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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe die Dienstaufsichtsbeschwerde mittlerweile fast fertig, dieses geht an den Landrat am Montag.

Mal sehen was  dabei rauskommt, wenn es negativ ist werde ich hier alles was in der unteren Waffenrechtsbehörde des LRA Heidenheim gelaufen ist veröffentlichen.

Also bis dann!

Gruß Colt S.

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vor einer Stunde schrieb Colt S.:

habe die Dienstaufsichtsbeschwerde mittlerweile fast fertig, dieses geht an den Landrat am Montag.

Dienstaufsichtsbeschwerde geht gegen das Verhalten des Behördenmitarbeiters. Wie wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde  an die Fachaufsichtsbehörde, die die rechtlichen Fehler beanstandet ? Die geht hier  im Saarland dann ans Innenministerium, wer die Fachaufsichtsbehörde bei dir ist weiß ich nicht. Bleibt das im Kreis wird da nicht viel passieren, schreibe ich aus eigener Erfahrung. Der gute Mann im IM bei uns sah das alles anderes als der Landrat im Kreis...........Aus der Zeit habe ich noch ein Schreiben des Leiters meiner Waffenbehörde, darin schreibt er " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium "...................................irgendwann hat der Kreis dann doch die gleiche Auffassung vertreten wie  das IM, weil die Fachaufsichtsbehörde sich durchsetzte.

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Hallo PetMan,

Fachaufsichtsbeschwerde ist ein Schuß in den Ofen gewesen.

Zuständig war das Regierungspräsidium Stuttgart.

Für die hat es nicht im geringsten gezählt das hier im Widerruf mir Amoklauf Lörrach als Grund unterstellt wurde.

Den Widerruf betrafen auch solche Waffen wie z.B. ein einschüssiges Vorderladergewehr, ein Vorderladerevolver und ein KK-Match-Gewehr (von Natur aus ein Einzellader).

Auch wurde mir im Widerruf ein Repetiergewehr Kat. C als Selbstladelangwaffe angerechnet, daher habe ich jetzt ein Repetiergewehr als dritte Selbstladeladelangwaffe stehen.

Zählt alles nicht ist alles bestens in Ordnung.

Zählt auch nicht das ich mit manchen Waffen schon seit über 30 Jahren an Meisterschaften teilnehme und das bis zur Deutschen Meisterschaft.

Bin übrigens der einzige Legalwaffenbesitzer im Kreis Heidenheim dem man mit dem Motto "Verhinderung von Amogläufen" seine Waffen abgenommen hat,

nur komisch von 1999 bis 2018 war ich berechtigt im Dienst eine geladene Schüsswaffe in der Öffentlichkeit zu führen, auch hat man mir die Waffen auf der gelben WBK und die des Grundkontingents zugestanden.

Anscheinend kann man nur amoglaufen mit den durch das Landratsamt Heidenheim eingezogenen Waffen.

Außerdem hat es auch keinen Deut gemacht, dass ich Waffen der gleichen Kategorie behalten durfte und Waffen der gleichen Art abgeben mußte welche auf einer grünen WBK standen, ach stimmt ja, die sind gefährlicher als die auf der gelben WBK?!

Bestes Beispiel siehe oben.

Auch hat es nix gebracht das ich 141 Urkunden in Kopie der letzten drei Sportjahre beigefügt hatte sowie Trainingsnachweise der letzten drei Jahre von 30-40 Terminen.

Hat auch nix gezählt das mit dem Einzug meiner Waffen die Teilnahme an Meisterschaften gegen Null geht da ich hierfür keine geeigneten Waffen mehr habe.

iIst halt so, "die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"

Wie geschrieben ich werde veröffentlichen so bald ich eine Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde habe, diesmal wird nix geschwärzt.

Gruss Colt S.

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Hallo PetMan,

in einem anderen Beitrag schreibst du das niemand die Vorgeschichte erzählt, ich werde hier entsprechend rückgreifend bis 1988 alles erzählen.

