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IGNORED

Hütte im entlegenen Aussenbereich bauen


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Michael Grote:

 

Zum Glück hatte meine Oma noch die Erlaubnis auf den frühen 30er Jahren, einen Anbau an die vorhandene Hütte zu erstellen.

Das hat dieser Hütte das Leben gerettet...

 

 

Klassischer Altbestandsschutz. Gibt's in D in vielen Bereichen. 

Beim Waffenbesitz allerdings kaum. 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Klassischer Altbestandsschutz. Gibt's in D in vielen Bereichen.

In diesem Fall hat der Kreis von vornherein gesagt, dass Altbestandschutz nur greift, wenn der Bau nachweislich vor dem Krieg entstanden ist

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Geschrieben

Altbestandsschutz greift normalerweise immer dann, wenn etwas, das aktuell unter eine restriktive/verbietende Regelung fällt, vor Inkrafttreten dieser Regelung legal (= mit damaliger Genehmigung, oder damals ohne Genehmigungs-Erfordernis) errichtet/erworben wurde. Wer das nachweisen kann, ist im Vorteil...

 

P.S.:

Geschützt ist dann in aller Regel nur der konkrete, damals errichtete/erworbene Gegenstand, bei Bauwerken also die bauliche Substanz... Die muss man dann gut hegen und pflegen.

"Ersatzbau"/Ersatzanschaffung fallen nach üblichem rechtlichem Verständnis nicht drunter... d.h., es gibt keinen "abstrakten" Bestandsschutz bis zum St. Nimmerleinstag. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Grubenhäuser, das fanden schon Kelten und z.T. germanische Völker praktisch... 

So tief sind die nicht. Fahr mal ins archäologische Experimentaldorf Lauresham bei Lorsch/ Hessen. Da stehen einige rekonstruierte Häuser dieser Bauart. Kalte Löcher. Nix für alte Männer mit müden Gelenken.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb MAHRS:

Exakt das passiert gerade einem Freund von mir. Ich glaube er hat noch eine Instanz ...

Ich kenne auch so einen Fall. Junges Pärchen. Reingefallen, Häuschen weg und Kohle auch.  

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

Aber unirdisches Bauwerk .... hhhmmm

Bei uns allerdings wegen des felsigen Bodens nicht machbar 

Frag mal die Kumpelz vom Sprengverein ;)

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Geschützt ist dann in aller Regel nur der konkrete, damals errichtete/erworbene Gegenstand, bei Bauwerken also die bauliche Substanz... Die muss man dann gut hegen und pflegen.

Es gab ja schon bei den Philosophen der griechischen Antike ("Schiff des Theseus") die Frage, ob ein Schiff, bei dem in Rahmen der normalen Pflege über die Zeit Schritt für Schritt alle Teile ausgetauscht werden, noch dasselbe Schiff sei.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Ich kenne auch so einen Fall. Junges Pärchen. Reingefallen, Häuschen weg und Kohle auch.  

Wie begründet sich das mit dem "Reingefallen"?

 

Kauf per Handschlag?

Bearbeitet von highlower
Geschrieben

ICH

wohne im Aßenbereich, ohne Abwasseranschluss

die Grube ist eine kleinkläranlage und entwässert in den nahegelegenen BAch.

Anbauen - ja, aber nur wenn man einen triftigen Grund hat, z.b. KInder, und dann auch

nur in Maßen.

Bienenhaus - nein, nicht unter 20 Völkern......

Landwirtschaftliche GEbäude bis 4 m Firsthöhe sind im AUßENBEREICH und im Landschaftsschutzgebiet

NICHT GENEHMIGUNGSFREI. Das hat ein Kollege hinter sich, er mußte das GEbäude abreißen......

Garage, geht, da hat man sgar nen Anspruch drauf,, ich habe ne Doppelgarage beantragt,

und hoffe nach über einem JAhr bald die GEnehmigung z bekommen.

Als ich mein Haus gekauft habe, bestand das nur aus Wänden, kein Dach, keine Fenster

keine Türen und Wasser oben rein und unten raus.....

Ich habe VOR dem KAuf mit dem Bauamt gesprochen und grünes Licht erhalten.

Ich bin werder reich, noch wohlhabend,noch berühmt.....

Es geht also, wenn man will, nur wie so oft, bevor man was anfäng die GEnehmigungen einholen,

dann gibts ach kein böses erwachen

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Cannon Balls:

Der prüft ja VOR Abschluß welche Lasten auf dem Grundstück liegen. 

Der hat im mir bekannten Fall gar nichts festgestellt. Zumindest nichts, was die Käufer hätte stutzig machen müssen.  Stand nichts im Grundbuch, woran man hätte Anstoß nehmen können. Und es wurde geprüft, ob er haften muss, ging ja um Geld. Es war ihm nichts anzuhängen.  

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Cannon Balls:

Um das zu vermeiden gibts den Notar. Der prüft ja VOR Abschluß welche Lasten auf dem Grundstück liegen. 

Absolut, exakt dieser Gedanke kam mir auch.

 

Von daher ist mir nicht ganz klar, wie man in so eine Geschichte ("Junges Pärchen. Reingefallen, Häuschen weg und Kohle auch") "einfach so" reinrutschen kann.

