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IGNORED

Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Marder:

Das hat damals schon angefangen wie es geheißen hat man will den 1% ern die Waffen abnehmen egal ob die Vorbestraft waren

Das ist insofern noch etwas anders, weil da zumindest eine der klassischen Erklärungen, was die "1%" bedeuten sollen, ist, dass es die 1% sein sollen, die im Gegensatz zu den 99% sich nicht an die Rechtsordnung zu halten pflegen. Wenn man--und ich kenne mich mit dieser Subkultur überhaupt nicht aus, kann dazu also keine abschließende Tatsachenmeinung haben--das so interpretiert, dann könnte man die "1%" als offene Ankündigung gewalttätiger Straftaten sehen. Egal wie man das beurteilt, das wäre schon noch ein Unterschied zur Mitgliedschaft in einer Partei, die sich gerade auf dem Boden und als Verteidiger der FDGO sieht und die größte Oppositionsfraktion im Bundestag stellt.

Geschrieben

Habt ihr auch den ganz großen Knaller gelesen?

 

„Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den

Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung

durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches

Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.“ 

 

Zudem wird in dem Schriftststück die ganze Zeit von 'Waffenschein' geredet und dass dieser nur drei Jahre gültig sei. Stimmt soweit ja auch, aber den Verfassern ist wohl nicht klar, dass sie Waffenbesitzkarten meinen. Wir werden von Kompetenz regiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Und wenn sie tatsächlich den waffenschein meinen? In einer erläuterung wird auch vom „grossen“ waffenschein geschrieben, was ein indiz sein sollte was sie meinen. Es wird auch mehrfach in dem dokument waffenbesitzkarte geschrieben. Eine abgrenzung der begriffe ist also da

Bearbeitet von Nilsemann2016
Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Raiden:

Habt ihr auch den ganz großen Knaller gelesen?

 

vor 29 Minuten schrieb Raiden:

Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.“

@Raiden ich kann die von Dir zitierte "Knaller"-Passage  im Entwurf vom 18.3.21, verlinkt auf der DSB-Seite:

Referentenentwurf_Gesetz_zur_Verbesserung_waffenrechtlicher_Personen nicht finden.

 

Aus welcher Entwurfsversion stamm denn Dein Zitat ? Link auf die Quelle wäre prima.👍

Bearbeitet von snarrow
Geschrieben (bearbeitet)

Die MPU wird für alle Erlaubnis gefordert, nur für den Waffenschein wiederholt sie sich alle 3 Jahre. Über den Umweg ganz am Ende der Empfehlung gilt sie dann auch für Jagdschein Verlängerungen.

 

Hab ich schon vor ein paar Tagen gepostet, hat keinen interessiert, war wichtiger über den Einmarsch der BW in Deutschland zu diskutieren.

Am 18.5.2021 um 22:03 schrieb schmitz75:

MPU bei Erstantrag und Verlängerung einer Erlaubnis

Hier eine konsolidierte Fassung des §6, mit allen Forderungen des BR Ausschusses:

Zitat

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. psychisch krank oder geistig behindert sind und dadurch in ihrer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind und daraus Risiken für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter durch unsachgemäßen Waffengebrauch entstehen können oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. 
Die zuständige Behörde holt die Stellungnahme der folgenden Behörden ein, ob dort Erkenntnisse nach den Sätzen 1 und 2 vorliegen:
1. der örtlichen Polizeidienststelle,
2. der Polizeidienststellen, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte,
3. des Bundespolizeipräsidiums,
4. des Zollkriminalamts,
5. des für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Gesundheitsamts sowie
6. der Gesundheitsämter, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte.
Ergänzend kann sie auch die Stellungnahme der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Staatsanwaltschaft einholen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.

 

Bearbeitet von schmitz75
  • Wichtig 1
Geschrieben

Im Bundesrat sitzen die Grünen drin in 11 Ländern, sind sie ja mit in den Landesregierungen.

Kann mich erinnern, dass die MPU-Forderung schon die letzten Jahre immer mal wieder im BR gefordert wurde und im BT abgelehnt wurde.

Allerdings wenn die Grünen auch in der Bundesregierung sitzen, da kann man sich schonmal ein zweites Paar Socken zulegen...

