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IGNORED

Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


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Geschrieben

Die rechtliche Grundlage für die Enteignung der Magazine wird wohl erst geschaffen werden, aber das stellt für unsere Gesetzgeber ja kein Problem dar!

Siehe Faustfeuerwaffen für Zu entralfeuer Munition unter 6,5mm!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Sollten sie aus welchem Grund?

 

Dem Gesetzgeber ist es, so wie er das Gesetz formuliert hat, egal, ob der Zweck eines Ü-10-Magazins für eine Selbstladelangwaffe nun "Deko" ist oder nicht. Wenn es ein entsprechender Mag.-Körper oder ein Mag. ist, dann ist es eben einer/eines. 

 

Somit fällt auch der Eigner eines für Deko-Zwecke besessenen AKM-, Thompson-Gun (etc.)-Magazins darunter.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Dem Gesetzgeber ist es, so wie er das Gesetz formuliert hat, egal, ob der Zweck eines Ü-10-Magazins für eine Selbstladelangwaffe nun "Deko" ist oder nicht. Wenn es ein entsprechender Mag.-Körper oder ein Mag. ist, dann ist es eben einer/eines. 

Ok, dann habe ich dein posting falsch verstanden, in der Form das sie Dekowaffen nicht anmelden.

Magazin ist Magazin, vollkommen richtig.

 

Geschrieben

Ja.

Wobei sich die Behörde natürlich auch ihren "Reim" drauf machen kann, wenn jemand ein 30er-Stangen-Magazin für Thompson Gun, ein 30er für AK, ein Sten-Mag etc. für Deko-Zwecke besitzt/meldet.

 

Klar bzw. wahrscheinlich, dass da in vielen Fällen noch irgendein "Briefbeschwerer"/Alt-Deko-Thompson/AK etc. dahinter steckt bzw. da ist.

Nicht, dass es momentan wichtig wäre...

Geschrieben (bearbeitet)

Dann müsste die Behörde sich bei vielen "Meldern" ein Reim auf was auch immer machen............

Daneben eine funktionierende Glaskugel, in den mir bekannten Formularen wird nicht abgefragt für welches Modell/welche Waffe das Magazin vorgesehen ist.

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am 3.9.2020 um 06:43 schrieb SCR:

Threadtitel als Wortspiel auf den "Arbeit macht frei" NS Spruch ist ziemlich daneben

Manche können es nicht lassen mit ihren an den Haaren herbei gezogenen Vergleichen und ungefragt erhobenen Zeigefinger! Die braune Farbe von deinem Holzgriff in deinem Bild ist dann auch ein Hinweis auf etwas braunes aus vergangener Zeit?!

Geschrieben

Habe das Meldeformular gleich entsorgt, da ich keine "großen" Magazine besitze! 😇

Ich bin schließlich ein seriöser Sportschütze, und als solcher brauche ich dieses Tactical-Mafia-Terroristenzeug nicht! 😏

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Schleifalot:

Darf ich eigentlich angemeldete/angezeigte große Magazine mit ins Ausland nehmen zu einem Wettbewerb? Dort dürfen sie noch verwendet werden

Das hängt vom Ausland und den dortigen gesetzlichen Bestimmungen ab.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Schleifalot:

Darf ich eigentlich angemeldete/angezeigte große Magazine mit ins Ausland nehmen zu einem Wettbewerb?

Da musst du vor allem die tagesaktuellen Corona-Regelungen beachten! Scherzle ...

 

Meinen "echten" Altbestand verwende ich jetzt ganz normal wie vor ein zwei Jahren. Blockiert auf 10, nächste Woche bei der DM im Einsatz, liegen daheim in der Schublade und natürlich SK, NL und A.

Die Anmeldebestätigung hab ich mir klein kopiert und mal für die ersten Matches in die WBK-Kladde gesteckt, keine Ahnung ob man sowas mitführen muss.

In den nächsten Jahren werd ich dann von der Kladde langsam auf einen Leitz 1080-50-95 umstellen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb MAHRS:

 

 

Meinen "echten" Altbestand verwende ich jetzt ganz normal wie vor ein zwei Jahren. Blockiert auf 10, nächste Woche bei der DM im Einsatz,

 

könnte klappen, je nach Verband muss das aber nicht....AUSSCHREIBUNGEN beachten

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb CZM52:

könnte klappen, je nach Verband muss das aber nicht....AUSSCHREIBUNGEN beachten

In diesem Fall (DM IPSC Rifle) wurde die Ausschreibung entsprechend angepaßt:
"Es dürfen ausschließlich 10-Schuss-Stangenmagazine verwendet werden. Magazine, deren ursprüngliche Kapazität 10 Patronen überstiegen hat, sind auf eine Kapazität von 10 Patronen zu blockieren."

Geschrieben

Verbotenes Magazin erworben vor 13.06.2017 = Meldung bei meiner Waffenbehörde

Verbotenes Magazin erworben in der Zeit vom 13.06.2017 bis 31.08.2020 = Antrag beim BKA

 

Soweit klar.

 

Doch wie ist die Verfahrensweise, wenn ich ab 01.09.2020 ein verbotenes Magazin bzw. eine Waffe mit verbotenem Magazin erwerben will? Antrag vor Erwerb beim BKA, meint meine Behörde. Ein passendes Formular dazu habe ich auf der BKA-Homepage nicht gefunden. Reicht man dann einen formlosen schriftlichen Antrag ein? Hat da jemand schon Erfahrungswerte?

 

Gruß

 

magnumshooter

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