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IGNORED

.38 Special Erbe


Stryker84

Empfohlene Beiträge

vor 4 Minuten schrieb Roter-Baron:

Leider gelten für  Schützen des DSB , deren Sportordnung

Nein.

 

Grundsätzlich darfst Du nach jeder genehmigten Sportordnung schießen, nicht nur nach der des Verbandes in dem Du Mitglied bist. Sonst dürften Gäste gar nicht schießen, die gehören nämlich keinem Verband an.

 

Hausrecht auf dem Schießstand außen vor gelassen, es geht hier rein ums rechtliche.

 

Du kannst nur als Nichtmitglied nicht an Wettkämpfen des Verbandes teilnehmen. Trainieren nach der Sportordnung darfst Du natürlich.

 

Was als Nichtmitglied natürlich auch nicht geht ist eine Bedürfnisbescheinigung zu bekommen. Aber da gibt es um den Erwerb, der wiederum hier nicht nötig ist, da als Erbe bereits erfolgt.

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vor 6 Stunden schrieb ASE:

Was @Sergej nicht kapiert, ist, das bei der Klärung von Rechtsfragen vor Gericht genau die durch den Bundestag angenommenen Entwürfe&Beschlussempfehlungen nach Hinweisen was der GG beabsichtigt hat durchforstet werden. Und da wird die Luft dann leider dünn. Wenn man das ändern möchte, kann man bewusst gegen diese Reglung verstoßen, Selbstanzeige erstatten und versuchen vor Gericht entsprechende Argumente ins Feld zu führen. 

Man kann auch einfach schießen gehen und Spaß haben. Aber klar, da kommen dann ein ganz bestimmter Typus von "Kamerad" um die Ecke um seine Komplexe zu pflegen.

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Am 6.7.2021 um 22:46 schrieb Sergej:

Man kann auch einfach schießen gehen und Spaß haben. Aber klar, da kommen dann ein ganz bestimmter Typus von "Kamerad" um die Ecke um seine Komplexe zu pflegen.

Jo erst austeilen und dann nicht einstecken können, wa.

 

Der Threadstarter hat gefragt, man hat hier Debattiert und es wurde eine klare Antwort herausgeschält. Nur du kannst nicht zwischen "ist so" und "finde ich richtig so" unterscheiden. Das prägt übrigens einen gutteil  der Diskussionen hier, das wenn die Rechtslage klar dargelegt wird, der Darleger dann ad hominem angegangen wird mit Untertan, vorrauseilender Gehorsam und was sonst noch für einen Dreck, weil einem die juristisch korrekte Antwort nicht passt. Selbstredend haben Leute wie du natürlich nicht auch nur ansatzweise den Schneid, denjenigen zumindest den monetären Schaden zu ersetzen, wenn ihre Freestyle-Interpretationen auf Grund ich-will-das-jetzt-so dann bei dritten Früchte getragen haben. Die Zuverlässigkeit kann man sich ja eh nicht zurückkaufen... 

Bearbeitet von ASE
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vor 1 Stunde schrieb Sergej:

ROFL der war gut. In welchem, für den LWB verbindlichen, Dokument steht denn nun deine Interpretation?

In der angenommenen Beschlussvorlage.

 

Habe ich dir mehrfach verlinkt. Hast du nicht gelesen, oder willst nicht begreifen das die Gesetzesentwürfe und die in ihnen enthaltenen Begründungen vor Gericht eine Rolle spielen, da kann man dir halt nicht helfen. Offensichtlich bist du nämlich der Ansicht, das vor Gericht nur das Gesetz per se Beachtung finden würde. Wie weltfremd. Die Entwürfe und Rechtsgeschichte des §20 WaffG (2003) zeigt gerade, das das nicht verstöpseln müssen das einzige Entgegenkommen für Waffenbesitzer war, das ein paar Abgeordnete mit Hinweis darauf das man sie ja eh nicht nutzen darf und darauf vertrauen kann das der Waffenbesitzer sich hier rechtskonform verhält und seine Erbwaffen nicht benutzt, dem Bundestag im Gesetzgebungsverfahren abringen konnten gegen die beabsichtige ausnahmslose Totalverstöpselung.

Nur zu, geht schiessen damit und posaunt es auch noch heraus. Den Entwurf für die nächste Änderung, die dann  das vom  Innenausschuss durchgeboxte Entgegenkommen rückabwickelt, liegt vermutlich eh schon in der Schublade. Weil die Praxis ja den Mißbrauch der Erleichterung gezeigt hat. Die Stöpselhersteller und Stöpsler werden es euch danken. Auf dem Kassenzettel. 

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Stunden schrieb ASE:

In der angenommenen Beschlussvorlage.

Solange dies nicht höchstrichterlich festgestellt wurde, ist dies weit entfernt von "Rechtslage klar". Also, habe keine Angst vor deinem Schatten. Und was die Verschärfungen angehen, die sind mir mittlerweile vollkommen egal.

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vor 20 Stunden schrieb Sergej:

Solange dies nicht höchstrichterlich festgestellt wurde, ist dies weit entfernt von "Rechtslage klar". Also, habe keine Angst vor deinem Schatten.

Die ist klar was dabei für den Threadstarter auf dem Spiel steht? 

Es ist zu mindest eine Ordnungswidrigkeit, bei harter Auslegung aber eine missbräuchliche Verwendung der Erb-Waffe und damit ein gröblicher Verstoß gegen das WaffG wenn die Waffe zum sportlichen Schiessen eingesetzt wird.

 

Hin und wieder Funktiontest ist jedoch kein Problem

 

Zitat

Und was die Verschärfungen angehen, die sind mir mittlerweile vollkommen egal.

Dir vllt.

Bearbeitet von ASE
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Am 6.7.2021 um 23:16 schrieb Suerlaenner:

....wollen die Verbände nicht so wirklich..

 

Was die Verbände "wollen" oder nicht... wäre mir dazu als (anderweitig legitimierter) Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis so etwas von egal.  

 

Wie hier schon x-mal gesagt: nicht alles ist "sportliches Schießen", aber es ist dennoch legales Schießen...

Man muss es nur nicht überreizen (ASE hat hierzu schon einiges gesagt), was ich mit einem .38er "Snubby" aber ohnehin nicht tun würde. 

 

Auf Erben-Bedürfnis eintragen lassen und behalten. Pfleglich behandeln (wer weiß, was "sportlich" noch an KW-Regelungen so kommt...) Gelegentlich mal ausführen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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