Geschrieben

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu der persönlichen Meinung gelangt, daß "Referenten", die Gesetzesentwürfe verfassen, vor Einstellung und danach alle 2 Jahre ein selbst zu bezahlendes psychologische Gutachten vorlegen müssen. 

Ziel des Gutachtens sollte es sein, den Grad ihrer Verachtung für die Deutsche Bevölkerung festzustellen und Körperreaktionen z.B. beim Vorlesen des Grundgesetzes, beim Singen der Nationalhymne sowie Schwenken einer Deutschlandfahne zu erfassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb schmitz75:

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. psychisch krank oder geistig behindert sind und dadurch in ihrer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind und daraus Risiken für Leib und Leben der eigenen Person oder Dritter durch unsachgemäßen Waffengebrauch entstehen können oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. 
Die zuständige Behörde holt die Stellungnahme der folgenden Behörden ein, ob dort Erkenntnisse nach den Sätzen 1 und 2 vorliegen:
1. der örtlichen Polizeidienststelle,
2. der Polizeidienststellen, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte,
3. des Bundespolizeipräsidiums,
4. des Zollkriminalamts,
5. des für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Gesundheitsamts sowie
6. der Gesundheitsämter, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte.
Ergänzend kann sie auch die Stellungnahme der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Staatsanwaltschaft einholen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.

 

Spannend und danke für die Konsolidierung, die hatte ich im Text nicht gefunden und war schon dabei mir das selbst zu konsolidieren.

 

Den Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 finde ich tatsächlich sogar eine sinnvolle Verbesserung, weil nicht jeder, der mal über ein Burn-Out geklagt hat (=psychisch krank), gleich ein Amokläufer wird. Die Konkretisierung auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ergibt total Sinn und finde ich ehrlich gesagt sogar gut.

 

Die große Frage ist ja der Abs 2 Satz 2. Ich verstehe es wie folgt:

 

a) Bei der Erstantragstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müsste man ein Gutachten vorlegen, egal ob Tatsachen bekannt sind, dass Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 relevant sein könnte. Dies bedeutet, verpflichtende MPU für jeden Erstbeantrager. Das betrifft alle, Sportschützen, Jäger, Sammler.

b) Alle die ihre Erlaubnis verlängern lassen müssen, dies trifft im Kontext des WaffG auf den Waffenschein zu, müssen das auch bei jeder Verlängerung nachweisen. Jagdscheinverlängerung wäre aussen vor, da in den Jagdgesetzen geregelt,

 

Mein Fazit:

So wie ich das interpretiere, sind alle Bestands-WBK-Besitzer außen vor und werden damit auch nicht behelligt, außer sie haben eine Erlaubnis die verlängert werden muss. Das trifft nicht auf WBK Inhaber zu, die ist unbefristet, genauso wenig der KWS. Waffenschein wäre am Fliegenfänger.

 

Frage an die Runde:

Die Frage ist sicherlich, ob wie das Wort "Erstantragstellung" zu verstehen ist und ob ein neues Bedürfnis für eine neue Waffe eine Erstantragsstellung ist, d.h. bei JEDEM Bedürfnisantrag ein solches MPU Gutachten vorgelegt werden müsste, was der Oberknaller wäre. Bei Sammlern wäre das dann die Ausweitung des Sammelgebiets, bei Jägern dann jeder Erwerb einer neuen Waffe. 2x im Jahr (beim Sportschützen) 300 € für den Psychoonkel hinzulegen ist schon verrückt, was wäre der Erkenntnisgewinn?

 

Wie versteht ihr die Formulierung?

 

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb switty:

...

 

Mein Fazit:

... Das trifft nicht auf WBK Inhaber zu, die ist unbefristet, genauso wenig der KWS. 

...

 

 

Das kommt dann bei der nächsten Salamischeibe. Das könnte sonst so kurz vor der Wahl doch noch ein paar Schlafschafe verschrecken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb MT80:

Das kommt dann bei der nächsten Salamischeibe. Das könnte sonst so kurz vor der Wahl doch noch ein paar Schlafschafe verschrecken.

