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IGNORED

Einhandmesser


KleineFrage

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vor einer Stunde schrieb KleineFrage:

Als "Flaschenöffner" erlaubt?! 

das sind genauso viel oder wenig Flaschenöffner wie die " Fuel Filter " mit 1/2" - 28 er Gewindeanschluss auf der gleichen Plattform was filtern . Viel Spaß bei der Erklärung beim Zoll, wenn du so ein Päckchen bei denen öffnen darfst.

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vor 16 Minuten schrieb rwlturtle:

Falsch.

Ausnahmen für Jäger und Kürschner.

Genauso besteht rein rechtlich die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zum Besitz eines Maschinengewehrs.
Dennoch sind beides nach dem WaffG verbotene Gegenstände.

 

Wobei die Jäger/Kürschner-Ausnahme auch rechtlich schlüpfrig formuliert ist, mit dem Zusatz "soweit zur Ausübung der Tätigkeit benötigt". Also darf man als Mitglied der von der Ausnahme begünstigten Gruppen nicht pauschal und beliebig diese Dinger besitzen, sondern müsste im Zweifelsfall auch die Notwendigkeit des Besitzes (d.h. die Verwendung eines nichtverbotenen Messers ist nicht möglich oder nicht zumutbar) nachweisen.

 

Ein Fest für Anwälte.

Bearbeitet von Ch. aus S.
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Das sichergestellte Messer geht zum LKA/BKA. Das LKA/BKA gibt dazu ein amtliches Gutachten ab, ob es sich um ein Einhandmesser handelt.

Stellt das LKA/BKA die Eigenschaft "Einhandmesser" fest, wird die Staatsanwaltschaft das Thema "Führen" bewerten und gegebenenfalls einen Strafbefehl erlassen bzw. Anklage erheben.

 

 

 

 

 

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vor 1 Minute schrieb rwlturtle:

@Ch. aus S.

Ein Faustmesser kannst Du auf Jagdschein bei Frankonia kaufen,

Warum eigentlich? Kann Frankonia prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Ausnahme - also insbesondere die Notwendigkeit, für die es keine rechtlichen Kriterien gibt - vorliegen?

 

Und für Frankonia sind beide Dinger verbotene Gegenstände. Denn Frankonia ist weder ein Kürschnergeschäft noch selbst jagdlich tätig. Die brauchen eine Ausnahmegenehmigung, um damit handeln zu dürfen.

 

 

Andere Frage: Wo ist im Frankonia-Katalog ein Faustmesser? Ich sehe grade keines.

 

https://www.frankonia.de/jagd/ausruestung/messer/Artikel.html

 

 

 

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Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
 
------------------------------------
 
 
--> evtl. fällt Dir im Nachhinein wieder ein warum Du das Messer überhaupt dabei hattest, während so ner Situation macht man ja ohnehin nur die nötigsten Angaben bei der Polizei (bis der Antwalt übernimmt)
 
 
 
Bearbeitet von Kanne81
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vor 3 Stunden schrieb Dunkelschwarz:

Das sichergestellte Messer geht zum LKA/BKA. Das LKA/BKA gibt dazu ein amtliches Gutachten ab, ob es sich um ein Einhandmesser handelt.

Stellt das LKA/BKA die Eigenschaft "Einhandmesser" fest, wird die Staatsanwaltschaft das Thema "Führen" bewerten und gegebenenfalls einen Strafbefehl erlassen bzw. Anklage erheben.

Schaltet sich die Staatsanwaltschaft nicht nur bei Straftaten ein und nicht schon bei OWi's? 

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vor 3 Stunden schrieb Dunkelschwarz:

Das sichergestellte Messer geht zum LKA/BKA. Das LKA/BKA gibt dazu ein amtliches Gutachten ab, ob es sich um ein Einhandmesser handelt.

Stellt das LKA/BKA die Eigenschaft "Einhandmesser" fest, wird die Staatsanwaltschaft das Thema "Führen" bewerten und gegebenenfalls einen Strafbefehl erlassen bzw. Anklage erheben.

Schaltet sich die Staatsanwaltschaft nicht nur bei Straftaten ein und nicht schon bei OWi's? 

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vor 1 Stunde schrieb Kanne81:

 

--> evtl. fällt Dir im Nachhinein wieder ein warum Du das Messer überhaupt dabei hattest, während so ner Situation macht man ja ohnehin nur die nötigsten Angaben bei der Polizei (bis der Antwalt übernimmt)

Ja stimmt, über Gründe haben wir zu der Zeit nicht viel diskutiert. Die Stimmung war sehr gereizt, jeder wurde lauter, blieb bei seiner Meinung. 

