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IGNORED

Im Tarnanzug unterwegs: Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus


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vor 27 Minuten schrieb joker_ch:

Den ganzen Thread kann man subsummieren unter "German Problem"...

müssten Denunzianten den Einsatz zahlen, würde sich das Problem schnell von selbst auflösen

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vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

[...] mit einem Freund diskutiert, der mir das erklärte - der ist nicht nur selbst Jäger, sondern auch noch Dr. jur.

DIESE Erklärung, also dass der Zueignungswille notwendig sei, ist nun aber eine ganz andere Erklärung, als die zuletzt von Ch. S. verlinkte und von dir aufgegriffene. Da wird das Nachstellen nämlich plötzlich wesentlich enger gefasst. Damit kommt ihr dann zum gleichen Ergebnis (Fotografieren =/= Wilderei), aber nicht, weil Nachstellen ohne Zueignungsabsicht keine Wilderei ist (ist es doch!), sondern, weil Fotografieren eben in diesem Sinne kein Nachstellen ist.

 

PS: Als Nichtjäger finde ich es aber erstaunlich, dass der Begriff des "Nachstellens" nirgendwo zweifelsfrei erklärt zu sein scheint. Auch im BJagdG taucht der Begriff nur ein einzelnes Mal auf, ohne Erläuterung. Warum gibt es hier keine Begriffsdefinition - wie im WaffG? Und woher nimmt der Artikel diese Definition? Wird nur sehr vage mit "die Rechtsprechung" angegeben ...

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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Nur weil du niemanden kennst ist dies nicht möglich?

Es gibt mehr wie einen Fotoverein und unzählige Amateure  mit Fotostativ. Ich hab selten solch einen Unsinn gelesen, in etwa gleichwertig mit "jemand der Waffen besitzt ist ein Terrorist"- aber als deutscher "LWB" betonen das mehr Toleranz nötig wäre.....

Klar ist das möglich und anscheinend ist es wohl wirklich (nach den diversen Beiträgen hier) üblich als Hobby bzw. zur Erholung mit einem Stativ im Wald Vögel zu fotografieren. ok, wieder was dazu gelernt. Wir hatten bisher noch niemanden mit Stativ im Revier sondern eher mit relativ großen Aufnahmegeräten und die haben vorher gefragt (auch um zu wissen wie man wo am besten hin kommt und wo wir Wildkameras haben - damit die teuren Aufnahmegeräte auch mal über Nacht draußen bleiben können ohne abhanden zu kommen).

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Sehr beliebte Frage in Deutschland:  "Ja, ist das denn erlaubt?"

Ja, "fotografieren zur Erholung bzw. als Hobby" ist auch ohne Genehmigung des Grundbesitzers erlaubt aber eben "gewerbliches fotografieren" nicht. Und ja, das finde ich gut so, da der Grundbesitzer (wenn auch indirekt über die Jagdgenossenschaft) von mir Geld dafür bekommt, dass ich auf seinem Grund meinem Hobby nachgehen darf.

vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Selbstverständlich gehört ein Stativ zur Hobbyausrüstung dazu!! Es gibt so viele Varianten wo es ohne gar nicht geht. Ich hab das Stativ immer dabei wenn ich die Kamera mitnehme. Gehört einfach dazu.

vor 3 Stunden schrieb gipflzipfla:

Ich habe, wenn ich etwas in freier Natur fotografieren will, immer ein Stativ dabei.
Gewerblich bedeutet: " Gewinnerzielungsabsicht" und das interessiert eigentlich ausser der Finanz Niemand.

...

Unter Erholung fällt auch die "geistige Erholung". Wie man diese für sich erlangt, bleibt Jedermann selbst überlassen!

...

Fotografieren, gewerblich oder nicht,  von freilebenden Tieren in der Natur, auch in Tarnbekleidung,  fällt defintiv nicht darunter !

...

So what... Sackerl Reis in China

Das mit dem "immer ein Stativ dabei" hab ich ja jetzt dazu gelernt, aber es geht bzw. ging hier darum was die Polizei denn "zu belehren" hat und zumindest in Bayern ist die Nutzung des Waldes halt nur ohne Erlaubnis des Grundbesitzers erlaubt wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt.

vor 3 Stunden schrieb frosch:

Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt.

