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IGNORED

WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche


JDHarris

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb ASE:

Das ganze Jahr kannst du den Tretminen ihrer Lieblinge ausweichen und schauen das sie dir nicht in den Garten kacken.

Nur eine mal im Jahr,  an Silvester, da entdecken Sie dann die Rücksicht. Natürlich nur für sich..

Klar – DIE Hundehalter..... DIE Schützen.... Und der Russe an sich schläft im Schrank 😆

 

Gruß

Salva

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vor 17 Minuten schrieb RainerE:

Klar – DIE Hundehalter..... DIE Schützen.... Und der Russe an sich schläft im Schrank 😆

 

Gruß

Salva

Strohmann.

 

Nicht verstanden.

 

Abgesehen davon:

 

Kannst deine Einwendungen ja mal den Lostretern und Beförderern des jährlichen "Die-Armen-Tiere"-Sermons vortragen. Es sind nämlich gerade die, welche stets für sich reklamieren, für DIE Tierhalter zu sprechen.

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Chapeau! Also, wenn das Gericht so entschieden hat, dann muss man das akzeptieren. Wir leben in einer Demokratie und haben Gewaltenteilung. Mir wäre es anders lieber gewesen, aber dazu haben wir unsere Institutionen, damit man nicht jeden einzelnen fragen muss, was er dazu meint.

 

Ich finde, das ist wirklich ein schöner Brauch hier, dass die User das immer akzeptieren und nicht rumjaulen, wenn von der Regierung oder von Gerichten etwas entschieden wird - auch wenn es einem mal nicht so in den Kram passt😇

 

Gruß

Salva

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War das jetzt sarkastisch gemeint?

 

Die niedersächsische Landesregierung scheint sich jedenfalls einen Dreck um diese sehr umfassend begründe Gerichtsentscheidung zu scheren. Die versuchen jetzt den sehr unanständigen Weg zu gehen, ihre verunglückte und völlig überzogene Verordnung durch homöopatische Detailänderungen wieder hochzubringen. Dabei hat das Gericht eine sehr weitreichende Begründung geliefert, die weit über das hinaus geht, als das was die jetzt an der Verordnung rückgängig machen wollen.

 

Kann mir nicht vorstellen, dass die dieses Spielchen ewig machen können

 

Mal dem Landesrechnungshof mitteilen - denn jede gerichtlich gekippte Verordnung kostet das Geld des Steuerzahlers.

Bearbeitet von JDHarris
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vor 4 Stunden schrieb Doggenrotti:

Zitat:

"Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Eilentscheidung gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts (Az.: 13 MN 568/20). "

 

Wie ich schon sagte, das Verbot, Feuerwerk abzubrennen, ist mit der Begründung "Infektionsschutz" juristisch nie und nimmer haltbar.

 

Ich hatte fast schon damit gerechnet, dass sich ein freiheitsliebender RA (vielleicht aus Prinzip, und das nicht zu Unrecht) dagegen zur Wehr setzt. 

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vor 57 Minuten schrieb JDHarris:

Die niedersächsische Landesregierung bastelt offenbar grade eilig an einer Umformulierung der Verordnung ("Das Verbot von Kleinstfeuerwerk habe man versehentlich  mit reingeschrieben gehabt...")

Die winden sich grade um Kopf und Kragen!

 

Sollen sie sich winden... 

Die müssen begründen, warum das Abbrandverbot von Feuerwerk (und zwar auch an nicht-zentralen Orten, an jedem einsamen Ortsrand oder im Privatgarten) aufgrund des Infektionsschutzes erforderlich ist. 

Sonst kippt das erneut. 

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vor 28 Minuten schrieb JDHarris:

Die niedersächsische Landesregierung scheint sich jedenfalls einen Dreck um diese sehr umfassend begründe Gerichtsentscheidung zu scheren. Die versuchen jetzt den sehr unanständigen Weg zu gehen....

 

Gut, dann kann es aber möglicherweise sein, dass sich die "feuerwerkswilligen" Bürger ebenfalls einen Dreck um ihre Verordnung scheren werden. 

Es ist alles keine Einbahnstraße.  

