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IGNORED

Behörde will Aufstellung des Verwendungszweckes


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Waffen Tony:

gibt es nicht einmal eine Praxisrelevanz.

Doch, den Bürger gängeln und drangsalieren. Zu viel mehr taugen weite Teile des (W)Affengesetzes nicht.

Ach ja, im sichersten Bayern aller Zeiten bekommt man als jagender Sportschütze keine KW auf JS, wenn die Sportkurzwaffen jagdlich tauglich sind, d.h. >200 Joule. VGH München hat die Klage eines Jägers abgewiesen, der einen SSA in .45 Colt und einen (!) Vorderladerrevolver besaß und eine 9mm auf JS wollte. Das Urteil kann der Threadstarter nehmen und dem SB vor die Nase halten. Mir kommts manchmal so vor wie kurz vorm Ende des deutschen Reiches durch Napoleon, da macht auch jeder Provinzfürst was er will. 

Bearbeitet von Direwolf
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Geschrieben

Also bei uns in der Region (Bayern) ist es so das du deine Sportwaffen eben NICHT jagdlich einsetzen darfst, denn das ist ein anderes Bedürfnis und wenn die Waffen nicht auf dem JS stehen naja...dann darfst die nicht führen. Umgekehrt kannst aber sportlich mit Waffen auf Jagdschein nicht bei Meisterschaften antreten, weil dann hast bei der Rennleitung wieder das Problem das du mit der Waffe durch die Lande reist aber nicht das entsprechende Bedürfnis (Grund) dafür vorliegt, nämlich du gehst zu einer Meisterschaft und eben nicht auf die Jagd.

 

Das sind halt einfach 2 verschiedene Paar Stiefel.

 

Gruß

Carsten

Geschrieben
23 hours ago, Schorni said:

Was die mal von mir wollten war die getrennte Aufbewahrung von Sport und Jagdwaffen,

[...]

Grüße

Schorni 

Frei nach dem Motto probieren kann man es ja.....den Leuten die Sache zu vergraulen....wenn geschluckt probiert man es weiter und irgendwann kann man drauf verweisen, dass es ja Praxis ist....und schon gib es wieder ein mehr an Ausgaben und schreckt den einen oder anderen ab...Zweck erfüllt....

 

bj68

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Shortcut:

Also bei uns in der Region (Bayern) ist es so das du deine Sportwaffen eben NICHT jagdlich einsetzen darfst, denn das ist ein anderes Bedürfnis und wenn die Waffen nicht auf dem JS stehen naja...dann darfst die nicht führen. Umgekehrt kannst aber sportlich mit Waffen auf Jagdschein nicht bei Meisterschaften antreten, weil dann hast bei der Rennleitung wieder das Problem das du mit der Waffe durch die Lande reist aber nicht das entsprechende Bedürfnis (Grund) dafür vorliegt, nämlich du gehst zu einer Meisterschaft und eben nicht auf die Jagd.

 

Das sind halt einfach 2 verschiedene Paar Stiefel.

 

Gruß

Carsten

Nur das Gesetz kennt eben keine 2 verschiedenen paar Stiefel ;)

Das kennt nur Waffen. Dann kennt es BEdürfnisnachweise für Erwerb und Besitz.

Es kennt Nutzungsbeschränkungen.

Und es kennt den von seinem Bedürfnis umfassten Zweck.

 

Wird ganz schön schwierig einem da eine Trennung aufzuerlegen.

Die wäre zwar äußerst Anwenderfreundlich, da sie so zusaätzliche waffen generiert, die dem Grundsatz "so wenig wie möglich" widersprächen, aber was soll ;)

Geschrieben

Also dürfte man eine sportliche erworbene Glock in 45 ACP nicht als Jagdschutzwaffe beispielsweise auf Sauenjagd mit sich führen? Ich bin am überlegen, nächstes Jahr einen Jagdschein zu machen, darum finde ich diese Fragestellung definitiv interessant. Was ein Blödsinn.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Shortcut:

Also bei uns in der Region (Bayern) ist es so das du deine Sportwaffen eben NICHT jagdlich einsetzen darfst,

Leider hab ich den Schrieb vom Amt weggeworfen, wäre ja mal interessant wie die gegen die aktuelle Rechtssprechung des VGH München argumentieren. Andererseits wäre es auch dämlich, damit hausieren zu gehen, bekommt man so doch zwei zusätzliche KW. 

