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IGNORED

Im Tarnanzug unterwegs: Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb TriPlex:

Nein, das war nicht ich, sondern Ch. aus S.:

DAS war der erste Beitrag mit dem Sauen töten (und wie sollte das der Landwirt "auf seinem Acker" wohl anders tun, als zu schießen?)

...

 

@Ch. aus S. sprach von "Sauen töten" und Du hast daraufhin "das Erschießen von Sauen" eingeworfen!

Da differenziere ich zwischen der Aussage des @Ch. aus S. und Deiner aber schon sehr!

Wenn ein Landwirt z.B. beim Mulchen unbeabsichtigt einen Schwarzwildkessel erwischen und Frischlinge töten würde(!), so ist das etwas völlig Anderes, als wenn er loszieht und "Sauen erschießen würde".

Genau so, wie beim Ausmähen von Kitzen. Absicht vulgo Wilderei wird schwer bis gar nicht zu beweisen sein.

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb sonnyboy:

....

Ich hätte den Waldbesucher einfach die Frage gestelt: wo von Ihrer Sicht aus ist: hinter dem Baum?

Wenn er die richtige Antwort gegeben hätte, lies ich ihn einfach gehen.

Wer von Euch kann mir die Frage beantworten?

.......

Kann ich Dir schon sagen:

Beim Baum ist stets dort hinten, wo gerade das Klopapier liegt!

.

.

.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb TriPlex:

Wenn die nur freundlich fragen, dann kann man das ja ebenso freundlich beantworten.

 

Wenn die einem dumm kommen, dann fragt man sie eben auf welcher Rechtsgrundlage sie glauben einen anhalten und befragen zu können UND ob sie sich schon mal gefragt haben, was denn so auf Nötigung, Verkehrsgefährdung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, ... steht - immerhin alles keine OWIs mehr, sondern Straftaten.

Aber aufpassen, wenn die in der "Überzahl" sind und behaupten Du hättest sie mit einer Waffe bedroht oder DU wärst so gefahren, dass sie sich nur durch einen Sprung über den Graben retten konnten, dann hättest Du ein Problem.

 

In mehreren LForst/LWaldG und dem BWaldgesetz.

Dazu die entsprechende Gebührensätze für diese Ordnungswidrigkeiten.

Es war zuvor sogar freundlicherweise als Zitat eingestellt.

Wie ich schon schrieb, ist das aber konkret nachzulesen. Hier gibt es zahlreiche Unterschiede.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb gipflzipfla:

@Ch. aus S. sprach von "Sauen töten" und Du hast daraufhin "das Erschießen von Sauen" eingeworfen!

Da differenziere ich zwischen der Aussage des @Ch. aus S. und Deiner aber schon sehr!

Das "Schreddern" von Frischlingen hatte ich nicht auf dem Schirm, zumal ich es auch eher so kenne, dass die Frischlinge eher "in den Hecken" abgelegt werden, als "mitten im Feld" - das mag daran liegen, dass die Landschaft hier noch nicht so total ausgeräumt ist und Hecken o.ä. fast immer in erreichbarer Nähe sind.

Und auf die Idee, dass ein Bauer Sauen mit dem Schlepper hetzt und überfährt bin ich überhaupt nicht gekommen, dass jemand, der selbst mit Tieren umgeht so etwas tut ist zwar nicht unvorstellbar, aber ...

 

vor 30 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Das dürfte dann auch eher nicht als Wilderei geahndet werden, sondern als Tierquälerei und dürfte "teurer" werden, als wenn er gewildert hätte - deutlich teurer.

 

Bearbeitet von TriPlex
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

In mehreren LForst/LWaldG und dem BWaldgesetz.

Dazu die entsprechende Gebührensätze für diese Ordnungswidrigkeiten.

Die dafür zuständigen Personen dürfen das schon kontrollieren und ggf. ahnden, der Jedermann-§ greift aber nur bei Straftaten und nicht bei OWIs.

Wenn also "Hinz und Kunz" glauben, sie müssten Fahrzeuge anhalten und die Fahrer zurechtweisen, dann sind sie im Unrecht und begehen ggf. eine der o.g. Straftaten.

