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IGNORED

Schusswechsel bei versuchtem Einbruch in Wallbach AG


RickDangerous

Empfohlene Beiträge

es gibt noch dämlichere Menschen

Zitat
Darwin Award "Überfall auf einen Waffenhändler"
1990 hat ein Krimineller in Washington ein paar unglaublich dumme Entscheidungen getroffen:
Sein Ziel war ein Waffenladen, der voller Kunden war. Kunden in einem Waffenladen... sind normalerweise bewaffnet.
Um in den Laden zu gelangen, musste der Kunde an einem Polizeiwagen vorbei, der vor dem Eingang geparkt war.
Der dazugehörige uniformierte Cop stand am Tresen des Ladens mit einem Kaffee. Anstatt das Ganze abzublasen,
hat der Räuber beim Anblick des Polizisten ein Paar wilde Schüsse abgefeuert.
Der Polizist und der Angestellte feuerten prompt zurück, unterstützt von den Käufern im Laden.
Der Räuber wurde getötet, sonst wurde niemand verletzt. --> https://darwinawards.com/deutsch/

 

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Mein persönlicher Darwin Award war der Vorfall in USA; da hatten Räuber einen Schlachtbetrieb mit Messern! überfallen. Drinnen waren ein paar dutzend Metzger in Kettenhemd etc. (Was eben am jeweiligen Platz vorgeschrieben ist). Irgendwie konnten die ihre Messer auch viel besser benutzen. Keine Überlebenden bei den Räubern.

 

Ich frage mich noch heute: Was raube ich in einem Schlachtbetrieb? Adresse falsch?

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vor 4 Minuten schrieb Papermaker:

........war der Vorfall in USA; da hatten Räuber einen Schlachtbetrieb mit Messern! überfallen. Drinnen waren ein paar dutzend Metzger in Kettenhemd etc. (Was eben am jeweiligen Platz vorgeschrieben ist). Irgendwie konnten die ihre Messer auch viel besser benutzen. Keine Überlebenden bei den Räubern.

Ach deswegen waren die US Beef Burger letztens soooooo zaaaaart.

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vor 20 Stunden schrieb Papermaker:

Mein persönlicher Darwin Award war der Vorfall in USA;

das ist mein Favorit

 

Zitat

 

Missglückt

Der Franzose Jacques LeFevrier wollte bei seinem Suizid nichts dem Zufall überlassen. Er stellte sich an eine Klippe,

band sich einen Strick um den Hals, den er an einem Felsen befestigte. Dazu trank er Gift, zündete seine Kleidung an

und versuchte, sich zu erschießen. Er sprang, der Schuss ging daneben und trennte das Seil. Somit fiel er ins Meer,

das seine Kleidung löschte. Außerdem schluckte er so viel Wasser, dass er das Gift erbrach. Ein Fischer zog ihn aus dem Fluten.

LeFevrier starb kurz darauf im Krankenhaus - an Unterkühlung.

 

 

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  • 1 Jahr später...

 

Solche Staatsanwälte sollten selbst vor Gericht gestellt werden. Aktive Unterstützung der organisierten Kriminalität.

 

Wie bei unsd im Dorf: Ein Bauer hat in seinem neuen Stall einen Reinraumk installiert in dem er schlachtete und das Fleisch an die Dorfbevölkerung in Tranchen 1/4 oder 1/2 Tier m(Rind und Schwein) Diese Tiere verbrachten Frühjahr bis Herbst jeweis auf Alpen in der Höhenlage zwischen 1500 -  2200 müM, je nach Jahreszeit. Diese Tiere frassen nur was auf diesen Alpwiesen wuche, Silage bekanemen die nie zu sehen.

 

Eines schönen Tages tauchte die Polizei auf und wollte die Räumlichkeiten sehen. Beanstandungen gab es keine, dann wollten sie wissen, wie er schlachtete: Revolver .38 Special.

 

Ein paar Wochen später wurde von der hiesigen Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen denm Bauer eröffnet. Anklagepunkt: Abstrakte Gefährdunf Dritter. Es sei ja möglich dass ein Geschoss aus dem Raum rausfliegen, die Länge des 40 Meter langen Stalles durchfeilen und auf der 40 Meter tiefer gelegenen Strasse jemanden treffen könne. Kostete ihn ein Busse von sFr 3'000.-.

 

Es gibt einfach zuviele Juristen! Bei dieser Spezies ist so etwas wie gesunder Menschenverstand reine Glücksache.

 

Mitr (Vater eines Juristen)

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vor 4 Minuten schrieb Mitr:

Der hatte nur die Schnauze voll. Ein anderer Fall der bis vor BGR ging, bescherte ihm eine Rechnung im sechsstelligen Bereich.

