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Salutbüchse anmelden


steven

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Hallo

 

vor einigen Jahren habe ich eine Salutbüchse gekauft. Anschütz 1416, 6mm Flobbert Platz.

Ich kann nicht mehr sagen, von wem ich die gekauft habe, noch wann ich die gekauft habe.

Gestern rief ich meinen SB an und fragte nach dem Prozedere. Nachdem mir mehrmals versichert wurde, dass ich der Erste bin, der eine Salutbüchse anmelden will, las mir der SB die Bedürfnisgründe vor. Theater oder Film, Brauchtum. Ich sagte ihm, dass nichts davon auf mich zutrifft, ich aber ein wirtschaftliches Bedürfnis hätte. Ich habe die Salutbüchse schließlich legal mit meinem Geld gekauft. Er meinte, dass ich nach seinen Vorstellungen kein Bedürfnis hätte, aber die Salutbüchse einem Berechtigten überlassen dürfte oder sie zur Vernichtung abgeben könnte. Damit erklärte ich mich nicht einverstanden. Wir einigten uns darauf, dass ich die Salutbüchse anmelde und, falls dies abschlägig beschieden wird, ich den Rechtsweg beschreite. 

Mal sehen, was da raus kommt.

Vorschläge, Ratschläge und Hilfen werden gerne angenommen.

 

Steven

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Ich hab' noch eine alte, aber schöne Salut-Doppelflinte. Die diente eigentlich (in einer Zeit, als noch niemand den aktuellen Irrwitz ahnen konnte), nur zur Deko/zum Anschauen.

 

Bis 01.09. müsste die jetzt auch angemeldet bzw. (wenn keine Bedürfnisgründe anerkannt werden) abgegeben werden... 

 

Als JS-Inhaber überlege ich mir grade, für das Knall-Teil Hundeausbildung  als Bedürfnisgrund geltend zu machen. Mache ich aktuell nicht, aber kann als JS-Inhaber ja jederzeit sein. 

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Ja das mit dem Fürsten stimmt aber nur bedingt. Wenn er das Teil als deko an der Wand zu hängen hat (oder ähnliches Szenario) und unangemeldeter Besuch zur Überprüfung seiner aufbewahrung kommt, dann hat er ziemlich schnell ins Klo gefasst. Ich meine auch, dass uns LWB ausmacht, das wir gesetzestreu sind. Wir wollen ja alles richtig machen, nur wirft man uns ständig Felsbrocken in den Weg. 

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Als Anregung:

 

1. Jemand gründet einen Verein, der die Bedürfnisanforderungen erfüllt (z.b. Verein zur "Erhaltung des Salutwaffenbrauchtums")

2. Der Verein beantragt eine - oder hundert - Vereins WBK

3. Für einen symbolischen Beitrag darf jeder Mitglied des Vereins werden.

4. Die Salutwaffen werden vom Verein eingelagert

5. Der Verein sammelt Spenden für eine Klage gegen die Anmeldepflicht (E.v. mit Unterstützung der GRA)

 

Die Vorgehensweise hat den Vorteil, dass der Verein automatisch für alle Mitglieder klagt und sich die Kosten damit teilen. Sollte die Klage Erfolg haben, gilt die Befreiung automatisch auch für alle Mitglieder.

 

Nachteil: Der Verein müsste Kapazitäten für die Einlagerung aller Waffen haben.

Bearbeitet von JDHarris
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Der Verein könnte direkt als Dachverband gegründet werden, so  könnten sich dann auch andere Brauchtumsvereine oder Privatpersonen mit Lagerkapazität anschliessen.

 

Ich denke mal das ohnehin grade sehr viele dieser Waffen von Privatleuten bei Büchsenmachern zur sicheren Aufbewahrung eingelagert worden sind.

Bearbeitet von JDHarris
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vor 7 Minuten schrieb Gomez:

Welche Anforderungen werden an Film und Theater gestellt? 

 

Kommt immer auf die Behörden an.

 

Damals, als ich in Düsseldorf ein Filmprojekt angemeldet hatte, wollten die nur das Drehbuch sehen. Einer anderen Behörde hatte das nicht gereicht, die wollten mindestens eine Firmenanmeldung (z.b. als Produktionsfirma oder Theater) sehen.

 

Ist aber lange her und war noch vor den ganzen Gesetzesnovellen.

Bearbeitet von JDHarris
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Hallo

 

hier wird nach "Intension" gefragt.

OK! Es war jahrzehntelang gang und gebe ohne irgendwelche Einschränkungen, Salutbüchsen zu kaufen. Die Teile waren nicht ganz billig, Aber frei zu kaufen. 

Jetzt wurde das Gesetz geändert. Salutbüchsen müssen angemeldet werden. Und die Anmeldung kann nur über ein Bedürfnis erfolgen.

D. h., wenn man kein Bedürfnis hat, muss die Waffe einem Berechtigten überlassen werden oder zur Vernichtung abgegeben werden. so hat es mir auch mein SB erklärt. Berechtigte wird es keinen geben. Kostenlos zur Vernichtung abgeben will ich auch nicht. Da ist der Klageweg das Einzig richtige. Was würde ein Oldtimerbesitzer sagen, dessen Auto im Wert von 100.000 Euro nur noch vernichtet werden kann?

Natürlich werde ich den Klageweg beschreiten, wenn meine Salutbüchse zwangsweise ohne entschädigung vernichtet wird.

 

Steven

 

 

 

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Hallo Zusammen. Ich hoffe hier auf das Feingefühl der Behörde und wenn man im Schützenverband ist und scharfe Waffen besitzt, sollte der Eintrag in eine WBK ja kein Problem sein. Das Bedürfnis sind private Filmaufnahmen im eigenen Garten als Beispiel.

Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen:
Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die zum Beispiel für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind. Es sind also ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut worden sind, dass sie nur noch Kartuschenmunition (Platzpatronen) abfeuern können. Ihr Erwerb und Besitz fällt nun unter die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes. Für eine Erlaubnis müssen die in § 4 Waffengesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Salutwaffen sind wie erlaubnisfreie Waffen aufzubewahren. Besitzt jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat spätestens bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis zu beantragen oder die Waffe einem berechtigten, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

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vor 16 Minuten schrieb charly.brown:

- aber der Stefan wählt immer den etwas härteren Weg

Hallo charly.brown

 

alles Rumgetrickse bringt doch nichts. Die Jungs, die uns das eingebrockt habe, werden im nächsten Schritt diesen Ausweg blockieren. Dann lieber eine Klarstellung. Sollen Sie mir die Salutbüchse wegnehmen. aber doch nicht einfach so.

 

Steven

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vor 5 Stunden schrieb steven:

Anschütz 1416, 6mm Flobbert Platz.

 

vor 56 Minuten schrieb steven:

Was würde ein Oldtimerbesitzer sagen, dessen Auto im Wert von 100.000 Euro nur noch vernichtet werden kann?

Den Vergleich sollte man bei einer Klage evtl. überdenken.

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