 

Wie gesagt, ein Saftladen, bei dem die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. 

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Shortcut:

Also bei uns in der Region (Bayern) ist es so das du deine Sportwaffen eben NICHT jagdlich einsetzen darfst, denn das ist ein anderes Bedürfnis und wenn die Waffen nicht auf dem JS stehen naja...dann darfst die nicht führen. Umgekehrt kannst aber sportlich mit Waffen auf Jagdschein nicht bei Meisterschaften antreten, weil dann hast bei der Rennleitung wieder das Problem das du mit der Waffe durch die Lande reist aber nicht das entsprechende Bedürfnis (Grund) dafür vorliegt, nämlich du gehst zu einer Meisterschaft und eben nicht auf die Jagd.

 

Das sind halt einfach 2 verschiedene Paar Stiefel.

 

Gruß

Carsten

Wie sehen die Beamten bei einer Kontrolle denn für welchen Zweck die Waffen mal erworben wurden? In meinen wbk steht dazu nix.

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe 5 Kurzwaffen + 3 Wechselsysteme eingetragen in meiner Grünen WBK und mit allen 5 Waffen darf ich hier bei uns mit auf der Jagd

gehen und ich schieße auch mit den einen Revolver der durch den Jagschein in der Grünen WBK eingetragen ist beim DSB bzw. beim NDSB.

Denn alle Kurzwaffen stehen in meine 3 Grünen WBKs wo auf der letzten Seite der WBK steht " Sachkunde : Sportschütze und Jagdscheininhaber

ab den Datum ………. " und auf der letzten Grünen WBK steht nur noch : Waffen und Munition sind stehts so zu verwahren, dass Unbefugte nicht

die tatsächliche Gewalt darüber erlangen dürfen.

Wie will denn das einer Kontrollieren welche Waffe in der Grünen WBK eingetragen ist die als Sportschütze oder als Jagdscheininhaber eingetragen

ist das kann keiner, denn ich habe alle Kurzwaffen für Sportliche Zwecke und für die Jagdausübung und da können die ruhig bei mir auf der Behörde

anrufen die wissen es das ich die 5 Kurzwaffen mal dafür und mal dafür nutze, die haben es extra in ihrem PC eingetragen.

 

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Amon Amarth:

Also dürfte man eine sportliche erworbene Glock in 45 ACP nicht als Jagdschutzwaffe beispielsweise auf Sauenjagd mit sich führen? Ich bin am überlegen, nächstes Jahr einen Jagdschein zu machen, darum finde ich diese Fragestellung definitiv interessant. Was ein Blödsinn.

Was sollte das denn unterbinden? Also mal vorausgesetzt man ist Jagdscheininhaber und auf der befugten Jagdausübng oder im Zusammenhang damit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb sealord37:

Wie sehen die Beamten bei einer Kontrolle denn für welchen Zweck die Waffen mal erworben wurden? In meinen wbk steht dazu nix.

Das steht im Register, auf dem Stammblatt usw. Nur ist der Erwerbsgrund eben nur ein Erwerbsgrund. Er ist keine Verwendungsauflage.

Die stehen in Gesetz und Verordnung. Man selbst braucht nur einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck. Ist man SpoSchü hat man diesen. Ist man Jäger hat man jenen. Ist man beides, hat man auch beide.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das steht im Register, auf dem Stammblatt usw

Ich meine bei einer Kontrolle auf der Straße, das Streifenhörnchen z.B. Der sieht deine WBK, fragt vielleicht wo du damit hin willst und gut.

Ansonsten hast du natürlich Recht. Bedürfnis für die einzelne Waffe, vielleicht noch für bestimmte Disziplinen gibt es natürlich nicht. Wäre ja ansonsten auch ein Grund für zusätzlichen Erwerb. Gerade in Berlin wird aber bei Erwerb über Grundkontingent gern drauf geachtet, ob eine für die gewünschte neue Disziplin zugelassene Waffe bereits vorhanden ist. Da geht es oft nicht einmal darum, ob das Ding auch geeignet ist, geschweige denn, ob sie mal für was anderes erworben wurde.