Wird für den einen oder anderen interessant werden oder auch nicht.

Habe übrigens schon einige Vorgänge mitbekommen bei welchen das Landratsamt Heidenheim keine "gute Figur" abgibt, Dreh- und Angelpunkt ist hier der Sachbearbeiter Kr., der welcher der Meinung war an seinem Wesen soll die Welt genesen.

Gruß Colt S.

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Hallo,

habe mittlerweile was erfahren bezüglich Vorgehensweise des LRA Heidenheim bei Waffenunterbringungskontrollen in der sehr nahen Nachbarschaft von Giengen/Brenz.

Betrifft nicht die Kreisstadt Giengen/Brenz mit ihrer eigenständigen Waffenrechtsbehörde, also nicht verwechseln.

Der Fall liegt wie folgt: 

Die Mutter eines Bekannten (über 80 Jahre und gesundheitlich angeschlagen) hat von ihrem Bruder Waffen geerbt, 1 Reichsrevolver, 1 P 38 und ein Ka 98k.

Bei der ersten Kontrolle durch Mitarbeiter des LRA Heidenheim wurde beanstandet das der Tresor nicht ausreichend sei, daraufhin wurde ein entsprechender Tresor mit der richtigen Schutzklasse angeschafft.

Bei der zweiten Kontrolle durch die Mitarbeiter des LRA Heidenheim konnte die Frau leider nicht mehr zum Termin selbst erscheinen, da nicht mehr gehfähig.

Ihr Sohn hat dann den Schlüssel für den Tresor geholt nachdem er von einer der Prüfer vom Landratsamt Heidenheim aufgefordert wurde dieses zu tun.

Nachdem der Sohn mit dem Schlüssel gekommen ist hat einer der beiden Prüfer vom Landratsamt Heidenheim von dem Sohn verlangt, "so nun schließen sie mal den Tresor auf", nachdem dieser aus Unkenntnis der Sachlage getan hatte, erklärte einer der Prüfer vom Landratsamt Heidenheim "so das war es dann, sie können die Waffen verkaufen oder vernichten lassen".

Selbst wenn der Sohn nicht richtig gehandelt hatte ist dieses noch lange kein Grund so hinterlistig vorzugehen.

Melde mich wieder wenn ich von weiteren Vorfällen erfahre.

Gruß Colt S.

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vor 9 Minuten schrieb qwertz:

 

Die Kontrolle war ein voller Erfolg.

Ein LWB weniger und mit etwas Glück noch 3 Waffen im Hochofen.

 

Deutschland ist wieder etwas sicherer.

 

 

Grüne  Farbe am Smartphone leider nicht wählbar.

Hallo,

der Reichsrevolver und die P 38 habe ich vor diesem Schicksal retten können aufgrund von Vermittlungen.

Wäre Schade gewesen um diese geschichtsträchtige Stücke.

Gruß Colt S.

 

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Hallo,

die Ausstellung der Erben-WBK für das Flobert-Gewehr ist bis dato durch das LRA Heidenheim nicht erfolgt, hier hat der Bereichsleiter E. die Anweisung vor über 6 Jahren die Weisung ausgegeben das diese wegen des anhängigen Verfahren keine ausgestellt wird, mein Vater (Besitzer des Flobert-Gewehr) war vor 6 Jahren verstorben.

Die Ausstellung der Erben-WBK ist durch Gesetz klipp und klar geregelt, aber der Bereichsleiter E. vom Landratsamt macht sich seine eigenen Gesetze.

Auch wurde der Erwerb des Perkussionsrevolvers bis dato noch nicht in das NWR gemeldet, der Erwerb war 2009, bei den mir ausgehändigten Datei des NWR war der Perkussionsrevolver jedenfalls nicht aufgelistet.

Gruß Colt S.

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vor 10 Stunden schrieb P22:

Verpflichtungsklage?