Das stell ich gar nicht in Abrede. Mir gings jetzt aber konkret um die Formulierung und ob das Stück der Salami schon abgeschnitten wurde.

Bearbeitet von switty
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb switty:

Jagdscheinverlängerung wäre aussen vor, da in den Jagdgesetzen geregelt,

Da bin ich mir nicht so sicher, der BR Ausschuss will die Prüfung beim Jagdschein auf die Waffenbehörde verlagern, steht ganz am Ende:

 

Zitat

In § 17 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Die zuständige Behörde hat bei der nach § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Waffengesetzes für die Ausführung des Waffengesetzes zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen, ob die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes gegeben sind.“ ‘

 

Man sollte auch nicht vergessen, dass die EU Kommission die Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse gefordert hat. Der Europäische Feuerwaffenpass ist es schon.

Bearbeitet von schmitz75
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb schmitz75:

Der Europäische Feuerwaffenpass ist es schon.

Stimmt, den hab ich vergessen... das würde dann ja definitiv auch den Sportschützen treffen.

Geschrieben (bearbeitet)

Da werden sich ja die Geldtransporterfahrer, Personenschützer, Objektschützer usw. mächtig freuen, wenn die nun alle 3 Jahre zum Propellermechaniker dürfen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Da werden sich ja die Geldtransporterfahrer, Personenschützer, Objektschützer usw. mächtig freuen, wenn die nun alle 3 Jahre zum Propellermechaniker dürfen.

Find ich gut, es passieren ja dauernd schlimme Dinge mit den Waffenscheinbesitzern. Ach Shit, das waren ja die Illegalen... naja egal, immer schön über einen Kamm scheren.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben (bearbeitet)

Ich finde es bezeichnend, wie hier schon wieder über zwölf Seiten über dieses Thema lamentiert wird...

 

Hätte, würde, könnte, wenn dieses oder jenes, was dann, wieso weshalb warum, usw...

 

Wer ist denn noch so schlaftrunken, dass er immer noch nicht kapiert, um was es der herrschenden Klasse geht ?

Ausschließlich darum, uns und potentiellen zukünftigen Interessenten unser Hobby zu verleiden und uns möglichst viele Steine in den Weg zu legen.

Dazu ist offenbar kein Mittel zu dreckig und zu irrsinnig, ja regelrecht kontraproduktiv...

 

Unter welchen Vorwänden uns dieser neuerliche Schwachfug wieder verkauft werden soll, ist kaum noch zu toppen.

Wer sich für Waffen interessiert, solche besitzt oder zukünftig besitzen will, wird irgendwann ganz sicher seine Konsequenzen ziehen...

Das "gewünschte" Ziel wird sein, dass derjenige irgendwann entnervt aufgibt und sich einem anderen Hobby zuwendet, weil er sich das nicht mehr antun will.

Das werden bestimmt auch einige Leute tun - Ziel (vermutlich) erreicht !

Es wird aber auch die andere Fraktion geben, die dann auf eine WBK-Farbe außerhalb der Ampelfarben ausweicht...

Da kann sich sich der Gesetzgeber dann seine ständigen Nadelstiche und Verschärfungen ins Rektum einführen...

 

Wenn diese Leute dann noch zu der Spezies gehören, die sich im stillen Kämmerlein am Rechner immer mehr radikalisieren und denen dann irgendwann mal die Sicherung durchbrennt, dann

gute Nacht...

Davon gehen die wirklichen Gefahren aus, die fliegen - sofern sie nicht durch andere Straftaten oder Mitgliedschaft in zweifelhaften Organisationen bzw. Verhaltensauffälligkeiten bemerkt werden - unter jeglichem

Behördenradar, da nützt auch die beste Stasi 2.0 nichts...  

 

 

Bearbeitet von Wauwi
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 4
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Wauwi:

Ich finde es bezeichnend, wie hier schon wieder über zwölf Seiten über dieses Thema lamentiert wird...

 

Hätte, würde, könnte, wenn dieses oder jenes, was dann, wieso weshalb warum, usw...

 

Wer ist denn noch so schlaftrunken, dass er immer noch nicht kapiert, um was es der herrschenden Klasse geht ?