...

Ein Betretungsverbot gibt es da nur für ausgewiesene Naturschutzflächen.

Aber, zumindest in Bayern halt nicht für gewerbliche Zwecke.

vor 3 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Da würde mich mal die Quelle / Rechtsgrundlage interessieren. Ich kenne nämlich keine.

Grundsätzlich hast Du auf fremdem Grund nichts zu suchen bzw. darfst nicht einfach ein fremdes Grundstück betreten. Lt. §14 Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet, aber eben nicht um mit Models ein Foto-Shooting zu gestalten, zumindest eben nicht ohne Einwilligung des Besitzers.

vor 2 Stunden schrieb Sergej:

War es denn ersichtlich, dass es privates Gelände ist? Aber wenn ich das so lese was die jagd freundlichen Gesetze so sagen, kann ich verstehen warum es Leute gibt, welche die Hochsitze umgestalten.

Meinst Du die Frage ernst? Wenn es kein "privates" Gelände ist, dann gehört der Wald halt der Gemeinde, dem Land oder dem Bund oder der Kirche und dann braucht es halt für gewerbliche Nutzung trotzdem die Erlaubnis des Besitzers.

vor einer Stunde schrieb Max Musculo:

"Zumindest kenne ich niemanden der mit großkalibrigen Mordwaffen zum Spaß auf Papierscheiben schießt. Das kann man auch mit einem Luft- oder besser noch Lichtgewehr machen."

Merkst du was? 

Ja, merke ich. Wenn ich mit meinen Waffen zum Spaß auf Papierscheiben schieße, dann kann es mir passieren, dass jemand (Polizei oder auch mal der Standbetreiber) mich fragt was ich mache. Wenn ich z.B. im Wald mit meiner Waffe "rum renne", dann kann es ebenso passieren, dass mich die Polizei kontrolliert und wenn ich den Polizisten nicht kenne (bzw. er mich nicht), dann muss ich meinen Jagdschein vorzeigen. Und wenn jemand auf fremdem Grund mit Stativ fotografiert und den dann die Polizei anspricht, dann hat derjenige wohl auch keine Probleme damit. Also verstehe ich Dein "Merkst Du was?" nicht.

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vor 30 Minuten schrieb joker_ch:

kann man subsummieren unter "German Problem"

Dachte ich mir beim durchlesen gerade auch.

Ich hatte zunächst noch gehofft, dass einige der Beiträge satirisch gemeint wären, aber wohl leider nicht.

Zum einen regt man sich auf, dass das Waffenrecht zu kompliziert ist. Und dann stellt sich heraus, dass es anscheinend gewünscht ist, vor dem Betreten des Waldes einen Fachanwalt zu konsultieren.

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vor 8 Minuten schrieb HBM:

.......

Das mit dem "immer ein Stativ dabei" hab ich ja jetzt dazu gelernt, aber es geht bzw. ging hier darum was die Polizei denn "zu belehren" hat und zumindest in Bayern ist die Nutzung des Waldes halt nur ohne Erlaubnis des Grundbesitzers erlaubt wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Aber, zumindest in Bayern halt nicht für gewerbliche Zwecke.

.....

Niemand hier weiss, was genau der Wortlaut dieser angeblichen "Belehrung" gewesen ist.
Genauso wie auch Niemand weiss, wo sich dieses bahnbrechende Drama abgespielt hat.... Es gibt, auch in Bayern und gerade jetzt, zu Begin von Setz- und Brutzeiten, Flächen, wo Niemand etwas zu suchen hat.

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Das Betretungsrecht des Waldes ist nicht nur in D geregelt.

In AT m.W. sogar deutlich restriktiver, als in D - zumindest was den Privatwald angeht.

Und dass es in der Schweiz so gar keine Probleme in gar keinem Bereich geben soll halte ich auch eher für unwahrscheinlich.

 

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vor 2 Minuten schrieb black_friday:

Zum einen regt man sich auf, dass das Waffenrecht zu kompliziert ist. Und dann stellt sich heraus, dass es anscheinend gewünscht ist, vor dem Betreten des Waldes einen Fachanwalt zu konsultieren.

