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IGNORED

Schusswechsel bei versuchtem Einbruch in Wallbach AG


RickDangerous

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vor 25 Minuten schrieb WOF:

Wohl eher weil sich ein grüner Staatsanwalt die Anklage 

nicht verkneifen konnte. Schade daß der Metzger keinen

Anwalt hatte.

 

 

Du verkennst die Situartion. Ich wohne im Kanton Walolis. Hier basiert alles auf Sippen, Vetternwirtschaft und Parteienklüngel. Wenn Du gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einlegst und Du vor Obergericht an einen Staatsanwalt gerätst, der dieselbe Parteizugehörigkeit wie der erstinstanzliche hat, hast Du bereits verloren. Dann ist der Gang ans BGR unumgänglich und dann musst Du echt viel Geld zu Hand nehmen mit ungewissem Ausgang.

 

Ich war persönlich in einen Fall im Bereich Waffengesetz verwickelt, das zu einem Schuldspruch und einer Busse mit ZSR Eintrag endete. Ein neutraler Anwalt gab mir den Rat, die Strafe anzunehmen und die sFr 800.- zu bezahlen und dafür die Faust in der Tasche zu machen. Kommt schlussendlich billiger - wenn Du Gerchtigkeit willst, warte auf den jüngsten Tag.

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  • 8 Monate später...

Ich würde sagen das ist in seiner Absolutheit so falsch. Vgl. dazu das verlinkte Urteil mit all seinen Erwägungen gegen Ende hin (Pt. 3a ist Basis, 4 der spezifische Fall mit allen Erwägungen). Schlüsselsatz: "Nach der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung muss die Abwehr nach der Gesamtheit der Umstände als verhältnismässig erscheinen. Zu prüfen sind dabei namentlich die Schwere des Angriffs, die durch den Angriff und die Abwehr bedrohten Rechtsgüter, die Art des Abwehrmittels und dessen tatsächliche Verwendung" https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F107-IV-12%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document 

 

Basierend darauf wünsche dem viel Glück vor Gericht, der mit Ziel Oberkörper auf einen flüchtenden Eierdieb schiesst. Könnte recht mühsam werden, dass das Gericht dies auch als verhältnismässig erachtet.

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Am 30.1.2023 um 12:18 schrieb sealord37:

 

Flieht er mit gestohlenem Gegenstand besteht die Notwehrlage fort, denn der Angriff auf dein Eigentum ist dann nicht beendet. 


Der Vorfall ist in der Schweiz, andere Länder, andere Gesetze.

 

Und auch hierzulande würde ich niemanden in den Rücken schießen, der gerade mit meinem Fernseher wegrennt … 

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Am 31.1.2023 um 09:51 schrieb Schub:

Ich würde sagen das ist in seiner Absolutheit so falsch. Vgl. dazu das verlinkte Urteil mit all seinen Erwägungen gegen Ende hin (Pt. 3a ist Basis, 4 der spezifische Fall mit allen Erwägungen). Schlüsselsatz: "Nach der schweizerischen Lehre

ich ging von Deutschland aus, mein Fehler, habe nicht richtig gelesen

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vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

Und auch hierzulande würde ich niemanden in den Rücken schießen, der gerade mit meinem Fernseher wegrennt

Für so blöd hätte ich dich auch nicht eingeschätzt. Wie sonst kommst du schneller, billiger und ohne Diskussion mir der First Lady an einen neuen, selbstverständlich viel größeren, Fernseher?

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vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

den Fernseher selber rennend tragen kann, war dieser definitiv zu klein

 

Generell sind es solche Sachen nicht wert jemanden über den Haufen zu schießen. Auch wenn man am Ende Recht bekommt und es keine negativen Folgen hat, allein der Ärger, Verhöre, Gerichtstermine, die Ungewissheit über einen langen Zeitraum.....das will man nicht wegen irgendeinem Kram, den die Versicherung ersetzt. Außerdem weiß man nicht wie blöd es kommt, lass es so laufen, dass du innerhalb kurzer Zeit wieder in eine Notwehrlage kommst, diesmal vielleicht eine wo es keine Wahl gibt, wer weiß schon wie das vom Gericht gewürdigt wird?

