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IGNORED

Habt ihr euren Nachlass geregelt? Was passiert bei Tod?


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Geschrieben (bearbeitet)

Ist halt so wie mit allem irdischen Besitz. Mitnehmen tut man recht wenig, vermutlich nicht einmal die teuren Zahnimplantate. Das Problem ist nicht nur auf Sammler beschränkt. Es gibt genug Mittelständische Betriebe, die keine Nachfolger finden. 

Wenn man irgendwann vor dem Waffengesetz und seine Verschärfungen die Nase voll hat, kann man auch immer noch auf Hagen von Tronje machen. Nämlich ab in den Rhein damit (Donau ist genauso gut). Und weg isses halt! 

 

Ps: vorher darf man selbstverständlich die vorgeschriebenen Behördenwege, Genehmigungen und Gebühren nicht vergessen!

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Cannon Balls:

Der Trick, ein Mädel auf seine Bude zu locken, "darf ich dir meine Briefmarkensammlung zeigen?", funzt auch nicht mehr. Die wissen nicht mehr, was eine Briefmarke ist. 🤪

Heute brauchst Du da mehr. Z.B.: "Ich betreue gerade für das Tierheim einen Baby-Delphin in meiner Badewanne. Willst Du ihn sehen?" Wenn eine das nicht spielerisch als freche Einladung zum Bum*** versteht, sondern wirklich einen Delphin zu sehen hofft, dann sollte man freilich rennen.

Geschrieben

Mit Hilfe von einem Anwalt und einem hinterlegten Testament hoffe ich Streitigkeiten zu vermeiden aber erstmal möchte ich noch Jagen und Sportschießen mit meinen Waffen.

Gut ist, dass einer meiner beiden Söhne Jagdscheininhaber ist.

Grüße Schorni 

Geschrieben (bearbeitet)

Er ist 23 Jahre alt und unverheiratet,

Bilder deiner Waffer erwünscht.

Wohnort per PN.

Keine Geldtransaktionen im Voraus, es sei denn von eurer Seite.

P.s.

Nein wir sind keine Schwaben.

 

 

Bearbeitet von Schorni
Geschrieben

Finde ich gut, dass sich auch immer mehr Schützen Gedanken über ihren Tod und dessen Folgen machen.

 

Weitere wichtige Punkte:

 

  • Testament
  • Vorsorge-/Generalvollmacht (min. notariell beglaubigt, besser notariell beurkundet)
Geschrieben
Am 18.9.2020 um 09:14 schrieb Mausebaer:

Vererbe Deine Waffen doch jemanden, der mit den Waffen und dem Zubehör auch etwas anfangen mag! :gutidee:

Mausebaer :hi:

 

Habe meine Waffen per notariellem Testament guten Freunden vermacht.

Später habe ich erfahren dass ein zivilrechtliches Testament genauso wirksam aber unglaublich billiger ist.

 

Geschrieben

In D. muss ein Testament dann jedoch vollständig handgeschrieben sein, also nicht nur unterschrieben, (§ 2247 BGB) und Du hast das Problem des möglichen Verschwindends des Testaments, was bei einem "nur notariell beglaubigten" Testament zwar technisch auch möglich wäre, aber bei einem notariell auch hinterlegtem Testament unter normalen Umständen so gut wie ausgeschlossen ist.

 

Jedoch kann man auch einfaches, handgeschriebenes Testament in D. beim Amtsgericht hinterlegen. Mehr macht ein Notar bei der Hinterlegung i.d.R. auch nicht. https://www.test.de/Gewusst-wie-Testament-hinterlegen-5069881-0/

 

Der eigentliche Nutzen eines Notars beim Testament liegt in der Beratung über Möglichkeiten und bei den Formulierungen. So kann man sein Testament effizient gestalten und umschifft mit großer Sicherheit rechtswidrige, sittenwidrige und auslegbare Formulierungen. :gutidee: Das 5. Buch des BGB sind schon ein paar Paragrafen, nicht selten verschleift man dann auch in andere Teile und die §§ sind wie immer auch nur die halbe Miete. :teu38: Wer wirklich mehr machen will als die gesetzliche Erbfolge mit ein paar "Spielereien" um wenig wertvollen Sachen wie Schusswaffen und Zubehör i.w.S. zu versehen, sollte sich schon um einen guten, fähigen und willigen Notar, der seinen Beruf und Testamente mag, bemühen. :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Mausebaer:

Der eigentliche Nutzen eines Notars beim Testament liegt 

auch in der Vermeidung, einen Erbschein beantragen zu müssen. Bis ein Erbschein erteilt wird, vergehen oftmals einige Wochen/Monate und ohne Vollmacht wäre ein Zugriff auf Konten, Grundstücksgeschäfte usw. nicht möglich.

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb P22:

auch in der Vermeidung, einen Erbschein beantragen zu müssen. Bis ein Erbschein erteilt wird, vergehen oftmals einige Wochen/Monate und ohne Vollmacht wäre ein Zugriff auf Konten, Grundstücksgeschäfte usw. nicht möglich.

 

 

 

Zwar richtig. Aber das andere kann man in der Vorsorgevollmacht regeln.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Hephaistos:

Zwar richtig. Aber das andere kann man in der Vorsorgevollmacht regeln.

Sofern man eine hat und diese (für Grundstücksangelegenheiten) min. notariell beglaubigt ist.

Geschrieben

Weil ich mich gerade von einem Notar beraten habe lassen, stimmt das bzgl. Grundstücksangelegenheiten nur, wenn eine Generalvollmacht auch ohne sie zu benennen Grundstücksgeschäfte umfasst. Bei explizit aufgeführter Vollmacht hierzu wird die Beglaubigung empfohlen. Das kann aber auch das Ortsgericht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

Weil ich mich gerade von einem Notar beraten habe lassen, stimmt das bzgl. Grundstücksangelegenheiten nur, wenn eine Generalvollmacht auch ohne sie zu benennen Grundstücksgeschäfte umfasst.

 

 

Das ist gerade der Sinn und Zweck einer Generalvollmacht. Aufzählungen, zu welchen Rechtshandlungen die Generallvollmacht ermächtigt, erfolgen nur beispielsweise und nie abschließend.

 

Eine Beschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis sollte nur im Ausnahmefall nach eingehender Abwägung erfolgen. 

 

vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

Bei explizit aufgeführter Vollmacht hierzu wird die Beglaubigung empfohlen.

 

Eine beglaubigte Unterschrift wird auch allgemein im Rechtsverkehr besser akzeptiert. Die Kosten von maximal 70 Euro zzgl. USt. sind da überschaubar.

 

vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

Das kann aber auch das Ortsgericht.

Kommt auf das jeweilige Landesrecht an. Auch die Betreuungsbehörde kann Unterschriften diesbezüglich beglaubigen, jedoch gibts es bereits Rechtsprechung, wonach diese Beglaubigung zur Vornahme von Grundstücksgeschäften nicht ausreicht.

Im Zweifel daher lieber beim Notar beglaubigen lassen.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Hephaistos:

Ergänzung: Bei der Vorsorgevollmacht richten sich allerdings die Notarkosten, anders als bei der Patientenverfügung, nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Kann mitunter ganz schön teuer werden.

Nur, wenn man die Vollmacht beurkunden lässt.

Eine Beglaubigung ist mit maximal 70 Euro plus USt gedeckelt.

 

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