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb TriPlex:

Wenn die nur freundlich fragen, dann kann man das ja ebenso freundlich beantworten.

 

vor 46 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Wenn es z.B. danach aussieht, dass die irrtümlich davon ausgehen, man sei einfach jemand, der aus Faulheit oder zur Abkürzung mit dem Wagen durch den Wald fährt (ist ja an manchen Orten auch nicht so selten), dann kann man das natürlich auch einfach freundlich aufklären.

Klar, so sehe ich das auch, allerdings sind alle meine Autonummern bei der Polizei bekannt und daher ist es mir auch egal wenn da jemand etwas "meldet". Komischerweise sind es immer die Grundbesitzer die freundlich fragen und völlig Fremde (teilweise noch nicht mal aus der Gegend bzw. zumindest "noch nie gesehen") die eher "oberlehrerhaft" das Gespräch gleich mit "Wie kommen Sie dazu hier zu fahren?" oder "Ihnen ist schon klar, dass hier keine Straße ist." beginnen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb HBM:

Komischerweise sind es immer die Grundbesitzer die freundlich fragen und völlig Fremde (teilweise noch nicht mal aus der Gegend bzw. zumindest "noch nie gesehen") die eher "oberlehrerhaft" das Gespräch gleich mit "Wie kommen Sie dazu hier zu fahren?" oder "Ihnen ist schon klar, dass hier keine Straße ist." beginnen.

Also wenn die Grundbesitzer Dich kennen und die Fremden eben nicht, dann läge darin eine vollkommen harmlose Erklärung...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Also wenn die Grundbesitzer Dich kennen und die Fremden eben nicht, dann läge darin eine vollkommen harmlose Erklärung...

Ist der Grund denn so wichtig bzw. zählen denn nicht einfach die Fakten? 😉

Geschrieben

Vielleicht war es aber auch ein Vögelbeobachter. Auch die soll es ja geben, und sie legen Wert darauf, von den Vöglern nicht entdeckt zu werden.

 

Nebenbei: Ist das englische Wort "aviation" (von lateinisch "avis", der Vogel) im Deutschen korrekt mit "Vögelei" wiedergegeben? Warum haben wir dieses Wort nicht?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb TriPlex:

Wenn die einem dumm kommen, dann fragt man sie eben auf welcher Rechtsgrundlage sie glauben einen anhalten und befragen zu können UND ob sie sich schon mal gefragt haben, was denn so auf Nötigung, Verkehrsgefährdung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, ... steht - immerhin alles keine OWIs mehr, sondern Straftaten.

Aber aufpassen, wenn die in der "Überzahl" sind und behaupten Du hättest sie mit einer Waffe bedroht oder DU wärst so gefahren, dass sie sich nur durch einen Sprung über den Graben retten konnten, dann hättest Du ein Problem.

Ach, du darfst ganz einfach gesperrte Forstprivatwege befahren. Oder welche die für Land und Forstwirtschaft sind?

 

Wieder einer, der glaubt nur Rechte und keine Pflichten zu haben.

Und beim Forst oder bestätigten Jagdaufsehern mit forstlicher Ausblidung würde ich mir solche Aussagen wie oben gut überlegen......

Geschrieben

Hm... Fahnenklau Rückfahrt drei Autos...wir in einer wilden Mischung aus Flecktran und dunkler Arbeitsbekleidung darin, plus geschwärzte Gesichter.....natürlich jeder von uns noch ziemlich nass....Alkoholkontrolle.....Polizist zum Fahrer im ersten Auto, ob wir vom Manöver kämen....Antwort des Fahrers war Ja und wir alle dürften weiterfahren...

 

bj68

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb TriPlex:

Das dürfte dann auch eher nicht als Wilderei geahndet werden, sondern als Tierquälerei und dürfte "teurer" werden, als wenn er gewildert hätte - deutlich teurer.

 

Und welche Jurakenntnisse sagen dir das?

