grundkontingentbestand eingerechnet, somit hat er mir die im Grundkontingent zustehende 3. Selbstladelangwaffe streitig gemacht, fragt sich doch mit welchem Recht eigentlich?

Im Urteil des VGH Mannheim geht das Gericht davon aus das für den Nachweis des Bedürfnis zum Besitz lediglich die Überkontingentswaffen in Frage kommen, nicht so der Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim 

der beharrt weiterhin auf seinen Widerruf von 2011.

Es wurden seiner Meinung nach folgende Waffenarten eingezogen, Selbstladelangwaffen, Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Repetiergewehre, Vorderladergewehr, Vorderladerrevolver, reine Einzelladergewehre und dieses obwohl dem Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim von den letzten drei Jahren 141 Urkunden in Kopie und Kopien vom Schießbuch der Jahre 2017/2018/2019 vorlagen, alles in allem kann man sagen das hier alles andere als Gerechtigkeit vorliegt sondern reine Rachsucht unter dem Motto Hauptsache Schaden machen.

Der Gesetzgeber hat u. A. die Möglichkeit den Unteren Waffenrechtsbehörden eingeräumt das älteren Schützen wenn sie nicht mehr aktiv sind anstandshalber ihr Waffen gelassen werden, nicht so beim Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim, dieser lehnt es grundsätzlich in meinem Fall ab.

Es sind auch für mich Erinnerungswerte wenn ich eine Waffe 1988 erworben habe und mit dieser es immerhin bis zur Deutschen Meisterschaft schaffe, wieso ist man so unmenschlich und nimmt mir diese, darf ich nicht auch in Anspruch nehmen das man mich menschlich behandelt?

Außerdem ich will auch weiterhin gerne an den Meisterschaften teilnehmen, dieses wurde mir durch den Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim gründlich verwehrt unter der Begründung "ist Egal".

Hier stellt sich die Frage was ist eigentlich mit den Grundrechten des Bürgers los wenn ein "kleiner Referatsleiter" einer unteren Waffenrechtsbehörde solche Eingriffe in die verbrieften Grundrechte machen kann ohne eines auf die Finger zu bekommen?

Nur mal so ganz beiläufig, kein anderer Waffenbesitzer im LKR Heidenheim ist in solch einer schäbigen Art und Weise behandelt worden wie meine Person in dem man meine Grundrechte mit Füssen tritt,

niemand wurde wegen eines nachträglichen Bedürfnisnachweis angeschrieben, auch wurde bei keinem anderen als Begründung der Verweis auf einen Amoklauf daher gebracht um seine Waffen einziehen zu können.

Hier tritt wieder die Verletzung von Grundrechten an den Tag, wo bleibt hier die Gleichbehandlung vor dem Grundgesetz?

Ich werde übrigens des Widerruf des Referatsleiters E. vom LRA Heidenheim in diesem Forum, nach dem ich es nachbereitet habe, veröffentlichen ebenso das letzte Anwaltsschreiben damit man sich ein Bild der Situation machen kann.

Bin übrigens dabei wie ich es ohne Gefahr für meine Person machen kann andere vor Schaden zu bewahren damit es nicht so abläuft wie in meinem Fall.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb CZM52:

Der der Klaus Mumme das Leben "versüsst" hat ist aber nicht mehr da ?

 

Du meinst K. vom LRA Heidenheim?

Der ist in Ruhestand.

Wenn ja, der "Schw.......nd" hat auch mir das Leben seit 1985 "versüsst", 2009 mit seiner Forderung ich solle ihm nachweisen das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre an Kreis-, Bezirks-, und Landesmeisterschaften teilgenommen habe.

Sein Vorgesetzter Fachbereichsleiter E. ist eine noch schlimmere Ausfertigung, der zieht unter dem vorgeschobenen Grund Amoklauf Lörrach einschüssige Vorderladergewehre, Vorderladerrevovolver, einschüssige KK-Matchgewehre ein und verringert das Grundkontingent der Selbstladelangwaffen von 3 Stück auf 2 Stück in dem er kurzerhand ein Repetiergewehr zur Selbstladelangwaffe einstuft.

Auch ist es für den besagten Fachbereichsleiter E. kein Problem einem unbescholtenen Bürger einen Amoklauf zu unterstellen, um das er sein Machwerk "Widerruf" begründen kann und außerdem tritt er die Grundrechte mit seinen "schmutzigen Füssen".

Es wurden keine anderen Legalwaffenbesitzer in dieser Form im Kreisgebiet Heidenheim angegangen außer meiner Person.

Frage meinerseits kannst du mir schildern was bei Klaus Mumme vorgefallen ist?

Ich sammle inzwischen was besagter K. und sein Vorgesetzter E. angerichtet haben, ich will die Schw...ne dran kriegen, die haben mir mehr als 10 Jahre mein Leben "versüßt"!

Gruss Colt S.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Colt S.:

Du meinst K. vom LRA Heidenheim?

 

Frage meinerseits kannst du mir schildern was bei Klaus Mumme vorgefallen ist?

 

Genau Kr.

 

Bei Klaus hab ich nur am Rande mitbekommen, Aufbewahrung etc.

 

Schein echt was "persönliches" zu sein, kenne ja einige aus der Ecke, da gibts echt keine bösen Worte über das LRA

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb CZM52:

Genau Kr.

 

Bei Klaus hab ich nur am Rande mitbekommen, Aufbewahrung etc.

 

Schein echt was "persönliches" zu sein, kenne ja einige aus der Ecke, da gibts echt keine bösen Worte über das LRA

Hast du mir eine Adresse von Mumme?

Mich interessiert der Vorgang, ich habe mir geschworen die Verantwortlichen vom LRA habhaft zu machen und wenn es das letzte was ich mache.

Die meinen sie können Schwindeln, Beweismittel verschwinden lassen, Leute unter Druck setzen, über bestehendes Recht sich hinweg setzen usw., wird höchste Zeit das mal aufgeräumt wird.

Habe übrigens keine Gründe mehr nicht an die Öffentlichkeit wegen den Methoden des LRA Heidenheim (die Herren K. und E.) zu gehen, meine Gründe sind mittlerweile bei meinem Büchsenmacher.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben (bearbeitet)

so nun der Schluss des Briefs

Nur so ganz am Rande, ich habe dem Anwalt eine CD-Rom voll mit Scans meines Schießbuchs und von allen vorhandenen Urkunde am Anfang des Rechtsstreits zur Verfügung gestellt

Nun kann sich jeder seine Meinung selbst bilden.6005.pdf

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben

Hallo,

ich bitte um eure Mithilfe!

Teilt mir bitte mit wenn jemand in den letzten zwanzig Jahren Probleme mit der unteren Waffenrechtsbehörde des Landratsamts Heidenheim bekommen hat,

ich such dringenst Material um die Herren K. (jetzt in Ruhestand) und seinen Vorgesetzten E. habhaft werden zu können.

Danke

Gruss Colt S.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.