 

Bin momentan an einer Dienstaufsichtsbeschwerde dran, wenn sich da nix tut geht es vor Gericht und gleichzeitig ans Innenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Landrat.

Wollen doch mal sehen ob man den "Filz" nicht doch klein kriegt.

Die Erfahrung lehrt das Vorgesetzte ihre "schwarzen Schäflein" solange decken bis sie selbst in Gefahr kommen eines auf die Nase zu bekommen, dann zählt bei denen auch nur noch der Selbsterhaltungstrieb.

Dies bezüglich habe ich dem "Fachanwalt" der meine Interessen vertreten sollte diesen Vorgang unterbreitet und gemacht hat dieses F......... nix außer das Honorar von der Rechtsschutzversicherung fleisig eingestrichen, dürfte bei dem Streitwert sicherlich nicht wenig gewesen sein.

Gruß Colt S.

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vor 10 Minuten schrieb cb01:

Ich werde das Gefühl nicht los hier müsste man auch mal die „andere Seite“ hören…. 

Ich werde deinem Gefühl genüge tun sobald die Dienstaufsichtsbeschwerde genüge getan wurde.

Außerdem wie würde es wohl dir gefallen wenn man dir ohne das du was angestellt hast deine Waffen, welche du seit über 30 Jahren besitzt und damit an den Meisterschaften jährlich teilnimmst unter Begründung Amoklauf (deswegen Waffenbestand bei dir verringern) wegnimmt?

Vor allem wenn du erfährst das es nur dir so ergeht.

Gruß Colt S.

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vor 2 Stunden schrieb cb01:

Gibt es .... einen Widerrufsbescheid in dem als Begründung für die Rücknahme von Erlaubnissen der „Amoklauf eines Dritten“ drinsteht ??? 

So habe ich das auch verstanden.Käme sowas wie einer Sippenhaft gleich. So dumm wird der SB aber wohl nicht gewesen sein, das als "Grund " anzuführen. Sowas würde an die Schilder " Eltern haften für ihre Kinder " erinnern......................

Bearbeitet von PetMan
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vor 3 Stunden schrieb cb01:

Ich werde das Gefühl nicht los hier müsste man auch mal die „andere Seite“ hören…. 

Ich nicht, denn ich kenne solche Vorgänge aus persönlicher Erfahrung. Auch der Ort Stuttgart ist mir persönlich als Hort von Verbrechern im Staatsdienst leider nur allzu gut bekannt.

Meine Prognose ist leider, dass der direkte Weg von @Colt S. ihm nur Verluste und Stress bringen wird. Daher setze ich persönlich inzwischen auf die Strategie, auszuweichen und dafür an anderer Stelle umso härter zurückzuschlagen. Das bringt mir persönlich ein positives Feedback und wirkt sich zudem finanziell sehr positiv aus. Das verlorene Geld der direkten Gegenwehr hat meine Familie durch diese Strategie inzwischen tausendfach wieder hereingeholt.

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vor 2 Stunden schrieb cb01:

Gibt es denn einen Widerrufsbescheid in dem als Begründung für die Rücknahme von Erlaubnissen der „Amoklauf eines Dritten“ drinsteht ??? 

Ja, unter Begründung an erster Stelle:

"Im Nachgang zu den Amogläufen, die sich in den letzten Jahren in Deutschland ereignet haben und von denen auch Baden-Württemberg betroffen war, wurden die waffenrechtlichen Vorschriften angepasst und teilweise verschärft. In den bekannt gewordenen Äußerungen von Schützenverbänden und Waffenrechtsexperten wurde diesbezüglich immer wieder deutlich gemacht, dass es keiner weiteren Verschärfung des Waffengesetzes bedürfe, um zukünftige Amogläufe zu verhindern, da in Deutschland  des Waffengesetzes eines der strengsten Waffengesetze weltweit bestehe. Neben vielen Vorschlägen und Meinungen, die an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden sollen, wurde als ein wesentliches Grundproblem der ungenügende Vollzug durch die zuständigen Waffenbehörden benannt. Insbesondere im Zusammenhang mit dem letzten Amoglauf in Lörrach wurde bekannt, dass die Täterin kein Bedürfnis mehr für den Besitz von Waffen und Munition mehr hatte, da sie aus dem Schützenverein ausgetreten war.