 

"Tierquälerei" wäre §17 TierSchG,  und die Strafandrohung ist "bis zu drei Jahre oder Geldstrafe".

 

"Jagdwilderei" wäre §292 StGB, und die Strafandrohung ist dort ebenfalls "bis zu drei Jahre oder Geldstrafe" ... aber halt, es gibt dort auch noch die Steigerung zum "besonders schweren Fall" mit einer Strafandrohung von "drei Monaten bis fünf Jahren". D.h. für Jagdwilderei kann man deutlich länger einfahren.

 

Einige Aspekte der Gesetzestexte sind jetzt wirklich nicht so, dass man dafür einen Prof. Dr. iur. benötigt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Vielleicht war es aber auch ein Vögelbeobachter. Auch die soll es ja geben, und sie legen Wert darauf, von den Vöglern nicht entdeckt zu werden.

 

Sowas hatte ich mir auch schon gedacht. In der Natur draußen kann man ja jede Menge interessante natürliche Dinge und Verhaltensweisen beobachten, wenn man unauffällig ist und nicht stört ...

Geschrieben (bearbeitet)

Es ging am Anfang nur um einen Vogelbeobachter in Tarnkleidung.

Mich würde eher interessieren wo dieses Mistrauen gegen diese Kleidung her kommt? Was sehen die Leute darin?

 

Da muß das Kill-Bogentunier umbenannt werden, es wird Tarnkleidung verboten, 

Die großen Verbände verbieten Tarnkleidung bei Wettbewerben.

 

Ich glaube, wir haben nicht nur eine Covid 19 Pandemie. 

Bearbeitet von 6ppc-gunner
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Geschrieben (bearbeitet)

Wie schon im Lauf dieses mittlerweile langen Threads gesagt - Betretungsverbote können sich aus den Landesnaturschutzgesetzen ergeben.

Z.B. Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen in der Zeit des Aufwuchses, im Fall von Sonderkulturen etc. 

Sowie im Einzelfall aus Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiets-Verordnungen.

Auch kann sich ein Betretungsverbot aus dem Waldrecht ergeben.

 

Aber, unbestritten: es gilt natürlich der Grundsatz - so lange nicht verboten, ist es erlaubt.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Valdez:

Ach, du darfst ganz einfach gesperrte Forstprivatwege befahren. Oder welche die für Land und Forstwirtschaft sind?

Ich schon! 😛

 

vor 13 Stunden schrieb Valdez:

Wieder einer, der glaubt nur Rechte und keine Pflichten zu haben.

Ganz im Gegenteil!

Das heißt aber nicht, dass "Hinz und Kunz" den Hilfssheriff spielen und wegen einer OWI Fahrzeuge anhalten und deren Fahrer zurechtweisen dürfen.

Genau so, wie umgekehrt Jäger Spaziergängern, Rad- u. Kutschfahrern, ... nicht verbieten können die Wege zu benutzen, weil der Jäger sich dadurch gestört fühlt.

Klar darf nicht jeder jeden "gesperrten" Weg befahren, das ist aber nur eine OWI, diese Hilfssheriffs sind dagegen ganz schnell im Bereich der Straftat - wie oben geschrieben.

 

Im übrigen dürfen Jäger auch auf gesperrten Wegen durch fremde Reviere fahren (so lange sie für "Frei für Land- und Forstwirtschaft" sind), wenn das für sie kürzer ist.

Natürlich dürfen sie das nicht missbräuchlich nutzen (z.B. um den unliebsamen Reviernachbarn zu ärgern).

 

vor 13 Stunden schrieb Valdez:

Und beim Forst oder bestätigten Jagdaufsehern mit forstlicher Ausblidung würde ich mir solche Aussagen wie oben gut überlegen......

Welche Aussagen genau?

 

Übrigens: "Amtspersonen" müssen als solche erkennbar sein, wenn sie tätig werden (oder sich entsprechend ausweisen).

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Einige Aspekte der Gesetzestexte sind jetzt wirklich nicht so, dass man dafür einen Prof. Dr. iur. benötigt.

Stimmt! Es geht aber dabei eben nicht nur um den reinen Gesetzestext.