Ja, das Waffenrecht ist zu kompliziert, da gebe ich Dir recht. Und ja, bevor man fremden Besitz nutzt sollte man zwar keinen Fachanwalt konsultieren sondern darüber nachdenken was sinnvoll ist und was nicht und ja, auch mal nachdenken was man nicht tun sollte (ob jetzt aus rechtlichen Gründen oder zum Eigenschutz oder einfach aus Rücksichtnahme).

Kennst Du Bauern und deren Probleme mit ihrem Eigentum?

Kennst Du Jäger und deren Probleme mit Menschen die der Meinung sind das "Ihnen der Wald gehört" (obwohl gerade diese Menschen halt keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind)?

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Also ich bin über 20 Jahre mit einer Canon ,einer 500er Tüte , wo alles auf einen Schaft mit Zweibein montiert war durch die Gegend gelaufen.

Da erlebste schon Sachen.

Im Bremerraum hat die Kassiererin in so einem Geschäft nur rumgestammelt und mich gefragt ob ich für die Panzerfaust eine Tüte haben möchte.

In Ahrensburg hat mich so ein Idiot angezeigt weil ich angeblich mit einer tarnfarbenen Maschinenpistole Leute in einer Fußgängerzone aus einem Auto heraus bedroht hätte.

Er war bei der Bundeswehr und wüsste wie eine tarnfarbene Maschinenpistole aussieht.

Gab natürlich eine Hausdurchsuchung, ging aber, man kennt sich.

Die StA in Lübeck schrieb mir dann das sie das Verfahren einstellen würde wenn ich 300 DM zahlen würde.

Ich antwortete dann mit der Frage "Oh cool, wenn ich die 300 DM bezahle, darf ich dann die Maschinenpistole behalten?" , "Wir sehen uns vor Gericht".

Kam dann doch nichts mehr.

 

Was die Belehrung durch die Sheriffs betrifft kann ich mir schon vorstellen was da los war.

 

  

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vor 23 Minuten schrieb HBM:

Also verstehe ich Dein "Merkst Du was?" nicht.

Es geht darum, dass du dich anmaßt zu behaupten, dass mit einem Stativ im Wald zu fotografieren keine Erholung sei. Deine Begründung war "du kennst niemanden". 

 

Dieses Denken scheint heutzutage recht verbreitet zu sein und es stört mich ungemein.

Nur weil man etwas nicht kennt, zu einem Sachverhalt wahlweise positiv oder negativ steht oder persönlich eine bestimmte Meinung hat, muss das für den Rest der Bevölkerung nicht gelten. 

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Davon ab ist aber auch klageworden, dass man eben nicht einfach so überall herumwuseln darf, ja? ;)

Das geht gerade etwas unter.

Sowohl LWalG als auch BJagdG udn weiteren landesrechtlichen Regelungen geben da schon ein Grenzen vor, bevor es um Straftaten wie Wilderei geht.

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vor 11 Minuten schrieb HBM:

Kennst Du Bauern und deren Probleme mit ihrem Eigentum?

Kennst Du Jäger und deren Probleme mit Menschen die der Meinung sind das "Ihnen der Wald gehört" (obwohl gerade diese Menschen halt keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind)?

Mir gehört ein Stück Wald und ich habe kein Problem damit, dass dieser betreten wird. Wenn da jemand darüberläuft und keinen Müll hinterlässt, was soll mich da stören?

Privatwald ist ja auch als solcher nicht zu erkennen, da er ja zum Glück nicht umzäunt werden darf.

 

vor 24 Minuten schrieb HBM:

sondern darüber nachdenken was sinnvoll ist und was nicht

Ich sehe immer noch nicht das Problem beim fotografieren im Wald.

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vor 6 Minuten schrieb Waffen Tony:

Davon ab ist aber auch klageworden, dass man eben nicht einfach so überall herumwuseln darf, ja? ;)

Das ist bekannt, ja. 

Es geht aber aus dem Eröffnungspost nicht wirklich hervor ob sich der Vogelkundler irgendwo unrechtmäßig aufgehalten hat geschweige denn ob er sich in irgendeiner Art und Weise gesetzeswidrig verhalten hat. 