 

Sofern man natürlich so ein "Häusle" ganz spontan von dem großen Unbekannten an der nächsten Straßenecke mit mündlicher Vertragsabsprache und unquittierter Bargeldzahlung erwirbt, mag das möglicherweise anders aussehen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Der hat im mir bekannten Fall gar nichts festgestellt. Zumindest nichts, was die Käufer hätte stutzig machen müssen.  Stand nichts im Grundbuch, woran man hätte Anstoß nehmen können. Und es wurde geprüft, ob er haften muss, ging ja um Geld. Es war ihm nichts anzuhängen.  

Sorry, aber das kann ich mir so beim besten Willen nicht mal ansatzweise vorstellen.

 

Hier dürften wesentliche Aspekte in der ganzen Geschichte fehlen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb highlower:

Sofern man natürlich so ein "Häusle" ganz spontan von dem großen Unbekannten an der nächsten Straßenecke mit mündlicher Vertragsabsprache und unquittierter Bargeldzahlung erwirbt, mag das möglicherweise anders aussehen.

Gabs da nicht mal jemand, der in New York die Brooklyn Bridge an ein Landei verkauft hat? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Cannon Balls:

Gabs da nicht mal jemand, der in New York die Brooklyn Bridge an ein Landei verkauft hat? 

Das weiß ich nicht.

 

Aber ich will auch nicht ausschließen, dass es für solche oder ähnlich gelagerte Transaktionen ohne Probleme genug Kandidaten für beide Seiten des Verkaufsthresens geben dürfte.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb erstezw:

Ich kenne auch so einen Fall. Junges Pärchen. Reingefallen, Häuschen weg und Kohle auch.  

 

Sich die (auch bau-)rechtlichen Verhältnisse vor Grundstückserwerb genau anzusehen, ggf. unter Nachfrage bei der Behörde, wäre schon anzuraten... bevor man -zigtausende € oder mehr ausgibt.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb highlower:

Sorry, aber das kann ich mir so beim besten Willen nicht mal ansatzweise vorstellen.

Unabhängig von @erstezw läuft die Sache bei meinem Freund zur Zeit gleich. Notar, ordentlicher Kauf. Der Kauf liegt Jahre zurück, der Bau des Hauses in den 50ern. Wie gesagt, durch zwei Instanzen ist er durch und der Rückbau steht an. Sein Anwalt ist zwar guter Dinge, der ist aber auch der Einzige.

Der Spezl ist einfach aus allen Wolken gefallen. Und da es ihm gerade mit der "Baustelle" nicht gut geht, sprech ich ihn nicht drauf an. Es fehlt definitiv nichts Gravierendes in der Geschichte.

In meiner Region - der Eifel - gibts etliche Gebäude, die nur als Zweitwohnsitz bewohnt werden dürfen. Ganze Siedlungen.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Sich die (.. anzusehen, ggf. unter Nachfrage bei der Behörde, wäre schon anzuraten... bevor man -zigtausende € oder mehr ausgibt.

Klar, du bist ja auch schlauer als die. Ist immer einfach, sogar für FDP-Fans. 

Geschrieben

Das ist Polemik, sorry. Es geht nicht drum, "schlauer" zu sein als andere. 

Sondern einfach, ein paar Dinge nachzuprüfen, ehe man so viel Geld ausgibt. 

 

Was ist so derart schwierig daran, vorher nach dem rechtlichen Status eines Grundstücks oder Gebäudes zu fragen?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb MAHRS:

In meiner Region - der Eifel - gibts etliche Gebäude, die nur als Zweitwohnsitz bewohnt werden dürfen. Ganze Siedlungen.

Bei mir an der Elbe außendeichs auch. Und die Großkopferten haben es irgendwann tatsächlich geschafft, die Siedlung aus dem FFH Tideelbe Gebiet raus zu halten. Noch. Jetzt steht die nächste Deicherhöhung um 1,30m an. Wegen des Böschungswinkel wird der Deich aber 8m breiter. Geht aber nicht, weil auf der einen Seite ist die Straße und auf der anderen Seite FFH Gebiet (keine Baumaßnahmen!!). Also wird Ausgleichsfläche gesucht und wo findet man die...bingo, in der WE Häuschen Siedlung. Und die Paläste dort zittern jetzt. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

Was ist so derart schwierig daran, vorher nach dem rechtlichen Status eines Grundstücks oder Gebäudes zu fragen?

So denkst du. Es geht ja schon damit los, wen man da fragt: den bisherigen Eigentümer? Den Makler? Die finanzierende Bank? Das Bauamt (käme mir jetzt z.B. bei Bestandsgebäuden nicht unbedingt in den Sinn)? Die Naturschutzbehörde? Den Notar? 

 

Und nicht jeder der als junges Paar ein (insbesondere nicht sehr luxuriöses) Häuschen kauft hat ein Studium und 50 Jahre Lebenserfahrung, die vertrauen auf den Notar...  

Geschrieben

Baurechtsamt, ggf. Naturschutzbehörde, sind schon mal zwei gute Tipps. Insbesondere bei "offensichtlicher" Außenbereichslage. 

Notare können übrigens bei Behörden sogenannte "Negativabfragen" in Bezug auf Schutzgebiete machen. 

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