Die Behörde, so war der Presse zu entnehmen, hätte längst die Frage des Bedürfnis prüfen und im Zweifel die WBK widerrufen müssen."

Ich habe der Vollständigkeit halber den kompletten Absatz hier wiedergegeben.

Diesbezüglich muß ich zu meiner damaligen Situation anmerken, ich bin seit 1985 Mitglied im WSB e.V., seit  1987 BDS, 1988 Verband der Reservisten e.V,, 1992 BDMP e.V., Verband für Waffentechnik und Geschichte e.V und im Schützenverein Beimerstetten seit über 25 Jahren, als nicht Vergleichbar mit der Anwältin von Lörrach welche Amok lief.

Das ich in diesen Verbänden Mitglied bin ist dem LRA Heidenheim bestens bekannt, auch wurde von einem Widerruf der gelben Sportschützen-WBK abgesehen da ich ja aktiver Sportschütze bin.

Bezüglich der vorgeschobenen Begründung Amoklauf wurden Waffen eingezogen welche überhaupt nicht geeignet sind einen Amoklauf damit zu begehen, vor allem wurde fast alles was auf den grünen WBK stand eingezogen obwohl diese ebenfalls für Amokläufe nicht die beste Wahl waren. Repetierer auf grüne WBK Einzug, auf gelbe WBK darfst du behalten macht doch viel sinn oder?

Der Hammer kommt ja noch in der Form, ich war von 1999 bis 2018 im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit Inhaber mehrerer Waffenscheine und durfte in der Öffentlichkeit im Rahmen meiner Tätigkeit eine geladene Schusswaffe führen.

Wie schon geschrieben werde ich das "Machwerk" (Widerspruch vom 04.01.2011) hier zu gegebenen Zeitpunkt veröffentlichen dann kann jeder sich seine eigene Meinung bilden.

Gruß Colt S.

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vor 3 Minuten schrieb PetMan:

So habe ich das auch verstanden.Käme sowas wie einer Sippenhaft gleich. So dumm wird der SB aber wohl nicht gewesen sein, das als "Grund " anzuführen. Sowas würde an die Schilder " Eltern haften für ihre Kinder " erinnern......................

Hallo PetMan,

habe diesbezüglich einen neuen Beitrag hier veröffentlicht.

Gruß Colt S.

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Diese Begründung ist so idiotisch, dass sie in keinem Rechtstaat vor Gericht standhalten würde. Ich kenne aber persönlich den VGH Mannheim und den VGH Sigmaringen. Bei beiden wird die Behörde problemlos damit durchkommen. Wenn es um bürgerfeindliche Entscheidungen gegen jede Rechtslage und zugunsten einer total durchgedrehten Regierungselite geht, sind diese beiden Gerichte kaum(*) zu toppen.

 

(*) Beim Thema Rechtsbeugung konnten kriminelle Richter am OLG Stuttgart allerdings nochmal ordentlich etwas draufpacken.

Bearbeitet von drummer
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hm........da wird Lörach " als Beispiel " für Waffenbesitz ohne Bedürfnis " angeführt. Nicht dir die Nähe zu einem Amoklauf unterstellt. Ganz davon ab das dieses Beispiel in einem Widerruf unpassend ist ist es trotzdem nur ein Beispiel. 
Repetierer auf Grün, also Waffen die nicht einem Kontingent unterliegen, einzuziehen und vergleichbare Waffen auf Gelb nicht finde ich allerdings ein Unding und kann nicht nachvollziehen was da wie vor Gericht gelaufen ist.................so alles super scheint da nicht gewesen zu sein, warum auch immer..............................

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