Ausschließlich darum, uns und potentiellen zukünftigen Interessenten unser Hobby zu verleiden und uns möglichst viele Steine in den Weg zu legen.

Dazu ist offenbar kein Mittel zu dreckig und zu irrsinnig, ja regelrecht kontraproduktiv...

 

Unter welchen Vorwänden uns dieser neuerliche Schwachfug wieder verkauft werden soll, ist kaum noch zu toppen.

Wer sich für Waffen interessiert, solche besitzt oder zukünftig besitzen will, wird irgendwann ganz sicher seine Konsequenzen ziehen...

Das "gewünschte" Ziel wird sein, dass derjenige irgendwann entnervt aufgibt und sich einem anderen Hobby zuwendet, weil er sich das nicht mehr antun will.

Das werden bestimmt auch einige Leute tun - Ziel (vermutlich) erreicht !

Es wird aber auch die andere Fraktion geben, die dann auf eine WBK-Farbe außerhalb der Ampelfarben ausweicht...

Da kann sich sich der Gesetzgeber dann seine ständigen Nadelstiche und Verschärfungen ins Rektum einführen...

 

Wenn diese Leute dann noch zu der Spezies gehören, die sich im stillen Kämmerlein am Rechner immer mehr radikalisieren und denen dann irgendwann mal die Sicherung durchbrennt, dann

gute Nacht...

Davon gehen die wirklichen Gefahren aus, die fliegen - sofern sie nicht durch andere Straftaten oder Mitgliedschaft in zweifelhaften Organisationen bzw. Verhaltensauffälligkeiten bemerkt werden - unter jeglichem

Behördenradar, da nützt auch die beste Stasi 2.0 nichts...  

 

 

Leider hast du Recht, ich wünschte ich könnte dich jetzt beschimpfen, aber mit fällt nicht ein warum.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Marder:

Leider hast du Recht, ich wünschte ich könnte dich jetzt beschimpfen, aber mit fällt nicht ein warum.

 

Bringt ja auch nix, kostet nur Energie, Lebensfreude und für den Blutdruck und damit einhergehende Folgeerkrankungen ist es auch eher suboptimal...🙂

 

Das sind leider unbequeme Wahrheiten, die aber niemand hören will...

 

Das 1% Beispiel, was Du weiter oben angeführt hast, ist auch ein klassischer Fall der die Widersinnigkeit und Lächerlichkeit belegt (wobei geschätzten 80-90% der Gesamtbevölkerung die Bedeutung der 1% Raute nichts sagen dürfte).

Hier ging es zunächst um den Widerruf des kleinen Waffenscheins eines Vorstandsmitglieds.

Das war aber nicht das Ende, hinterher wurde das auch  auf "normale" member, die kein Amt innehatten ausgeweitet...

In der Begründung stand u.a., das es nicht auf "konkrete Einzelverfehlungen der Person" ankomme. Ich dachte immer, Sippenhaft gäbe es hier nicht... 

Gegipfelt ist es darin, das jemandem die Zuverlässigkeit wegen seiner "Nähe zu einem Club" , der noch nicht mal ein 1%er Club war, abgesprochen wurde.

 

Darin sehe ich die Gefahr. Wer entscheidet, was verwerflich ist und was nicht, bzw. ab wann ist etwas gut oder böse ?

 

Mit viel Phantasie kann man mir auch andichten, ein "Nazi" zu sein, weil ich gerne gelegentlich Alpha Jacken trage...

Ist bald jeder verdächtig, der eine Harley fährt...?

Das ist das gleiche Niveau, wie jedem dunkelhäutigen Menschen Drogenhandel zu unterstellen oder jedem Moslem Terrorismus anzudichten...

 

Diese Verschärfungen um die es in diesem thread geht, werden vermutlich auch fast keinen der normalen Waffenbesitzer tangieren, deshalb muss ich sie aber noch lange nicht gutheissen.

Es zeigt aber wieder deutlich die ekelhafte Doppelmoral.

Die richtig harten Psychopathen*Innen (die intelligent sind) werden in den wenigsten Fällen eine Bank überfallen, die werden eher in die Vorstände der Finanzdienstleistungsunternehmen gehen und dort ihre Straftaten begehen.