Das ist das Problem, nur er hätte Recht bekommen. So lange die Schussrichtung von der Strasse abgewandt war und ein Schuss daneben in eine Wand geknallt hätte, war das eine abstrakte Konstruktion, die man jedem Vorwerfen könnte.

Denn es steht ausdrücklich im Waffg das man auf eigene Grund schiessen darf, so lange man selber und das Ziel auf dem eigenen Boden ist.

 

Ich könnte auch meinen 38sp, laden, und auf den Schulhof richten und abdrücken, rein theoretisch.

 

Und zu dem Vorfall im Waffengeschäft

image.png

 

Man muss die Gesetze ändern, dafür braucht man aber Politiker die sich einsetzen und nicht die Stahlhelmfraktion der SVP wie J.L. Addor.

Bearbeitet von joker_ch
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vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

Denn es steht ausdrücklich im Waffg das man auf eigene Grund schiessen darf, so lange man selber und das Ziel auf dem eigenen Boden ist.

 

Das stimmt so nicht ganz, man muss auch sicherstellen, dass das Geschoss das eigene Grundstück nicht verlassen kann.

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vor 6 Stunden schrieb Mitr:

Solche Staatsanwälte sollten selbst vor Gericht gestellt werden. Aktive Unterstützung der organisierten Kriminalität.

 

Der Artikel erklärt es nicht wirklich, aber die Formulierung legt nahe, dass er nach erfolgreicher Notwehr noch auf im Auto flüchtende Kriminelle geschossen haben könnte. Ich kenne die dortige Rechtslage nicht, aber so ziemlich überall ist mit Notwehr Schluss wenn der Täter eindeutig von seinem Angriff ablässt und fliehen will. Das könnte dann möglicherweise noch entsprechend dem deutschen Notwehrexzess mit Adrenalin, Furcht und Verwirrung entschuldbar sein, aber diese Entschuldigung wird dann schon Gegenstand eines Strafprozesses. Ist aber nur meine Mutmaßung aus dem Artikel, der dazu keine Details hat.

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vor 27 Minuten schrieb nyota:

wenn jemand Waffen stiehlt ist auch ein hinterherschiessen gerechtfertigt um unter Umständen Schlimmeres zu verhindern 

Wird wohl eher schwierig. Selbst wenn, um die Unannehmlichkeiten eines Prozesses wird man in dem Fall auch beim gutwilligsten Staatsanwalt kaum herumkommen.

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vor 12 Stunden schrieb adsc:

 

Das stimmt so nicht ganz, man muss auch sicherstellen, dass das Geschoss das eigene Grundstück nicht verlassen kann.

Das ist zwar sinnvoll das zu tun, aber das was du meinst, steht im deutschen Waffengesetz so explizit drinnen.

 

Das CH Gesetz sagt in Art. 5 Abs. 5  lediglich :

Erlaubt ist das Schiessen mit Feuerwaffen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen mit Feuerwaffen. 

 

Wie das "entsprechend gesichert" nun gesetzlich definiert ist und ob sich das auf das "nicht öffentlich zugänglich" bezieht... 🤷‍♂️ hier trifft im worst case wie so oft gesunder Menschenverstand auf die Mühlen der Justiz und Politik. 

 

Soweit ich meine gelesen zu haben, ist im vorliegenden Fall auch (nach) ausserhalb des Grundstücks auf ein fliehendes Auto geschossen worden. 

In dem Augenblick ist die Notwehrsituation vorbei und durch die Schuss Richtung in die "Öffentlichkeit" selbige gefährdet worden. 

Die Verfolgung der Täter und das Stoppen wäre dann Aufgabe der Polizei. 

Aber es gilt hier auch die Unschuldsvermutung. Und ich kann den Händler da auch verstehen, insbesondere mit dem Adrenalin etc. 

Teilweise liest man aber auch, er habe sich extra auf die Lauer gelegt,nachdem er einen Tip bekommen hat. 

Ob hier nicht eine Meldung an die Polizei nach dem Tip und eine Observation des Gebäudes mehr Sinn gemacht hätte.... Keine Ahnung. 

Man kann viel spekulieren, aber ohne Einsicht in die Akten ist das Kaffeesatzlesen. 

 

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vor 3 Stunden schrieb Doggenrotti:

entsprechend gesicherten Orten

 

Danke, ich kenne das Schweizer Waffengesetz. Es gibt genügend Gerichtsfälle, die ganz klar zeigen, was mit entsprechend gesichert gemeint ist. Und zwar das, was ich geschrieben habe. Deshalb wurde wohl auch der erwähnte Metzger angeklagt, weil sein Reinraum eben nicht so eingerichtet war, dass das Projektil nicht sein Grundstück hätte verlassen können.

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