 

Dennoch ist mir klar, dass ich zum Führen kein anerkanntes Interesse vorweisen kann... 

 

Wobei ich eben wieder sagen muss, dass ich da von der Tatsache des Zweihandmessers ausgegangen bin und mir daher auch nie Gedanken über dieses Thema gemacht habe. 

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Gerade eben schrieb Dunkelschwarz:

Stellt das LKA/BKA die Eigenschaft "Einhandmesser" fest, wird die Staatsanwaltschaft das Thema "Führen" bewerten und gegebenenfalls einen Strafbefehl erlassen bzw. Anklage erheben.

Das ist Unsinn:

Das unerlaubte Führen eines Einhandmessers is ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand. Beim ersten Mal so etwa 50-150 Euro plus Einzug des Messers in der Regel.

 

Im Übrigen verweise ich auf diese Seite: https://www.drschmitz.de/taetigkeitsfelder/waffenrecht/waffenstrafrecht/einhandmesser/

 

Bearbeitet von frosch
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vor 17 Stunden schrieb Slaytanic:

Da hab ich die ein oder andere Kontrolle mitgemacht. Ich hab schon mit geschlossenen Augen 30 sekunden abschätzen sollen, ich hab sogar schon in nen Becher gepinkelt und Atemalkohol wurde überprüft, aber bei keiner Kontrolle wurde mein Auto untersucht. All diese Dinge geschehen freiwillig, da muß wohl schon mehr gewesen sein, wenn die einem das Auto auf Links drehen OHNE deine Zustimmung. Da wird am Ende die Sache mit dem Messer das kleinste Problem sein

Anders sieht es in grenznahen Bereichen aus!

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vor 9 Stunden schrieb Dunkelschwarz:

Das sichergestellte Messer geht zum LKA/BKA. Das LKA/BKA gibt dazu ein amtliches Gutachten ab, ob es sich um ein Einhandmesser handelt.

Stellt das LKA/BKA die Eigenschaft "Einhandmesser" fest, wird die Staatsanwaltschaft das Thema "Führen" bewerten und gegebenenfalls einen Strafbefehl erlassen bzw. Anklage erheben.

Wir reden hier über den Verdacht einer Owi gem. §§ 42a und 53 WaffG.

Eine Begutachtung erfolgt bei unklaren Sachverhalten.

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In der Regel sendet die Polizei das Messer an die Ordnungsbehörde, bzw. händigt es wieder aus wenn ein Sachbearbeiter erkannt hat, dass hier keine Owi vorliegt.

Wurde es im Zusammenhang mit einer Straftat beschlagnahmt bleibt die Owi beim Strafverfahren.

Du wirst zeitnah Post bekommen und dann weißt du wer das bearbeitet.

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20 hours ago, KleineFrage said:

Ich werde ohne, dass ich mir das Messer irgendwie nochmal besorgen müsste, wohl keine genauen Informationen weitergeben koennen 😞 was aber aufgrund des Auslandskauf mehr als schwierig ist. 

Tipp:

a) Kauf die Messer NICHT im Ausland..sorgt wenn auch nicht zu 100% dafür, dass Du kein Teil erwirbst, was in DE verboten ist.....denn falls Du was im Ausland erwirbst bzw. Dir über ebay oder amazon aus dem Ausland senden lässt, dann gilt da der Spruch "Nicht wissen schützt vor Strafe nicht". Auch wenn es u.U. teurer ist, im Zweifelsfall bist Du auf der sichereren Seite...okay außer der Fall ist glasklar z.B. Messer mit feststehender Klinge xx cm lang.....wo es keinen Spielraum gibt.....

 

b) Wenn in DE gekauft...hebe die Unterlagen...wo und wann auf......

 

bj68

 

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vor 11 Stunden schrieb KleineFrage:

Also ich gebe zu, ich besitze Diese.

Was besitzt du? Wurfsterne? => Hier nicht antworten.

 

Wenn du Wurfsterne besitzt, dann zersägst du die und entsorgst die Einzelteile zeitlich und räumlich weit verstreut.

 

Und dann lädst du dir die Erklärbär-App runter und schaust mal nach, was du sonst noch in deinem Kleiderschrank findest.

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