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vor einer Stunde schrieb sealord37:

Generell sind es solche Sachen nicht wert jemanden über den Haufen zu schießen

Das sehe ich anders. Stell dir vor, du hebst gerade 1.000 € vom Bankomat ab, da kommt einer angerannt, reißt dir das Geld aus der Hand und rennt weg. Sagst du da auch: Blöd gelaufen, laß ihn doch? Ich nicht. Solange er mein Eigentum in der Hand hat ist er für mich ein legitimes Ziel. 

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Am 3.2.2023 um 08:25 schrieb Cannon Balls:

Das sehe ich anders. Stell dir vor, du hebst gerade 1.000 € vom Bankomat ab, da kommt einer angerannt, reißt dir das Geld aus der Hand und rennt weg. Sagst du da auch: Blöd gelaufen, laß ihn doch? Ich nicht. Solange er mein Eigentum in der Hand hat ist er für mich ein legitimes Ziel. 

 

Meine Freude über so einen Raub würde sich auch in Grenzen halten und wenn möglich gibts dafür auch auf die Fresse. Aber schießen würde ich wahrscheinlich nicht. Selbst wenn, rein hypothetisch die Möglichkeit gegeben wäre, allein die Zeit in der man für sich schießen/nicht schießen abwägt, da wär der Täter vermutlich schon über alle Berge. Gefährdung Dritter muss ja auch ausgeschlossen werden. Dann sind da natürlich die Folgen auch nicht schön, selbst wenn du am Ende freigesprochen bzw. da Verfahren eingestellt wird. Du hast erstmal ein halbes Jahr schlaflose Nächte, nicht wissend wie das ausgeht. Sowas geht nicht spurlos an einem vorbei. 

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vor 1 Stunde schrieb duck:

Für 1.000 € einen Menschen töten und dann noch andere gefährden,

 

 

Outest Du dich bhier als Ultramimöschen>?

Dass diese gestohlenen Waffen letztendlich nicht in Händen x fach überprüfter deutscher Spostschützen landen ist Dir anscheinend nicht bewusst. Einfach passiv zulassen, dass diese Waffen in den Händen der OK landen und garantiert mehr Schaden anrichten als das gehätschelte und gepflegte "Spostgerät" irgend eines Freiteitschützen während seiner ganzen Hobbyistenlaufbahn.

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Am 3.2.2023 um 13:08 schrieb Josef Maier:

Ein guter Strafverteidiger wird halt nicht mit dem zufrieden sein, was Du aus der Staatskasse erstattet bekommst.

 

Mein Verhältnis zu Rechtsanwälten ist recht durchwachsen. Aber keiner, den ich kenne, wacht für 1000 Euro Streitwert aus dem Büroschlaf auch nur für 1 Sekunde auf.

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vor 18 Stunden schrieb Mitr:

Einfach passiv zulassen, dass diese Waffen in den Händen der OK landen und garantiert mehr Schaden anrichten als das gehätschelte und gepflegte "Spostgerät" irgend eines Freiteitschützen während seiner ganzen Hobbyistenlaufbahn.

Bingo, exakt die Argumentation habe ich auch mal vor Jahren mit Erfolg vortragen lassen (also der Justizzuhälter hat bei mir abgeschrieben und mit dem besseren Briefkopf ging es dann plötzlich) Genau deswegen bringt sich ein Händler/Büma ja nur in Gefahr, weil er ein Gewissen und keine 2 Mägen hat. Mitversicherung der Beraubung am Risikoort Geschäft/Wohnhaus ist nämlich nicht teuer. Unterwegs auch nicht wirklich, sind ja keine Goldbarren. Die Kosten rechtfertigen keinerlei Risiko. Meine 2 Cent.

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