Die Frage ist doch "In welchem Fall schöpft ein Richter das Strafmaß eher voll aus?"

Und da geht es seit einigen Jahren m.M.n. eher bei "Der hat arme Tiere gequält!" "in die Vollen", als bei "Der hat halt im fremden Revier (m.o.w. "waidgerecht") ein Wildschwein geschossen."

 

Zu der Strafe für die Tierquälerei kann ggf. noch etwas dazu kommen: Das Verbot der Tierhaltung.

Das kennt man zwar eher als Auflage, wenn jemand seine Tiere "verwahrlosen" lässt, aber bei jemandem, der "mit Wissen und Wollen" fluchtunfähige Jungtiere "schreddert" oder flüchtende Tiere überfährt kann ich mir vorstellen, dass ein Richter da auch mal "den ganz dicken Knüppel auspackt".

 

Bearbeitet von TriPlex
Geschrieben
Am 18.4.2021 um 18:12 schrieb joker_ch:

Der Thread hat einen Unterhaltungswert und sagt eigentlich sehr, sehr viel übe das Gemüt von gewissen Blockwarts aus, die natürlich durch eine Unzahl von Gesetzen von denen in anderen Ländern nie auf die Idee gekommen ist das man sie bräuchte gestützt werden.

Um nochmal auf Deine Meinung über andere, ach so "komische" Länder zurückzukommen:

Heute früh im Radio die Meldung, dass die Schweizer Regierung die Corona-Regelungen lockern will - bei steigender Inzidenz und unter Verstoß gegen ihre eigenen Gesetze o. Verordnungen.

Das ist sicherlich viel besser, als in einem dicht besiedelten Land das Betretungsrecht der freien Landschaft zu regeln ...

 

@all Sorry4OT

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Im übrigen dürfen Jäger auch auf gesperrten Wegen durch fremde Reviere fahren (so lange sie für "Frei für Land- und Forstwirtschaft" sind), wenn das für sie kürzer ist.

Absoluter Blödsinn.

Hör einfach auf Stuss zu schreiben. Du hast schlichtweg von den Gesetzen rund um die Jagd keine Ahnung.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Übrigens: "Amtspersonen" müssen als solche erkennbar sein, wenn sie tätig werden (oder sich entsprechend ausweisen).

Und ein Dienstabzeichen tragen.

Wo ist das Problem?

Geschrieben

Und welcher Förster ist heute noch als solcher erkennbar?

Der "graue Kittel", den die Bayern tragen sieht doch mehr nach Lagerist, als nach Förster aus.

In anderen Bundesländern sieht die "Außendienstjacke" vielleicht noch etwas forstlicher aus, wird aber oft nicht getragen, weil z.B. beim Auszeichnen andere (z.T. auch "dienstlich bereitgestellt") Jacken getragen werden, die dann aber eher nach "Waldarbeiter", als nach Amtsperson aussehen.

Auch fährt nicht jeder Förster einen Dienstwagen, der sofort als solcher erkennbar wäre.

Beides KANN zum Problem werden!

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 19.4.2021 um 21:08 schrieb Valdez:

Absoluter Blödsinn.

Hör einfach auf Stuss zu schreiben. Du hast schlichtweg von den Gesetzen rund um die Jagd keine Ahnung.

Wollen wir mal wetten, wer von uns beiden da mehr Ahnung hat?

Sagt Dir der Name Mark G. von Pückler etwas?

Der hat vor einigen Jahren genau das geschrieben.

BTW:

Amtsgericht Wolfhagen, Urteil vom 27. 9 2004 – 2 C 329/04 –; Landgericht Kassel, Hinweisbeschluss vom 24. 1. 2005 – 1 S 374/04 –

 

Und?

Wer von uns beiden hat nun von den Gesetzen rund um die Jagd keine Ahnung und sollte nun einfach aufhören Stuss zu schreiben?

 

Schon mal von Polizisten gefragt worden, warum Du Dich so gut im Polizeirecht auskennst?

Ich schon - und nicht nur einmal!

 

Bearbeitet von TriPlex

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