 

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vor 5 Stunden schrieb RainerE:

Das kommt auf die Menschen an, und ob sie das Gegenüber und die Welt um sich herum "auf dem Schirm" haben oder nicht.

Nennt sich gegenseitige Rücksichtnahme, bin ich ein großer Fan von. Das meine Freude am Knallen nicht deinen nächtlichen Schlaf stören darf - selbstverständlich. Ist auch na 364 Tagen so. Daher ist es eben auch verhältnismäßig den einen Tag im Jahr ein bisschen Ruhestörung hinzunehmen. Verhältnismäßigkeit eben. Jemand der neben der Bahn oder am Flughafen wohnt kann über solche Befindlichkeiten nur lachen.

Aber ich bin bei Dir, wenn jeder die Bedürfnisse des anderen auf dem Schirm hat und und respektiert, gibts wenig Probleme. Aber das funktioniert nicht einseitig.

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vor 19 Minuten schrieb mühli:

Weder in NRW noch anderswo in Deutschland, herrscht derzeit ja eine akute Waldbrandgefahr, wo man nachvollziehbar so ein Verbot mit gutem Gewissen begründen könnte.

Innenstadt vor 2 Jahren- Mietshaus mit 10 Parteien bis zu den Grundmauern niedergebrannt. Ursache- Rakete die durch offenstehende Balkontür den Weg in die Wohnung gefunden hat.

Klar, nicht so schlimm wie ein Waldbrand und einmal im Jahr wohl zu tolerieren.

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Es scheint die Landesregierung des Bundeslandes Niedersachsen auch nicht wirklich zu interessieren, dass auf deren Internetseite jetzt seit rund 8 Stunden eine für ungültig erklärte Verordnung steht. Dabei ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verordnung sofort  nach  der Urteilsverkündung zu entfernen, oder zumindest auf die entsprechenden Passagen, die für ungültig erklärt wurden, hinzuweisen.

 

Jeder seriöse Händler würde dafür ein saftiges Bußgeld kassieren

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vor 4 Minuten schrieb sealord37:

merkste selber, nich?

Nee, wenn du draussen stehst merkst du es zu spät.

Nein, falsch, selbstverständlich kann dir so etwas nicht passieren.

Merkste.......


Abzustreiten das keine Schäden möglich sind und bis auf Waldbrände nicht stattfinden ist schlichtweg lächerlich.

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vor 2 Minuten schrieb JDHarris:

Es scheint die Landesregierung des Bundeslandes Niedersachsen auch nicht wirklich zu interessieren, dass auf deren Internetseite jetzt seit rund 8 Stunden eine für ungültig erklärte Verordnung steht. Dabei ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verordnung sofort  nach  der Urteilsverkündung zu entfernen, oder zumindest auf die entsprechenden Passagen, die für ungültig erklärt wurden, hinzuweisen.

 

Jeder seriöse Händler würde dafür ein saftiges Bußgeld kassieren

Zeig sie an, geht online.

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vor 25 Minuten schrieb chapmen:

selbstverständlich kann dir so etwas nicht passieren.

Du hältst es also für normal und verantwortungsbewusst in der Silvesternacht die Balkontür offen zu lassen bzw. es zu unterlassen, sicherzustellen, dass Fenster und Türen zur bekannten Knallzeit geschlossen sind?

Ich ahne langsam warum manche einen Nannystaat für nötig erachten.

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vor 11 Stunden schrieb Tasha Yar:

Wer glaubt, dass ihm der freiheitliche Rechtstaat einen Anspruch darauf gibt, andere mit seinem Geballere um Mitternacht belästigen zu dürfen, dem gönne ich mal die Erkenntnis, dass es durchaus auch anders geht.

 

Wenn es mit Vernunft nicht geht, dann wird Rücksicht auf andere dieses Mal eben eingefordert. Alte Menschen, kleine Kinder und Patienten in Krankenhäuser haben genauso Rechte, und wenn es das Recht auf einen ungestörten Schlaf ist.

 

Ich freue mich jedenfalls auf ein Silvester, das dieses Jahr deutlich ruhiger ausfallen wird.

 

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Du bist einfach nur peinlich.

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