 

Alles andere ist Spekulationen, ja? ;)

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Es kann da zahlreiche Probleme geben, die den menschen /Besitzer nicht betreffen, wohl aber das dortige Wild oder bedrohte Arten/besonders geschützte Arten (dazu zählen auch Pflanzen).

Da gibt es einige Konflikte die eben auch Grenzen vorgeben.

 

Ganz grundsätzlic ist man sehr gut beraten auf den Wegen zu bleiben und sich möglichst störungsfrei zu verhalten.

Bearbeitet von Gast
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vor 11 Minuten schrieb Max Musculo:

Das ist bekannt, ja. 

Es geht aber aus dem Eröffnungspost nicht wirklich hervor ob sich der Vogelkundler irgendwo unrechtmäßig aufgehalten hat geschweige denn ob er sich in irgendeiner Art und Weise gesetzeswidrig verhalten hat. 

 

Alles andere ist Spekulationen, ja? ;)

Im weiteren Verlauf ergibt sich doch der bedarf das noch einmal klarzustellen, ja?
Da empfinde ich einige abwecihende Meinungen, die einer kleineren erläuterung bedürfen.

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36 minutes ago, HBM said:

 

Kennst Du Jäger und deren Probleme mit Menschen die der Meinung sind das "Ihnen der Wald gehört" (obwohl gerade diese Menschen halt keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind)?

 

Quote

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
§ 14 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

 

Er gehört Ihnen nicht, aber sie haben grundsätzlich das Recht ihn zu betreten.

 

Ich denke der "gute" Ruf der Jägerschaft hat mit der Gutsherrenart einiger Vertreter zu tun, die den nicht-Besitzern und Nicht-Pächtern ihr Recht am liebsten absprechen würden.

 

Wenn jemand in Tarn-Klamotten mit der Kamera bewaffnet durch den Wald pirscht, kann man nicht davon ausgehen, das derjenige die Tiere übermäßigem Stress aussetzt, eben weil er sich recht unauffällig bewegt. Diese Art von Wald-Nutzern wird wahrscheinlich auch keinen Müll hinterlassen.

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vor 4 Minuten schrieb Ronon79:

Er gehört Ihnen nicht, aber sie haben grundsätzlich das Recht ihn zu betreten.

Dabei nicht unterschlagen, dass dies eben zunächst erstmal nur auf Wegen gilt.

Leider heben die Landeswaldgesetze vieles davon unnötig auf.

Die Jägerschaft hat einen exzellenten Ruf. Da sollte man nichts falsches herbeiunken.

https://www.jagdverband.de/zahlen-fakten/zahlen-zu-jagd-und-jaegern/image-der-jagd

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Und was ist ein Weg? Wenn der Schotterweg zum Rückeweg und der Rückeweg zum Trampelpfad wird... Ich bin regelmäßig auf Trampelpfaden (<50cm Breite) unterwegs, die sind sogar ausgeschilderte Fernwanderwege, aber deren Charakter passt überhaupt nicht zu der Wegedefinition im Landesgesetz.

 

Die Diskussion wird mir zu deutsch. Ich wünschte man könnte sich einfach darauf einigen, dass Waldbesitzer das Recht der Besucher anerkennen und sich Besucher rücksichtsvoll und ruhig verhalten, nicht zu Unzeiten in den Wald gehen und ihn so verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben. Kurz: gegenseitige Rücksichtnahme und gesunder Menschenverstand.

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vor 18 Minuten schrieb Waffen Tony:

... 

Ich will hier keinen Disput lostreten.

Wir sind selbst Waldbesitzer, in meiner Familie gibt's Jäger und ich kenne viele bzw. schieße gemeinsam mit ihnen auf dem Stand. 

Mir ist auch durchaus bewusst, dass der "Publikumsverkehr" (zur Zeit natürlich noch verstärkt) im Wald teilweise problematisch ist. 

 

Lediglich die Aussage "kenn ich nicht, kann so nicht sein" stört mich in meiner, nennen wir es, "liberalen" Grundhaltung. Das habe ich mit einem, teils überspitzten, Beispiel dargestellt. 

