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IGNORED

Einhandmesser


KleineFrage

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vor 3 Minuten schrieb KleineFrage:

Bitte reg dich nicht so auf. 

Ich rege mich nicht auf. Im Gegenteil, ich hab ne Bestätigung, dass ich bisher alles richtig gemacht habe.

 

Es liegt rein an dir selbst aus diesem Strudel herauszukommen. Wie du das machst ist deine Sache... suche die Schuld nicht bei den Polizisten sondern bei dir selbst.

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Ich weiss nicht, was das nun soll. Ich hatte eine ganz normale Frage. 

Mehr nicht. Und wenn ich auf manch eine Gegenfrage antworte, kommt nun so eine Reaktion. 

Aber wie dem auch sei. Die meisten Resonanzen hier waren eher positiv auf Zweihandmesser gestimmt.

Ich hoffe sehr auf dieses Ergebnis. 

 

Bearbeitet von KleineFrage
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vor 2 Stunden schrieb KleineFrage:

Verdacht auf Btm. 

 

Also ich hab im vorherigen Job im Außendienst gearbeitet. Da hab ich die ein oder andere Kontrolle mitgemacht. Ich hab schon mit geschlossenen Augen 30 sekunden abschätzen sollen, ich hab sogar schon in nen Becher gepinkelt und Atemalkohol wurde überprüft, aber bei keiner Kontrolle wurde mein Auto untersucht. All diese Dinge geschehen freiwillig, da muß wohl schon mehr gewesen sein, wenn die einem das Auto auf Links drehen OHNE deine Zustimmung. Da wird am Ende die Sache mit dem Messer das kleinste Problem sein

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Leider ist es aktuell mein größtes Problem. 

Mit den anderen Dingen muss ich leben.  Es wurde nichts anderweitig Verbotenes gefunden. 

Da erwartet mich keine Strafe. 

 

Aber wenn sich das Messer als Einhandmesser rausstellt, dann schon 😞

Bearbeitet von KleineFrage
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Mit dem AZ 1 Rb 36 Ss 146/20 gibt es ein eingestelltes Verfahren vor dem AG Bruchsal, in dem das Böcker Plus XS als verbotenes Einhandmesser eingestuft wurde. Es handelt sich aber um einen Slip Joint und besitzt somit keine Arretierung. Das nur mal zur Info.

 

Das Amtsgericht Bruchsal verurteilte den Betroffenen am 13.09.2019 wegen vorsätzlichen verbotenen Führens eines Einhandmessers zu der Geldbuße von 150 - Euro. Das Messer der Marke „Böcker Plus XS“ wurde eingezogen." Gegen dieses Urteil hat der Betroffene Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt. Das OLG hat das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, das "Einhandmesser" aber wertersatzlos eingezogen ( §§ 54 Abs. 2 WaffG i.V.m. § 22 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 27 Abs. 1 und 3 OWiG)

 

Die Auslegung des Amtsgerichts ist, aufgrund der im Urteil enthaltenen maßgeblichen Feststellungen (die Klinge des streitgegeständlichen Einhandmessers könne mit Hilfe des dort angebrachten Metallstifites ohne Weiteres mit dem Daumen einer Hand aufgeschoben werden, stehe danach mittels eines ohne Weiteres mit dem Daumen einer Hand aufgeschoben werden, stehe danach mittels "Slip Joint-Mechanismus" durch Federdruck fest und klappe bei Nutzung des Messers nicht ein, mit der Legaldefinition des Einhandmessers in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG welche eine "einhändig feststellbare Klinge" verlangt, und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung, ohne Weiteres in Einklang zu bringen

 

Und dann noch so ein Schwachsinn: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035039

 

 

Bearbeitet von HogHunter
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Das liest sich nun wieder alles andere als gut für mich. Wobei ich finde, daß koennte dann sowohl wieder auf fast jedes erdenkliche Messer zutreffen. 

 

Oh man, warum muss das alles so kompliziert sein. 

 

Hätte ich das Messer nicht im Auto vergessen, haette ich das Problem jetzt nicht. 

Bearbeitet von KleineFrage
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vor einer Stunde schrieb KleineFrage:

Ich werde wohl auf irgendeinen Brief warten müssen. Sollte dieser auf Einhandmesser plädieren, kommt es mir auf die Strafe an, was ich zahlen soll.

Da gibt es leider riessen Unterschiede. 

Mal zahlte ich fuer ein Einhandmesser knapp 88,50 Euro. 

Andererseits zahlte ich für ein Faustmesser bereits über 800 Euro. 😡

 

Das eine nennt sich Ordnungswidrigkeitenverfahren (mit Festsetzung eines Bußgeldes), das andere (wg. anderen, strafbaren Delikts: Faustmesser als verbotener Gegenstand) Strafverfahren. 

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vor einer Stunde schrieb KleineFrage:

@knight

Diese Grauzone, welche du beschreibst, macht mir eben Sorgen.

[...]

Ich benutzte wie gesagt das Messer auch länger nicht mehr. Deswegen ist es für mich schwierig, ganz genaue Angaben darüber zu machen. Leider. 

Und deswegen wusste ich eben auch nicht, dass es sich noch im Auto befand. Ausserdem war ich mir sicher, dass es ein Zweihandmesser sei. Und somit hätte es dennoch überall "rumliegen" können. 

Ich versuche nur erlaubte Gegenstände in meinem Auto mitzuführen. Umso ärgerlicher ist das eben mit besagten Messer. Ich dachte, ich habe mir nichts vorzuwerfen. 

Also alles keine Absicht. Im Gegenteil.