Geschrieben

In Berlin herrscht eben noch Zucht und Ordnung. :D

 

Im Ernst, man muss teilweise nur von der Stadt in den Landkreis ziehen und die Vorgehensweise unterscheidet sich völlig. Da hat jeder Dienststellenleiter sein eigenes Reich. Gottseidank hatte ich bisher Glück. 

Geschrieben
Am 17.6.2020 um 11:07 schrieb Shortcut:

Also bei uns in der Region (Bayern) ist es so das du deine Sportwaffen eben NICHT jagdlich einsetzen darfst, denn das ist ein anderes Bedürfnis und wenn die Waffen nicht auf dem JS stehen naja...dann darfst die nicht führen. Umgekehrt kannst aber sportlich mit Waffen auf Jagdschein nicht bei Meisterschaften antreten, weil dann hast bei der Rennleitung wieder das Problem das du mit der Waffe durch die Lande reist aber nicht das entsprechende Bedürfnis (Grund) dafür vorliegt, nämlich du gehst zu einer Meisterschaft und eben nicht auf die Jagd.

 

Das sind halt einfach 2 verschiedene Paar Stiefel.

 

Gruß

Carsten

Mein bayerisches Ordnungsamt war da ganz anderer Meinung. Begründung: Dann müssten Sie mir eine Waffe jagdlich genehmigen und im Extremfall genau die gleiche oder zumindest ähnliche nochmal für den Sport. Und das wäre ja wohl nicht der Sinn der Sache.

 

Klaas

Geschrieben

Bei mir wollte die Behörde schon vor 30 Jahren einen Nachweis, warum ich eine Pistole für die Fallenjagd brauche, ich hätte ja schon eine.22

Hatte damals eine GSP in.22

 

Die Hatte ich dann als "Nachweis" einfach mit auf´s Amt genommen, und gefragt wie ich die "Holstern" soll.

Gut, hatte dann auch gleich noch einen Eintrag für eine 9mm mitgenommen. Zusätzlich zur PP in.22.

Geschrieben

Also, Stand der Dinge: Anruf bei der Behörde hat zu nichts geführt, die wollen das durchziehen. Hat jemand einen Tip für mich für einen fähigen Fachanwalt? Gerne per PN, Nähe Ruhrgebiet wäre auch super! Rechtsschutzanfrage habe ich auch schon in die Wege geleitet.

Vielen Dank.

Geschrieben

Ich verstehe einige Behörden bei euch nicht, seit wann muss man bei einen Wechsellauf ein Bedürfnis nachweisen. Ich könnte da auf einer Waffe

10 Wechselläufe eintragen lassen wenn es die geben würde ohne Bedürfnis oder einen Bescheid vom Verband ! Und dann noch für jede einzelne Waffe

nachweisen wofür die alle eingesetzt werden sollen, das haben die doch schon alles ! Mir scheint das es in einigen Bundesländer schon anfängt die Jäger,

Sportschützen usw. zu drangsalieren und einen auf der Palme zu bringen das der Jäger oder Sportschütze einen Fehler macht und ich gebe dir Recht

gegen die Behörden was zu unternehmen !

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Wechsellauf braucht -wie jedes wesentliche waffenteil- einen Bedürfnisnachweis.

Eine Ausnahme existiert lediglich für kalibergleiche oder -kleinere Wechel- bzw- Austauschläufe.

Wechselläufe zu verkaufen ist im Grunde widersinnig.Das hätte man auf Handel und Büchsenmacher begrenzen können/müssen/sollen. Mal sehen, wie lange das noch so bleiben wird.

Das hat man anscheinend übersehen.

Privat ergibt neben dem wechselsystem nur der Austauschlauf gleichen oder kleineren Kalibers im waffenrechtlicher Bedeutung Sinn.

 

P.S.: Über die fehlerhafte Systematik zu Austausch-/Wechselläufen und -systemen rede ich hier nicht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 17.6.2020 um 11:07 schrieb Shortcut:

Also bei uns in der Region (Bayern) ist es so das du deine Sportwaffen eben NICHT jagdlich einsetzen darfst...

 

Was dann logischerweise einen gesteigerten Waffenerwerb durch die "Doppel-Bedürfnisinhaber" mit sich bringt. 

Es scheint, dass die Behörden das so wollen.

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