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vor 27 Minuten schrieb Ronon79:

Wenn jemand in Tarn-Klamotten mit der Kamera bewaffnet durch den Wald pirscht, kann man nicht davon ausgehen, das derjenige die Tiere übermäßigem Stress aussetzt, eben weil er sich recht unauffällig bewegt.

Laut schnatternd und mit bunten Klamotten sorgt für weniger Aufruhr - Rehe wissen, dass sie von solchen Leuten nichts zu fürchten haben. 

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vor 6 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Zur aufmerksamen Frau erspare ich mir Kommentare und zur Belehrung sowieso.

 

 

Also ich finde es durchaus begrüßenswert und absolut in Ordnung, wenn man aufmerksam durchs Leben geht und mögliche Personen oder Tätigkeiten derselbigen, die einem seltsam vorkommen und welche durchaus Potenzial für mögliche Straftaten haben könnten, bei der Polizei meldet und diese über solche Vorkommnisse informiert. Ich möchte nicht wissen, wieviele Straftaten durch genau solche Sachen vereitelt bzw. aufgedeckt wurden. Dürften auf jeden Fall nicht gerade wenige sein.

 

Denn ich bin der Meinung, dass die Polizei genau für solche Sachen zuständig ist, bei der man als normaler Bürger nicht ganz sicher ist, wie man sich am besten verhalten soll. Melden macht frei, und was die Polizei dann letzten Endes entscheidet, ist dann erstmal deren Ding.

 

Was wäre denn gewesen, wenn der Vogelkundler im Tarnanzug eventuell ein militanter Extremer wäre, der seine illegale AK mal kurz auf Funktionstüchtigkeit im Wald testen möchte und dabei von ihm unbemerkt von einer anderen Person beobachtet worden wäre? Soll diese dann erstmal fröhlich "Hallihallo, wie gehts denn so, was machen Sie denn da so interessantes?" rufen und dabei riskieren, für den Rest ihres Daseins im Wald verscharrt zu verbringen?

 

Wir leben nun mal in turbulenten Zeiten, und wer im Tarnanzug und einem waffenähnlichen Konstrukt durch den Wald schleicht, muss halt auch mit der Möglichkeit rechnen, dass er eventuell durchaus einen besorgniserregenden Anschein bei manchen Bürgern hervorruft. Im Zweifelsfalle kann derjenige dann auch problemlos seine Ungefährlichkeit gegenüber der Polizei beweisen, aber ich würde einem zivilen Bürger nicht empfehlen, da ein unötiges Risiko einzugehen, und das lieber Leuten überlassen, die das hauptberuflich machen.

 

Bearbeitet von highlower
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vor 2 Minuten schrieb highlower:

Was wäre denn gewesen, wenn der Vogelkundler im Tarnanzug eventuell ein militanter Extremer wäre, der seine illegale AK mal kurz auf Funktionstüchtigkeit im Wald testen möchte und dabei von ihm unbemerkt von einer anderen Person beobachtet worden wäre? Soll diese dann

Solche Täter haben ausnahmslos den Schriftzug "Militanter Extremer" auf ihrem Tarnanzug! Soll man jeden mit Bart im Wald melden? Es könnte ja ein Islamist sein...

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vor 22 Minuten schrieb Ronon79:

Und was ist ein Weg?

Hier finden sich in den einzelnen Ländergesetzen entsprechende Erläuterungen. Meist gehe sie in diese Richtung:

 

Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können

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vor 4 Minuten schrieb LordKitchener:

 Soll man jeden mit Bart im Wald melden? Es könnte ja ein Islamist sein...

Das kannst du ja gerne mal bei der Polizei ausprobieren. Eventuell könnte das aber bei häufiger Wiederholung mögliche Zweifel an deiner geistigen Gesundheit bewirken.

Bearbeitet von highlower
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vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

 Es gibt, auch in Bayern und gerade jetzt, zu Begin von Setz- und Brutzeiten, Flächen, wo Niemand etwas zu suchen hat.

Wobei die Chance das die eingesetzten Polizeikräfte diese kennen überaus gross ist.

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