Das ist alles schön und gut, aber auf mich bzw. auf uns hier kommt es nicht an. Das geht jetzt seinen Gang. So wie du es schilderst, würde ich das nicht für ein Einhandmesser halten. Aber wie gesagt - auf uns kommt es nicht an. Wenn es nach uns ginge, gäbe es diesen Unsinnsparagrafen nicht.

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Für eine Durchsuchung des KFZ brauch  auch  die Polizei einen Beschluss. Oder einen Anfangsverdacht, wie im Auto riecht es nach Gras . Die Bundespolizei brauch da weniger. Wenn hier aber geschrieben wird, bei einer Kontrolle wird für die Dame noch ein 2. Streifenwagen gerufen gehe ich davon aus das die Dame im System ist. Und nicht wegen Rauchen auf der Bahnsteigkante. Dafür spricht auch der " Begleitschutz" . Und die Polizisten sehen bei einer unbescholtenen Person vielleicht über so ein Messer hinweg, ist man einschlägig im System halt eben nicht , weil " Wiederholungstäter ". Und schon mal 800!!! Euro für ein Faustmesser bezahlt liest sich nicht nach Ordnungswidrigkeit. Eigentlich ist der Strom den wir hier fürs Schreiben " verwenden " verschwendet.................................

 

Zu häufigen Kontrollen: in den 80ern bei der BW hatte ich einen Stuffz Kameraden dessen Eltern ein Ferienhaus in Holland hatten. JEDESMAL wenn der aus Holland zurückgekommen ist wurden er und sein Auto vom Zoll links gemacht. Warum? Er sah in Zivil aus wie der typische "Haschpuppy"....Nickelbrille , Latzhosen und er fuhr eine 2CV. Dabei rauchte der nicht mal, aber erfüllte optisch jedes Klischee . Bei der "Dame " hier scheint das anders zu sein

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vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Für eine Durchsuchung des KFZ brauch  auch  die Polizei einen Beschluss. Oder einen Anfangsverdacht, ....

Das Zauberwort heisst "Gefahr im Verzug" und deckt fast alles ab... erstmal. Die spätere Bewertung durch einen Richter mag etwas anderes ergeben, aber erstmal kann man damit als Polizist handeln.

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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Das eine nennt sich Ordnungswidrigkeitenverfahren (mit Festsetzung eines Bußgeldes), das andere (wg. anderen, strafbaren Delikts: Faustmesser als verbotener Gegenstand) Strafverfahren. 

Stimmt. Daran habe ich jetzt gar nicht gedacht. Deswegen im zweiten Fall auch Staatsanwaltschaft. 

Okay. Sry. Ist alles schon eine zeitlang her

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vor 21 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Faustmesser sind, im Gegensatz zu Einhandmessern, auch richtig total verboten. Verbotsintensität ungefähr so wie Maschinengewehre.

War mir nicht klar. Genauso wenig, dass das Messer überhaupt verboten war. Sonst haette ich es nicht bei mir getragen. 

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Für eine Durchsuchung des KFZ brauch  auch  die Polizei einen Beschluss. Oder einen Anfangsverdacht, wie im Auto riecht es nach Gras . Die Bundespolizei brauch da weniger. Wenn hier aber geschrieben wird, bei einer Kontrolle wird für die Dame noch ein 2. Streifenwagen gerufen gehe ich davon aus das die Dame im System ist. Und nicht wegen Rauchen auf der Bahnsteigkante. Dafür spricht auch der " Begleitschutz" . Und die Polizisten sehen bei einer unbescholtenen Person vielleicht über so ein Messer hinweg, ist man einschlägig im System halt eben nicht , weil " Wiederholungstäter ". Und schon mal 800!!! Euro für ein Faustmesser bezahlt liest sich nicht nach Ordnungswidrigkeit. Eigentlich ist der Strom den wir hier fürs Schreiben " verwenden " verschwendet................................

Ja ich bin wohl im System. Bzw. wird nach Abfrage meiner Personalien spätestens die Kontrolle unangenehm. 

Jedoch bin ich echt harmlos. Eigenschutz der Beamten schoen und gut. Sag ich auch absolut nichts dagegen...

 

Ich sagte bereits, dass die Sachen mit den Waffen nie beabsichtigt war. Ich kannte bzw kenne mich nicht so gut mit der Materie aus 

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vor 5 Stunden schrieb knight:

Das geht jetzt seinen Gang. So wie du es schilderst, würde ich das nicht für ein Einhandmesser halten. Aber wie gesagt - auf uns kommt es nicht an. Wenn es nach uns ginge, gäbe es diesen Unsinnsparagrafen nicht.

Ja du hast recht. Ich werde abwarten müssen. Leider. Auch wenn es sehr schwer fällt. Diese Ungewissheit macht es unerträglich 😞

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vor 35 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Faustmesser sind, im Gegensatz zu Einhandmessern, auch richtig total verboten. Verbotsintensität ungefähr so wie Maschinengewehre.

... und Wurfsterne! Vergesst mir die Wurfsterne nicht. Da kann sich heute keiner mehr erinnern, aber früher, als die Vandalen, die Hunnen und die Berserker hier noch Wälder und Felder mit ihren Wurfsternen terrorisiert hatten, da war das Leben so wie in den Mad Max Filmen - und damit meine ich nicht die billigen neuen Kopien.

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vor 22 Minuten schrieb knight:

... und Wurfsterne! Vergesst mir die Wurfsterne nicht.

Und Nunchakus.

 

Das war wegen der Invasion von Ninjameistern, die damit wirkungsvoll eingedämmt wurde.

 

Wie, du hast keine Ninjameister gesehen?

 

Das zeigt doch nur, wie gut diese Typen waren. Absolut unsichtbar.

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