Der Schaden den solche Leute anrichten, dürfe deutlich höher als bei der übrigen organisierten Kriminalität liegen.

Wenn ich sehe, wer alles von den Medien noch gepusht wird und dort eine Bühne bekommt, wird mir nur noch schlecht...🤢

Wer hat denn mit einer Organisation Millionen alter Menschen um ihre gesamten Ersparnisse gebracht...?

 

Kleiner Tip: Ein 1%er war es nicht...      

Bearbeitet von Wauwi
  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Wauwi:

 

Bringt ja auch nix, kostet nur Energie, Lebensfreude und für den Blutdruck und damit einhergehende Folgeerkrankungen ist es auch eher suboptimal...🙂

 

Das sind leider unbequeme Wahrheiten, die aber niemand hören will...

 

Das 1% Beispiel, was Du weiter oben angeführt hast, ist auch ein klassischer Fall der die Widersinnigkeit und Lächerlichkeit belegt (wobei geschätzten 80-90% der Gesamtbevölkerung die Bedeutung der 1% Raute nichts sagen dürfte).

Hier ging es zunächst um den Widerruf des kleinen Waffenscheins eines Vorstandsmitglieds.

Das war aber nicht das Ende, hinterher wurde das auch  auf "normale" member, die kein Amt innehatten ausgeweitet...

In der Begründung stand u.a., das es nicht auf "konkrete Einzelverfehlungen der Person" ankomme. Ich dachte immer, Sippenhaft gäbe es hier nicht... 

Gegipfelt ist es darin, das jemandem die Zuverlässigkeit wegen seiner "Nähe zu einem Club" , der noch nicht mal ein 1%er Club war, abgesprochen wurde.

 

Darin sehe ich die Gefahr. Wer entscheidet, was verwerflich ist und was nicht, bzw. ab wann ist etwas gut oder böse ?

 

Mit viel Phantasie kann man mir auch andichten, ein "Nazi" zu sein, weil ich gerne gelegentlich Alpha Jacken trage...

Ist bald jeder verdächtig, der eine Harley fährt...?

Das ist das gleiche Niveau, wie jedem dunkelhäutigen Menschen Drogenhandel zu unterstellen oder jedem Moslem Terrorismus anzudichten...

 

Diese Verschärfungen um die es in diesem thread geht, werden vermutlich auch fast keinen der normalen Waffenbesitzer tangieren, deshalb muss ich sie aber noch lange nicht gutheissen.

Es zeigt aber wieder deutlich die ekelhafte Doppelmoral.

Die richtig harten Psychopathen*Innen (die intelligent sind) werden in den wenigsten Fällen eine Bank überfallen, die werden eher in die Vorstände der Finanzdienstleistungsunternehmen gehen und dort ihre Straftaten begehen.

Der Schaden den solche Leute anrichten, dürfe deutlich höher als bei der übrigen organisierten Kriminalität liegen.

Wenn ich sehe, wer alles von den Medien noch gepusht wird und dort eine Bühne bekommt, wird mir nur noch schlecht...🤢

Wer hat denn mit einer Organisation Millionen alter Menschen um ihre gesamten Ersparnisse gebracht...?

 

Kleiner Tip: Ein 1%er war es nicht...      

Das Problem ist das, es wurde immer weiter ausgeweitet, wenn du heute so redest wie jeder, sogar jeder Kreuzbrave CSUlervor 25 Jahren Sonntag Nachmittag nachdem er 4 Halbe auf dem Dorffußballplatz getrunken hat redest bist du schon in den Augen von den Sprach und Tugendwächtern ein ganz ganz böser Mensch.

 

Beispiel.

 

Wie nennt man heute korrekt einen Asylanten?

 

Geflüchtete*innen?

 

Anders?

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Steinpilz:

Verlängert werden muss auch z.B. die §27 Sprengstofferlaubnis.

Sportschützen, die gleichzeitig auch Wiederlader sind, wären also auch betroffen.

  Verlängerung §27 - >Psychodoc, Verlängerung JJ - > Psychodoc,  neues Bedürfnis - > Psychodoc da kann man gleich ein Abo abschließen 😎

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